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Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
#1
Hallo,

ich bin mittlerweile seit 6 Monaten glücklich geschieden und zahle nur das Mindestunterhalt für meine Tochter, die bei der KM wohnt. Der ältere Sohn lebt bei mir.
Da die KM wenig Geld verdient usw. weigert sie sich irgendeinen Unterhelt für den Sohn zu zahlen.

D.h. ich zahle für das Kind, sie nicht. Wir haben sogenannte "aufgeteilte Kinder".

Frage in die Runde: kann was gerichtlich angeordnet werden, wenn ich Zahlungen für die Tochter einstelle, mit der Begründung, dass bei "aufgeteilten Kindern" grundsätzlich kein Unterhalt an den anderen zu zahlen ist, da jeder seiner Unterhaltspflich schon nachkommt, indem er das Kind, welches bei ihm wohnt, unterhält.

Muss ich überhaupt in dem Fall Kindesunterhalt zaheln?

Gibt es eine Möglichkeit die KM dazu zu zwingen etwas zu zahlen?
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#2
Ja, du musst zahlen. Jeder Elternteil ist Barunterhaltsschuldner des Kindes, das nicht bei ihm lebt. Du gegenüber der Tochter und nicht der Mutter, die Mutter gegenüber dem Sohn und nicht dir. Läuft also getrennt, keine Aufrechnung da verschiedene Gläubiger und Schuldner. Du kannst auch nicht beim Elektriker die Rechnung für den Glaser zahlen.

Wenn sie nicht zahlt, kannst du aber einen Betreuungsbonus geltend machen. Das ist Geld, das du benötigst, weil sie nicht zahlt, weil du auch den Barunterhalt des Sohnes deckst. Dieses Geld zählt nicht zu deinem unterhaltsrelvanten Einkommen.

Mach dir keinen Stress, geh zum Jugendamt, Beistandschaft einrichten. Die sollen sich drum kümmern.
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#3
Und so lange wie sie nicht zahlt, beantrage Unterhaltsvorschuss. Das Formular ist einfach, kann man im Internet auch raus filtern und dann zum JA senden. Dann bekommst du zumindest den.
Zudem wird sich dann die Unterhaltsvorschusskasse an die Mutter wenden. Denn die wollen das Geld ja zurück ,-)

Beim Jugendamt lass dich nicht ab kanzeln. Die sind es gewöhnt, dass Weibchen zu ihnen kommen und jammernd flehen, man möge ihnen doch mehr Geld zahlen. Irgendwie. Irgendwoher.

Kommt ein Mann, sind die beim Jugendamt manchmal etwas bemühter, dich los zu werden ,-) Muss nicht sein. Kann aber. Ob am Ende etwas bei der Nummer aus kommt, weiß man nicht. Bei Müttern, die zum Unterhalt verpflichtet sind, bekommen die meisten "Helferlein" oft Beißhemmungen.
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#4
Einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss habe ich bereits gestellt.
Der wurde abgelehnt mit der Begründung:


"Der Gesetzgeber sieht normalerweise vor, dass Sie der Mutter für das Kind welches bei ihr lebt Unterhalt zu zahlen haben ( keinen Tanzkurs oder ähnliche Kurse oder Fahrtgebühren sondern Unterhaltszahlungen per Überweisung oder Barzahlung direkt an die Kindesmutter und nicht an Dritte) und die Mutter Ihnen den Unterhalt für das Kind zu zahlen hat, welches bei Ihnen wohnt.
In der Regel würden Sie den Unterhalt von der Mutter fordern und die Mutter von Ihnen. Sollte die Mutter oder Sie sich weigern den Unterhalt jeweils zu zahlen, hat jeder Elternteil die Möglichkeit einen Rechtsanwalt oder die Beistandschaft des Jugendamtes einzuschalten.

Da es sich aber bei den Unterhaltszahlungen sozusagen um eine "Hin und Her-Überweisung " handelt sieht man in der Regel von solchen Vorgehensweisen ab und jeder Elternteil sorgt für das Kind welches bei ihm lebt, so wie es bei Ihnen auch der Fall ist.

