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Wohnvorteil + Berufsbedingten Aufwendungen
#1
Hallo zusammen,

kurz zu mir: Geschieden 2 Kinder 17/14 leben bei meiner Ex Frau.
Mit meiner neuen Frau habe ich 1 Kind 3 Jahre.

Habe jetzt Post vom Jugendamt bekommen und hier habe ich gleich 3 Fragen wo ich gerne Feedback bekommen würde.
1. Wohnvorteil 

Hier rechnet das JA unser komplettes Haus mit rein +50 Euro für Garage Minus Hauskredit.
Mir gehört das Haus aber nur zur hälfte ,die andere meiner neuen Frau .
Darf das Jugendamt hier das komplette Haus mit rein berechnen?

2.Berufsbedingte Aufwendung 
Pauschal 5 Prozent a 155 Euro laut Berechnung JA
Ich Fahre Morgens ins Geschäft 38 km und das natürlich Abends wieder zurück.
Dann müsste doch das laut Berechnung sein:
220 Tage/12 = 18,333
0,3 Cent x 38km x2x18,3333 =418 Euro ?
Wäre ja ein riesen Unterschied!

3. Mein Kind 3 Jahre geht jetzt in den Kindergarten Betrag 187 Euro ,wird aber vom JA nicht berechnet .
Das müsen die doch abziehen von meinem Monatlichen Nettoeinkommen oder ?

Danke vorab ☺️
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#2
1. Die neue Frau (unklug, erneut zu heiraten, lernt denn keiner dazu?) lässt dich mietfrei in ihrem Anteil wohnen. Das sind "freiwillige Zuwendungen Dritter" und die sind für den Unterhalt unbeachtlich. Also ist ein Wohnvorteil, der das gesamte Haus zugrunde legt nicht korrekt.

2. Falls du kein Mangelfall bist, würden die ersten einfachen 30km mit 0,42, dann 0,28 EUR berechnet. Dann gilt aber keine Pauschale mehr. Entweder Pauschale oder konkrete Aufwendungen.

3. Für Kind 3 sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Eine Rechnung müsste also auch Haftungsanteile mit deiner neuen Frau berücksichtigen. Mehrbedarf ist aber nachrangig, wenn deine älteren Kinder nur Mindestbedarf bekommen wird der so oder so nicht berücksichtigt.
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#3
Wichtig sind auch die Umgangskilometer
Die müssen berücksichtigt werden zu 0,20€
pro Kilometer.
Das vergisst mal gerne Oft das
J
U
G
E
N
D
A
M
T

….ausgerechnet die vergessen das ..
und ausgerechnet die Fragen nicht danach ob
es statt findet..
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#4
Es schwingt immer die enttäuschte Vorstellung mit, das Jugendamt müsste doch "den Unterhalt ausrechnen" oder für eine neutrale Rechnung sorgen.

Nein! Das Jugendamt ist in obigem Fall gesetzlich und offiziell allein Vertreter der Mutter, die wiederum das Kind vertritt. Es vertritt die Mutter gegen den Vater. Exakt wie es ein persönlicher Anwalt der Mutter tut, einschliesslich dem Recht zu klagen. Das bezahlt ihr übrigens immer: Dieser Service ist für die Mutter kostenlos, er ist von euren Steuergeldern bezahlt. Das Jugendamt ist damit nichts weiter als eine steuerbezahlte Angriffswaffe innerhalb des Elternverhältnisses. Das muss jedem von Anfang an klar sein, der es mit dem Jugendamt zu tun bekommt. Ihr seid Objekt einer maximalen Vorteilsnahme gegen euch, nicht nur durch das Unterhaltsrecht, sondern auch durch die praktische Umsetzung und den offiziellen Auftrag dieser Fachbehörde.
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#5
Danke euch für die Info.
Habe jetzt dem JA zurück geschrieben ,das hier die Punkte nicht stimmen.Bin gespannt was kommt.

Was in meinen Augen auch kompletter Schwachsinn  ist ,
Soll neuen Titel jetzt bei ihnen Unterschreiben a 115 Prozent ,hatte bis jetzt einen bei 100 Prozent.
Mein Sohn wird aber in 3 Monaten 18 Jahre und dann hat es sich erledigt ,bekommt ja schon 987 Euro Netto und sollte immer noch laut Berechnung 182 Euro abdrücken.
Finde ich schon Pervers die Beträge
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#6
In drei Monaten 18, da würde ich verzögern. Oder den Titel unterschreiben - aber nur ergänzt um die Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag.
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#7
Auf keinen Fall jetzt einen neuen Titel, zu deinem Nachteil, unterschreiben! Wende die Verzögerungstaktik an, wie p__ bereits empfohlen hatte.

Von wem bekommt dein Sohn 987 EUR netto? Ist er in Ausbildung? (dann würde das Ausbildungsgehalt angerechnet werden).
Wenn du zusätzlich 182 EUR abdrücken sollst, würde er gesamt 1.169 EUR erhalten.

Der Mindestunterhalt mit deinem Titel über 100% ist weitaus geringer, in der Altersstufe bis 18 = 438,00 EUR!

