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Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC
#1
Hallo zusammen,

diesmal geht es um Rückstandszahlungen bzw. die Verteilung des Beistandes dieser Zahlungen.

Erstmal die Eckdaten, aufs wesentliche reduziert:

Rückstand bei meinem Kind ca. 2300€, Arbeitslosigkeit ,eigene Versäumnisse etc.

KM & Kind haben 2008-2009 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben 2015-2016  Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben von 01/20 bis 07/23 UVG-Leistungen bezogen.

Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen.

Nun geht's los.
10/23 kommt das JC zwecks Erstellung einer Teilausfertigung wegen ca 3.000€ auf mich zu und möchte meine Leistungsfähigkeit in 2008 und 2009, sowie 2015-2016 prüfen. "Übergegangene Ansprüche bla bla, sollte ich nicht leistungsfähig gewesen sein, hat kein Übergang stattgefunden, bla bla", ihr kennt das. Nachweise, oder wann wie viel da gezahlt wurde - nö.

2008 & 2009 waren nach meiner ersten Mail für die erledigt, 2015-2016 wollten die genauer wissen. Freundlich geschärfte Mail mit Nachweisen hingeschickt. Hab damals zu wenig verdient, um 100% zahlen zu können, wurde damals vom Beistand geprüft und berechnet, 176€ soll ich zahlen, für die Differenz zu den 100%, also das über die 176€ hinausgehende habe ich einen Zwangsvollstreckungsverzicht. Aus meiner Sicht haben die keinen Anspruch, da ich nicht (zu mehr) leistungsfähig gewesen bin.

Kurz: das JC prüft seit einem Jahr, ob Sie Ansprüche gegen mich geltend machen können. Gut merken.

2020-2023 haben Sie UVG bekommen. Von Mitte 2019-03/2021 war der Unterhalt auf 0,00€ herabgesetzt (Unterhaltsverzichtserklärung vom Beistand), da ich arbeitslos war. Aufgrund der Herabsetzung bzw. des Verzichts, kann also kein Rückstand entstanden sein. Von 03/21-2023 habe ich gearbeitet und 100% an den Beistand gezahlt. Das wurde dann mit der UVG irgendwie gegengerechnet. Warum das dann nicht gleich wieder eingestellt wurde, verstehe ich auch nicht. Wie auch immer. Es kann also weiterhin kein Rückstand entstanden sein, weil ich ja gezahlt habe. 07/2023 wurde dann das UVG eingestellt.

Nun kommt's. Wie gesagt, ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen. Im Glauben es ginge an mein Kind, da JC-Ansprüche nicht geklärt sind und UVG aus meiner Sicht keine entstanden sein können.
Laut "Abrechnung" des Beistandes wurden meine Rückstandzahlungen von 07/2023 bis 01/2024 an die UVG-Kasse weitergeschoben, obwohl 07/2023 die Leistung eingestellt wurde und kein Rückstand entstanden sein konnte.

Und ab 02/2024 wurden meine Raten an das JC weitergeleitet, obwohl die selbst seit 10/2023 prüfen, ob denn überhaupt Ansprüche bestehen.

Ich weiß, dass mein Kind erst als letztes in der Reihenfolge dran käme, aber mir sind keine Rückstände für die UVG-Zeit bekannt, noch erklärbar, und erst Recht verstehe ich nicht, wieso das JC bedient wird, während dies selbst nicht mal weiß, ob es was bekommen kann.

Ich habe jetzt 2250€ Raten gezahlt und damit wäre der einzig unstrittige Rückstand, nämlich der bei meinem Kind, so gut wie getilgt.

Stattdessen schleudert der Beistand mein Geld sonstwo rum und ich bekomme, als mir das auffällt und ich nachfrage, keinerlei Informationen zu dem Vorgang selbst, keine Nachweise für Rückstände oder Ansprüche, keine aktuelle Abrechnung, sondern werde vertröstet, man würde sich melden, wenn das JC sich beim Beistand gemeldet habe. in ein paar Monaten ist mein Kind 18 und ich rieche schon, wie es den Rückstand fordern wird, den ich bereits gezahlt habe.