Normalerweise handhaben es Eltern aufgeteilter Kinder so, dass jeder für die Kosten des Kindes aufkommt.

Ich muss Ihren Antrag wie schon mitgeteilt aufgrund der "aufgeteilten Kinder" ablehnen."

Für das Jugendamt kommt jeder seiner Unterhaltspflicht nach. Die Realität sieht anders aus.
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#5
Die haben dir einen schönen Mist erzählt. Mal angenommen, du bekommst mit deinem Kind Bürgergeld, die Mutter, bei dem das andere Kind lebt, verdient aber 10.000 Euro im Monat netto, dann wird das Jobcenter mit Sicherheit den Unterhalt des bei dir lebenden Kindes daran messen, was die Mutter verdient und sie muss bezahlen. Die wollen halt nicht, weil es eine Frau ist und bei ihr sowieso nichts zu holen ist.
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#6
Erstmal Beistandschaft einrichten.
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#7
Beistandschaft. Wenn die dich abwiegeln wollen, halt ihnen das Schreiben unter die Nase.

Das Schreiben ist so grober Unfug, dass man diesen Müll nur aus den Tiefen eines Mescalin-Trips heraus erfinden kann. Dabei ist das nicht mal selten, das ein Jugendamt die Gesetzgebung, die es gerne beachtet, wenn es einen Mann eintüten will, absolut ignoriert, wenn es dem JA in den Kram passt.

Bei solch einem Geschreibsel verlange ich einen Verweis bezüglich der Rechtsgrundlage und einen Bescheid als Verwaltungsakt aufgrund meines Antrages. Was die Meiste nicht wissen ist, dass einem Antrag (hier auf Unterhaltsvorschuss) entweder abgeholfen werden muss (er wird also angenommen) oder er wird abgelehnt. In diesem Moment hat dieser Antrag einen Rechtsmittelbehelf und man kann in den Widerspruch gehen. Und du würdest dich wundern, was dann plötzlich passiert ,-) - zu Deinen Gunsten

Diese Briefe sind Abwehrschreiben. Plötzlich können die darauf verweisen, "dass Eltern sich üblicherweise bei solchen Konstellationen einigen" und - noch witziger - sie von einer Hin-und Her-Überweisung reden, die es im Unterhaltsrecht hier so nicht gibt. Siehe obige Erklärung von p.

Ja, natürlich könntest du zum Rechtsanwalt gehen. Auskunft verlangen. Titulierung verlangen etc bla bla. Rechtsstreit. Streß. Diese "Möglichkeit" verhindert aber nicht das Recht darauf, UHV zu verlangen.

Wie gesagt: Hier musst du dran bleiben. Beistandschaft einrichten. Bisschen warten. Kommt nix, dann UHV beantragen. Erneut!
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#8
Das Unterhaltsvorschussgesetz steht dort: https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/index.html
In §1 sind die Berechtigten aufgeführt. Absatz 1, 1a und 3 gelten bei dir.

Bin etwas schockiert, mit welchem Quatsch die dich abweisen wollen, sobald mal ein Vater fragt.
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#9
Danke!
Ich war auch überracht über die Antwort und habe mit der Dame vom Jugendamt telefoniert. Sie hat mir das gleiche nochmal erklärt und gemeint, dass es im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetztes so ist bei aufgeteilten Kindern. Es gibt auch Urteile dafür. Sie hat noch gemeint, wenn die KM Bürgergeld erhalten würde, dann würde ich Unterhaltsvorschuss bekommen. Da sie aber 1.200 netto verdient, Kindesunterhalt von mir und Wohngeld bezieht, geht das nicht.
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#10
Soll sie die Urteile dafür mal benennen.
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#11
Hattest du einen offiziellen Antrag gestellt und einen offiziellen Ablehnungsbescheid bekommen, oder nur mal locker per Telefon und E-Mail nach dem Vorschuss gefragt?

