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Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt
#1
Ich habe derzeit die Möglichkeit einen Dienstwagen von meinem Arbeitsgeber zur privaten Nutzung zu erhalten.
Es handelt sich um eine Vollelektrisches Fahrzeug was dementsprechend mit 0,25% versteuert wird.
Wenn ich meine Daten im Internet eingebe, komme ich auf eine monatliche Belastung von etwa 80€.

Die Frage ist nun wie dieser beim Unterhalt angerechnet wird.
Habe nun etwas von einer 1% Regelung gelesen oder von irgendwelchen Tabellen des ADAC.

Wie wird das in der Praxis geregelt bzw. wer hat Erfahrungen dazu.
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#2
Dienstwagen ist geldwerter Vorteil und somit unterhaltsrelevant, ausser er wird ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet. Siehe Unterhaltsleitlinien.

Es gibt noch Unterfolgen. Die Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Dienstwagen wird zum Beispiel nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt. Dafür werden dann deine berufsbedingten Aufwendungen geschrottet. Du kannst also an der Decke ziehen, wo du willst, auf der anderen Seite wirds dann dafür kälter.
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#3
Soweit klar, ich möchte nun aber nicht unbedingt, dass sie davon profitiert. Deshalb möchte ich gern vorher wissen was mich erwartet und welche Summe als geldwerter Vorteil angerechnet wird.
Dann kann ich selbst entscheiden ob es mir das Wert ist oder nicht.

Der Weg zum Arbeitsplatz beträgt gerade einmal 4 Kilometer....macht am Ende das Kraut also auch nicht fett.
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#4
Die Summe des geldwerten Vorteils ist der Nutzungswert oder Nutzungsvorteil oder Gebrauchsvorteil eines privat genutzten Dienstwagens. Den schätzt der Richter vor Gericht gemäß § 287 ZPO.
Grundsätze: Der (unterhaltsrelevante) Nutzungswert ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gehaltsanteil und wird durch die mit ihm verbundene Steuermehrbelastung nicht erschöpft. Der Nutzungswert wird um die steuerliche Mehrbelastung verringert.

Die Schätzungen beruhen auf der Art des Fahrzeugs, der Laufleistung, dem Umfang der Privatnutzung, die gebrauchsunabhängigen Fixkosten für die Anschaffung und Fahrbereitschaft des Fahrzeugs. Es gibt zudem keine einheitliche Rechtssprechung dazu, sondern insgesamt drei verschiedene Schätzmethoden. Die Antwort auf deine Frage ist deshalb: Da musst du deinen Anwalt fragen, weil nur der weiss, mit welcher Methode am bei dir zuständigen Gericht gerechnet wird.
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#5
Das sind Schweine, die rechnen so, als hättest du eine Ersparnis von 600 oder mehr Euro. Dass du netto aufgrund des geldwerten Vorteil ja sogar weniger zur Verfügung hast, interessiert nicht. Ob 0,25 oder 0,5 oder 1% völlig egal. Die rechnen eher noch eins drauf, weil man ja aufgrund der lediglich 0,25% Anrechnung spart.

Da wird als mitgerechnet, Benzin, Wartung, etc.

Z.B. bei mir. Firmenwagen ein Wert von knapp 60.000, macht für die ein zusätzlich verfügbares Einkommen von 600 Euro, obwohl nur 1%.

Bei 80 Euro im Monat werden sie wahrscheinlich nichts anrechnen.

