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Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt
#26
Du könntest zunächst bei Nettolohn auf der Webseite genau nachrechnen, was Dich die Kiste (zunächst) kostet. Die steuerliche Betrachtung hängt ja auch vom Gehalt, Steuerklasse, Freibeträge, Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, Arbeitstage, Listenbrutto-Preis und eben 1% oder 0,5% oder 0,25% ab. Du solltest mit dem diesem Rechner zunächst den aktuelles Gehalt abbilden und dann mit dem Auto rechnen und die Differenzen zu sehen. Dann kannst Du eine Entscheidung für Dich treffen. Es hängt ja auch vieles von den persönlichen Präferenzen ab. Dem einen ist s egal, nimmt das Fahrrad, der andere möchte doch schon gerne immer ein "frisches" Auto auf dem Hof haben und wenn man ehrlich ist, die Unterhaltskosten für´s eigene Kfz steigen (Versicherung, Rep., Reifen ....) Die finale Entscheidung kannst nur Du für Dich treffen ....

Es kommt vielleicht auch auf die persönlichen Präferenzen oder aufs Alter an.
Früher hätte ich mich sicherlich für den Dienstwagen entscheiden. Eine Dekade nach der Trennung wohl gegen den Wagen ....
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#27
Zitat:Du könntest zunächst bei Nettolohn auf der Webseite genau nachrechnen, was Dich die Kiste (zunächst) kostet. Die steuerliche Betrachtung hängt ja auch vom Gehalt, Steuerklasse, Freibeträge, Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, Arbeitstage, Listenbrutto-Preis und eben 1% oder 0,5% oder 0,25% ab. Du solltest mit dem diesem Rechner zunächst den aktuelles Gehalt abbilden und dann mit dem Auto rechnen und die Differenzen zu sehen.

Das habe ich bereits getan und komme auf 74€ Differenz.
Nun hält aber eben noch das Jugendamt bzw. die KM die Hand auf.
Das es scheinbar keine konkrete Berechnungsgrundlage gibt, ist das eben die große unbekannte.

Fakt ist ich benötige hier auch im privaten ein Fahrzeug. Die Frage ist eben nur komme ich mit Dienstwagen oder eigenem Auto besser weg.
Wäre das Thema Unterhalt nicht wäre die Entscheidung leicht zu treffen.

Der ADAC bspw., worauf sich auch einige Gerichte berufen, setzt für das entsprechende Fahrzeug (Skoda Enyaq) 922€ Unterhaltkosten pro Monat an.
Damit wäre ich in jedem Fall raus...weil das 2 Stufen höher in der Tabelle bedeuten würde.
Andere nehmen die 1% Regel...dann wäre ich bei 500€ mehr und nur eine Stufe höher.
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#28
Na siehst ja selbst, dass die Gerichte verrückt sind, wenn sie mit 922 Euro Unterhaltskosten rechnen. Quasi sparst du dir dann mit einem dementsprechenden Firmenfahrzeug 922 Euro im Monat, was dir dann auch fiktiv für mehr Unterhalt zur Verfügung steht.

Nochmal. Ein Firmenwagen hat sie überhaupt nicht zu interessieren und zwar überhaupt nicht. Der Staat bestraft einen bereits mit dem geldwerten Vorteil. Alleine das ist schon eine Unverschämtheit, dass sich hier der Staat überhaupt einmischt.

Ein Firmenwagen zur Privatnutzung ist auch nie mit einem eigenen Wagen zu vergleichen. Man hat eine Menge Einschränkungen. In erster Linie ist er für dienstliche Fahrten und man darf ihn halt auch privat nutzen.

Dass hier diese sch... Juristen überhaupt auf die Idee kommen einem einen derartigen Mehrwert zu unterstellen ist schlichtweg krank und zwar kränker wie krank. Es ist und bleibt ein Dienstfahrzeug!.. den man halt auch privat nutzt.

Dieses Pack ist total krank.
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#29
Nochmal: Optimierung ist Schlupflochsuche mit unerwarteten Nebeneffekten und schlechtem Erwartungswert. Es sind so viele Unbekannte und dynamische Variablen drin, dass das nie vorausberechenbar ist.

Und dann hat man sich alles für den Dienstwagen zurechtgelegt und fährt damit zwei Jahre besser, gratuliert sich selbst dafür. Dann ändert sich die Stelle oder der Arbeitgeber, der Dienstwagen ist weg. Und zack, der Unterhalt müsste deshalb sinken, kein geldwerter Vorteils dadurch mehr. Pustekuchen, versuch mal einen Titel runterzuklagen. Allein die Kosten dafür übersteigen die Vorteile von Jahren. Und beim Unterhalt gilt für die Rechtspflege: Rauf immer, runter nimmer.
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#30
(10-12-2024, 14:03)paint schrieb: Ich hatte gelesen, dass aus thesaurierende ETFs mit in die Berechnung einfließen. In dem Fall nimmt die fiktiven Dividenden an und dieser werden dann angesetzt.
Mit dem Geheimhalten ist schon klar....sie weiß schon jetzt mehr als genug.

