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Pfaendung im Ausland
#1
Hallo,

ich hab unter "konkrete Faelle" ja schon mein Leid geklagt, und bin mir immer noch nicht ganz sicher, wie ich weiter vorgehen soll.

Ich gehe davon aus, dass meine Ex kurzfristig einen Titel fuer Kindes und Ehegattenunterhalt bekommen wird.

Im Moment macht sie alles um mich zu aergern und ich mache derzeit noch gute Miene zum boesen Spiel. Aber vermutlich nicht mehr lange.

Meine Idee ist, das ich jeden Monat brav meinen Kindern den Unterhalt zahle, aber von Ihrem Unterhalt alle Kosten fuer Ihre Schikanen abziehe (z.B. Gerichtskosten, die von ihr verursacht wurden). Rein rechtlich ist das natuerlich nicht ok, aber wenn ich das richtig verstehe, ist das eine ganz normale Schuld in Deutschland (vergleichbar mit einer offenen Telefonrechung) wohingegen der Kindesunterhalt international leicht pfaendbar ist. Der Ehegattenunterhalt ist somit nur mit erheblichem Aufwand und Risiko einzuklagen.

Ist die Einschaetzung richtig? Hat jemand insider-infos aus dem schoenen orangen Nachbarland?

Danke,
whatever
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#2
In der EU sind auch Zivilforderungen einfach einklagbar, allerdings nicht so einfach wie Kindesunterhalt.

Ausland bringt nur Vorteile, wenn:
- kein Kahlpfänden mit niedriegern Grenzen 850d usw.
- Es zählen die Pfändungsgrenzen des Landes in dem man lebt
- Adresse kann verschleiert werden, bzw. unbekannt
- Durch Sprachbarrieren, Vollstreckbarkeitserklärungen etc. entsteht ein erheblicher Aufwand für den Gläubiger

Dass man im Ausland mal eben frei entscheiden kann nur KU zu zahlen ist ein Gerücht, dazu gehören schon ein paar mehr Vorbereitungen
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#3
ok, danke.
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#4
Je mehr die Länder wie D ticken, also CH, A, NL, LUX, desto einfacher ist es für den Gläubiger.

F hat kein Melderecht wie D, also schwerer auffindbar.
Bei den Ländern im Osten ist die Sprachbarriere relativ hoch.
In Ländern im Osten/Südeuropa kann man gut die Höhe des offiziellen Gehalts variieren usw.
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#5
Wenn du im EU Ausland lebst und angibst nur bis zur Pfändungsgrenze zu verdienen, dann kannst du offiziell auch keinen KU zahlen (und inoffiziell bringt dir nichts), denn dann wird die Helfwerindustrie sich fragen, woher du dann das extra Geld hast und denken, dass du in der Wirklichkeit nebenbei dazu verdienst... und prompt werden sie auch die Alte informieren, damit sie dann Ehegattenunterhalt verlangt.
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#6
Wenn man im Ausland sein offizielles Gehalt so einrichtet, dass man das Pfändungsminimum+KU verdient (netto) und den KU abführt, bleibt man den EU eben schuldig. Es laufen Schulden auf.
Wenn der Nebenverdienst unbekannt bleibt, bleibt die Pfändung dieser Schulden erfolglos. Das wird die Ex aufgrund der Kosten und des Aufwands im Ausland nur einmal probieren.

Unterschied zu D: Hier wird es die Ex immer wieder probieren, bzw. die Einkommenssituation ist besser durchschaubar. Zudem besteht keine Sprachbarriere.

Aber einfach mal so viel verdienen und die Ex "bestrafen" wollen, kannst du vergessen.
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#7
weiterer Unterschied. Die Pfändung im Ausland ist viel teurer für sie Wink

rein zufällig gerade entdeckt. Hilft das was. Ich kenne mich bei Pfändung nicht aus.
http://www.wertheim24.de/news.php?nid=5211
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#8
Grundsätzlich wird da gepfändet, wo man gemeldet ist. Wenn das nicht funktioniert, ist das Repertoire der Häscher meist ausgeschöpft.

Danach kommts zur Taschenpfändung, wenn man erwischt wird, was wieder die Fahndung oder den bekannten Aufenthaltsort voraussetzt. Hier ist die Frage, wie ein Vollstreckungsgericht mit einem vermeintlichen Wohnsitz eines angeblichen Schuldners umgeht. Auf jeden Fall witds dann teuer.