Aber sicher kannst dir bei dem unehrenhaften Haufen ja nie sein.
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#6
In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren eine Richtung, dass man für die Unterhaltsberechnung den geldwerten Vorteil analog zum steuerlichen Wert angesetzt hat. Das war aber dann auch quasi die Best Case Lösung. In deinem Fall kommen 80 € auf dein ausgezahltes Netto drauf. Kann natürlich sein, dass die Unterhaltseintreiber das anders sehen. In Bezug auf die 0,25% Versteuerung habe ich da noch gar keine Urteile gefunden. Ich kann mir aber vorstellen, dass da einige Unterhaltsgeier da nicht mitgehen. Und wenn man mal ehrlich ist, dann ist die Besteuerung ein Witz für den Mehrwert, wenn man Vielfahrer ist. Jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber auch noch Steuern, Wartung und Kraftstoff für das Auto finanziert. Man kann auch ein Fahrtenbuch führen und dann tatsächlich nach den gefahrenen Kilometern die Steuer festsetzen lassen. Das Blöde ist nur, dass eine Einkommensteuererstattung in der Folge wieder unterhaltsrelevantes Einkommen ist. Kann man sich als Unterhaltspflichtiger also auch gleich schenken. Das Jugendamt hat bei mir in der letzten Unterhaltsberechnung vor fünf Jahren jedenfalls noch den steuerlichen Verkehrswert als geldwerten Vorteil angerechnet.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Danke für eure Antworten..
Ich hätte schon gerne gewusst was mich erwartet, damit ich schauen kann ob es sich lohnt.
Aber scheinbar gibt es da wirklich keine klare Festlegung.
Ich werde mal meinen Anwalt befragen....erwarte da aber auch keine eindeutige Aussage.
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#8
Man müsste noch die Fahrtkosten
Die das Jugendamt anerkennt noch entgegenrechnen
Also wenn man mit Firmenwagen
Und fahrtenbuch argumentiert, dann könnten die
Eingeräumter Kilometer zur Arbeit vom Jugendamt wegfallen
vermute ich mal
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#9
Bei mir wurde im Urteil der geldwerte Vorteil (Firmenwagen 1% Regelung, VW Golf Variant (also nix besonderes)) einkommenserhöhend zur Berechnung des Kindesunterhalts gewertet. Ebenfalls Steuererstattungen. Es wurde gleich unterstellt, dass ich jedes Jahr diese gleichen Vorteile und Erstattungen hätte (obwohl einmaliger Sonderfall in der Ek-Steuer 2014).

Am Ende verfügte ich über ein großes fiktives Einkommen - ein Traum wenn ich es wirklich erhalten hätte (damals).
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#10
Also ganz einfach gerechnet....wenn das Fahrzeug einen Neuwert von 50t€ hat, werden mir monatlich 500€ fiktives Einkommen draufgeschlagen.
Am Ende bedeutet das eine Stufe höher und 100€ mehr für die KM.

Obwohl 180€ im Gegensatz zu einem eigenen Auto immer noch günstiger wäre....
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#11
Das ist möglich, ja.
Generell ist geldwerter Vorteil selten ein Vorteil für dich, im besten Fall kein Nachteil. Es gibt absurde Fälle. Da war z.B. der Hausmeister mit drei Kindern, der plötzlich laut Gericht stinkreich war, weil nach Auszug von Frau und Kindern seine Hausmeisterwohnung vom Arbeitgeber in der Großstadt mit riesigem Wohnwert taxiert wurde und er davon Unterhalt zahlen sollte, mehr wie sein Gehalt. Wegziehen ging auch nicht, er musste in der Nähe des Arbeitsplatzes sein um verfügbar bei plötzlichen Problemen zu sein.

Wer sich ernsthaft mit so etwas befasst wie es die Juristen berufsmässig tun, hat völlig den Verstand verloren. Da gibt es auch keine Diskussion, kein Geschwätz drüber, das ist indiskutabel.
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#12
(10-12-2024, 10:37)paint schrieb: Also ganz einfach gerechnet....wenn das Fahrzeug einen Neuwert von 50t€ hat, werden mir monatlich 500€ fiktives Einkommen draufgeschlagen.
Am Ende bedeutet das eine Stufe höher und 100€ mehr für die KM.

Obwohl 180€ im Gegensatz zu einem eigenen Auto immer noch günstiger wäre....

ja so ähnlich. Im Internet zb. bei nettolohn gibt es einen Rechner, welcher Dir Dein netto mit und ohne Firmenwagen, die "Steuerersparnis" ausrechnet und beide Ergebnisse gegenüberstellt. 
Normalerweise war ja die 1% Regelung gedacht um eben kein Fahrtenbuch führen und dann die Kosten aufzuschlüsseln zu müssen. 1% Macht nur Sinn, wenn es ein relativ teueres Auto ist, welches Du viel privat benutzt und wenig beruflich. Sobald Du im Aussendienst bist (und Vielfahrer bist) macht die 1% keinen Sinn mehr, dann bist Du mit Fahrtenbuch besser dran. 
Der AG nat zunächst nach 1% abgerechnet und ich habe Fahrtenbuch geführt. Mit der Steuererklärung habe ich mir dann die zu viel gezahlten Steuern wieder zurück geholt. (war aber immer so 60-80 TKM für die Firma unterwegs; privat mit den Fahrrad (viel Zeit war eh nicht)).