Ich denke aber mal wenn man will bekommt man auch das raus...die Behörden sind doch heute alle vernetzt unter einander und Datenschutz interessiert doch im Grunde niemanden.

Ich habe ja gerade probiert meinen Unterhalt(stitel) herunter setzen zu lassen (2x40EUR hab ich bekommen). Ich hatte nicht unerheblich Vermögen in Aktien angelegt (das Vermögen wurde somit bewirtschaftet). Die Gegenseite hat mich dann aufgefordert, dass Geld in Tagesgeld anzulegen, bzw. ein fiktives Tagesgeld für den Unterhalt anzusetzen um den Unterhalt hoch zu bekommem. Das Gericht ist dem gefolgt. Und ich hatte nachweislich (Depotauszug mit dem Wertzuwachs im 2stelligen Prozentbereich) Erfolge mit der Aktienanlage. Was will ich damit sagen: das Tagesgeld, was sofort Einnahmen erzeugt (aber nicht mal die Inflation kompensiert) wird der nachhaltigen Bewirtschaftung des Vermögens vorgezogen. Wie gesagt, dass Gericht ist dem gefolgt. Ich hatte auch Verluste durch den Verkauf meiner GmbH, diese wollte die Gegenseite nicht anerkennen (im Unterhalt). Wasch mich, aber mach mich nicht naß...
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#31
(12-12-2024, 13:41)_2hell schrieb: Die Gegenseite hat mich dann aufgefordert, dass Geld in Tagesgeld anzulegen, bzw. ein fiktives Tagesgeld für den Unterhalt anzusetzen um den Unterhalt hoch zu bekommem. Das Gericht ist dem gefolgt.

Ich meine, sagen wir, wenn Du X € in ABC investierst und Du verdienst, was auch immer das ist, nehmen sie diese X € und berechnen einen Zins von Y %? Oder haben sie auch die Erträge/Gewinne berücksichtigt, um die Zinsen zu berechnen?
Ich frage mich, was für einen Rechenkram sie verwendet haben, um diese Art von Berechnung zu belegen, damit sie in höheren Instanzen geltend gemacht werden kann.

(12-12-2024, 13:41)_2hell schrieb: Ich hatte auch Verluste durch den Verkauf meiner GmbH, diese wollte die Gegenseite nicht anerkennen (im Unterhalt).

Hätte es sich für Dich nicht gelohnt, in anderen Instanzen dagegen zu klagen?
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#32
Der Richter reimt sich da einfach was zusammen. Da hat doch nichts irgendeinen Sinn.

Ich frag mich, wer bei diesem Stuss im Unterhaltsrecht eigentlich noch Kinder zeugen und heiraten will!!?
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#33
So recht konfrontiert wird man damit ja erst wenn man selbst in der Situation ist.
Ich muss ehrlich sagen, hätte ich das vorher geahnt wie schlecht man als Vater gestellt ist hätte ich vermutlich auch nochmal drüber nachgedacht.

Nun aber sind die beiden da und ich bin jeden Tag glücklich sie zu haben.
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#34
(12-12-2024, 15:26)NurErzeuger schrieb: Der Richter reimt sich da einfach was zusammen. Da hat doch nichts irgendeinen Sinn.

Ja, das kann der Fall sein. Aber man kann keine doppelte Gewinnbeteiligung bekommen.
Entweder wurde der Wertzuwachs der Aktien berücksichtigt, was an sich schon ein Graus ist (wegen dieses Hokuspokus der Berücksichtigung von Zinsen oder einer anderen solchen Absurdität), oder die Aktien wurden verkauft und dem Gewinn zugerechnet.

Wenn das Gericht aber Ersteres getan hat, kann es nicht verlangen, dass die Gewinne beim zukünftigen Verkauf der Aktien berücksichtigt werden. Das wäre eine doppelte „Gewinnbeteiligung“; und selbst wenn diese Lösung erfunden ist, bezweifle ich, dass sie in höheren Instanzen Bestand hätte, denn dann wäre absolut „alles“ möglich. Und dazu noch: was passiert, wenn es Verluste gibt, d.h. wenn die Aktien im Kurs gefallen sind und mit Verlust verkauft werden?

