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15-10-2024, 10:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2024, 10:55 von Markus Müller.)
Hallo Leute,
wenn das Kind altersbedingt in die nächste Unterhaltsstufe kommt, wie ist da der Ablauf? Meldet sich da ein Gericht und will meine Gehaltsabrechnungen sehen oder gibt es wieder einen Prozess? Ich möchte ungern meinen (bisherigen) Anwalt fragen weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass dieser am liebsten alles gerichtlich machen möchte weil dann auch mehr Geld für ihn rausspringt. Da ich mittlerweile ein weiteres Kind habe was bei mir lebt, wie wird dies bei der Berechnung berücksichtigt?
Das Andere: ich verdiene seit einem Jahr mehr Gehalt. Hätte ich das jemandem melden müssen? Womit ist hier zu rechnen bei einem Wechsel in die nächste Unterhaltsstufe? Vielen Dank
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Zwei Jahre nach der letzten Festlegung kann man dich wieder zur Auskunft zwingen und den Unterhalt anpassen. Passiert das nicht, bleibt alles wie es ist. Ein weiteres Kind bedeutet eine Stufe Abzug in der Düsseldorfer Tabelle. Vielleicht auch Mangelfall.
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(15-10-2024, 11:31)p__ schrieb: Zwei Jahre nach der letzten Festlegung kann man dich wieder zur Auskunft zwingen und den Unterhalt anpassen. Passiert das nicht, bleibt alles wie es ist. Ein weiteres Kind bedeutet eine Stufe Abzug in der Düsseldorfer Tabelle. Vielleicht auch Mangelfall.
Danke für die Info, es sind nun knapp 4 Jahre seit der letzten Festlegung und es hat sich niemand gemeldet, daher war ich verwundert. Wer würde sich denn da melden wegen der Unterhaltsanpassung? Gericht? JA? KM?
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Die Anpassung an die nächsthöhere Altersstufe musst Du hingegen selbsttätig vornehmen. Also ab Geburtstag die höhere Altersstufe bezahlen. Am Titel wird dabei nichts geändert.
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(15-10-2024, 13:05)Markus Müller schrieb: Wer würde sich denn da melden wegen der Unterhaltsanpassung? Gericht? JA? KM?
Melden könnte sich je nach Situation die Unterhaltsberechtigte selber, ihr Anwalt, das Jugendamt. Wenn, wenn, wenn. Kenne deinen Fall nicht.
Zitat:Die Anpassung an die nächsthöhere Altersstufe musst Du hingegen selbsttätig vornehmen.
Nur, wenn ein dynamischer Titel besteht. Dann müssen aber auch andere Dinge beachtet werden, etwa eine Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle.
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(15-10-2024, 13:21)p__ schrieb: (15-10-2024, 13:05)Markus Müller schrieb: Wer würde sich denn da melden wegen der Unterhaltsanpassung? Gericht? JA? KM?
Melden könnte sich je nach Situation die Unterhaltsberechtigte selber, ihr Anwalt, das Jugendamt. Wenn, wenn, wenn. Kenne deinen Fall nicht.
Zitat:Die Anpassung an die nächsthöhere Altersstufe musst Du hingegen selbsttätig vornehmen.
Nur, wenn ein dynamischer Titel besteht. Dann müssen aber auch andere Dinge beachtet werden, etwa eine Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle.
Danke für die Anregungen. Das Kind ist gerade 11 Jahre alt, wird sich somit nicht selber melden, wobei ich es der Mutter ja schon zutrauen würde.
Woran erkenne ich ob ein dynamischer Titel besteht? Im abschließendem Urteil konnte ich nichts davon entnehmen. Ich habe damals gebeten, dass dieser bis zum 18. Lebensjahr höchstens laufen soll doch der Anwalt teilte mit, dass dieser Titel zeitlich nicht beschränkbar ist. Ich war zu diesem Zeitpunkt auch krank und schwer überfordert mit der Situation.
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15-10-2024, 14:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-10-2024, 14:36 von Alimen T.)
Das würde mich auch interessieren .
Kennt sich jemand aus mit Abänderungen des Unterhaltstitels ?
welche Gerichtskosten kommen auf einen zu
wenn man von dynamisch auf statisch wechseln würde?
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Was das für ein Titel ist, steht in deinem Beschluss. Wenn nur ein fester Betrag ohne weitere Bedingungen und Veränderungen drinsteht, dann gilt dieser feste Betrag.
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(15-10-2024, 11:31)p__ schrieb: Zwei Jahre nach der letzten Festlegung kann man dich wieder zur Auskunft zwingen und den Unterhalt anpassen. Passiert das nicht, bleibt alles wie es ist. Ein weiteres Kind bedeutet eine Stufe Abzug in der Düsseldorfer Tabelle. Vielleicht auch Mangelfall.
Ein Neugeborenenes Kind bedeutet in der Regel nicht nur eine sondern 2 Stufen runter, da neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig wird und es so 2 neue Berechtigte gibt.
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Das wird man außergerichtlich jedoch nicht lösen können vermute ich mal ?
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Einen Gerichtsbeschluss wird man gegen den Willen der anderen Partei nicht verändern können, also wieder Gericht.
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(15-10-2024, 14:34)Alimen T schrieb: Das würde mich auch interessieren .
Kennt sich jemand aus mit Abänderungen des Unterhaltstitels ?
welche Gerichtskosten kommen auf einen zu
wenn man von dynamisch auf statisch wechseln würde?
Du kannst vor Gericht keinen dynamischen in einen statischen Titel umwandeln, denn rechtlich gesehen hat das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel. Von daher kannst Du einen statischen Titel nur dann erhalten, wenn sich die Mutter mit weniger als dem gesetzlichen Anspruch zufriedengibt und dir den dynamischen Titel zurückgibt.
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(15-10-2024, 20:12)bubi schrieb: Ein Neugeborenenes Kind bedeutet in der Regel nicht nur eine sondern 2 Stufen runter, da neben dem Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt für die Mutter fällig wird und es so 2 neue Berechtigte gibt.
Ist für diese Art der begründeten Anpassung eine Änderung des Titels notwendig?
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