Wie geht das? Was am besten tun?

Hab ich Lust ab den nächsten 50€ zu viel zu zahlen und meinem Geld später hinterher zu rennen, wenn es plötzlich heißt, JC hat keine Ansprüche und Zahlungen an UVG waren falsch und nochmal die 2.300 auftreiben zu müssen, weil diesmal mein Kind sie fordert?

Meine Idee ist, ich würde dem Beistand jetzt vorschlagen, dass ich nach den nächsten 50€ vorerst die Ratenzahlungen einstelle, oder das die die Raten nicht mehr weiterleiten sollen, bis das geklärt und vor allem belegt ist.

Wie seht ihr das? Was kann ich tun.
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#2
(13-12-2024, 14:55)NGU1989 schrieb: Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen

Wie sieht denn die Ratenzahlungsvereinbarung genau aus, was steht da drin?
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#3
(13-12-2024, 15:31)p__ schrieb:
(13-12-2024, 14:55)NGU1989 schrieb: Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen

Wie sieht denn die Ratenzahlungsvereinbarung genau aus, was steht da drin?

Eine explizite Ratenzahlungsvereinbarung existiert eigentlich nicht. Ich wurde aufgefordert einen Tilgungsvorschlag wegen des Rückstandes zu machen, ich hab angeboten 125€ Raten neben dem Unterhalt zu zahlen. Das wurde akzeptiert und das war's eigentlich.
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#4
Einen Tilgungsvorschlag über welche Schulden? "Zahlen sie ihre Schulden" oder Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse oder Schulden beim Kind? Gab es irgendeine Bestimmung, Schulden bei wem?
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#5
(13-12-2024, 15:39)p__ schrieb: Einen Tilgungsvorschlag über welche Schulden? "Zahlen sie ihre Schulden" oder Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse oder Schulden beim Kind? Gab es irgendeine Bestimmung, Schulden bei wem?

Im Grunde war es ein "Zahle den Rückstand". Die haben mir 2021 eine Abrechnung geschickt. In dieser war die Rede von einem Unterhaltsrückstand von nicht ganz 12.000€. Darauf hin hab ich geantwortet, dass ich mit diesem Betrag und der Abrechnung nichts anfangen kann und nicht wüsste, wie der zustande gekommen sein soll und um Erklärung gebeten. Außerdem hab ich darauf hingewiesen, dass diese Abrechnung Rückstände aus Zeiträumen enthält in denen ich nachweislich nicht leistungsfähig war.

Daraufhin bekam ich die gleiche Abrechnung mit ein paar Worten, dass man nachträglich nicht herab setzen kann, bla bla. Ich hatte also einen Betrag von 12.000€ da stehen und wusste nicht, wie viel auf wen entfällt. Das war stumpf der Rückstand beim Beistand samt Androhung von Zwangvollstreckung. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich angeboten, ich leihe mir 6.000€, wenn die Sache danach erledigt ist.

Das müsse mit den anderen Parteien besprochen werden (da hab ich zum ersten Mal erfahren, dass das JC mit drin hängt) und wurde dann abgelehnt. Ich schätze, dadurch hat sich das JC dann auch gedacht, ab jetzt gucken wir selber und wollen eine Teilausfertigung.

Dann hab ich die 125€ mntl. angeboten und das wars. Ab jetzt wird's wieder ganz komisch.

Im Oktober 2023 kam dann das JC selbst mit "nur" 3000€.

Erst im März 2024 war der Beistand im Stande mir die Abrechnung auf die jeweiligen Parteien aufzusplitten. JC prüft selbst wegen 3.000€, Beistand schreibt 8.000€. Kind hat 2.300€ und der Rest ist verpufft.