Vielleicht musst du dir den "Spass" gönnen, die Unterhaltszahlungen die du leistest einzustellen, weil verrechnet.
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#12
Wäre dann nicht der erste Schritt, dass du deine Unterhaltszahlungen einstellen darfst, da jeder für das Kind aufkommt, das bei ihm lebt. Oder habe ich in Bezug auf "Aufgeteilte Kinder" was falsch verstanden?

Aufgeteilte Kinder ey ey ey.

Schon krass, wass dir die erzählen. Im Übrigen könnte sie ergänzende Leistungen beim Jobcenter beantragen, damit sie nach Zahlung des Unterhalts noch genug Geld zur Verfügung hat.

Aber abgesehen davon, du willst Unterhaltsvorschuss beantragen, da haben die selbst dafür zu sorgen, wie sie die Kohle zurückbekommen.
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#13
Ja die Ex könnte den Unterhalt vom Jobcenter aufgestockt bekommen aber es muss ein unterhsltstitel bestehen
Deswegen musst du dem JA klar machen dass du eine Unterhaltsurkunde willst.
Das würde ich sogar mit einem Anwalt machen denn der kostet nur 10% von dem was dir jährlich an
Kindesunterhalt durch die Lappen gehen
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#14
Einen Antrag habe ich gestellt und die Antwort war, dass es bei aufgeteilten Kindern keinen Unterhaltsvorschuss gibt, da jeder Elternteil im Sinne vom Unterhaltsvorschussgesetz seiner Unterhaltspflicht nachkommt.

Nach einer Rückfrage etc. hat die Dame es genauer erklärt telefonisch und schriftlich, wie oben geschrieben.

Genau vor diesem Hintergrund habe ich auch gedacht, dass ich die Unterhaltszehlungen einstellen kann. Bei später folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung würde ich mich auf diese Entscheidung vom Jugendamt berufen. 

Ich denke aber, dass es am Ende noch schlimmer für mich wird, deshalb lasse ich es so sein im Moment. 

Wenn ich die Beistandschaft beim JA beantrage, wird die Ex. dann vom Jugendamt direkt angeschrieben usw. oder wird man da erstmal unverbindlich beraten und aufgeklärt?
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#15
laß dir zu dieser Aussage einen rechtsmittelfähigen Bescheid (schriftlcih, mit Begründung) geben und lege Widerspruch ein.

Genau genommen ruft dich die Dame vom Jugendamt zum Begehen einer Straftat nach § 170 StGB auf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
(21-11-2024, 09:17)Axel5 schrieb: Wenn ich die Beistandschaft beim JA beantrage, wird die Ex. dann vom Jugendamt direkt angeschrieben usw. oder wird man da erstmal unverbindlich beraten und aufgeklärt?

Die Beistandschaft handelt wie ein Anwalt. Lass dir da aber nichts ausreden, wenn die genauso rechtsfehlerhaft drauf sind wie die Unterhaltsvorschusskasse, könnte das gut passieren.

Es gibt übrigens auch Wege, dass bei aufgeteilten Kindern gar kein Unterhalt fliesst. Das macht man durch Beurkundung einer Erfüllungsübernahme. Dabei verpflichten sich die Eltern, für das jeweils bei ihnen lebende Kind den Barunterhalt selbst zu tragen. Achte auf die genaue Wortwahl, die ich benutze: NICHT auf Unterhalt verzichten (das geht nicht), sondern ihn SELBST zu übernehmen (das geht). Aber in eurem Fall ist das unzulässig. Weil die Mutter schon zur Unterzeichnung den Unterhalt gar nicht ganz selbst decken kann. Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter. Sie muss erst mal genug arbeiten, um auch in der Lage zu sein, ohne Staat, ohne Zuschüsse alles zu decken.

