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Es wird Ernst - man begehrt Auskunft über meine Kohle
#26
Stell den Antrag trotzdem.
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#27
(30-07-2024, 15:18)Blattfalz schrieb: Das mit dem Bürgergeld ging mir auch durch den Kopf. Aber ich habe 3 verschiedene Rechner online ausprobiert und bei jedem war das Ergebnis, dass ich keinen Anspruch habe.

Wurden die Freibeträge hinreichend berücksichtigt? Es kann natürlich schon auch sein, dass Du knapp drüber liegst. Das kann sich dann bei der nächsten Bürgergelderhöhung aber schon wieder ändern. Hast Du Umgang und diesbzgl. Fahrtkosten? Wenn ja, das kann auch berücksichtigt werden. 

Ich würde den Antrag auf jeden Fall stellen.
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#28
(30-07-2024, 14:06)Blattfalz schrieb: Frage: Was ist jetzt das Sinnvollste? Einfach zahlen und sich Frieden erkaufen? Oder gibt es Möglichkeiten etwas zu "optimieren"?

Niemals nicht erkauft man sich Frieden durch zahlen von Geld - Frauen interpretieren das einfach so, daß dann ja noch mehr zu holen ist. Und stellen immer neue, krassere Forderungen. Freiwillig zahlt man nie niemals nicht, keinen Cent mehr als man muß. Man setzt sonst falsche Signale.

Mach das mit dem Aufstocken wie schon geraten. Dann segelst du elegant mit Rückenwind dahin. Und falls dann doch mal neue Forderungen auftauchen sollten (Gründe finden sich immer), dann wedelst du mit dem Zuwendungsbescheid des Jobcenters. Wenn sie Geld für irgendwelche Extras, Mehrbedarfe etc.pp. wollen, dann verweist du sie ans Jobcenter. Wenn Jobcenter das bezahlen will, dann ja. Wenn nicht, dann nicht. Ende jeder Diskussion.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
Stell den Antrag. Sind 15-20min und das Thema ist erledigt.
Heute kam einen neue Statistik wer alles Kohle bekommt, obwohl nie in den Pott eingezahlt wurde.

Früher wäre ich mir "zu fein" gewesen, Geld vom Staat zu nehmen; mittlerweile hat sich meine Meinung um 180° gedreht. Greif zu :-)

Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, da gibts Beratungsstellen, die den Bescheid kostenfrei für Dich prüfen und ggf. die Verfahren führen!
Du hast nichts zu verlieren .... nur zu gewinnen!
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#30
Rechne mal die 140€ mit ein, die du Zahlen sollst. Also erst Berechnen lassen und dann vom verfügbaren Einkommen die 140€ abziehen oder halt schauen ob du mehr als 140€ zuviel nach der Berechnung Verdienst.
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#31
Hallo zusammen!

In den nächsten Tagen ist meine erste Überweisung für die Unterhaltskasse fällig. Nun stellt sich mir eine Frage - und ich habe keine Ahnung, ob die überhaupt von Relevanz ist.

Die Zahlung würde ja von meinem normalen Girokonto erfolgen. Es heißt jedoch, man solle den Brüdern vom Amt so wenig Daten wie möglich über einen liefern, um denen eine eventuelle Pfändung o.ä. zu erschweren. Wenn nun das Geld von meinem Konto kommt, haben die ja automatisch meine Bankdaten.

Droht an dieser Stelle irgendeine Form von Gefahr?
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#32
Das ist nicht zu verhindern. Allerdings ist eine Kontenpfändung sowieso sehr einfach, auch ohne dass denen dein Konto vorab bekannt war.
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#33
(21-08-2024, 09:11)Blattfalz schrieb: Hallo zusammen!

In den nächsten Tagen ist meine erste Überweisung für die Unterhaltskasse fällig. Nun stellt sich mir eine Frage - und ich habe keine Ahnung, ob die überhaupt von Relevanz ist.

Die Zahlung würde ja von meinem normalen Girokonto erfolgen. Es heißt jedoch, man solle den Brüdern vom Amt so wenig Daten wie möglich über einen liefern, um denen eine eventuelle Pfändung o.ä. zu erschweren. Wenn nun das Geld von meinem Konto kommt, haben die ja automatisch meine Bankdaten.

