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Umgang, Urlaub, Informationspflicht
#1
Mahlzeit,

es gibt wieder Zirkus....



erweitertere Umgangsvereinbarung: do nach der schule - montag morgens zur schule. alle 2 Wochen.
und den Donnerstag dazwischen.

wegen dem Arbeitsunfall habe ich die Betreuung bis April regelmäßig wahrgenommen.
ab da kam es immer mal wieder vor, dass ich wegen Krankheit oder weil es auf der Arbeit nicht gepasst hat, einen tag abgesagt habe.
beim letzten jugendamtstermin wurde der KM mitgeteilt, dass ich für den erweiterten Umgang zuviel unterhalt bezahle, darauf hin wurden die Gespräche nicht fortgesetzt..

letzte Woche rief mich dann das Jugendamt an und teilte mir mit, dass KM eine Beratung möchte, sie würde gerne neue Regelungen festlegen wollen.
da die Gespräche freiwillig sind, habe ich erstmal kein Interesse an einem Gespräch bekundet.

da es auf der Arbeit endlich wieder ruhiger wird und sich die absagen einzelner tage deutlich reduziert hat, werde ich natürlich den Umgang wieder wahrnehmen wie schriftlich beim Jugendamt festgehalten. 
heute wollte ich sie wie mitgeteilt von der schule abholen, wurde schon von der Oma abgeholt und mich erreicht dieses per email von KM:

laut Jugendamt ist es nicht zulässig Umgangszeiten ausfallen zu lassen!
ab sofort wird der Umgang von Samstag morgen - Sonntag abends stattfinden!!!!
Urlaubsreisen sind mit ihr abzustimmen und sie möchte wissen wohin.

sollte ich mich nicht daran halten behält sie sich vor, der Umgang in Zukunft auszusetzen - dies hätte sie mit dem Jugendamt besprochen.


was läuft hier ab???
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#2
Das ist schon ein Problem. Wenn die Umgangsregelung keine Flexibilität zulässt und du sie ein halbes Jahr lang öfter brichst, ist das eine Steilvorlage für sie, sie ihrerseits aufzukündigen.

Da du nicht in einem Fallthread schreibst, weiss ich nichts mehr von der Vorgeschichte. Ziel muss eine Regelung sein, die einhaltbar ist. Stress auf der Arbeit tendiert zum Beispiel dazu, immer wieder aufzutreten, ruhige Phasen sind nie endgültig. Da sind die nächsten Ausfälle schon vorprogrammiert und würden wieder Ärger verursachen. Gehe also die hier in jedem zweiten Thread beschriebenen Standardschritte, so eine einhaltbare Umgangsregelung zu erreichen.
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#3
ist denn die vorlage der bescheinigung des arbeitsunfalles nicht grund genug für
die ex, keinen krieg anzufangen?

das JA sollte hier doch auch einsicht haben und auf die austrägerin einreden....

so mein empfinden..

bb
netlover
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#4
Die Begründung ("Arbeitsunfall") spielt da keine Rolle. Entweder die Vereinbarung enthält genug Flexibilität, um Ausfälle vereinbarungsgemäss abzuwickeln oder man muss die Vereinbarung ändern, wenigstens temporär, wenn ein Ausfallgrund auftaucht. Ausfallen lassen entgegen der Vereinbarung ist immer schlecht. Die Ex wird argumentieren, das hätte ihre eigene Planung durcheinandergeworfen und eine Vereinbarung, die der Vater unbedingt haben will aber dann nicht einhält sei eben obsolet.
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#5
aus Interesse daran meine Tochter nicht anstecken zu wollen, möchte die KM mir also jetzt einen strick basteln?
ich habe in diesen fällen zum Kindeswohle entschieden.

in absehbarer zeit, werde ich sowieso etwas kürzer treten wollen, daher werde ich wohl zu einem Gespräch bereit sein müssen um temporär etwas festzuhalten.
aber mir von heute auf morgen "eine" Übernachtung andrehen zu wollen halte ich schon für dreist.
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#6
Deswegen muss man Umgangsregelungen flexibel formulieren, die Behandlung ausgefallener Termine benennen. Sonst passiert, was passiert ist: Dir wird ein Strick draus gedreht. Versuche, eine neue Regelung mit diesem Element zu vereinbaren.
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#7
moin.
hab mal im Kalender nachgeschaut und KM hat natürlich auch einiges an Betreuung abgesagt... pi mal Daumen hält sich das die Waage.
also sollte doch hier auch gleiches recht für alle gelten. oder hat die Austrägerin etwa Sonderrechte?
eigentlich weiss ich ja, dass ihr jetzt alle ja sagt...