Tatsächlich wäre Aufstocken für die Mutter vielleicht eine Lösung. Aber das ist ihre Sache. Unterhalt abkassieren, aber sich weigern den eigenen Pflichten nachzukommen ist keine Lösung. Vätern haut man dann eins voll eins rein. Der ganze dreckige Haufen aus Juristen, Jugendamt, Medien ist sich darin einig wie nie.
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#17
Unterhaltsreform sollte von der Politik komplett neu reformiert werden, das kann doch nicht sein, dass diese Gesetze dermaßen Männervernichtend durchgezogen werden. Alle Frauen die ich gekannt/ kenne geht es Finanziell gut, machen 2 mal im Jahr Urlaub usw.
Tausende von Männern gehen deshalb auch nicht mehr arbeiten, weil es sich nicht mehr lohnt oder weil die Moral/ Motivation einfach verbrannt ist und die Psyche nicht mehr will. Und KEINER GEHT für das auf die Strasse, der Politik geht das am After vorbei und verliert Milliarden...jährlich.
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#18
Gegen das "nicht arbeiten" gibts ja fiktives Einkommen und Strafverfahren. Jedenfalls, wenn es Männer machen. Den Weg gradlinig dagegen machen die Wenigsten. Und wenn, sind sie halt dauerhaft pleite, wie ich. Damit ist man offener Dissident, isoliert und weg von jedem Fenster.

Wie es läuft, wenn eine Dame pflichtig sind, wissen wir und sehen auch jetzt gerade an vorliegendem Fall. Verlogener kann eine Rechtspflege gar nicht sein.
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#19
(21-11-2024, 11:15)p__ schrieb: Gegen das "nicht arbeiten" gibts ja fiktives Einkommen und Strafverfahren. Jedenfalls, wenn es Männer machen. Den Weg gradlinig dagegen machen die Wenigsten. Und wenn, sind sie halt dauerhaft pleite, wie ich. Damit ist man offener Dissident, isoliert und weg von jedem Fenster.

Wie es läuft, wenn eine Dame pflichtig sind, wissen wir und sehen auch jetzt gerade an vorliegendem Fall. Verlogener kann eine Rechtspflege gar nicht sein.

Was für ein Fiktives Einkommen, da gibts nichts. Du hast nicht verstanden was ich sagen will, diese Männer sind nicht mehr in der Lage zu arbeiten, weil Sie durch die Situation einen Dachschaden bekommen haben, darum geht's hier, es wird/wurde ihnen alles genommen. Man hat keine Perspektive mehr und will auch nicht schikaniert werden mit pfändung, da hilft nur, raus aus der EU und komplett neu anfangen, und das machen viele so. Wer heutzutage heiratet und Kinder auf die Welt setzt geht ein hohes Risiko ein, dass sein Leben für immer verändert wird, kein Wunder das weniger Kinder geboren werden. Wenn die Politik einfach fifty fifty daraus machen würde, sehe es schon ganz anders aus aber nein, muss ja fast alles für Frau und Kind drauf gehen.
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#20
Deine Aussage war schon klar, aber zum unfreiwilligen Schaden kommt eben auch noch der geplante Schaden durch gradlinigen Ausstieg. ich habe dich nicht falsch wiederholt, sondern richtig ergänzt.
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#21
Mein Gehirn sträubt sich das zu verstehen. Sie erzählen was von aufgeteilten Kindern und dass jeder Elternteil für das bei ihm lebende Kind selbst zu sorgen hat, aber in der Gleichung fällt nur eine raus und das ist die Frau, denn du überweist jeden Monat brav Unterhalt? Sofern es einen Titel gibt, kannst du den Unterhalt natürlich nicht einfach einstellen.

Selbstverständlich steht dir Unterhaltsvorschuss für das bei dir lebende Kind zu genau wie der Mindestunterhalt. Sei nicht so naiv und verzichte darauf (nicht).
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#22
Wenn die Frau keinen Unterhaltstitel unterschrieben hat
dann ist Geld auch vom Kindesunterhalt nur maximal 2 Jahre
Möglich rückwirkend zu fordern .
Am besten jetzt schon anfangen
die Zahlungen von Dir an die Ex zu verrechnen mit der ältesten
Kindesunterhaltszahlung die dir von der Ex fehlt .
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