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Jugendamt fordert Auskunft
#1
In der vergangen Woche bekam ich vom Jugendamt die Aufforderung zur Offenlegung meiner Einkünfte.
Hier im Forum habe ich nun schon einiges gelesen und würde mich nun wie folgt verhalten.

- Erfassungsbogen nicht ausfüllen, stattdessen nur einen formlosen Brief schreiben.
- Gehaltsnachweise schwärzen (Arbeitgeber, Kontonummer, Sozialversicherungsnummer)

Um das Nettogehalt möglichst zu drücken würde ich Nachweise über meine private Altersvorsorge, Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung dazu packen. Außerdem bin ich priv. versichert, hier würde ich den jährlichen Beitragsnachweis übersenden.

Ist es notwendig darauf hinzuweisen, dass diese in Abzug gebracht werden müssen?

Von meinem Aktiendepot würde ich die monatlichen Zinszahlungen und Dividenden in Form der monatlichen Auszahlungen nachweisen.

Auf meinen Gehaltsabrechnungen, werden verschiedene Positionen verrechnet... Auszahlungen für dienstliche Fahrten mit priv. PKW, Verpflegung in der Kantine, Gewerkschaftsbeitrag, betriebl. Altersvorsorge.
Sollte ich darauf hinweisen, dass das entsprechende zu berücksichtigen ist oder erst einmal die Berechnung abwarten?

Was gibt es sonst noch zu beachten?
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#2
Wie scheinen denn die monatlichen Zinszahlungen und Dividenden auf deinen Kontoauszügen auf? Text der Überweisung?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Es handelt sich um einen Online Broker. Auf Kontoauszügen taucht da nichts auf. Eigentlich sieht man es bloß in der App und kann dort zu den monatlichen Zinszahlungen und Dividenden eine Zusammenfassung in Form eines Dokuments downloaden.

Ich befürchte aber, dass meine Ex angegeben hat, dass ich dort ein Aktiendepot besitze... jedenfalls hat sie Kenntnis davon. Man hatte während der Beziehung die Fr**"se halten sollen  Confused
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#4
Noch eine andere Frage...wir beide betreiben noch gemeinsam eine PV Anlage bei einem befreundeten Bauern.
Die Anlage ist beim Markstammregister auf uns beide angemeldet.
Die Einspeisevergütung wird unserem noch vorhandenen Gemeinschaftskonto/ Familienkonto gutgeschrieben.
Wie gehe ich damit um...ich weiß, dass sie dem JA die Anlage bereits als Nebeneinkünfte gemeldet hat.
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#5
(22-08-2024, 18:19)paint schrieb: Ich befürchte aber, dass meine Ex angegeben hat, dass ich dort ein Aktiendepot besitze...

Das fliegt eh auf, alle Konten und Depots werden ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet, die Jugendämter können das leicht feststellen.

So wie die Solaranlage für die Ex Nebeneinkünfte sind, so sind sie das auch für dich. Als unterhaltsrelevant gilt dabei in der Regel solches Einkommen, welches gesetzlich besteuert wird. Ist die Anlage grösser als 10kwp? Dann auf jeden Fall.
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#6
Ja die Anlage ist größer als 10kwp.Besteuert wird da allerdings nichts...bin ich der Meinung.
Es geht mir eher darum, dass die durch die Anlage generierte Einspeisevergütung nicht meinem alleinigen Konto gutgeschrieben wird. Zudem ist diese erst seit April in Betrieb, sodass keine Aussage darüber getroffen werden kann was diese überhaupt jährlich produziert.
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#7
„Von meinem Aktiendepot würde ich die monatlichen Zinszahlungen und Dividenden in Form der monatlichen Auszahlungen nachweisen.“

Ginge es nicht mit anderen unwichtigen Aktien Verluste zu realisieren und somit deine Gewinne zu senken?