Die Burschen bei Gericht haben den Vorteil (1%) als Einkommen gerechnet. Mit Gerechtigkeit und Abwägung aller Interessen hats hier leider nichts mehr zu tun ....

Das Urteil war übrigens ein weiterer Punkt, dieses ehemals wunderschöne Land zu verlassen..... in anderen Ländern gibs Tabellen nach KW und dann einen festen Betrag, welcher als Steuern zu zahlen. Glasklar, völlig transparent, gibt keine Diskussionen.
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#13
Bei 4 km Weg zum Arbeitsplatz rechnet sich das überhaupt nicht. Der Arbeitgeber kann dir ein Auto für berufliche Reisen hinstellen, aber dir dieses auf gar keinen Fall zur privaten Nutzung überlassen - denn nur diese private Nutzung ist steuerpflichtig.
Wenn du keine Privatnutzung hast, dann gibt es auch keinen geldwerten Vorteil.

Ich würde diese 4 km mit dem Fahrrad oder sonst einem Verkehrsmittel zurücklegen und auf den Firmenwagen (zur privaten Nutzung) dankend verzichten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
oder einen einen gebrauchten Kleinwagen in der Preisklasse bis 2T EUR kaufen um im Winter um bei S-Wetter nicht das Fahrrad zu benutzen. Fahren und wenn eine große Reparatur kommt wieder abstoßen. Der Weg Arbeit - Wohnung wird über´s Jahr weniger als 2.000 km betragen. Da lohnt sich ein Firmenwagen absolut NICHT.

Ich persönlich versuche bei gutem Wetter alle Entfernungen unter 5 KM mit dem Fahrrad zu machen. Hält fit, spart das Fitness-Studio, spart Geld und geht meistens schneller als mit dem Auto (in der Stadt).
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#15
Zitat:Bei 4 km Weg zum Arbeitsplatz rechnet sich das überhaupt nicht. Der Arbeitgeber kann dir ein Auto für berufliche Reisen hinstellen, aber dir dieses auf gar keinen Fall zur privaten Nutzung überlassen - denn nur diese private Nutzung ist steuerpflichtig.
Wenn du keine Privatnutzung hast, dann gibt es auch keinen geldwerten Vorteil.

Ich würde diese 4 km mit dem Fahrrad oder sonst einem Verkehrsmittel zurücklegen und auf den Firmenwagen (zur privaten Nutzung) dankend verzichten.

Ein Auto ist hier zwingend notwendig....öffentliche Verkehrsmittel gibt es hier nicht. Private fahre ich etwa 10 - 12tkm im Jahr. Dienstlich sind es in etwa auch 12tkm.
Mein derzeitiges Fahrzeug kostet mich etwa 2t€ im Jahr. Dabei sind größere Reparaturen und Sprit nicht berücksichtigt.

Ein Auto für dienstliche Fahrten nutze ich derzeit...trotzdem muss ich mir immer noch ein privates Fahrzeug vorhalten.
Der Dienstwagen inkl. privaten Nutzung kostet mich dann ca. 2.200€ (die steuerlichen Vorteile jetzt mal außen vor gelassen).
Dabei ist aber alles abgegolten....Reparaturen, Versicherung, Strom, Reifen usw. und alle 3 Jahre gibt ein neues.

Mein derzeitiges Fahrzeug ist 8 Jahre alt...größere Reparaturen blieben bisher aus. Das wird aber sicher nicht mehr lange so bleiben.

So recht verstehe ich nicht warum sich das nicht lohnen soll?
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#16
(10-12-2024, 12:03)paint schrieb: So recht verstehe ich nicht warum sich das nicht lohnen soll?

Probiers doch einfach. Dass eine exakte Rechnung übers Forum nicht möglich ist, weiss du ja nun. Kannst auch deinen Anwalt vorher fragen, wie das Gericht am Wohnort des Kindes das rechnet, so weit warst du schon.