(12-12-2024, 15:26)NurErzeuger schrieb: Ich frag mich, wer bei diesem Stuss im Unterhaltsrecht eigentlich noch Kinder zeugen und heiraten will!!?

Ganz genau. Das Problem ist, dass sich niemand diesem Alptraum stellen will. Wir haben uns alle auf die eine oder andere Weise gesagt: „Das wird mir nicht passieren“. Leider wird diese Situation mit den heutigen Technologien offensichtlich noch schlimmer werden. Eine Familie zu gründen ist zu einem extrem gefährlichen und unkalkulierbaren Projekt geworden.
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#35
(12-12-2024, 22:11)JohnDoe2000 schrieb: Eine Familie zu gründen ist zu einem extrem gefährlichen und unkalkulierbaren Projekt geworden.

Das sollte man in Stein meißeln.
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#36
(12-12-2024, 14:19)JohnDoe2000 schrieb:
(12-12-2024, 13:41)_2hell schrieb: Die Gegenseite hat mich dann aufgefordert, dass Geld in Tagesgeld anzulegen, bzw. ein fiktives Tagesgeld für den Unterhalt anzusetzen um den Unterhalt hoch zu bekommem. Das Gericht ist dem gefolgt.

Ich meine, sagen wir, wenn Du X € in ABC investierst und Du verdienst, was auch immer das ist, nehmen sie diese X € und berechnen einen Zins von Y %? Oder haben sie auch die Erträge/Gewinne berücksichtigt, um die Zinsen zu berechnen?
Ich frage mich, was für einen Rechenkram sie verwendet haben, um diese Art von Berechnung zu belegen, damit sie in höheren Instanzen geltend gemacht werden kann.

(12-12-2024, 13:41)_2hell schrieb: Ich hatte auch Verluste durch den Verkauf meiner GmbH, diese wollte die Gegenseite nicht anerkennen (im Unterhalt).

Hätte es sich für Dich nicht gelohnt, in anderen Instanzen dagegen zu klagen?

Zu Deiner ersten Frage muss ich etwas ausholen: Ich bin zu einer Vermögensauskunft aufgefordert worden, ich habe dann alle Aktiva in eine Spalte geschrieben (Depotwert, Bankguthaben, Auto, Möbel usw...) und alle Passiva in eine andere Spalte (Schulden, offene Darlehen (Arbeitnehmerdarlehen usw...). Die Richterin hat das "flüssiges" Vermögen (Bankguthaben, Depot usw... ) genommen und darauf fiktiv Tagesgeld abzüglich Steuer berechnet. Funfakt: die Gegenseite wollte auf das gesamte Vermögen (inkl. Auto, Möbel usw...) Tagegeldzinsen erwirtschaftet haben. Das Depot wurde mit dem Wert berücksichtigt, zum Zeitpunkt der Vermögensauskunft. Was nicht berücksichtigt wurde war, dass wenn ich den Wertzuwachs im Depot in Geld umwandle (Verkauf der Wertpapiere), der Wertzuwachs auch besteuert wird, und vom Wertzuwachs nur 3/4 als Geld bereitstehen (vom Wertzuwachs). Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass man das Geld eine Zeit lang anlegen muss (Tagesgeld/Festgeld um dann Zinsen ausgezahlt zu bekommen und diese Zeit überbrückt werden muss). Die Tagesgeldkonditionen die die Gegenseite herausgesucht hatte, waren auch bei einer Bank die keiner kennt und ich vermute, dass meine Kinder (vertreten durch EX, vertreten durch Anwalt) dort kein Geld anlegen würde (sie würde bei einer etablierteren Bank mit weniger Zinsen anlegen). Weiterer Funfakt: die Unterhaltsberechnung schaut ja in die Zukunft, man hat den TAGEsgeldzinssatz herangezogen, nicht den Festgeldzinssatz (der geringer ist, aber für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben ist). Ich habe in diesem Jahr einige Schulden getilgt (mit dem Verkauf der Wertpapiere -> ich muss nicht mit geliehendem Geld, Tagesgeldzinsen erwirtschaften), ich erwarte auch noch Steuernachzahlungen. Alles in Allem, wird nur 1/3 von der Summe übrig bleiben, die für Tagesgeld angesetzt wurde. Ich habe es so satt um diese Scheiße herum zu arbeiten. Um das in Zahlen zu fassen: um 80 EUR im Monat mehr aus mir herauspressen zu können, werden 10K (Vermögenszuwachs) aus dem Fenster gehauen. Weiterer Funfakt: habe heute ein Schreiben bekommen, für die Kontoeröffnung eines meiner Kinder, sie sollen mit Geld umgehen lernen, ich habe gelacht.