Es wird generell erwartet, dass man Einkünfte aus Kapitalgeschäfte offenlegt. Können die Verluste aus diesem Geschäft unterhaltsmindernd bei der Berechnung geltend gemacht werden?

Für deine Frage zur Gehaltsabrechnung: Es wird empfohlen fast alles zu schwärzen und nur das Nettolohn offen zu lassen.
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#8
Was denkt ihr bringt es etwas in der nächsten Woche einen Termin bei der zuständigen Bearbeiterin zu vereinbaren um die Dokumente zu übergeben.
In dem Zuge würde ich gleich einige Themen bzgl. PV Anlage usw. erläutern.
Bringt das was oder soll ich alles erstmal nur einreichen und dann rechnen lassen.
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#9
Ein Termin bringt gar nichts, wenn sie überhaupt einen mit dir vereinbart. Du bist das Objekt mit Pflichten und nicht einer, den man berät.

Liste dein Einkommen auf. Versehe die Punkte mit Belegen. Verpflichtend ist: 1. Die Zahlen nennen 2. Die Zahlen belegen. Nicht verpflichtend ist, alle Fragen des JA zu beantworten oder deren Formular zu nutzen.
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#10
Einem Termin zur Übergabe der Dokumente hat sie bereits schriftlich zugestimmt, ob ich hier die Möglichkeit habe etwas zu erläutern weiß ich nicht. Mir geht es im Grunde um die Erläuterung bzgl. der PV Anlage und einzelner Positionen auf meinem Gehaltsnachweis.

Muss ich eigentlich auch rückwirkend Unterhalt zahlen? Meine Ex hat nämlich angegeben, dass ich bisher 230€ je Kind gezahlt habe. Was allerdings nicht stimmt, bisher haben wir beide jeweils 20% von unserem Netto auf ein Gemeinschaftskonto eingezahlt wovon alle Unkosten bezahlt worden sind. Habe nun die Befürchtung das das JA die Differenz nachfordert.

Habe ich im Anschluss der Berechnung die Möglichkeit Beschwerde einzulegen falls es Fehler gibt oder geht es danach entweder wird zugestimmt oder nicht?

Ich gehe stark davon aus, dass das bereinigte Netto falsch berechnet wird.
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#11
Er begibt sich in die Höhle des Löwen ,-) Also das mit dem Termin zwecks "Besprechung" hätte ich nicht gemacht... Berichte mal, wie es war ,-)

Auskunft - wie schon erwähnt - per formlosem Schreiben. Ich habe immer aufgeteilt, wie z.B. Punkt 1: Anbei die Gehaltsnachweise; Punkt 2: Weiteeres Vermögen besteht nicht. Punkt 3: Weitere Einkunftsarten liegen nicht vor usw. - als Beispiel.

Nicht auf Faktoren hinweisen, die zu berücksichtigen sind. Keine rechtlichen Bestimmungen vorbeten. Warum auch? Die sollen die Arbeit machen. Bezahlt werden sie ja dafür. Nur der Satz: "Ich bitte um Beachtung der oberlandesgerichtlichen Leitlinien". Kennen die natürlich auch, aber der Gegenüber weiß dann, dass da ein Knecht sitzt, der sich mit der Thematik beschäftigt hat.

Wenn Du weißt, dass die PV-Anlage schon bekannt ist, dann würde ich die Hälfte der Einnahmen angeben. Mit Hinweis auf das Familienkonto. Ist eigentlich unüblich, dass man als "getrennt lLebens" noch das Risiko eines gemeinsamen Kontos trägt. Vielleicht kommst Du mit 50% durch. Im Zuge der Scheidung (?) muss das Ding ja sowieso noch auseinander gedröselt werden.

Ein Aktiendepot lässt sich schnell verändern. Kontoauszüge würde ich keine einsenden. Wir reden von den Gehaltsabrechnungen. Dividendenaktien weg. Andere Aktien rein ins Depot. da gibt es genug, mit annehmbaren Aussichten, die aber keine Dividende zahlen.