Verfall nicht der Detail-Optimierungssucht, die bringt im Unterhaltsrecht viel weniger wie erhofft, wie schon mehrfach erwähnt.
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#17
Für einfach mal probieren ist mir das Risiko zu groß.
Ich würde natürlich mein derzeitiges Fahrzeug abstoßen....ein Weg zurück ist dann nur mit großem finanziellen Aufwand möglich.

Ich werde meinen Anwalt bzgl. der Berechnung auf jeden Fall fragen.
Was mich nun noch stutzig macht warum mir einige hier von einem Firmenwagen abraten...ich kann eigentlich derzeit keine finanziellen Nachteile erkennen...gerade eben weil er auch nur mit 0,25% versteuert wird.
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#18
Ich würd's im Moment bei den rein dienstlichen Fahrten belassen, zumindest, bis der Müll mit der Borderlineex durch ist. Dann kannst ja immer noch aufs dienstliche Pedelec umschwenken.

Dieses Juristenpack ist unberechenbar, daher mach's ihnen einfach und gib ihnen nicht zu viel zum Nachdenken.

Man muss sich diesen Wahnsinn mal vorstellen. Man hat aufgrund eines Firmenwagens schon weniger netto und dann schlägt diese Saubagage noch was drauf. Der Staat hat doch bereits beim geldwerten Vorteil zugelangt, da hat keiner mehr was rumzurechnen.
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#19
Durch sein wird das erst wenn die Kinder 18 sind....das dauert noch mind. 11 Jahre.
Ende 2030 wird die 0,25% Besteuerung abgeschafft...dann wird es vermutlich sowieso uninteressant für mich.

Also egal wann und wie...sobald ich einen Dienstwagen habe und sie darauf aufmerksam wird, wird sie die Hand aufhalten.
Jetzt hätte ich eventuell noch das Glück, dass die Berechnung gerade durch ist und sie erst wieder in 2 Jahren berechnen lassen kann.

Mir geht es derzeit einfach nur darum ob ich damit finanziell besser gestellt bin.
Mein derzeitiges Fahrzeug hat noch immerhin einen Restwert von ca. 16t€...was mir jeden Monat euch Zinsen erwirtschaften würde....ja ich weiß auch das kommt indirekt der KM zugute.
So jedenfalls verliert er jedes Jahr mehr an Wert.
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#20
(10-12-2024, 13:14)paint schrieb: Restwert von ca. 16t€...was mir jeden Monat euch Zinsen erwirtschaften würde....ja ich weiß auch das kommt indirekt der KM zugute.

wenn du auf das Geld oder einen Teil davon momentan nicht angewiesen bist investiere es in thesaurierende! ETFs und/oder Krypto. Daran partizipiert sie zunächst nicht, sofern du nicht wieder gewinnbringend verkaufst. Vorausgesetzt du hälst deinen Account bei einem Broker geheim!
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#21
Ich hatte gelesen, dass aus thesaurierende ETFs mit in die Berechnung einfließen. In dem Fall nimmt die fiktiven Dividenden an und dieser werden dann angesetzt.
Mit dem Geheimhalten ist schon klar....sie weiß schon jetzt mehr als genug.

Ich denke aber mal wenn man will bekommt man auch das raus...die Behörden sind doch heute alle vernetzt unter einander und Datenschutz interessiert doch im Grunde niemanden.
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#22
Jede Geldanlage, auch irgendwelche Bitcoin-Varianten wenn man sie denn als Geldanlage nutzen will steht in Gefahr oder ist schon soweit, immer tiefer kontrolliert und durchleuchtet zu werden. Nicht hintenrum, sondern durch die Vordertür: Die Auskunftspflichten und Verpflichtigen zu allerlei Offenlegung für Fiananzinstleister weltweit werden praktisch stündlich mehr. Vielleicht pfändet in fünf Jahren die KI der Behörde für Steuerehrlichkeit schon, bevor du überhaupt das Geld anlegen kannst :-)

