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Kindertagesgeldkonto und Kinderunterhaltszahlungen
#1
Hallo zusammen, 

Noch einen andere Frage: Ich habe vor der Trennung das Geld auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. Das Konto wurde von beiden Eltern auf die Name des Kindes eröffnet und XK€ allein eingezahlt. Ich habe ggf. "zu viel" eingezahlt.  Bald kommt ein Trennung bzw. Scheidung. Kann ich das Geld vom Kindertagesgeldkonto für zukünftige Kinderunterhaltszahlungen verwenden? Macht es "Sinn" vor der Trennung ein Teil des Geld vom Kindertagesgeldkonto zurück auf Referenz- / mein Girokonto zu überweisen?
Ich weiß das Kind ist ein Kontoinhaber und ich / Eltern verfügen nur das Geld....

Any ideas?
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#2
Es gibt kein "zu viel eingezahlt". Was du dort einbezahlt hast, ist eine freiwillige Schenkung von dir an das Kind und was auf dem Konto ist, ist nicht mehr dein Geld.

Die Zinsen des Kontos sind aber auch Einkommen des Kindes unter können den Unterhalt mindern. Bei hohen Kontoständen kann sich das auch auswirken. Das sind dann aber Kontostände, bei denen man verlangen kann, auch der Stamm des Vermögens sei zu verwerten.
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#3
(24-08-2024, 11:58)p__ schrieb: Es gibt kein "zu viel eingezahlt". Was du dort einbezahlt hast, ist eine freiwillige Schenkung von dir an das Kind und was auf dem Konto ist, ist nicht mehr dein Geld.

Die Zinsen des Kontos sind aber auch Einkommen des Kindes unter können den Unterhalt mindern. Bei hohen Kontoständen kann sich das auch auswirken. Das sind dann aber Kontostände, bei denen man verlangen kann, auch der Stamm des Vermögens sei zu verwerten.

freiwillige Schenkung - Obwohl kein Schenkungsvertrag gab es? Falls ich ein Teil das Geldes auf mein Girokonto überweise, da riskiere ich damit, dass das Kind mich irgendwann einklagen kann. Richtig?
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#4
Verletzung der Vermögens­betreuungs­pflicht, du wirst schaden­ersatz­pflichtig.
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#5
(24-08-2024, 14:17)p__ schrieb: Verletzung der Vermögens­betreuungs­pflicht, du wirst schaden­ersatz­pflichtig.

Falls ich sogar die Überweisung vor dem Schreiben vom Anwalt meiner EX Frau tun (wo die Einkünfte aufgeklärt werden müßten) ?
Was kann man vor diesem Magic- Zeitpunkt tun?
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#6
Verstehe den Satz nicht ganz. Ein Schreiben von einem Anwalt bewirkt keine Änderung an den Tatbeständen.
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#7
Das Geld auf dem Tagesgeldkonto gehört dem Kind. kann man nicht mehr auf das eigene Konto transferieren. du hättest ein Konto auf deinem Namen für das Kind führen sollen, dann wäre es kein Problem gewesen.

wichtig, sofort Zahlungen auf das Konto einstellen und nur noch auf das Konto der Ex zahlen, weil alles auf das Konto gezahlte nur als zusätzliche Schenkung gilt. mach zwar keinen sinn, ist aber so gehandhabt in der praxis
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#8
(24-08-2024, 14:17)p__ schrieb: Verletzung der Vermögens­betreuungs­pflicht, du wirst schaden­ersatz­pflichtig.

Hm .... da lese ich https://www.check24.de/tagesgeld/news/da...ken-63843/  dass das Risiko ist, daß das Kind später verklagen kann.

Geld einzahlen können die Eltern auf Sinas neues Tagesgeldkonto entweder über das eigene Girokonto oder über ein Girokonto auf den Namen ihrer Tochter. Was das Ehepaar Mühe bedenken sollte: Auf das Tagesgeldkonto eingezahltes Geld gehört Sina. Falls sich Stefan Geld für das neue Auto auf sein Konto überweist, könnte Sina, sobald sie volljährig ist, ihren Vater verklagen und den fehlenden Betrag zurückverlangen.
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#9
Das sind die Spätfolgen. Aber schon zu Minderjährigenzeiten ist das eine Verletzung der Vermögens­betreuungs­pflicht, die Schadenersatz nach sich zieht.
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#10
(25-08-2024, 22:29)p__ schrieb: Das sind die Spätfolgen. Aber schon zu Minderjährigenzeiten ist das eine Verletzung der Vermögens­betreuungs­pflicht, die Schadenersatz nach sich zieht.