Dann würde ich das depot erst mal bei der Auskunft "vergessen". Ist es bekannt und schläft die Ex nicht, kommt die Nachfrage.... Upps, sorry, vergessen. Mehr passiert nicht.
In diesem Moment sind die regelmäßigen Dividenden unterhaltserhöhend. Aber in 2 Jahren stehen die wieder auf der Matte und dann gab´s halt keine Dividenden mehr ,-)

Nun wartet man die Berechnung ab und prüft sie. Einwände - wenn sie nachvollziehbar sind - sind gut. Das macht denen Arbeit und das mögen die nicht. Die bleiben zwar am Thema dran, aber ein schlechter Ruf beim JA nach dem Motto "Der guckt genau hin", ist eine gute Sache.

Ich hatte für versch. Väter in solchen Sachen immer mindestens drei- bis viermal ein Hin und Her-Geschreibe. Hat immer noch ein paar Kröten gebracht. Ist halt individuell immer anders.

Aber in dem Moment, wo die Ex von einem Depot weiß und sicher auch die Bank kennt, wäre das Ding bei mir platt. Dann würde ich ein Depot woanders aufsetzen. Überhaupt, sollte immer ein absoluter Stopp aller Infos erfolgen.

Das JA kann abfragen, wie p sagte, aber tatsächlich passiert das relativ selten. denn dort sitzen zwar genügend Tretminen, die Dir das Leben schwer machen, aber gleichzeitig sind sie meist auch unterbelichtete deppen. Wirst du noch merken.
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#12
Danke für deine ausführliche Antwort. Also Gehaltsnachweise einreichen und möglichst schwärzen.
Aktiendepot nur bei expliziter Nachfrage angeben. Bis zur nächsten Berechnung in zwei Jahren dann entsprechend optimieren.
Nachweise der priv. Altersvorsorge, Riester und Berufsunfähigkeit einreichen.
PV Anlage schriftlich begründen um eventuell mit 50% davon zu kommen.
Scheidung steht zum Glück nicht an...wir waren zum Glück nicht verheiratet.
Wie sieht es mit Nachzahlung aus...wann bin ich Unterhaltspflichtig...mit Zugang des Schreibens oder auch schon rückwirkend?
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#13
Unterhalt ab schriftlicher Forderung nach Unterhalt bzw. Auskunftsforderung.
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#14
Ja, diese Versicherungen angeben. Ausrechnen bis zur Höchstgrenze sollen die selbst. du kontrollierst und monierst, je nachdem.

Ich selbst habe Gehaltsnachweise nicht geschwärzt. Aber kann jeder machen wie er will. Ich sah da eher keinen Grund, aber gut ,-)

Du schreibst irgendwo oben noch von diesen 20% Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto. Du kannst das als erfolgte Zahlungen im Sinne von Kindesunterhalt mal anbringen. Ob das durch geht, ist fraglich. Kann sein. Kann nicht sein. Diese Zahlungen sind nicht explizit als Kindesunterhalt gekennzeichnet. Zu den Zahlungen könnte die Ex irgendeine Story auftischen, und dann bist du aus dieser Argumentation raus. Man zockt halt. Gib es an und dann schau was kommt.

Wird das Konto und Deine Zahlungen nicht berücksichtigt, wird das Gemeinschaftskonto 50/50 aufzuteilen sein. Bei Nicht-Verheirateten ist das sozusagen wie eine Vermögensauseinandersetzung. Quasi gleich, wie in geschäftlichen Bereichen.
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#15
Zitat:Du schreibst irgendwo oben noch von diesen 20% Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto. Du kannst das als erfolgte Zahlungen im Sinne von Kindesunterhalt mal anbringen. 