Vielleicht nochmal übersichtlicher:

laut Beistand:
8000 JC (JC selbst prüft nur wegen 3000)
0 UVG
2300 Kind
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#6
Undurchsichtig... inwieweit war denn der Unterhalt überhaupt zivilrechtlich festgelegt, existiert ein Titel?
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#7
(13-12-2024, 18:43)p__ schrieb: Undurchsichtig... inwieweit war denn der Unterhalt überhaupt zivilrechtlich festgelegt, existiert ein Titel?

Ja, direkt von Beginn ein Titel über's Gericht, 100%.
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#8
Mist. Das ist schlecht. Schulden in dieser Höhe Minus tatsächliche Zahlung sind dann so oder so entstanden. Beim Berechtigten und bei allen, die einen Anspruchsübergang durchbekommen haben. Eine weitere Begründung braucht der nicht, der Titel gilt. Alles was davon runtergeht ist eigentlich Kulanz. Es bleibt noch, Verjährung und Verwirkung zu prüfen. Das ist durchaus komplex und nicht ganz einfach zu verstehen. § 197 Abs. 2 BGB sagt, dass Rückstände, die zwischen dem Datum der Rechtskraft des Titels und der Vollstreckung aufgelaufen sind, nach 3 Jahren verjähren und nicht nach 30, wie gerne behauptet wird. Unterhaltsrückstände, die älter als drei Jahre sind, können also verjährt sein. Können, aber nicht müssen! Die Verjährung ist bis zum 21. Geburtstag gehemmt, wenn der Beistand des Berechtigten ausschließlich wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zwar von einer Vollstreckung absieht, aber stets zu erkennen gibt, dass das Kind an seinen Ansprüchen festhält.
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#9
(13-12-2024, 20:43)p__ schrieb: Mist. Das ist schlecht. Schulden in dieser Höhe Minus tatsächliche Zahlung sind dann so oder so entstanden. Beim Berechtigten und bei allen, die einen Anspruchsübergang durchbekommen haben. Eine weitere Begründung braucht der nicht, der Titel gilt. Alles was davon runtergeht ist eigentlich Kulanz. Es bleibt noch, Verjährung und Verwirkung zu prüfen. Das ist durchaus komplex und nicht ganz einfach zu verstehen. § 197 Abs. 2 BGB sagt, dass Rückstände, die zwischen dem Datum der Rechtskraft des Titels und der Vollstreckung aufgelaufen sind, nach 3 Jahren verjähren und nicht nach 30, wie gerne behauptet wird. Unterhaltsrückstände, die älter als drei Jahre sind, können also verjährt sein. Können, aber nicht müssen! Die Verjährung ist bis zum 21. Geburtstag gehemmt, wenn der Beistand des Berechtigten ausschließlich wegen fehlender Leistungsfähigkeit des Verpflichteten zwar von einer Vollstreckung absieht, aber stets zu erkennen gibt, dass das Kind an seinen Ansprüchen festhält.

Ja, mit Verwirkung und Verjährung habe ich mich auch schon ein paar Mal teils intensiver auseinander gesetzt.

Was der Beistand an Rückstand berechnet, kann mir ja im Grunde in ein paar Monaten egal sein. Wenn das JC "nur" wegen 3000 prüft, statt 8000 ist mir das recht. Meiner Meinung nach habe ich klar belegt, dass ich in den geforderten Zeiträumen nicht mehr zahlen konnte und ich werde auch keine schlafenden Hunde wecken.

Was mir nur auf den Geist geht ist, dass die Ansprüche des JC ja offensichtlich nicht klar sind, sonst würden sie ja nicht selbst prüfen, um sich bei Ansprüchen eine Teilausfertigung zu holen und der Beistand die aber schon mit meinen Raten füttert. Genau wie das die UVG-Kasse gefüttert wurde, ohne das es zu einem Rückstand gekommen wäre, oder mir irgendeine Begründung dafür erklärbar wäre. Ich begreife nicht, wie das sein kann.