Die Initiative bzw. Anfrage auf Schadenersatz sollte aber vom Kind oder Ex erfolgen?
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#11
(25-08-2024, 22:12)itler schrieb:  Falls sich Stefan Geld für das neue Auto auf sein Konto überweist, könnte Sina, sobald sie volljährig ist, ihren Vater verklagen und den fehlenden Betrag zurückverlangen.

Da muss Sina nicht warten bis zur Volljährigkeit. Das macht die Mutti schon viel früher, weil sie die Vermögenssorge für Sina innehat.

Wir haben das hier auch schon mal diskutiert.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid163135
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
(26-08-2024, 00:12)itler schrieb: Die Initiative bzw. Anfrage auf Schadenersatz sollte aber vom Kind oder Ex erfolgen?

Das kann jeder ins Rollen bringen, dem es nicht passt. Etwa der Jugendamtsbeistand.
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#13
Eine Zusatzfrage:

Ich habe das Geld XX T€ auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. 2025 wurde das Geld auf mein eigenes Girokonto überwiesen und danach auf eigenes Tagesgeld transferiert.
Das Geld ist da. Jetzt kommt eine Anfrage von Ex. Anwalt - Auskunft Güterrecht § 1379 Abs. 2 BGB zum Zeitpunkt 1.1.24 (Trennungsvermögen)

Für mich mach es natürlich Sinn XX T€ beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt? Hat jemanden Erfahrung damit?

Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:

    "Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?
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#14
(23-07-2025, 12:19)itler schrieb: Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:

    "Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?

Die "Vereinbarung" ist absolut widersinnig: 

Falls Du es dem Kind nicht geschenkt hast, ist es Dein Eigentum und Du kannst es nicht treuhänderisch verwalten. Das kann man nämlich nur bei fremden Eigentum.
Falls es aber dem Kind gehört, kannst Du eben nicht jederzeit darüber verfügen. 

Der Fall ist gelaufen. Alles, was man Dir empfehlen kann ist,  das entnommene Geld so schnell wie möglich auf das Konto des Kindes zurück zu überweisen.
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#15
Im Übrigen ist es auch keine Vereinbarung, sondern eine einseitige Erklärung Deinerseits.
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#16
(23-07-2025, 14:32)Theo schrieb:
(23-07-2025, 12:19)itler schrieb: Hilft eine formlose schriftliche Erklärung - Treuhandvereinbarung , z. B.:

    "Ich, [Name], habe das Tagesgeldkonto [IBAN] auf den Namen meines minderjährigen Kindes [Name] eröffnet. Das Guthaben stammt vollständig aus meinem eigenen Vermögen. Es wurde nicht dem Kind geschenkt, sondern wird treuhänderisch von mir verwaltet. Ich behalte mir vor, über das Guthaben jederzeit zu verfügen. Diese Mittel sollen mir persönlich verbleiben." ?

Die "Vereinbarung" ist absolut widersinnig: 

Falls Du es dem Kind nicht geschenkt hast, ist es Dein Eigentum und Du kannst es nicht treuhänderisch verwalten. Das kann man nämlich nur bei fremden Eigentum.
Falls es aber dem Kind gehört, kannst Du eben nicht jederzeit darüber verfügen. 

Der Fall ist gelaufen. Alles, was man Dir empfehlen kann ist,  das entnommene Geld so schnell wie möglich auf das Konto des Kindes zurück zu überweisen.

Da geht es um viel Geld. Ich vermute für EX ist es auch ein Nachteil. Ich habe die Hoffnung hier mit der Ex Frau hier die Einigung zu finden. Sonst haben wir deutlich wenig zu verteilen.

>das entnommene Geld so schnell wie möglich auf das Konto des Kindes zurück zu überweisen. 
Wieso ist es wichtig? Das Geld ist auf Tagesgeldkonto von mir und verschwindet nirgendwo.
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