Zu Deiner zweiten Frage: ich habe keine Energie mehr dafür. Ich bin inzwischen in Behandlung und nehme Antidepressiva. Mit den Antidepressiva konnte ich dass erste mal seit Jahren(!) schlafen. Es wird einem alles Egal (angenehm!). Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw... Sie bekommen Tagesgeld. Sie werden mich so wie so nie wieder auf die Füsse kommen lassen und wo sie nur können, Knüppel zwischen die Beine schmeißen. Ich muss nicht das Unmögliche möglich machen. Ich werde ein Teil des Geldes nehmen für ärztliche Sachen (weiterer Funfakt: die Zusatz(Kranken)versicherung, die in einigen Bereichen, das Leistungsniveau der gesetzlichen Versicherung auf das Privatniveau hebt wollten sie auch nicht anerkennen, nur die Unterhaltsempfänger benötigen privaten Krankenversicherungsschutz). Freue mich auf den Tag, wo die Kinder für mich Unterhalt zahlen müssen, weil so wird es nicht reichen.
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#37
(12-12-2024, 22:11)JohnDoe2000 schrieb: Das Problem ist, dass sich niemand diesem Alptraum stellen will. Wir haben uns alle auf die eine oder andere Weise gesagt: „Das wird mir nicht passieren“. Leider wird diese Situation mit den heutigen Technologien offensichtlich noch schlimmer werden. Eine Familie zu gründen ist zu einem extrem gefährlichen und unkalkulierbaren Projekt geworden.

Vorher schon pleite sein und bleiben, dann geht alles. Ich bins und habe auch bis heute Aktien. Genauergesagt nicht ich, sondern ein Strohmann. Das kann ich auch hier schreiben, denn viel Spass mit den Nachweisen. Man nutzt den Clan, was sonst? Extrem naheliegend. Eigentlich hatte ich gedacht, das lernen die Deutschen wieder von denen, die es konsequent tun, aber Zusammenhalt und Subversion gegen einen übermächtigen Staat ist nur noch eine ferne Ahnung geblieben. Vereinzelt, zerstritten bis zur *Innen -Endung, geschlagen.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: ich habe keine Energie mehr dafür. Ich bin inzwischen in Behandlung und nehme Antidepressiva.

Gesundheit ist das Wichtigste. Immerhin schreibst du hier und hilfst damit Anderen Vätern. Unterschätze das nicht. Das Fazit für den Dienstwagen ist: Eine gute Anlage, ein richtig erscheinender Handlungsweg wandelt sich im Unterhaltsrecht häufig und unerwartet zur Belastung mit Dingen, die man vorher gar nicht glaubte.

Optimierung und Schlupflochsuche ist oft ein aufwendig hergesteller Krückstock, der sich zum Bumerang biegt. Zerbrechen, verbrennen.
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#38
(12-12-2024, 15:26)NurErzeuger schrieb: Der Richter reimt sich da einfach was zusammen. Da hat doch nichts irgendeinen Sinn.

Der Richter verfolgt stringent die Agenda der Unterhaltsmaximierung. Es wird alles genommen und genutzt, was den Unterhaltszahlbetrag erhöht, sei es auch noch so durchsichtig. Und - der Mann kommt in aller Regel nie wieder davon runter.

Ich habe weiter vorne schon mal davon abgeraten, sich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung geben zu lassen. Hier mal mein eigenes Erleben: ich war zum Zeitpunkt der Trennnung im Management des größten internationalen Automobilzulieferers der Welt. Mein Dienstwagen war ein Daimler der S-Klasse, Listenwert knappe 100.000.- €. Der Richter hat den geldwerten Vorteil dieses Autos genüßlich meiner Gehaltsabrechnung entnommen, ein bißchen was draufgeschlagen und mir mein Einkommen pro Monat um über 1.000.- € fiktiv erhöht.
Der Exe wiederum mußte das Richterlein den Wohnwert der Immobilie zurechnen, da sie darin wohnen geblieben war und ich ausgezogen. Für eine 360 qm - Villa hat das Richterlein großzügig einen Wohnwert von 1.000.- € geurteilt (in der Gemeinde, in der das Haus steht, liegt die ortsübliche Kaltmiete bei deutlich über 5.- €/qm - schon damals). Sie hat dann später die Dachwohnung vermietet (illegal) und mehr Miete eingenommen als ihr an Wohnvorteil zugerechnet war. Natürlich ohne mir was von den Mieteinnahmen abzugeben, obwohl ich da immer noch die Hypotheken bezahlte. Alles mit Wissen des Gerichts, ist aktenkundig. Folgen hatte das natürlich keine.