Wenn der Unterhalt erst ab Zugang des Schreibens fällig wird bringt mir das nichts.
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#16
Regeln, die man befolgen sollte:
1) So wenig Informationen wie möglich und schon gar keine Formulare!
2) Lege und interpretiere den Inhalt der Briefe zu deinem Gunsten!
3) Erwähne nur Dinge, die auch wirklich erfragt wurden. Alles, was dir gerade einen Nachteil verschafft, hast du vergessen oder lässt du hinten runterfallen.

Spiel mit den Ämtern ein Spiel und mach ihnen viel Arbeit. Bitte immer wieder um Fristverlängerung und stelle Gegenforderungen. So entsteht ein netter Briefwechel. In meinem Fall hat er sich über mehrere Monate hingezogen, in dieser Zeit hatte ich drei verschiedene Ansprechpartnerinnen. Bei einem Berechnungsvorschlag darfst du nachhaken, du willst Nachweise sehen, du stellst Behauptungen auf (z.B. KM lebt in Eigentumswohnung und hat Wohnvorteil, KM hat mindestens 2faches Gehalt etc.). Du selbst kämpfst hingegen um jeden Abzugsposten. Die werden deine Briefe hassen.

Mach es ihnen einfach alles andere als leicht!
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#17
Okay soweit verstanden....

Der ausgefüllte Erklärungsbogen wird im Anschreiben explizit gefordert, auf diesem heißt es auch "Ihre Auskunftspflicht ergibt sich aus §1605 BGB".
Sollte ich das ernst nehmen oder ist das nur ein Versuch an die Infos zu kommen?

Wie gehe ich mit der PV Anlage um welche ja nun bereits bekannt ist. Sollte ich versuchen zu erläutern, dass die Anlage von uns beiden betrieben wird und die Erträge aufgeteilt werden. Als Nachweis würde ich die Registrierungsbestätigung des Marktstammregisters beilegen, woraus hervorgeht, dass die Anlage auf uns beide registriert ist. 
Da die Anlage erst seit April in Betrieb ist, kann noch keine Aussage über den jährlichen Ertrag getroffen werden. 
Sollte ich eine "optimierte" Ertragsprognose einreichen aus welcher der vermutliche jährliche Ertrag der Anlage hervorgeht?

Zitat:Seit April 2024 wird von mir und Fr. **** gemeinsam eine Photovoltaikanlage betreiben. Betreiber der Anlage sind wir beide zu gleichen Teilen, einen Nachweis der Registrierung der Anlage, woraus dies hervorgeht, habe ich beigefügt. Die Einspeisevergütung wird nicht meinem Konto, sondern dem oben benannten Gemeinschaftskonto gutgeschrieben. Bisher war es so, dass die Summe der Familie zugutekam. Seit der Trennung wird die Einspeisevergütung jeweils hälftig aufgeteilt und später auf das eigene Konto überwiesen. Da die Anlage erst seit April diesen Jahres in Betrieb ist kann derzeit noch keine genaue Auskunft über die jährliche Erzeugungsleistung getroffen werden. Es ist bei der installierten Erzeugungsleistung von 24,8 kwp, ist von etwa 20.615 kWh auszugehen (Ertragssimulation des „PHOTOVOLTAIC GEOGRAPHICAL INFORMATION SYSTEM“ beiliegend). Bei einer durchschnittlichen Einspeisevergütung von 0,11€ ergibt sich somit eine jährliche Einspeisevergütung von 2.267€, wovon somit 1.133€ mir zugerechnet werden können.
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#18
Nochmal: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus §1605 BGB, aber keine Formularpflicht für die Auskunft. Anders gesagt, du musst Auskunft geben, aber man kann dich nicht dazu zwingen, dafür ein bestimmtes Formular, einen bestimmten Vordruck dafür zu benutzen. Auch der Umfang der Auskunft richtet sich nicht nach den Wünschen im Formular. Er richtet sich vielmehr nach dem, was in den Unterhaltsleitlinien deines OLG-Bezirks dargelegt ist. Das Formular ist eigentlich komplett illegal. Es widerspricht krass dem Gebot der Datensparsamkeit, es wird nämlich alles abgefragt, auch wenn vieles im speziellen Fall irrelevant und unzulässig ist. Die Datenschutzlügner interessiert das nur nicht, meine Beschwerden beim Datenschutzbeauftragen wurden einfach komplett ignoriert. Datenschutz gilt nur, wenn es dem dreckigen Gesockse von Jugendamt, Rechtspflege, der Staatskrake dient, nicht wenn es um DEINE Rechte geht.

