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Hey danke für deine Nachricht.
Also jetz funktioniert das nicht. Bis vor kurzen hab ich ja mein Kind noch jede Woche gesehen. Bei ihr zuhause. Sie zieht im Januar um. Komischerweise in die Richtung wo Vater herkommt von Kind Nummer 2. deswegen liegt meine Vermutung nahe das sie mit ihm zusammenzieht.
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Wegzug zum Vater von Kind 2 wäre unterhaltstechnisch prima, aber kinderkontaktechnisch Mist.
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Angenommen sie hat alleiniges Sorgerecht. Wie finde ich ihre Adresse raus wenn Sie im Januar wirklich umzieht. um zum Beispiel den Briefkasten zu überprüfen ob der name von Vater Kind Nummer 2 draufsteht?
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Indem du den Umgang fortsetzst.
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Den sie schon seit Wochen unterbindet weil sie der Meinung is auf die Schiene zu kommen das ich meinem Kind schade, er immer ausflippt wenn ich da war (durfte immer nur unter ihrer Aufsicht mit ihm zeit verbringen) Nie zu meinen Eltern mitnehmen etc. und das alles ne ganz böse intrigante Nummer wird und ich ehrlich gesagt keine Interesse dann habe jährelang für nix zu kämpfen... ich weis zu was die gute Frau mittlerweile fähig ist und was behauptet wird. Des Heist andere Möglichkeiten gibt es nicht die Adresse rauszufinden?
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Sicher. Da es dein Kind ist, hast du ein berechtigtes Interesse und kannst damit beim alten Einwohnermeldeamt nach der neuen Adresse fragen. Deines Kindes.
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Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.
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(19-11-2024, 23:35)Sneax001 schrieb: Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.
DU hast Umgangsrecht, ist gesetzlich so geregelt, ob mit oder ohne Sorgerecht ist nicht relevant. Finde über das JA heraus, wer/welche Betreuerin an ihrer Adresse zuständig ist vom JA, DIESE werden deiner Ex die Leviten lesen,
wenn du denen sagst, dass deine Ex sich weigert oder ausreden hat, dass du dein Kind nicht sehen darfst. JA freut sich gewaltig wenn Väter ihre Kinder sehen wollen, und Sie unterstützen dich dabei. (Sammle Beweise, Chats usw) das festigt das ganze zusätzlich, Betreuer vom JA wird deiner Ex einen Besuch abstatten-ruck zuck, die wissen ganz genau was Mütter so am besten können, um Vater fertig zu machen. Deine Ex gefährdet das Kindeswohl indem SIE, den Kontakt zw. Vater Kind bewusst vernichtet= Entzug von Sorgerecht, genau das wird ihr gesagt.
(Zb. kannst auch ein Deal machen, unter 4 Augen, weniger Unterhalt etc..dafür verzichtest du auf Kontakt komplett)
Zur Eheähnlichen Gemeinschaft, warte ab, sammle Beweise, gibt viele Wege die Adresse rauszufinden, ist ja auch dein Recht wg. Kind. LASS dich bei allem niemals ertappen, was du im Schilde führst, um an Infos zu kommen, keine Verdächtigen Fragen an Ex und usw. gehe Smart vor, so dass Ex kein Verdacht schöpft.
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(19-11-2024, 23:35)Sneax001 schrieb: Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.
Heutzutage brauchst du keinen Anwalt wg. Umgangsrecht, egal ob nur Sie das Sorgerecht hat, dagegen kann EX nix ausrichten und dient zum wohle des Kindes. Das Jugendamt unterstützt dich sofort.
Zur Info, gib deiner Ex NIE preis, was du hast oder machst, auch im Bekanntenkreis, denn Sie wird das für Ihre Vorteile irgendwann nutzen, glaubs mir einfach.
Wenn Sie mit Vater von Kind 2 Wohnt, und du Dir nicht sicher bist ob ER da Wohnt, gibt andere Wege es herauszufinden, über Anwalt zb. mit der Begründung, das Sie BU + Kin. Unterhalt erschleicht, während Sie wie in einer Ehe lebt, und sich dadurch IHRE Kosten enorm senken, wobei DU vieeel weniger Unterhalt zahlen solltest, selbstverständlich, und genau das ist Betrug. Würde deine Ex alleine Leben, dann ist es was anderes.