Ich hatte gehofft, bis mein Kind 18 ist in ein paar Monaten, habe ich schön die 2300 abbezahlt und brauche an der Front keine Sorge mehr vor Vollstreckungsversuchen bzgl. des Rückstandes zu haben. Das sieht nun aber anders aus, wenn bisher kein Cent der Raten an KM bzw. mein Kind gegangen ist.
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#10
Noch was zu der Verteilung des Gelde: § 366 BGB kennst du?
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#11
(14-12-2024, 19:35)p__ schrieb: Noch was zu der Verteilung des Gelde: § 366 BGB kennst du?

Das musste ich mehrmals lesen, aber nein, kannte ich nicht. Bin auch nicht sicher das verstanden zu haben. Heißt, ich kann bestimmen, was zu erst getilgt werden soll? Mein Anwalt meinte neulich das eigentlich immer erst die "staatlichen Gläubiger" bedient werden. Die es aus meiner Sicht aus o.g. Gründen aber eigentlich nicht gibt (UVG), oder noch nicht feststehen (JC).
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#12
Ok, es gibt einen Titel. Frage: hat die UVK auch einen? Oder gilt der nur für das Kind? Und wenn der nur für das Kind gilt, gibt es seitens der UVK eine gültigen (!) Rückübertragungs-Vertrag? Und ganz wichtig: hast Du gemeinsames Sorgerecht, hast Du da den Rückübertragungs-Vertrag auch unterschrieben?

Ich wiederhole es noch einmal für alle, die es nicht wissen: Unterhalt (auch der über die UVK gewährte) verjährt ohne Titel grundsätzlich nach 3 Jahren! Eine Verjährungshemmung beim Kind (ich meine aktuell bis zum 21. Lebensjahr?) greift grundsätzlich nicht für Dritte (also UVK u.a.)!! Hab das selber alles erfolgreich durch.
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#13
(15-12-2024, 01:05)Gast1969 schrieb: Ok, es gibt einen Titel. Frage: hat die UVK auch einen? Oder gilt der nur für das Kind? 

Hallo Gast,
es ist so: 2008 Unterhaltsfestsetzungsbeschluss durch JA bei AG erwirkt und Rückstand beim Kind ~1000€ tituliert. Direkt im Anschluss wurde auch UV beantragt und ausgezahlt. Für alle Zeiträume des UV-Bezugs damals hat sich die UVK 2014 eine Teilausfertigung geholt und selbst vollstreckt. Von dieser Teilausfertigung habe ich 2014-2016 einen Teil getilgt. Dann verlor ich meine Arbeit und seitdem kam diesbzgl. kein Vollstreckungsversuch mehr seitens UVK. *3 mal auf Holz klopf*

(15-12-2024, 01:05)Gast1969 schrieb: Wenn der nur für das Kind gilt, gibt es seitens der UVK eine gültigen (!) Rückübertragungs-Vertrag?
Seit der Teilausfertigung 2014 und der teilweisen Tilgung bis 2016 gab es keinen Vollstreckungsversuch seitens UVK mehr, ich wurde lediglich informiert, das ab 2018 wieder ein Antrag gestellt wurde und UV gezahlt wird. Von 2017 -2021 war ich arbeitslos, habe eine Umschulung gemacht etc., der KU war deshalb auf 0,00€ gesetzt. Daher war es mir relativ egal, ob es irgendwelche Anspruchsübergange oder Rückübertragungen gab, denn es konnte kein neuer Rückstand (nach 2014) für UV entstanden sein, durch die Herabsetzung. Und seit 2021 habe ich wieder voll 100% an den Beistand geleistet, also wieder kein UV-Rückstand möglich, bis 07/2023 der UV eingestellt wurde. Und dennoch schiebt der Beistand seit 07/2023 meine Ratenzahlungen bis 01/2024 an die UVK weiter.

Sorgerecht habe ich keines und unterschrieben habe ich seit 2007 nichts mehr was von der Gegenseite kam
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