Wenn für die Anlage noch keine Vergütung eingetroffen ist, dann gibts noch keine Erträge, keine Gelder, keine Auskunft. Treffen Vergütungen ein, summiere die Beträge bis zum Zeitpunkt der Frage nach Auskunft auf, halbiere sie (50% Anteil hat ja wohl die Ex). Wurde für die Anlage ein Kredit aufgenommen? Gibts auch laufende Kosten? Versicherungen, Serviceverträge, Steuern, sonstwas? Das mindert den Ertrag. Wenn die Vergütung nächstes Jahr an die tatsächlichen Einspeisewerte angepasst wird, dann wird das erst bei der nächsten Auskunftserteilung Auswirkungen haben.
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#19
Wenn die Landesdatenschutzbehörde nicht tätig wird, würde ich raten erstmal Beschwerde beim BfDI einzulegen. Sollte das nicht fruchten, machst du eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Zusätzlich würde ich dann beim Klageweg noch die EDSA informieren.
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#20
Und da ist eben meine Grenze erreicht, was zweifellos Sinn der Sache ist: Die Leute davon abhalten, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Ich stecke nicht noch mehr Lebenszeit und Geld in den Instanzenweg. Das Ganze hat durchaus System. Ich habe auch andere Datenschutzbeauftragte kontaktiert, in ähnlichen Dingen. Als ich etwa ein Schreiben bekam, man hätte vergeblich versucht ein Bankkonto zu pfänden und mir der Gerichtsvollzieher dafür eine Kostennote schickte. Ich war aber bei dieser Bank niemals Kunde. Also verlangte ich die Offenlegung, woher die entsprechende Information stammte, man solle mir Auskunft geben welche Daten über mich gespeichert seien. Keine Antwort. Weitergereicht an den zuständigen Datenschutzbauftragten. Keine Antwort. Erneut an den Landesdatenschutzbeauftragten. Keine Antwort. So könnte ich ganze Tage verbringen und dann noch Klagen formulieren, Gerichtsgebühren bezahlen, vielleicht sogar Anwaltsgebühren wenn ich irgendwo auf eine Anwaltspflicht treffe. Widerspricht sich auch mit meinem Prinzip, grundsätzlich nichts an Juristen zu bezahlen. Von mir kann es nichts geben, mir gibt man ja auch nichts.

Dies nur zur Illustration, das Therma ist hier ein anderes. Ich rate dazu, nichts für bare Münze zu nehmen, vor allem nicht den Auskunftsbogen.
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#21
Zitat:Wenn für die Anlage noch keine Vergütung eingetroffen ist, dann gibts noch keine Erträge, keine Gelder, keine Auskunft. Treffen Vergütungen ein, summiere die Beträge bis zum Zeitpunkt der Frage nach Auskunft auf, halbiere sie (50% Anteil hat ja wohl die Ex). Wurde für die Anlage ein Kredit aufgenommen? Gibts auch laufende Kosten? Versicherungen, Serviceverträge, Steuern, sonstwas? Das mindert den Ertrag. Wenn die Vergütung nächstes Jahr an die tatsächlichen Einspeisewerte angepasst wird, dann wird das erst bei der nächsten Auskunftserteilung Auswirkungen haben.
Okay also gar nicht auf irgendwelche Prognosen eingehen, sondern nur auf die Summen die bisher tatsächlich geflossen sind. Davon dann 50% und gut ist.
Laufende Kosten oder Kredite gibt es nicht. Im Mai musste der Wechselrichter aufgrund eines defektes ausgetauscht werden...das waren knapp 3t€.
Aber das spielt sicher keine Rolle.
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#22
ich kann P nur beipflichten:

lasst euch nicht verarschen!