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Eine eheähnliche Gemeinschaft oder verfestigte Lebensgemeinschaft nachzuweisen ist sinnlos, denn Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB wird dadurch nicht verwirkt. Eine Anwendung des § 1579 Nr. 2 BGB (Verwirkung wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft) scheidet aus, weil der entscheidende Umstand für eine Versagung des Unterhaltsanspruchs nach dieser Bestimmung ist, dass ein geschiedener Ehegatte sich durch die neue Lebensgemeinschaft endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt, während § 1615l BGB ein früheres Zusammenleben und eine daraus resultierende engere Verbindung der Eltern nicht voraussetzt.
Nur Heirat würde das. Heiratet die Mutter einen anderen Mann als den Vater des nichtehelichen Kindes, entfällt in analoger Anwendung des § 1586 Abs. 1 BGB dessen Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB.
Das ist ein Jammer, den ich schon viele Jahre beklage und der noch einige Umstände mehr hat. Genauergesagt ist es eine absurde Perversität einer völlig durchgeknallten Rechtspflege, Unterhaltsansprüche sogar noch härter zu machen, wenn man gar nicht verheiratet war. Andererseits wärmt es mich doppelt, dass ich Betreuungsunterhalt komplett geprellt habe (Trennung bei Kindesalter 1), steckt euch eure Ansprüche in den Hintern.
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Des heist obwohl ich mit ihr verheiratet war, sie während der Schwangerschaft von Kind Nummer 2 noch nicht rechtskräftig von mir geschieden war, sie trotzdem den Anspruch auf betreuungsunterhalt NICHT verliert wenn sie mit dem Vater von Kind Nummer 2 jetzt zusammen zieht? Obwohl mein Kind 3 wird?
Na Bravo…
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Auch wenn du verheiratet warst, ändert sich durch Zusammenziehen nichts am eigentlichen Problem, denn das Zeitmoment ist nicht erfüllt. Sie könnte sich mindestens ein Jahr mit "WG" herausreden.
Der entscheidende Punkt ist, dass seit Geburt von Kind 2 zwei Pflichtige aufeinandertreffen, egal wer bei wem wohnt. Und diese beiden haften in Anteilen, solange die Ansprüche gleichwertig sind. Auf diesem Weg ist der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes für dich herabzusetzen bzw. zu streichen ab drittem Geburtstag von Kind 1. Das ist im Thread alles schon ausführlich erklärt.
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Okay ich danke dir für die Infos.
Ich warte jetz einfach ab was kommt. Stelle die Zahlung nächsten Monat ein und sehe was passiert ?♂️ Anwalt weis Bescheid und meinte sobald was kommt soll ich einen Termin bei ihm machen.
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(20-11-2024, 18:38)Sneax001 schrieb: Des heist obwohl ich mit ihr verheiratet war, sie während der Schwangerschaft von Kind Nummer 2 noch nicht rechtskräftig von mir geschieden war, sie trotzdem den Anspruch auf betreuungsunterhalt NICHT verliert wenn sie mit dem Vater von Kind Nummer 2 jetzt zusammen zieht? Obwohl mein Kind 3 wird?
Na Bravo…
Also innerhalb von 3 Jahren nach der Geburt kann sie mit Hantel Ali
und Hassan Mc Fit gleichzeitig
zusammen wohnen, da muss BU bei Leistungsfähigkeit fließen. So hat mir das mein Anwalt
Erklärt und gestern kam sogar die Rechnung von der Rechtschutzversicherung für Beratung und bißchrn Schriftverkehr von fast 500€ die meinen Anwalt bezahlt hat .
Nach 3 Jahren wohl sollte BU in deinem Fall hoffentlich nicht mehr nötig sein
vermute ich.
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(05-11-2024, 18:49)Sneax001 schrieb: Mein ETF schüttet Nix aus. Er ist thesaurierend
Bist du sicher, dass die Dividenden des ETF nicht als fiktives Einkommen für die Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können?
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Kann gut sein, hoffe nicht. Ist halt meine Altersvorsorge. Ausschütten tut er nix. Das werd ich dann sehen wenn’s soweit is ?♂️
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Aus Altersvorsorgekosten muss kein Unterhalt bezahlt werden, es gibt da eine Prozentgrenze vom Brutto, 24% glaub ich.
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Auch wenn es ein stinknormaler Welt ETF ist der bespart wird?
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(12-12-2024, 11:08)Sneax001 schrieb: Auch wenn es ein stinknormaler Welt ETF ist der bespart wird?
Das wurde ausgeweitet. Mittlerweile kann man ziemlich viel als private Altersvorsorge deklarieren. Klar gibt es da noch die Abgrenzung zum Vermögensaufbau. Aber die haben angesichts der lächerlichen deutschen Renten Riesenschiss, dann eben Grundsicherung zahlen zu müssen.
