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Diskussion zu: Nach_dem_Spiel_ist_vor_dem_Spiel
#1
Diskussion zu: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13632

Vor einer eventuellen Flucht ins Ausland wäre eine weitere Option zu prüfen - Aufstocken nach SGB II.

Das funktioniert wie folgt: du marschierst zum Jobcenter und beantragst Hartz4/Bürgergeld ergänzend zum Einkommen, weil die Unterhaltslasten dich unter das Existenzminium drücken. Man wird viel fragen und viele Papiere sind auszufüllen, aber am Ende wirst du eben den Selbstbehalt in Höhe von derzeit ca. 1.400 € haben. Die Unterhaltsleistungen, die zum Unterschreiten dieses Selbstbehalts führen, bekommst du vom Jobcenter überwiesen. Das Interessante an der Sache: es laufen keine Unetrhatsschulden auf (die würdest du nicht mal mit einer Verbraucherinsolvenz wieder los), und die Sache ist befristet bis zum Ende der Unterhaltstitel. Danach bist du wieder ein freier Mann.
Das bißchen Restvermögen aus dem Verkauf der Eigentumswohnung mußt du vor Antragsstellung verjubeln, so dass deine Konten bis dahin sauber sind. Warnung: die Damen vom Jobcenter gehen mit dir zum Bankomaten und lassen sich mit deiner EC-Karte deinen Kontostand zeigen!
Wenn die Sache aber mal durch ist, dann läuft das so vor sich hin. Eben bis deine Kinder volljährig sind und die Unetrhaltsverpflichtung entfällt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Dein Status quo ist sehr unklar.

Um was gehts eigentlich? Kindesunterhalt? Laufend oder Rückstände oder beides? Um welche Summen geht es da? Wie ist die zeitliche Abfolge, wie lange geht das noch, sind die Kinder schon nahe der Volljährigkeit, fliesst Unterhaltsvorschuss? Gibts eine Beistandschaft? Titel immer schon seit Trennung? Um was ging es in "der Gerichtsverhandlung"? Oder ist es auch Ehegattenunterhalt? Ausgleichszahlungen aus dem Zugewinnausgleich?

Das scheint mehr im Vollstreckungsrecht zu liegen wie im Familienrecht. Welche Gründe gibt es, keinen Kontakt mit den Kindern aufzunehmen? Das wäre am einfachsten, um zu erfahren was da eigentlich läuft, ob es sich lohnt auf Nachweisen eines Einkommens zu bestehen.
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#3
Dank Euch für die Rückmeldung.
Zu den Details: ich bin inzwischen im Ausland, und wie gesagt, ich bin nicht dumm genug daran zu glauben, dass ich mein gutes Einkommen signifikant noch steigern kann ohne gesundheitliche Probleme zu bekommen. Ich war letztes Jahr über 2 Monate krankheitsbedingt nicht arbeiten, hab meine Arbeit/Aufträge verloren und einfach aufgegeben, gegen das absehbare Elend anzuarbeiten. Ich muss meine Gesundheit nicht für den Urlaub und die Haushaltshilfe der KM opfern. Ich bin aus DE weg, weil ich jetzt noch agieren kann. Zum Status: ich zahle derzeit brav Unterhalt für die minderjährigen Kinder an die KM. Nur Unterhalt für die Kinder. Wurde in der Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt. Da sich meine Einkünfte signifikant geändert haben, wollte ich den statischen Titel ändern lassen. Ging nur per Anwalt vor Gericht. Gerichtstermin war vor kurzem. Kontakt zu den Kindern gibt es nicht, tut mir gesundheitlich auch nicht gut. Die KM will die Mobilnummern der Kinder nicht herausgeben, ich schätze sie hat Angst, dass ich den Kindern mal reinen Wein einschenke, oder sie sehen wie ich Leben muss und würden dann Fragen stellen. Ich will den Kindern auch jetzt nicht reinen Wein einschenken, die würden vom Glauben abfallen, dafür ist es zu früh, bzw. zu spät. Danke für den Tipp, mit den Jobcenter/Bürgergeld/Unterhaltslasten. Bekomme ich damit hin, dass die KM auch Geld beisteuern muss? Stichwort Mangelfall? Ich bin inzwischen zu der Erkenntnis gekommen, dass wird nicht auf einvernehmlichem Wege geregelt werden, es geht darum auf Biegen und Brechen meine wirtschaftliche Existenz zu vernichten und meine Gesundheit zu ruinieren. Da ich inzwischen im Ausland bin, kann ich (noch) nicht die Jobcenternummer abziehen. Aber nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Die FRage ist, wann ich wieder meine Vermögens und Einkommensverhältnisse offen legen muss, z.B. wenn in die nächste Instanz gegangen wird? Und kann ich einfach und ohne Aufwand das Gleiche von den Unterhaltsempfängern verlangen? Ich habe den Verdacht, dass die Kinder Einkommen haben und jemand auf Sparbuch/Konto zahlt mir aber nicht angezeigt wird...
BTW: hat jemand Erfahrung mit RA Dr Gramm in Hannover? Ich vermute das Urteil was da kommen wird mit der Neuberechnung des Unterhalts, was ich angestoßen habe, wird angefochten werden, ich wäre dann damit beim OLG Hamm, oder geht es vom Amtsgericht an Landgericht? Bin noch Leihe darin...
Dank Euch!
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#4
Wenn "Ausland" die EU oder Schweiz und noch ein paar Staaten sind, kannst du dort so leicht gepfändet werden wie im Inland.

Warum du die Kinder schützen willst, ist nicht klargeworden. Du musst ihnen nicht deine Lebenssituation vorführen. Darum gehts gar nicht. Natürlich müssen die unterhaltsbegehrenden Kinder (bis 18 die Vertreterin bzw. der rechtliche Vertreter wie ein Jugendamtsbeistand) Auskunft geben über ihre Verhältnisse, du kannst auch regelmässig Schulbescheinigungen verlangen. Du musst all das natürlich gerichtlich durchsetzen, wenn es dir verweigert wird. § 1605 BGB, die Auskunftspflicht gilt in alle Richtungen. Um sich dann einen teuren Flop zu sparen, wärs eben praktisch, schon vorher zu wissen ob die Durchsetzung Aussichten hat.

Wenn in einem Verfahren eine Instanz weitergegangen wird, ist das nur eine Neubewertung anhand beim Familiengericht bereits vorgelegter Unterlagen. Erneut wird nicht nochmal alles aufgerollt und erfagt. Es kann aber sein, dass ein OLG den Fall ans Amtsgericht zurückverweist mit der Massgabe, sich irgendwelche Erkenntnisse nochmal vorlegen zu lassen. Du siehst, die ganze Sache fächert sich sehr weit und schnell auf, die Antwort lautet dann immer "es kommt drauf an". Das zu wissen ist alles Aufgabe deines Anwalts, Vorträge darüber hier bringen dir jetzt nichts. Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht, du kannst dir den sowieso nicht sparen.
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