16-04-2024, 09:30
Während in Deutschland scharenweise über die Begrifflichkeit "Eltern-Kind-Entfremdung" hergefallen wurde, und sie als Märchen abgestempelt worden ist, befassen sich andere Länder längst damit. Deutschlands Arroganz und Ideologie contra Wissenschaft...
Auszüge aus einem Netzfund und ein von mir gefundener Link i.S. rumänisches Familienrecht:
Ist etwas holprig zu lesen:
https://e-justice.europa.eu/302/DE/paren...A&member=1
Auszüge aus einem Netzfund und ein von mir gefundener Link i.S. rumänisches Familienrecht:
Ist etwas holprig zu lesen:
Zitat:[font=Segoe UI Historic, Segoe UI, Helvetica, Arial, sans-serif]Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag mit Stimmenmehrheit einen Gesetzentwurf angenommen, der den Begriff der „elterlichen Entfremdung“ definiert, vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Rechtsstreitigkeiten über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge. ��Der Gesetzentwurf ändert und vervollständigt die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 272/2004 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 272/2004 zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte. ��Der Begründung zufolge zielt der gesetzgeberische Ansatz darauf ab, den Begriff der elterlichen Entfremdung zu definieren, festzulegen, wie er festgestellt werden kann, welche rechtlichen Wirkungen die Feststellung des Vorliegens einer elterlichen Entfremdung hat und in diesem Zusammenhang Maßnahmen zu ergreifen Zunahme der Rechtsstreitigkeiten zwischen Eltern über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge, über die Art und Weise der Wahrung der persönlichen Beziehungen zwischen den Kindern und dem Elternteil, mit dem sie nicht ständig zusammenleben, sowie über die Festlegung der Art und Weise, wie dies geschieht Jeder Elternteil beteiligt sich an den Erziehungs- und Ausbildungskosten des Kindes. ��„Elternentfremdung – Form der psychischen Gewalt, durch die ein Elternteil oder eine im Gesetz vorgesehene Person absichtlich, verfolgt oder angenommen und angeeignet eine Situation herbeiführt, akzeptiert oder nutzt, in der das Kind ungerechtfertigt Zurückhaltung oder Feindseligkeit zeigt oder unverhältnismäßig gegenüber einem der Eltern“, sieht ein Änderungsantrag vor. Die Personen, auf die sich das Gesetz bezieht, sind die erweiterte Familie – die Verwandten des Kindes bis zum vierten Grad einschließlich – sowie die Ersatzfamilie – Personen, die nicht zur erweiterten Familie gehören, einschließlich Verwandter bis zum vierten Grad und Pflegepersonen Betreuer, die nach Maßgabe des Gesetzes für die Erziehung und Betreuung des Kindes sorgen. ��Das Projekt definiert den entfremdeten Elternteil als den Elternteil, dem das Kind gegenüber ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Zurückhaltung oder Feindseligkeit zeigt. ��Kinder haben unter den Bedingungen dieses Gesetzes das Recht auf Schutz und Unterstützung bei der Verwirklichung und vollständigen Ausübung ihrer Rechte. Die Meldung oder Feststellung der Nichtbeachtung eines oder mehrerer Rechte des Minderjährigen verpflichte die nach dem Gesetz Verantwortlichen, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Kompetenzen zu handeln, heißt es im Entwurf. ��Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern über die Art und Weise der Ausübung des Rechts auf persönliche Beziehungen zum Kind erstellt das Gericht ein Programm, das vom Alter des Kindes, seinen Pflege- und Bildungsbedürfnissen sowie der Intensität der emotionalen Bindung zwischen dem Kind und dem Kind abhängt der Elternteil, mit dem er nicht zusammenlebt, das Verhalten des Elternteils, das Vorliegen einer Situation der elterlichen Entfremdung sowie andere relevante Aspekte im Einzelfall.��Um die persönlichen Beziehungen des Kindes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, sind der öffentliche Sozialhilfedienst und gegebenenfalls die Generaldirektionen für Sozialhilfe und Kinderschutz auf der Ebene jedes Sektors der Stadt Bukarest verpflichtet, eine Beratung anzuordnen , die von Fachkräften des öffentlichen Dienstes der Sozialhilfe oder der zuständigen Stellen sowohl für das Kind als auch für seine Eltern auf deren Antrag oder von Amts wegen geleistet werden und wenn der Verdacht einer elterlichen Entfremdung oder einer anderen Form von Gewalt gegen das Kind und das Kind besteht Wenn das Gericht benachrichtigt wurde, sind sie verpflichtet, es um die Durchführung eines Gutachtens zu bitten. ��Verhindert oder beeinträchtigt ein Elternteil die persönliche Bindung des Kindes zum anderen Elternteil, indem er den vom Gericht festgelegten oder mit dem anderen