Bei unsicheren Aussichten sollte man nicht die Schlupflochsuche verstärken (die typisch ist für die ersten Nachtrennungsphasen), sondern das Gegenteil tun, einen Minimalismus fahren. Die Zeit, die ich nicht in vermeintlichen Schlupflöchern wühle nutze ich für ein Hobby, das auch Geld bringt und zwar Bargeld. Damit hab ich schon weit mehr verdient wie die fein ziselierte Steuer- und Unterhaltsoptimierung je gebracht hätte. Letzte Woche hab ich einer Bekannten geholfen, ihre Marmeladen auf einem Weihnachtsmarkt zu verkaufen. Dafür bekam ich Naturalien - steuerfrei, unpfändbar, keiner verdient dran, ein echtes Schlupfloch.
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#23
Also bei mir hat das JA das gemäß dem in der Gehaltsabrechnung angegebenen Wert übernommen. Habe einen Plugin-Hybrid. Also 0,5 %. Fahrzeugwert 80 k€. Gibt dementsprechend 400 € mehr Brutto. Die restlichen Abzüge bleiben wie sie eben sind. Berufliche Aufwendungen wurden auch weiterhin mit pauschal 150 € akzeptiert.

400 € mehr Brutto bedeutet, daß mich die Kiste Netto noch etwa 200 € kostet. Bei der 1 % Regelung ist das hinreichend teuer. Bei 0,5 % oder 0,25 % kann man kaum günstiger fahren.

Fahrten zur Arbeit kosten extra Steuer. 0,03 % je Kilometer wenn ich mich recht erinnere. Fahrten zur Arbeit sind immer "Privatfahrten". Eine große Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort wird schnell richtig teuer. Ideal ist also ein Wohnort nahe am Arbeitsplatz bei gelichzeitig großem Bedarf an anderen privaten Fahrten. Es bleibt ein Dschungel den man nur nach dem Einzelfall beurteilen kann. Bei dir (4 km und 0,25 %) scheint mir das eine gute Nummer zu sein. Sollte es vor Gericht gehen ist unterhaltstechnisch aber natürlich alles möglich.
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#24
Ich glaub so romantisch ist das nicht. Nehmen wir Mal ein Beispiel. Bruttogehalt 6.000, netto ca. 4.200 in Lstkl 3.

Nun Mal das Ganze mit Firmenwagen und zwar einem Plugin-Hybrid für 80.000. Macht bei 0,5% einen geldwerten Vorteil von 400 Euro. Plus mal wirklich wenig geldwertem Vorteil für Fahrtkosten von 100 Euro. Macht ein zu versteuerndes Brutto von 6.500, netto 4.500.

Nun aber abzüglich geldwertem Vorteil von 500 Euro, macht jetzt nur noch 4.000 netto.

Die Affen rechnen aber das Netto die 4.500 und nicht den Auszahlungsbetrag die 4.000.

Das heißt also, dein Gehalt wird doppelt geschröpft. Einmal durch den geldwerten Vorteil, den dir der Staat unterstellt und einmal weil man durch das vermeintlich höhere Netto ja mehr Unterhalt bezahlen kann.

Dieses Juristenfotzengesoxe hat sich schlichtweg einfach keine Gedanken über einen Firmenwagen zu machen, da hier der Staat schon genug zulangt. Das geht mir gegen den Strich.
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#25
Egal, welche Rechnung letztlich für dich am besten durchsetzbar ist. Wie auch immer. Das Optimum bekommt man nie. Gerade das Thema Autos beschäftigt seit 120 Jahren die Stammtische weltweit ,-)

Unterhaltstechnisch ist das Ganze natürlich ein Minenfeld. Leider kann man es nicht umgehen.

Aber ich möchte raten, nie vorher Entscheidungen zu treffen bezüglich einer selbst gemachten Prognose/Berechnung, die vielleicht dann doch nicht auf geht.

Wenn du auf dem Land wohnst - so wie ich auch - würde ich mir den Verkauf eines eigenen Autos dreimal überlegen. Schnell ist was verkauft. Weniger leicht wieder angeschafft.

Geld anlegen ist im Moment in deiner Situation nicht ungefährlich. Es gibt nur eine Ausnahme: Bares nur zu den Grenzen einkaufen, wo der Ankauf noch anonym möglich ist. 2.000 € ist die Höchstgrenze. Dann zum nächsten Händler. Gebunkertes Gold und Silber ist in der Zukunft vielleicht mal ein gern gesehenes Münzchen ,-)
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