verarscht zurück!

soviele anträge, auch sinnlos, so viele fragen wie möglich schriftlich und beschwerde-schreiben, das hält
die behörden auf...hab ich heut erst wieder beim FA gemerkt...die wollen nur willenlose sklaven treten!

also: lasst euch nicht treten - tretet zurück!

bb
netlovler
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#23
(27-08-2024, 18:55)paint schrieb:
Zitat:Wenn für die Anlage noch keine Vergütung eingetroffen ist, dann gibts noch keine Erträge, keine Gelder, keine Auskunft. Treffen Vergütungen ein, summiere die Beträge bis zum Zeitpunkt der Frage nach Auskunft auf, halbiere sie (50% Anteil hat ja wohl die Ex). Wurde für die Anlage ein Kredit aufgenommen? Gibts auch laufende Kosten? Versicherungen, Serviceverträge, Steuern, sonstwas? Das mindert den Ertrag. Wenn die Vergütung nächstes Jahr an die tatsächlichen Einspeisewerte angepasst wird, dann wird das erst bei der nächsten Auskunftserteilung Auswirkungen haben.
Okay also gar nicht auf irgendwelche Prognosen eingehen, sondern nur auf die Summen die bisher tatsächlich geflossen sind. Davon dann 50% und gut ist.
Laufende Kosten oder Kredite gibt es nicht. Im Mai musste der Wechselrichter aufgrund eines defektes ausgetauscht werden...das waren knapp 3t€.
Aber das spielt sicher keine Rolle.

Der Wechselrichter spielt natürlich eine Rolle! In der Steuer würde er ja auch auftauchen! Mach für Dich erstmal eine Einnahmen-Überschussrechnung für das vergangene Jahr, bzw. für dieses Jahr. Die Gewinne/Verluste verteiltst Du dann anteilig (50%), der Verlust der von der anderen Seite nicht gezahlt wurde hast Du dann für Deinen Geschäftspartner (GbR) übernommen und erhöht Deinen Verlust...
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#24
Ich sitze gerade an der Bearbeitung der Lohnscheine und der Zinseinkünfte / Dividendenzahlungen.

Bei den Lohnscheinen würde ich Arbeitgeber, Personalnummer, Tarifgruppe und Std. Vergütung schwärzen.
Bei den Nachweisen über Zinseinkünfte Name und Adresse der Bank, Steuer-ID und die IBAN des Verrechnungskontos durch "XXX" ersetzen.

Passt das soweit?
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#25
Nochmal eine Frage bzgl. einmaliger Sonderzahlungen...

Im Oktober letzten Jahres bekamen wir im Rahmen des Tarifabschlusses zwei Sonderzahlungen
1. Inflationsausgleich (1500€ Brutto)
2. Sonderzahlung Tarifabschluss (6000€ Brutto)

Dabei handelt es sich um eine einmalige Sonderzahlungen welche im Vergleich zu Weihnachtsgeld oder ähnlichem nicht jährlich ausgezahlt werden.
In der Leitlinie meines OLG heißt es dazu

Zitat: 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B. Jubiläumszuwendungen) können auf einen längeren Zeitraum als ein Jahr verteilt werden. Abfindungen sind zur Wahrung der bisherigen Lebensverhältnisse in der Regel auf einen angemessenen Zeitraum umzulegen.

Könnt ihr mir aus Erfahrung sagen auf wie viele Monate/ Jahre diese Zahlungen umzulegen sind?
Leider ist es nicht genau definiert.
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