Und nicht vergessen: ab 18 ist auch die Mutter unterhaltspflichtig, sofern sie leistungsfähig ist. Fordere deinen Sohn bereits jetzt auf, dass er das EInkommen der Mutter erfragen muss, da ansonsten keine Berechnung ab dem 18. Geburtstag möglich ist.
Und schaue, dass du den Titel ausgehändigt bekommst. Oder ist dieser befristet bis zum 18. Geburtstag?
Fordere über deinen Sohn
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#8
Bei 110% wäre der Zahlbetrag für den 17jährigen 586,50 EUR, Stufe 3.
Von den 987 EUR netto werden 100 EUR als pauschaler Ausbildungsaufwand abzgezogen. Bleiben 887 EUR, davon mindert die Hälfte den Barunterhalt des Vaters, macht also 586,50 - 443,50 =143 EUR zu überweisender Restunterhalt.

Mit der Volljährigkeit zählt dann das ganze Einkommen als unterhaltmindernd, auch das Kindergeld falls weiter bezogen. In diesem Fall sinkt der Anspruch auf Null. Allerdings wird dann das andere berechtigte Kind mehr bekommen, weil ein Berechtigter wegfällt.

Logisch ist nichts daran, aber rechtlich korrekt.
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#9
Jetzt kommt die Katze aus dem Sack. Dass der Sohn schon 987 € hat, in drei Monaten 18 wird, wäre eine von Anfang an wichtige Info gewesen ,-) Gut. Jetzt ist sie da.

Verzögern dürfte leicht sein.

1. Schritt: Jugendamt darauf hinweisen, dass der Sohn eigene Einkünfte hat. Bitte neu berechnen. MfG
Dann müssen die erst mal prüfen, schauen, schlucken. Es ist nicht nur unverschämt, jetzt noch eine Titeländerung zu verlangen, es ist auch die Frage, ob das JA überhaupt von den Einkünften des Sohnes wusste.

2. Natürlich die anderen Punkte aus Wohnvorteil etc. ebenfalls monieren. Mach ihnen Arbeit. Denn so lange ruht die Geschichte mit der Titelerstellung.

3. Erst wenn die neue "Berechnung" erstellt ist, folgt erneut die Aufforderung zum Unterschreiben eines Titels.

4. Termin ausmachen

5. Termin absagen, wegen Krankheit

6. Neuen Termin ausmachen.

7. Nicht hin gehen. Klage abwarten. Das machen die sog. vereinfachten Verfahren.
Ich wette, dass die 3 Monate jetzt schon rum sind oder in ein paar Tagen ,-)

8. Einwand, dass Sohn nun schon - oder in 12 Tagen - 18 wird. Klage begründet zurück weisen. Anwalt aufsuchen. Ist halt so. Auskünfte anfordern. Wie oben beschrieben i.S. Kindesunterhalt
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#10
(28-01-2025, 11:27)Mg2000 schrieb: Soll neuen Titel jetzt bei ihnen Unterschreiben a 115 Prozent ,hatte bis jetzt einen bei 100 Prozent.
Mein Sohn wird aber in 3 Monaten 18 Jahre und dann hat es sich erledigt ,bekommt ja schon 987 Euro Netto und sollte immer noch laut Berechnung 182 Euro abdrücken.
Finde ich schon Pervers die Beträge

Wie kann es sein, dass die jetzt noch 3 Monate vorher mehr Geld wollen?
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#11
Also angefangen hat das mit der Berechnung im September da ich meiner Ex Frau hier geschrieben habe -zur kentniss Nahme,Zahle ab September nur noch so und so viel da mein Sohn 906 Euro Netto verdient da keine Beistandschaft bestanden hat beim JA. (Ausbildungsvertrag hat mir mein Sohn sofort per PDF gesendet ,habe ein sehr gutes Verhältnis zu ihm)

Danach hat meine Ex Frau das JA eingeschaltet und ab da hat die Berechnung Fahrt aufgenommen.

Habe immer wieder was gefunden wo sie Informationen brauchen und schön das Ende der Frist abgewartet(Bin jetzt schon bei der 3 Sachbearbeiterin seit Oktober,haben die ein Wechsel )?
Wie gesagt gerade die 3 Punkte oben nochmals zur Prüfung gesendet und um eine Neu Berechnung gebeten.

Stand jetzt wäre Nettoeinkommen mit Wohnvorteil,Coronageld,Urlaubs Weihnachtsgeld usw bei laut JA bei 3381Euro ,wäre dann hier bei 120 Prozent .
Eine Stufe wird abgezogen bewegen meinem jetzigen Kind wo 3 Jahre ist.
Unterhalt abzüglich Kindergeld dann bei 619,5Euro
Da ihr Sohn blablabla Nettoeinkommen 976,56Euro (mit  Coronageld,haben erst mit 906 Euro berechnet,also das JA weiß vom Einkommen bescheid.
Wäre ihr Unterhalt ab 01.01.2025 bei 182 Euro 
Für meine Tochter 619,50 Euro .
Rückstand seit Oktober wären 524,50 Euro wo ich innerhalb 2 Wochen Zahlen sollte /muss.

Ah könnte ihr noch einen Tilgungsvorschlag  unterbreiten (sind die Nett )
Denke das ich hier ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht habe .
Bin sowas von angepisst.
Also das man für seine Kinder Bezahlt OK klar,aber was die alles möchten ist schon Krass.

PS Die anfangs Datenkrake habe ich nicht ausgefüllt,Per E-Mail immer was zusammen geschrieben
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#12
Diese mistigen Geldeintreiber. Bei allem anderen versagt das Jugendamt sowieso komplett.
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