Für eine Einschränkung des Umgangsrechts darf ein Elternteil das Umgangsrecht aber nicht selbst einschränken, aussetzen oder verweigern. Dieses Recht steht nach § 1684 IV BGB nur dem Familiengericht zu. Der Elternteil, der das Umgangsrecht einschränken möchte, hat einen Antrag (ggf. Eilantrag) bei dem zuständigen Familiengerecht zu stellen.


die Umgangsvereinbarung ist beim Jugendamt verfasst worden. wie ich weiss, ist sie nicht mehr wert wie das stück Papier.
daher kann man sie meiner Meinung auch nicht einseitig kündigen. egal.

wir müssen wohl einen neuen Termin schaffen damit wir ein neues Papier durch den Drucker jagen, selbstverständlich mit Zusatzklauseln.


trotzdem:

Zu beachten ist jedoch, dass eine beim Jugendamt getroffene Umgangsvereinbarung keine Rechtsverbindlichkeit besitzt.

Hierbei ist der betreuende Elternteil nach der Wohlverhaltensklausel des § 1684 II BGB gehalten, die Umgangskontakte zu fördern.

und zum Thema urlaub:

bin ich auskunftspflichtig (wie, wann, wohin, wie lange) wenn ich mit meiner Tochter in den Ferien in den Urlaub fahre?
ich werde auch über urlaube nicht informiert
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#8
ich würde keine zusatzklauseln, sondern wohlwollende salvatorische schlußbemerkungen reinnehmen...so schwer es auch fällt...
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#9
Hallo,

Und Weiter geht’s:
Mein Vorschlag zur Aufteilung der Herbstferien wurden mir seitens KM bestätigt,
Darauf hin habe ich meinen Urlaubsantrag auf der Arbeit bestätigt bekommen.
Drei Stunden später teilte mir sie dann mit, dass sie einen zahlendreher hatte und in der Woche verrutscht wäre, dies ist aber nicht mein Problem und eine Verschiebung meiner urlaubswoche war betrieblich nicht mehr möglich. Dies teilte ich ihr selbstverständlich mit.

Ich erinnerte sie jetzt noch mal an die Abholung am Sonntag Abend, folgende Antwort:

Ich habe schon länger geplant ein paar Tage nach Frankreich zu reisen.

Ideen?
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#10
nein...das ist jetzt ihr problem!
schick ihr urlaubsantrag, genehmigung,
gleich ans JA und u.u.  ans Gericht wenn anhängig

blöde alte...zefix

nach frankreich reisen...mein opa war auf ketten in F...
bb
netlover
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#11
In normalem Kontext wären die Ferien vorab in der Umgangsregelung enthalten und man könnte versuchen, den einseitigen Bruch dieser Regelung per Gericht, Ordnungsgeld, zu verhindern. Häufig werden in diesen Regelungen die "kurzen" Ferien jährlich wechselweise gehandhabt. Gerade Jahre beim Vater, Ungerade Jahre bei der Mutter. Dann ist von vornherein klar, was vereinbart ist und man kann sich langfristig danach richten. Dinge wie kurzfristige Absagen können dann dazu führen, dass der Absager Schadenersatzpflichtig wird, wenn dadurch auf deiner Seite Kosten entstehen. Reiserücktritte etwa.

Bei euch war das wohl nicht so und jetzt scheitert schon die Absprache. Ich kenn das gut, so hat mir die Ex auch immer die Ferien zerschossen. Und ich sass immer am kürzeren Hebel. Du kannst da nichts erzwingen. Ein Eilverfahren vor Gericht wird in deinem Kontext auch nur mässige Chancen haben. Die grösste Chance ist vielleicht ein erzieherischer Effekt, dass ihre Eigenmächtigkeit sie eben auch sofort vor Gericht zwingt. Meist eine vergebliche Hoffnung.
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#12
In der Umgangsvereinbarung steht: die Ferien sind anteilig zu teilen.
Was wir vorhatten, ich kann nicht einfach eine Bestätigung die ich erteilt habe, drei Stunden später wiederrrufen.