EU Ausland (Schweiz ausgeschlossen, denn die Vollstreckungen funktionieren dort bestens), ist schon fast sicher - insgesamt KSÜ Staaten bei KU ausgeschlossen.

Wenn dann noch eine Sprachbarriere hinzu kommt, ist man sicher.

Ganz sicher sind (ziemlich unvollständige Liste):
- Kuba
- Thailand
- China
- Nordkorea (nicht zu empfehlen)
- Kambodga
- Laos
- Vietnam
- Philippinen
- Saudi Arabien etc
- Nordpol
- Mond
Und natürlich immer da, wo keiner weiss, dass man da ist.
https://t.me/GenderFukc
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#9
Ich frag mal für nen Freund ... angenommen man kehrt aus dem Ausland zurück nach Deutschland, gibt es eine automatische Meldung vom Finanzamt (wegen Gehalt) an die Unterhaltsvorschusskasse (re Beitreibung)?
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#10
Die Frage ist nicht zu beantworten. Möglich ist einfach alles, je nach Situation. Von einer Grenzvollstreckung bei der Einreise bis zur jahrelangen Ruhe. Am häufigsten wird die Vollstreckungsmaschinerie wieder wegen dem Kontenabrufverfahren anlaufen, wenn die Stammdaten automatisch gemeldet werden. Es gab alleine 2021 satte 1,14 Millionen Abrufe durch Gerichtsvollzieher und Finanzbehörden.
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#11
Etwas off-topic, aber dennoch etwas passend.
Ein Freund von mir (wohnhaft und gemeldet in Deutschland), hat eine Auskunft nach DSGVO bei seinem Einwohnermeldeamt gestellt. Einfach mal so, aus Neugier. Es war interessant, wer und welche Behörden in den letzten 12 Monaten Daten beim Einwohnermeldeamt abgefragt hatten; teilweise im automatisierten Verfahren, teilweise gezielt.
- Rundfunkbeitrag, Kindergeldkasse (mehrfach alle 3-4 Monate; Deutscher und normaler Arbeitnehmer!), AOK (mehrfach), Finanzamt, usw ... der Bürger ist schon ein Glaskasten!

Ob die Kindergeldkasse bei unseren Gästen auch so häufig nachfragt, ob diese noch hier gemeldet sind oder schon längst abgereist sind, wäre ja mal interessant zu Wissen ;-)

Wie "P" geschrieben hat. Möglich ist alles. Kommt darauf an, wie gut die Computer sind ;-)
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#12
Sehr interessant. Ich hab mal wegen des Abrufs gegoogelt:

Vollstreckungsbehörden im Bereich der Verwaltungsvollstreckung
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Unterhaltsvorschussstellen

D.h. (Meiner Meinung nach!), dass man mit der Kontoeröffnung wieder in den Fängen ist. Ohne Konto könnte (!) das besser sein.

Insgesamt aber wohl trotzdem eher riskant ;(
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#13
(22-07-2024, 22:22)DrNewton schrieb: Ob die Kindergeldkasse bei unseren Gästen auch so häufig nachfragt, ob diese noch hier gemeldet sind oder schon längst abgereist sind, wäre ja mal interessant zu Wissen ;-)

Von diesen Gästen kann man aber auch einiges lernen. Etwa, was eine Familie oder ein Clan nutzt, wie man Geschäfte über Dritte macht und so einiges mehr. Das alles haben sich die Deutschen ja gründlich vergiften und austreiben lassen.
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#14
(23-07-2024, 10:04)p__ schrieb:
(22-07-2024, 22:22)DrNewton schrieb: Ob die Kindergeldkasse bei unseren Gästen auch so häufig nachfragt, ob diese noch hier gemeldet sind oder schon längst abgereist sind, wäre ja mal interessant zu Wissen ;-)

Von diesen Gästen kann man aber auch einiges lernen. Etwa, was eine Familie oder ein Clan nutzt, wie man Geschäfte über Dritte macht und so einiges mehr. Das alles haben sich die Deutschen ja gründlich vergiften und austreiben lassen.

Da hast Du recht ;-)
Einiges habe ich mir von denen abgeschaut - für meinem Start in ein neues Leben ;-) 

Es war ja auch politisch gewollt, dass wir diese obig genannten Eigenschaften verlieren.
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