Elternteil vereinbarten Zeitplan nicht einhält oder die Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen verweigert oder ablehnt, ist der öffentliche Sozialhilfedienst zuständig Gegebenenfalls werden die Generaldirektionen für Sozialhilfe und Kinderschutz auf der Ebene jedes Sektors der Stadt Bukarest auf Antrag eines Elternteils die Überwachung der persönlichen Beziehungen des Kindes für einen bestimmten Zeitraum anordnen von bis zu 6 Monaten, gleichzeitig mit dem an das Vormundschaftsgericht gerichteten Antrag auf Erfüllung der Einwilligung des gegnerischen Elternteils bzw. auf Änderung der das Kind betreffenden Maßnahmen. ��Um die Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern oder zu anderen Personen, mit denen es das Familienleben genossen hat, sowie zur Gewährleistung der Rückkehr des Kindes in sein Zuhause am Ende der Aufnahmezeit sowie zu gewährleisten Das Gericht kann die Rücknahme des Kindes nach Beendigung der Unterbringung in der Wohnung des Elternteils, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, sowie zur Einhaltung der Bestimmungen über die Feststellung des Aufenthaltsorts des Kindes verhindern Antrag des betroffenen Elternteils oder einer anderen berechtigten Person, die Einführung einer oder mehrerer Maßnahmen versicherungstechnischer Art, Garantien oder die Verhängung von Strafen.��Das Projekt bezieht sich unter anderem auch auf den „Dienstplan“, dessen Ziel es ist, Missbrauch, Vernachlässigung, elterliche Entfremdung, Ausbeutung und jede Form von Gewalt gegen das Kind oder die Trennung des Kindes von seiner Familie zu verhindern. Zu diesem Zweck ist der öffentliche Sozialhilfedienst bzw. die allgemeine Leitung der Sozialhilfe und des Kinderschutzes auf der Ebene jedes Sektors der Stadt Bukarest verpflichtet, Dienstleistungen und Leistungen anzubieten, die dem Unterhalt des Kindes dienen in der Familie und zur Unterstützung des Zugangs des Kindes und seiner Familie zu anderen Diensten. Der Leistungsplan kann die Übermittlung des Antrags auf Einrichtung einer besonderen Kinderschutzmaßnahme an die allgemeine Sozialhilfe- und Kinderschutzmaßnahme zum Zweck haben, wenn dieser nach Erbringung der in diesem Plan vorgesehenen Leistungen festgestellt wird dass die Unterbringung des Kindes bei einem der Elternteile nicht möglich ist oder dem Wohl des Kindes zuwiderläuft. ��Jede natürliche oder juristische Person sowie das Kind können sich an die allgemeine Sozialhilfe- und Kinderschutzbehörde im Kreis/Gebiet ihres Wohnsitzes wenden, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie vor jeder Form von Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, zu schützen. Verletzung oder körperlicher oder geistiger Misshandlung, elterliche Entfremdung, Misshandlung oder Ausbeutung, Verlassenheit oder Vernachlässigung. ��Um Fälle von Missbrauch, elterlicher Entfremdung oder Vernachlässigung des Kindes zu melden, ist auf der Ebene jeder allgemeinen Sozialhilfe- und Kinderschutzrichtung die Telefonnummer des Kindes obligatorisch festzulegen, deren Nummer der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. ��Wenn der Missbrauch, die Vernachlässigung, die elterliche Entfremdung, die Ausbeutung und jede Form von Gewalt gegen das Kind von Personen begangen wurde, die aufgrund eines rechtmäßigen Arbeits- oder sonstigen Verhältnisses den Schutz, die Erziehung, die Fürsorge oder die Bildung des Kindes gewährleistet haben, ist der Arbeitgeber verpflichtet Sie sind verpflichtet, die Kriminalpolizei unverzüglich zu benachrichtigen und die Entfernung der betreffenden Person von den von ihr betreuten Kindern anzuordnen. ��Das Projekt sieht außerdem Strafen für den Tag der Verspätung vor, die gegen die Person verhängt werden, die sich weigert, die Bestimmungen über die Festlegung des Wohnsitzes des Kindes oder das Programm zur Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehungen des Kindes umzusetzen oder einzuhalten; Die Strafe kann zwischen 10 % und 15 % des monatlichen Nettoeinkommens des Schuldners festgesetzt werden, jedoch nicht weniger als 300 Lei. Stellt das Gericht fest, dass eine Situation der elterlichen Entfremdung vorliegt, ist die Festsetzung der Strafe zwingend und die Mindest- und Höchstgrenzen der Strafe werden verdoppelt.��Der Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. Das Gesetz Nr. 272/2004 über den Schutz und die Förderung der Kinderrechte wurde vom Senat angenommen, wobei die Abgeordnetenkammer das Entscheidungsgremium ist. AGERPRES/(AS – Autorin: Cătălina Matei, Redakteurin: Claudia Stănescu, Online-Redakteurin: Anda Badea)[/font]
https://e-justice.europa.eu/302/DE/paren...A&member=1