Ich sehe das ganz klar als kindesentziehung!

Antrag beim Familiengericht auf Herausgabe des Kindes gem. § 1632 BGB, wenn der Aufenthaltsort des Kindes bekannt ist. Ist der Ex-Partner nicht kooperativ, kann ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angeordnet oder die Herausgabe des Kindes mithilfe des Gerichtsvollziehers erzwungen werden.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts bzw. des alleinigen Sorgerechts beantragt werden.
Für entstehende Kosten im Zusammenhang mit der Rückführung des Kindes (z. B. Hotelkosten, Fahrtkosten, Detektivhonorare für Ermittlung des Aufenthaltsorts) kommt bei einer strafbaren Kindesentziehung ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 235 StGB in Betracht
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#13
(10-10-2024, 13:43)datrainer schrieb: was läuft hier ab???

Ich habe selbst etwas sehr Ähnliches durchmachen müssen. Ich glaube, ich verstehe, wie Du Dich fühlst.

Der erste Kommentar, der Kommentar von p__, bringt meiner Meinung nach genau auf den Punkt, wie man vorgehen kann.


Wenn sie jedoch nicht kooperiert, was wirst du tun? Wirst du vor Gericht gehen und dieses oder jenes einfordern? So viel Energie und Geld investieren? Wofür?
Urlaub ist dazu auch da, die eigene Energie wieder aufzuladen. Vielleicht ist es am klügsten, keinen gemeinsamen Urlaub außerhalb deiner Stadt zu planen.

In nicht allzu ferner Zukunft werden die Kinder zu Jugendlichen und werden anfangen, ein Mitspracherecht in dieser Angelegenheit zu haben.
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#14
Madam möchte in ein Land in dem es gerade heftige Unwetter gibt….

Ich habe nachdem die Bestätigung zur Aufteilung der Herbstferien kam, meinem Bruder zugesagt, dass
Wir uns die Kosten für eine Ferienwohnung an der Nordsee teilen werden.
Soll ich jetzt etwa auf den Kosten sitzen bleiben?
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#15
(18-10-2024, 14:25)datrainer schrieb: Soll ich jetzt etwa auf den Kosten sitzen bleiben?

Wenn diese Ferien mir helfen können, mich zu erholen, würde ich sie für mich selbst in Anspruch nehmen, denn sie sind, soweit ich verstanden habe, bezahlt. Andernfalls würde ich sehen, ob ein Kompromiss oder eine alternative Lösung gefunden werden kann, zum Beispiel, dass jemand anderes meinen Platz einnimmt.

Allerdings würde ich mir die Gelegenheit nicht entgehen lassen, um zu lernen, nicht wieder in ähnliche Situationen zu geraten.
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#16
Wie oben schon gesagt, bei richtiger Grundlage wird sie Schadenersatzpflichtig. Nur ist diese Grundlage hier nicht tragfähig. Mündliche Zusagen an den Bruder haben keine gute Beweiskraft. Du hast ausserdem schwer am Mütterbonus zu tragen, was bei ihr ohne mit der Wimper zu zucken durchgeht, das ist bei dir zu beweisen, dafür musst du Klimmzüge machen und dafür werden dir automatisch schlechte Intentionen unterstellt. Am besten gelingen solche Verfahren, wenn verlorene Anzahlungen schon vor der Absage geleistet wurden und wenn die Umgangsvereinbarung klar, eindeutig, schriftlich vorliegt.

Das sind alles Brände, die ganz am Ende des langen Holzstapels entstehen. Das gibt dann hohes Feuer und endlose, anstrengende Löschanstrengungen, meist vergebens. Mein Rat wäre, weit zurückzugehen und den Stapel abzubauen, damit das Feuer keine Nahrung hat. Zurück zu einer tauglichen Umgangsregelung, die jetzt ist eindeutig untauglich. Zurück zur Einhaltung dieser Regelung oder sofortiger Sanktionierung bei ihrem Bruch.
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#17
(18-10-2024, 14:40)p__ schrieb: Wie oben schon gesagt, bei richtiger Grundlage wird sie Schadenersatzpflichtig. Nur ist diese Grundlage hier nicht tragfähig. Mündliche Zusagen an den Bruder haben keine gute Beweiskraft. Du hast ausserdem schwer am Mütterbonus zu tragen, was bei ihr ohne mit der Wimper zu zucken durchgeht, das ist bei dir zu beweisen, dafür musst du Klimmzüge machen und dafür werden dir automatisch schlechte Intentionen unterstellt. Am besten gelingen solche Verfahren, wenn verlorene Anzahlungen schon vor der Absage geleistet wurden und wenn die Umgangsvereinbarung klar, eindeutig, schriftlich vorliegt.