Später hat sich meine Existenz dann zerlegt - ein paar Jahre habe ich dann auf niedrigerem Niveau durchgehalten, inzwischen bin ich in der Privatinsolvenz. Aber der Unterhalts-Zahlbetrag ist unverändert geblieben seit 2014, als ich noch ein sechsstelliges Jahreseinkommen hatte. Und ich zahle immer noch nachehelichen Unterhalt auf der Berechnungsgrundlage von 2014.

Das ist die Unwägbarkeit bei allen Betrachtungen und Berechnungen zum Thema Dienstwagen - das Gericht urteilt IMMER ZUGUNSTEN DER FRAU! Man kann es nicht oft genug wiederholen!
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#39
(10-12-2024, 14:03)paint schrieb: Ich hatte gelesen, dass aus thesaurierende ETFs mit in die Berechnung einfließen. In dem Fall nimmt die fiktiven Dividenden an und dieser werden dann angesetzt.
Mit dem Geheimhalten ist schon klar....sie weiß schon jetzt mehr als genug.

Ich denke aber mal wenn man will bekommt man auch das raus...die Behörden sind doch heute alle vernetzt unter einander und Datenschutz interessiert doch im Grunde niemanden.

1. Depot von dem sie weiß auf Eis legen, keine Einzahlungen mehr, keinen Handel betreiben, nach und nach Werte abschöpfen.

Dann ein neues 2. Depot (selbstverständlich bei einem anderen Anbieter) eröffnen, dieses unbedingt geheim halten. Dort in thesaurierende ETFs investieren, Vorabpauschale über Sparerpauschbetrag zahlen/verrechnen. Keine Entnahme bis sich das Thema Unterhalt erledigt hat, ETFs sind sowieso für den langfristigen Vermögensaufbau gedacht.

Steuererklärung nicht komplett vorlegen wenn wieder Auskunft verlangt wird, bei mir waren sie bisher immer zufrieden, wenn ich die Buchung des Geldeinganges der Rückerstattung vom Finanzamt gezeigt habe.
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#40
Zitat:Steuererklärung nicht komplett vorlegen wenn wieder Auskunft verlangt wird, bei mir waren sie bisher immer zufrieden, wenn ich die Buchung des Geldeinganges der Rückerstattung vom Finanzamt gezeigt habe.
Ich hatte das Gefühl, dass sich das Jugendamt meine letzten beiden Steuererklärungen selbst besorgt hatte.
Jedenfalls stand in der Berechnung drin, dass man den Durchschnittswert der letzten beiden Steuererklärung genommen hat.
Ich selbst hatte nur die des letzten Jahres eingereicht.
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#41
Gut möglich. Die Öffnungsklausel wird weithin missbraucht. Es reicht zu behaupten, die Auskunft wäre nicht vollständig gewesen und schon kann die Gegenseite direkt bei den entsprechenden Stellen anfragen, die dann auch Auskunft geben. Eingeschlossen Daten, die das Jugendamt nichts angehen.

Lests euch mal durch, was sich die Rechtspflege da genehmigt hat: § 236 FamFG, https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__236.html
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#42
Wahnsinn, was da abgeht im Unterhaltsrecht. Aber wen wundert's, wenn man überlegt, wie viele da mitverdienen. Alleine schon diese Abart, dass man sich als Jurist auf das Familienrecht spezialisieren kann.
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#43
ok, wow!

Bleibt nur bei jedem Thema das man im Unterhaltsstreit/Umgang etc. angeht eine "Kosten-Nutzen-Risikoanalyse" zu erstellen und auf Basis einer solcher zu entscheiden. Bedeutet aber auch, diese regelmäßig zu überprüfen und ggfs. später dann anzupassen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Aber auch mit den Konsequenzen fein zu sein, sollte es nicht so gelingen wie erhofft. Ganz nach dem Motto: lieber versuchen und auf die Schnauze fallen statt den Kopf direkt in den Sand zu stecken.
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#44
(11-12-2024, 18:46)NurErzeuger schrieb: Nochmal. Ein Firmenwagen hat sie überhaupt nicht zu interessieren und zwar überhaupt nicht. Der Staat bestraft einen bereits mit dem geldwerten Vorteil. Alleine das ist schon eine Unverschämtheit, dass sich hier der Staat überhaupt einmischt.

Ich habe einfach mal dieses Zitat exemplarisch genommen.

Das Problem mit Dienstwagen ist, dass die immer extrem hohe Listenpreise haben. 60k Dienstwagen.. selbstverständlich. Auch ein 100k Auto gab es hier als Beispiel. Aber wer würde sich schon so eine teure Karre privat vom eigenen Geld kaufen? Von daher finde ich diese Regelungen im Unterhalt schon verständlich. Sonst könnte ich auf das Gesamte Gehalt bis auf den Selbstbehalt verzichten und stattdessen Auto, Wohnung und sonstige Sachleistungen beziehen.