Droht an dieser Stelle irgendeine Form von Gefahr?

Seit 2017 können alle EU Konten leichter gepfändet werden. Also ein dt. Konto ist sofort gepfändet und an die Auslandskonten in der EU kommt man recht leicht ran. An die Konten außerhalb der EU nur mit Kenntnis des Kontos und Amtshilfe, was recht schwierig ist (außer Schweiz und Nachbarländer)

Besorg dir ein Konto außerhalb der EU und lass dort aber auch nur wenig Geld drauf und Spar dein Geld in Bitcoin.
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#34
Ich habe mittlerweile zahlen dürfen und seit dem ist es auch recht ruhig. Ich lernte: Zahlste, lassen sie dich in Ruhe. Aber wehe man überweist nicht pünktlich zum Monatsersten. Dann kommt direkt eine e-Mail und es wird mit vorläufiger Enthauptung gedroht. Einfach irre! Mittlerweile verstehe ich diesen Unterhaltswahnsinn komplett!

Trotzdem habe ich noch eine kleine Nachfrage bzw. Verständnisfrage:

Ich zahle als Mindestlöhner ja nur einen recht geringen Betrag von 140 Euro. Prozentual gesehen ist das vom Gehalt natürlich trotzdem ein ansehnlicher Batzen. Und es tut auch weh.

Wenn ich nun die Chance auf einen anderen, leicht besser bezahlten Job hätte, wäre es dann sinnvoll diesen anzunehmen? Um mal Zahlen zu nennen: ca. 150-200 Euro Netto mehr.

Wenn ich das richtig verstanden habe dann würde mir davon nichts bleiben weil ich dann den Mehrertrag 1:1 abführen dürfte. Sehe ich das richtig oder hab ich was falsch verstanden? Wenn es so wäre, dann hätte man ja keinerlei Motivation sich was anderes zu suchen, ggf. noch mit schlechteren Arbeitszeiten und längeren Fahrtwegen.
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#35
Du siehst das richtig. Bis zur Höhe des Mindestunterhalts ist alles abzuführen, was du eventuell mehr verdienst. Deshalb ist auch sinnvoll, besser auf sekundäre Kosten zu achten. Im Mangelfall wird man dir auch keine berufsbedingten Aufwendungen zugestehen. Die zu minimieren bringt dann mehr wie besser bezahlte Stellen.
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#36
@germanyIsshithole...

wer sagt, daß in der CH einfach zu pfänden ist? die schweiz macht keine amtshilfe!
wenn du deine steuern richtig erklärt hast etc. kann z.b. das FA aus D nicht pfänden!

außerdem geben dir alle schweizer banken bescheid, falls eine pfändung vorliegen
sollte! dann kannst du vorher noch alles sichern!

oder bin ich falsch?

bb
netlover
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#37
(29-09-2024, 16:25)netlover schrieb: @germanyIsshithole...

wer sagt, daß in der CH einfach zu pfänden ist? die schweiz macht keine amtshilfe!
wenn du deine steuern richtig erklärt hast etc. kann z.b. das FA aus D nicht pfänden!

außerdem geben dir alle schweizer banken bescheid, falls eine pfändung vorliegen
sollte! dann kannst du vorher noch alles sichern!

oder bin ich falsch?

bb
netlover

Die Schweiz ist nicht in der EU und nicht im EWR. Man kann aber mit einem vollstreckbaren Titel aus Deutschland beim Schweizer Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl beantragen. Dann wirst Du leider gepfändet.
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#38
richtig - dir wird aber gelegenheit gegeben, daß du angehört wirst...
und du bekommst eine mitteilung...bis dahin ist das konto immernoch
verfügbar...
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#39
(29-09-2024, 18:47)netlover schrieb: richtig - dir wird aber gelegenheit gegeben, daß du angehört wirst...
und du bekommst eine mitteilung...bis dahin ist das konto immernoch
verfügbar...

Du hast 20 Tage Zeit die Summe zu begleichen. Aber was dann? Du brauchst Bitcoin für deine langfristige Aufbewahrung und für deine regelmäßigen Ausgaben brauchst du ein Bankkonto was man dir nicht pfänden kann.
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