Beiträge: 18
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
Hallo zusammen,
Noch einen andere Frage: Ich habe vor der Trennung das Geld auf Kindertagesgeldkonto für das Kind geparkt. Das Konto wurde von beiden Eltern auf die Name des Kindes eröffnet und XK€ allein eingezahlt. Ich habe ggf. "zu viel" eingezahlt. Bald kommt ein Trennung bzw. Scheidung. Kann ich das Geld vom Kindertagesgeldkonto für zukünftige Kinderunterhaltszahlungen verwenden? Macht es "Sinn" vor der Trennung ein Teil des Geld vom Kindertagesgeldkonto zurück auf Referenz- / mein Girokonto zu überweisen?
Ich weiß das Kind ist ein Kontoinhaber und ich / Eltern verfügen nur das Geld....
Any ideas?
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Es gibt kein "zu viel eingezahlt". Was du dort einbezahlt hast, ist eine freiwillige Schenkung von dir an das Kind und was auf dem Konto ist, ist nicht mehr dein Geld.
Die Zinsen des Kontos sind aber auch Einkommen des Kindes unter können den Unterhalt mindern. Bei hohen Kontoständen kann sich das auch auswirken. Das sind dann aber Kontostände, bei denen man verlangen kann, auch der Stamm des Vermögens sei zu verwerten.
Beiträge: 18
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
(24-08-2024, 11:58)p__ schrieb: Es gibt kein "zu viel eingezahlt". Was du dort einbezahlt hast, ist eine freiwillige Schenkung von dir an das Kind und was auf dem Konto ist, ist nicht mehr dein Geld.
Die Zinsen des Kontos sind aber auch Einkommen des Kindes unter können den Unterhalt mindern. Bei hohen Kontoständen kann sich das auch auswirken. Das sind dann aber Kontostände, bei denen man verlangen kann, auch der Stamm des Vermögens sei zu verwerten.
freiwillige Schenkung - Obwohl kein
Schenkungsvertrag gab es? Falls ich ein Teil das Geldes auf mein Girokonto überweise, da riskiere ich damit, dass das Kind mich irgendwann einklagen kann. Richtig?
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, du wirst schadenersatzpflichtig.
Beiträge: 18
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
(24-08-2024, 14:17)p__ schrieb: Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, du wirst schadenersatzpflichtig.
Falls ich sogar die Überweisung vor dem Schreiben vom Anwalt meiner EX Frau tun (wo die Einkünfte aufgeklärt werden müßten) ?
Was kann man vor diesem Magic- Zeitpunkt tun?
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Verstehe den Satz nicht ganz. Ein Schreiben von einem Anwalt bewirkt keine Änderung an den Tatbeständen.
Beiträge: 41
Themen: 2
Registriert seit: May 2018
Das Geld auf dem Tagesgeldkonto gehört dem Kind. kann man nicht mehr auf das eigene Konto transferieren. du hättest ein Konto auf deinem Namen für das Kind führen sollen, dann wäre es kein Problem gewesen.
wichtig, sofort Zahlungen auf das Konto einstellen und nur noch auf das Konto der Ex zahlen, weil alles auf das Konto gezahlte nur als zusätzliche Schenkung gilt. mach zwar keinen sinn, ist aber so gehandhabt in der praxis
Beiträge: 18
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
(24-08-2024, 14:17)p__ schrieb: Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, du wirst schadenersatzpflichtig.
Hm .... da lese ich
https://www.check24.de/tagesgeld/news/da...ken-63843/ dass das Risiko ist, daß das Kind später verklagen kann.
Geld einzahlen können die Eltern auf Sinas neues Tagesgeldkonto entweder über das eigene Girokonto oder über ein Girokonto auf den Namen ihrer Tochter. Was das Ehepaar Mühe bedenken sollte: Auf das Tagesgeldkonto eingezahltes Geld gehört Sina. Falls sich Stefan Geld für das neue Auto auf sein Konto überweist, könnte Sina, sobald sie volljährig ist, ihren Vater verklagen und den fehlenden Betrag zurückverlangen.
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Das sind die Spätfolgen. Aber schon zu Minderjährigenzeiten ist das eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, die Schadenersatz nach sich zieht.
Beiträge: 18
Themen: 3
Registriert seit: Aug 2024
(25-08-2024, 22:29)p__ schrieb: Das sind die Spätfolgen. Aber schon zu Minderjährigenzeiten ist das eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, die Schadenersatz nach sich zieht.
Die Initiative bzw. Anfrage auf Schadenersatz sollte aber vom Kind oder Ex erfolgen?
Beiträge: 2.604
Themen: 165
Registriert seit: Jan 2012
(25-08-2024, 22:12)itler schrieb: Falls sich Stefan Geld für das neue Auto auf sein Konto überweist, könnte Sina, sobald sie volljährig ist, ihren Vater verklagen und den fehlenden Betrag zurückverlangen.
Da muss Sina nicht warten bis zur Volljährigkeit. Das macht die Mutti schon viel früher, weil sie die Vermögenssorge für Sina innehat.
Wir haben das hier auch schon mal diskutiert.
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid163135
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Beiträge: 21.234
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
(26-08-2024, 00:12)itler schrieb: Die Initiative bzw. Anfrage auf Schadenersatz sollte aber vom Kind oder Ex erfolgen?
Das kann jeder ins Rollen bringen, dem es nicht passt. Etwa der Jugendamtsbeistand.