Die tatsächliche Unverschämtheit ist, dass Arbeitgeber, die ich kenne, nicht sagen: "Willst du einen Dienstwagen oder mehr Bruttolohn", sondern nur: "Willst du einen Dienstwagen ja oder nein". Denn wenn man ein normales (günstiges) Auto privat kaufen würde ist man finanziell mit mehr Brutto statt Dienstwagen immer besser bedient.
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#45
(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Die Richterin hat das "flüssiges" Vermögen (Bankguthaben, Depot usw... ) genommen und darauf fiktiv Tagesgeld abzüglich Steuer berechnet...

Vielen Dank für die Klarstellungen!
Es gibt viele Wendungen und Grauzonen, sehe ich. Ich stelle mir vor, dass die Zinsen von den Gewinnen abgezogen werden, wenn man die Aktien dann verkauft. Ich frage mich, was sie mit Verlusten machen würden.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw...
Mir persönlich hat es geholfen, mich zu zwingen, zu reagieren, wenn ich keine Motivation oder Kraft finde oder wenn meine Projekte angegriffen werden. Gegen das anzukämpfen, was schwierig wird, ist oft eine gute Selbsttherapie.
In diesem Zusammenhang: Wenn du Freude am Investieren gefunden hattest, obwohl ich verstehe, dass du keine direkten Anreize mehr hast, ist es vielleicht eine Möglichkeit für dich, aggressiver an den Markt zu gehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit, dass viele von uns als Sozialfall enden werden, nicht unerheblich ist, könnte eine Strategie darin bestehen, bei Investitionen weniger konservativ zu handeln und risikoreichere Anlagen stärker zu gewichten.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Ich bin inzwischen in Behandlung und nehme Antidepressiva. Mit den Antidepressiva konnte ich dass erste mal seit Jahren(!) schlafen. Es wird einem alles Egal (angenehm!). Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw...
Es ist ein sehr guter Anfang, dass du mit Medikamenten und Therapie die nötige Ruhe gefunden haben, um deine Gesundheit zu verbessern!

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Freue mich auf den Tag, wo die Kinder für mich Unterhalt zahlen müssen, weil so wird es nicht reichen.
Statistisch gesehen sind Kinder von zerstrittenen (getrennten oder nicht) Eltern in ihrem Leben nicht erfolgreich. Und nur erfolgreiche Kinder müssen Elternunterhalt (>100k€) zahlen.
Kinder brauchen beide Elternteile mit möglichst stabilen Beziehungen an ihrer Seite, sowohl eine Mutter als auch einen Vater. Wenn eine der beiden Elternteile es als den Sinn ihres Lebens ansieht, mit der anderen Elternteil zu konkurrieren und sie zu zerstören, können Kinder nicht gesund aufwachsen.

Das Wichtigste ist, dass du etwas findest, das dich motiviert und das nicht von anderen abhängt.

(13-12-2024, 11:57)Austriake schrieb: Später hat sich meine Existenz dann zerlegt - ein paar Jahre habe ich dann auf niedrigerem Niveau durchgehalten, inzwischen bin ich in der Privatinsolvenz. Aber der Unterhalts-Zahlbetrag ist unverändert geblieben seit 2014, als ich noch ein sechsstelliges Jahreseinkommen hatte. Und ich zahle immer noch nachehelichen Unterhalt auf der Berechnungsgrundlage von 2014.
Ich bedaure deine Situation sehr, ein weiteres Leben, in dem ein hervorragendes soziales Potenzial vorhanden ist, und anstatt es wachsen zu lassen und die Gesellschaft zu verbessern, wird beschlossen, es zu zerstören.
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#46
(13-12-2024, 11:07)p__ schrieb: Vorher schon pleite sein und bleiben, dann geht alles. Ich bins und habe auch bis heute Aktien. Genauergesagt nicht ich, sondern ein Strohmann. Das kann ich auch hier schreiben, denn viel Spass mit den Nachweisen. Man nutzt den Clan, was sonst? Extrem naheliegend. Eigentlich hatte ich gedacht, das lernen die Deutschen wieder von denen, die es konsequent tun, aber Zusammenhalt und Subversion gegen einen übermächtigen Staat ist nur noch eine ferne Ahnung geblieben. Vereinzelt, zerstritten bis zur *Innen -Endung, geschlagen.