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Okay dann bin ich beruhigter. Danke dir
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Vielleicht sollten wir mal einen eigenen Thread zum Thema Altersvorsorge aufmachen.
Ich suche auch noch die "richtige Form", um für später vorzusorgen. Im Netz gibt es zu viele unseriöse Infos.
Meine Rente aus D wird nichtmal die Nebenkosten einer Wohnung decken :-(
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Ich würde vorsichtig sein, zumindest würde ich einen Anwalt konsultieren, denn ich habe ein Urteil in dieser Sache gefunden:
https://www.mahnerfolg.de/urteile/index....ten-fonds/
Vielleicht ist es nur für den Ehegattenunterhalt relevant, aber man weiß ja nie.
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Vorsichtig bin ich immer. Aber arg viel Spielraum hab ich nicht mehr. Mein Sohn ist nun 3 und im Januar spätestens kommt denk ich die Klage auf weiterhin BU. Und Anwalt meinte auch in meinem speziellen Fall muss ganz viel geklärt werden. Suche ob generell noch Anspruch besteht. Wegen Vater von Kind Nummer 2 was der verdient. Usw. Hab halt jetz noch alle möglichen Optimierungen gemacht die meinen Verlauf vllt positiver machen können und jetz mal abwarten. Es bleibt spannend …
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Hey ich hoffe ihr seid alle gut ins neue Jahr gestartet.
Es gibt ein wenig Neues.
1. ich weis das sie mittlerweile sicher mit Vater von Kind Nummer 2 zusammengezogen ist. Schreiben vom Anwalt kam noch keines in dem sie länger auf BU klagt. Fühle mich aber noch nicht wirklich sicher. Mal sehen.
2. sie hat eine Beistandschaft eingericht. Habe heut ein freundliches Schreiben der JA Tante bekommen für meine einkommensschwache etc.
Bis Ende Januar hab ich Zeit. Ich würde meine letzten 12 gehaltsnachweise und Steuerbescheid reinschicken. + alles was ich in Abzug bringen könnte. Private Altersvorsorge 260 Euro in Form eines ETF sparplan müssten ca die 4 % sein.
Berufsbedingt Aufwendungen pauschale? Ich hab ca 60 KM einfach. Geht das durch?
Ich hab steuerfreie nachtzuschläge. Kann man aber wohl nicht anrechnen lassen wenn die Schichten im Job normal sind Polizist etc. Allerdings gibt es im sicherheitsbereich auch Jobs mit nur Tags Arbeit. Zählt das dann?
Desweiteren hab ich einen Kredit bei meinen Eltern aufgenommen für Erstausstattung 250 Euro im Monat. Wird vermutlich nicht durchgehen?
Ein Kredit wurde während unserer kurzzeit Ehe aufgenommen für den ich noch lange 350 Euro im Monat zahle. Es war ein umschuldungskredit für den ich etwas mehr aufgenommen habe und sie als Überweisung für die Elternteil einen großen Betrag bekommen hat. Ist aber vermutlich auch nicht anrechenbar?
Ich würde die Frist komplett ausreizen. Den Fragebogen nicht ausfüllen richtig? Nur mit eigenen Worten nen Scheiß schreiben + die Nachweise. Wenn ich’s richtig verstanden habe geht die Affen mein Vermögen nix an? Egal was die im Fragebogen wissen wollen richtig?
Sobald die Berechnung vom Jugendamt da ist und ich nicht damit zufrieden bin den Anwalt rechnen lassen oder nicht?
Ich würde ins Schreiben noch hinzufügen das sie sich bitte an die Leitlinien des zuständigen OLG halten sollen und ich mir vorbehalte ihre Rechnung durch meinen Rechtsbeistand prüfen zu lassen.
Sobald Forderung von Titel kommt ab zum Notar und Titel befristet bis zum 18. machen? Dynamisch oder statisch? Bei statisch werden sie vermutlich direkt klagen oder?
Aktuell zahle ich 427,50 KU
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Schichtzulagen und Überstunden werden dann voll als unterhaltsrelevantes Einkommen berücksichtigt, wenn diese auf Veranlassung des Arbeitgebers typischerweise in dem Beruf bzw. Branche zu leisten sind. Das ist bei dir wohl der Fall.
Ansonsten gilt: Einfach alles reinpumpen, was den Unterhalt senken könnte. Und dann abwarten, was das Jugendamt schreibt. Die anderen Fragen siehe faq.
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