Das sind alles Brände, die ganz am Ende des langen Holzstapels entstehen. Das gibt dann hohes Feuer und endlose, anstrengende Löschanstrengungen, meist vergebens. Mein Rat wäre, weit zurückzugehen und den Stapel abzubauen, damit das Feuer keine Nahrung hat. Zurück zu einer tauglichen Umgangsregelung, die jetzt ist eindeutig untauglich. Zurück zur Einhaltung dieser Regelung oder sofortiger Sanktionierung bei ihrem Bruch.

Bei mir war es seinerzeit ähnlich. Ich buchte zusammen mit dem Kind einen Sommerurlaub, 2 Wochen, mehrere tausend Euro bereits gezahlt im Vorfeld dafür. In den Jahren zuvor war ich immer mit dem Kind im Urlaub gewesen, kein Problem. Mutti boykottierte den Urlaub trotz gerichtlich festgelegte Umgangsregelung. Ich mit Eilantrag zu Antrag wegen Schadenersatz. Die Richterin prüfte kurz und meinte dann "Wenn das Kind (10 Jahre) nicht mit mir in Urlaub will kann sie auch nichts machen". Mutti grinste dabei. Fall geschlossen. Auf den Kosten blieb ich natürlich sitzen.

Grüße

Lullaby
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#18
Also in der schriftlichen umgangsvereinbarung steht ganz klar und eindeutig dass die Ferien anteilig zu teilen sind!
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#19
Ja, leider, selbst dann ist es schwierig. Aber es gibt auch Verfahren, wo das durchgeht. Das geht auf einen BGH-Beschluss zurück, dem die OLGs dann folgen mussten. Sieh dir z.B. mal KG Beschluss vom 18.5.2020 - 13 UF 88/18 an, https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflich...93035.html und https://kade-kade.de/entscheidungen/fami...-dem-kind/

Man beachte, dass es dafür ebenfalls eine zweite Instanz brauchte. Das Familienrichterlein möchte freilich gerne immer kurzen Prozess machen und Väter maximal entmutigen. Dann gilt es, auf korrektes Protokoll zu achten, die Beschlussbegründung genau zu lesen und dann ggf. eine Instanz weiter.

Weitere Verfahren mit Aktenzeichen z.B. dort: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...26292.html
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#20
(18-10-2024, 14:50)datrainer schrieb: Also in der schriftlichen umgangsvereinbarung steht ganz klar und eindeutig dass die Ferien anteilig zu teilen sind!

Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass man versucht zu berechnen/schätzen, wann man kämpfen sollte und wann man verlieren kann. Du hast eine Menge Ratschläge für beide Lösungen, jetzt, so mein Eindruck, brauchst du nur ein wenig Zeit, um die Lösung zu finden, die dir Frieden gibt und die du nur für dich selbst entscheiden kannst.

Wie bei jeder Trauer, und glaubt mir, es wird nicht die letzte sein, gibt es 5 Phasen, die man durchläuft: Verleugnung, Verärgerung, Verhandeln, Depression und Akzeptanz.

Die Kunst besteht darin, die Zahl der Trauerfälle zu reduzieren und die aktuellen Trauerphasen so gut wie möglich für die eigene Gesundheit zu überstehen.
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#21
Danke für eure antworten,
Bis Montag ist ja noch Zeit zum überlegen,
Gilt anwaltspflicht?
Was sollte ich zuerst beantragen?
Vielleicht geschehen ja noch Wunder und ich kann die kleine am Sonntag abholen.
Wobei ich auch nicht mehr an dem Osterhasen glaube.
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#22
Keine Anwaltspflicht. Bei einem Eilantrag muss aber die Formulierung stimmen.
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#23
Ich werde mal was in die Tastatur hauen und hier präsentieren…
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#24
Sowas ist besser im Dialog und der Realität zu formulieren.
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#25
Also bei der Dame vorm Gericht, die dann das tippt was ich sage.
Ok.
Vorab dann auch zur Polizei und Anzeige stellen?
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