Wenn ich mich nicht irre, gab es in den Nachrichten mehrere Fälle von (Ex-)Ehemännern, die vor ihrer Heirat ihr gesamtes Einkommen und Vermögen auf den Namen einer Verwandten (Mutter?) übertragen hatten. Ich nehme an, dass die Mütter dieser Männer, die in dieser Hinsicht sehr weise Frauen zu sein scheinen, ihnen dazu geraten haben.

Bei all dem muss natürlich sichergestellt werden, dass dieser „Verwandte“ sein Vermögen nicht verschleudert.

Aber unsere westliche Gesellschaft hat andere Grundlagen, sie hat eine jahrhundertealte Tradition, die sich nicht in einer Generation ändern lässt.
Wir sind leider die Generation der Lehrlinge gewesen. Ich sehe in meinem Umfeld, dass der Wunsch nach Familie bei den Männern immer weniger vorhanden ist. Die Romantik der Beziehung, der transzendentale Idealismus des Projekts „Kinder“ ist nur bei Männern zu finden. All dies wird durch die Illusionen der Hollywood-Filme und der anderen Medien gefördert.

Dating-Apps tragen jetzt aber ihren Teil zum Erwachen bei.
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#47
(14-12-2024, 16:39)JohnDoe2000 schrieb: Bei all dem muss natürlich sichergestellt werden, dass dieser „Verwandte“ sein Vermögen nicht verschleudert.

KANN passieren. SICHER verschleudert ist es aber, wenn die Unterhaltsgreifer sich dran vollfressen.
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#48
(14-12-2024, 16:00)JohnDoe2000 schrieb:
(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Die Richterin hat das "flüssiges" Vermögen (Bankguthaben, Depot usw... ) genommen und darauf fiktiv Tagesgeld abzüglich Steuer berechnet...

Vielen Dank für die Klarstellungen!
Es gibt viele Wendungen und Grauzonen, sehe ich. Ich stelle mir vor, dass die Zinsen von den Gewinnen abgezogen werden, wenn man die Aktien dann verkauft. Ich frage mich, was sie mit Verlusten machen würden.

Du meinst das Steuern von den Gewinnen abgezogen werden? Die Gegenseite hat m.E. das Thema Tagesgeld auf den Tisch gebracht, weil das Depot an sich, so lange ich Gewinne nicht Ausschütte (sondern reinvestiere) oder Wertzuwächse nicht realisiere (Wertpapiere mit Gewinn verkaufe), kein Lquiditätszufluss im privaten ist, um den Unterhalt hoch zu bekommen. Ich hatte eine Firma (GmbH) mit Verlust verkauft, diesen Verlust wollten sie auch nicht anerkennen. Betriebswirtschaftlich reicht es ja, wenn von 10 Investitionen/Geschäften/Geschäftsideen/Firmen/Projekten/Aktien, wenn davon 6 Gewinne machen. Leider geht diese Rechnung nicht auf, wenn man nur die 6 von den 10 Investitionen die Gewinn machen, für den Unterhalt heranzieht. Und wenn ich vorher wüsste, welche Ideen aufgehen, dann wäre ich nicht hier. Was ich nachweisen kann und konnte war, dass es Allem in Allem positiv war. Halt nur nicht positiv genug (wir sprechen dann über eine Unterhaltstufe)...Um (ich vermute) den Unterhalt nicht weiter reduzieren zu müssen, wurde auch die Bahncard 100 1. Klasse mit einem privaten Nutzungsvorteil von 50% belegt. Ich hatte mir die Bahncard geholt, weil ich mir kein vernüftiges Auto leisten konnte/wollte. Und damals bin ich häufig zum Kunden von Hannover oder Hamburg nach Köln gereist, und da war es angenehm in der Lounge sitzen zu können anstatt am Bahnsteig herum stehen zu müssen. Der Workaround wäre/ist, die Bahnbcard vom Arbeitgeber zahlen zu lassen und weniger Gehalt zu bekommen, oder Alternativ, eine Rechnung für den Unterhalt aufzumachen, wo einzel Tickets zum Arbeitgeber aufgelistet sind und einzeln abzurechnen (Kosten um Lohn und Unterhalt zu erzeugen). Den Geldwertenvorteil, egal ob man ihn privat nutzt oder nicht, wird einem wahrscheinlich trotzdem angerechnet (im Unterhalt). Ich würde mir keinen Firmenwagen mehr gönnen, irgendwie konstruieren sie einen Geldwertenvorteil in den Unterhalt. Der Workaround wäre, für besondere Anlässe beruflich bedingt ein Leihwagen holen. Das erzeugt in der Gesamtbetrachtung vielleicht höhere Kosten, aber hier geht es ja nicht darum was wirtschlich Sinn macht (in der Gesamtbetrachtung mit Gesundheit, Altersvorsorge, Ausbildung der Kinder oder Wohnsituation mit den Kindern (Wechselmodell) oder überhaupt Zeit haben und nicht zum Arbeiten weggeschickt zu werden um den Unterhalt hoch zu drücken). Es geht nur um die kurzfristige Unterhaltsmaximierung, die die KM "verwalten" darf.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw...
Mir persönlich hat es geholfen, mich zu zwingen, zu reagieren, wenn ich keine Motivation oder Kraft finde oder wenn meine Projekte angegriffen werden. Gegen das anzukämpfen, was schwierig wird, ist oft eine gute Selbsttherapie.
In diesem Zusammenhang: Wenn du Freude am Investieren gefunden hattest, obwohl ich verstehe, dass du keine direkten Anreize mehr hast, ist es vielleicht eine Möglichkeit für dich, aggressiver an den Markt zu gehen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit, dass viele von uns als Sozialfall enden werden, nicht unerheblich ist, könnte eine Strategie darin bestehen, bei Investitionen weniger konservativ zu handeln und risikoreichere Anlagen stärker zu gewichten.

