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Umgangsreduktion während dem Warten auf das Urteil
#1
Hallo zusammen,

ich habe mein Kind aktuell Freitags bis Dienstags. Das Wechselmodell habe ich gerichtlich beantragt. Die Kindesmutter plädiert auf hochstrittig und das Gericht etc. folgt dem Spaß wie üblich. 5/9 ist top, WM geht gar nicht.
Im Gespräch war nun ein von mir vorgeschlagener Umgang Sonntag bis Freitag. Es scheint auf Sonntag bis Donnerstag hinauszulaufen. Samstag muss ich arbeiten um das ganze irgendwie stemmen zu können. 
Die Richterin war absolut angepisst....also das Thema ist noch recht offen aber prinzipiell konnte sie sich das vorstellen und ich denke es läuft darauf hinaus.
So weit die Vorgeschichte.
Die KM will jetzt in der Wartezeit auf das Urteil nur noch Sonntag bis Dienstag als Umgang gestatten. Wie würde ihr darauf reagieren? BGB §1684 Abs 2 Brief an die Richterin und das Jugendamt schicken, Hinweis auf Kontinuitätsprinzip und kein Grund für die Reduktion des Umgangs? Eine Reduktion des Umgangs steht ihr nicht zu und mMn hat Sie alles zu tun um das Verhältnis zu mir zu wahren?
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#2
NICHt in rot-rot-grün-lila-femi-land...da bist du der erzeuger...und die austrägerin die liebe mama...
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#3
Auch hier wieder die bekannte Taktik, Dissens herstellen um Wechselmodell zu verhindern.

Wenn der kommende Gerichtstermin <4 Wochen nah ist, lohnt sich eine grosse Reaktion ist. Ist er später, bleibt nur nur ein Eilantrag. Du kannst vielleicht auch den jetzigen Antrag zum Eilantrag aufwerten, das müsste ein Anwalt wissen. Was auf jeden Fall geht, ist diesen jetzigen Antrag appellativ um Dringlichkeit zu ergänzen, weil die Mutter die Entscheidung bereits erzwingen will, unter Missachtung des Kindeswohls.
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#4
Wie äußerte sich das "angepisst" sein der Richterin?

Gab es seinerzeit irgendeine Art von Beschluss oder Vereinbarung über die aktuellen Zeiten, die die Ex in der "Wartezeit" verkürzen will, oder sind die bisherigen Zeiten (Fr.-Di.) eine interne Absprache?

Wurde das JA vom Gericht als "Vermittler" eingeschaltet, oder ist der Kontakt eigeninitiativ hergestellt worden?
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#5
Vielen Dank für eure Antworten,

wir hatten das übliche Modell, ohne Beschluss nach einer dieser "tollen" Mediationen. Freitag bis Dienstag und 3 Wochen Urlaub. Das lief die ganze Kitajahre so. Im Nachhinein sicherlich blöd.
Den Schulstart habe ich dazu genutzt, dass Ganze einmal gerichtlich angreifen zu wollen und habe einen Antrag auf Wechselmodell gestellt.
Es gab 2 Verhandlungstage und es ging ziemlich hin und her. Sicherlich nicht optimal:
-Verfahrensbeiständin hat empfohlen: Hälfte der Ferien und einen Tag mehr. Das Kind wollte ein Wechselmodell aber konnte keine 3 Gründe dafür benennen. (ein 7 jähriger wird nach Gründen fürs WM gefragt....brutal) Frage hat Sie dann in der Verhandlung geleugnet, obwohl es sogar in ihrem Protokoll stand.
-Ich hab dann entschieden, das wird nix mehr und wollte den Antrag zurückziehen. Da bleib zumindest noch etwas Flexibilität übrig und man macht sich nicht komplett zum Sklaven. Fand die Richterin überaus schlecht und hat die Rücknahme des Antrags abgelehnt. Spannenderweise denk ich, dass Sie das nichtmal darf.
-2 te Verhandlung habe ich als Kompromiss Sonntag bis Freitag angeboten plus Hälfte der Ferien. Im Haushalt der Mutter wird kein Deutsch gesprochen und ich wollte das Kind in der Schule unterstützen. Parallel muss ich auch in einem Projekt Samstags arbeiten. Am Ende ist es eskaliert, weil meine Anwältin das böse Wort "Wechselmodell" ausgesprochen hat und ich auf einen Beschluss gepocht habe. Nun also wird auf den Beschluss der Richterin gewartet. Ich folge dem Rat von p und lasse ein Schreiben an die Richterin aufsetzen. Auch wenn ich denke, dass die das 0,0 interessiert. Vor Gericht wird doch erstaunlich mit 2 Maßstäben gemessen. Das hat mehr mit Nazi-Gerichtsverfahren zu tun als mit Rechtssprechung....nun gut, so ist das nunmal.
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#6
Wenn also der Umgang eine ganze Zeit lang nach dieser Mediation so lief, dann kann die Anwältin das durchaus anführen und die Mutter hat wenig Argumentation, den Umgang nun einfach zu kürzen. Auch ein Umgangsbeschluss, selbst ein vollstreckbarer mit Ordnungsgeldklausel, hat nicht mehr Wirkung. Das sind alles zahnlose Tiger.

Diese Vereinbarungen laufen immer so lange wie sie laufen und bis die Mama andere Ideen bekommt.

Das die Richterin den Antrag nicht zurück nahm, und nun aber gleichzeitig seltsam reagierte, als das Wort "Wechselmodell" fiel, klingt paradox. Bis der Beschluss da ist, kann es nicht lange dauern.

Bei der Befragung eines 7-jährigen hat am Ende dessen Wille wenig Wirkung. Außer es richtet sich gegen den Vater. Ich kenne aktuell einen Fall, da wollten zwei 11 und 13 jährige ein WM (trotz Gewaltvorwürfe). Diese Vorwürfe haben erst mal alles verhindert. Unbewiesen zwar, aber egal. Absolute Katastrophe.

Warte mal den Beschluss ab und ob Du damit leben kannst und stell mal das Ergebnis hier ein. Deine Anwältin sollte entsprechend argumentieren können, dass die aktuellen Marotten der Mutter ein Ende finden sollten.
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