Ich habe risikofreudiger investiert. Mir ist/war bewußt, dass Chance und Risiko zusammen gehören. Ich vermute, dass sich keiner (weder die Richterin noch die Gegenpartei) den Depotauszug angeschaut haben. Und schon garnicht die reale Rendite (nicht realisiert) ausgerechnet haben. Die Tagesgeldfiktion vermeidet, sich damit auseinanderzusetzen, wenn das Depot mal nicht im Plus ist. Ich werde das geliehene Geld zurückgeben, (Steuer)Schulden bezahlen, dann bleibt nicht mehr so viel, was Tagesgeld erzeugen kann (alleine die Vorstellung einen Tagesgeldzinssatz heran zu ziehen, um zukünftige perspektivische Gewinne zu verteilen macht es wirklich einfach angreifbar). Vielleicht lasse ich einen ganz kleinen Teil im Depot, da kann ich dann später drauf verweisen und mal eine Statistik machen, was die durchschnittlich 20% Rendite gebracht hätten, wenn man mich mit dem Risiko nicht alleine gelassen hätte.

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Ich bin inzwischen in Behandlung und nehme Antidepressiva. Mit den Antidepressiva konnte ich dass erste mal seit Jahren(!) schlafen. Es wird einem alles Egal (angenehm!). Ich kann damit aber keine Wertpapiere handeln, oder Termine machen bei Ärzten, Bewerbungen schreiben usw...
Es ist ein sehr guter Anfang, dass du mit Medikamenten und Therapie die nötige Ruhe gefunden haben, um deine Gesundheit zu verbessern!

(13-12-2024, 10:40)_2hell schrieb: Freue mich auf den Tag, wo die Kinder für mich Unterhalt zahlen müssen, weil so wird es nicht reichen.
Statistisch gesehen sind Kinder von zerstrittenen (getrennten oder nicht) Eltern in ihrem Leben nicht erfolgreich. Und nur erfolgreiche Kinder müssen Elternunterhalt (>100k€) zahlen.
Kinder brauchen beide Elternteile mit möglichst stabilen Beziehungen an ihrer Seite, sowohl eine Mutter als auch einen Vater. Wenn eine der beiden Elternteile es als den Sinn ihres Lebens ansieht, mit der anderen Elternteil zu konkurrieren und sie zu zerstören, können Kinder nicht gesund aufwachsen.

Die Sozialsysteme sind in DE so überspannt, die Demografie tut ihr Übriges.  Ich vermute stark, dass dem Staat nichts anderes übrig bleibt und die Regeln was Einkommen und Vermögen , Besteuerung von Erbe, angeht, verschärfen wird und muss.

Das Wichtigste ist, dass du etwas findest, das dich motiviert und das nicht von anderen abhängt.

(13-12-2024, 11:57)Austriake schrieb: Später hat sich meine Existenz dann zerlegt - ein paar Jahre habe ich dann auf niedrigerem Niveau durchgehalten, inzwischen bin ich in der Privatinsolvenz. Aber der Unterhalts-Zahlbetrag ist unverändert geblieben seit 2014, als ich noch ein sechsstelliges Jahreseinkommen hatte. Und ich zahle immer noch nachehelichen Unterhalt auf der Berechnungsgrundlage von 2014.
Ich bedaure deine Situation sehr, ein weiteres Leben, in dem ein hervorragendes soziales Potenzial vorhanden ist, und anstatt es wachsen zu lassen und die Gesellschaft zu verbessern, wird beschlossen, es zu zerstören.
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