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Unterhalt ab 18 und Immobilienkredit
#1
Hallo zusammen,
nach längerer Abstinenz mal wieder ein Lebenszeichen von mir.
Es dauert zwar noch eine Weile, aber mein Kind wird absehbar seinen 18. Geburtstag feiern. Ich zahle seit der Trennung vor 14 Jahren nach DD Tabelle 114%, derzeit 670€.
Die Situation mit Ex ist zwar stabil, aber eben stabil auf niedrigstem Niveau: Sie hat immer das Maximale gefordert, ist nur gekommen, wenn Geld gefehlt hat (Schulfahrt, Spange usw..).
Da mein Titel dank dem Forum begrenzt ist bis zum 18. Lebensjahr, habe ich ich vor, den Unterhalt erstmal einzustellen. Es muss ja sowieso eine komplette Neuberechnung vorgenommen werden.
Das Kind hat vor Abitur zu machen, geht also noch zur Schule und wohnt bei der KM.
Die KM arbeitet als Krankenschwester, Verdienst schätze ich mal auf 1700 Euro (Bietet jemand mehr?).
Mein Verdienst ist laut Nettolohnrechner etwa 4000 Netto (Wenn ich mein Jahresbrutto eingebe, da ich einige Sonderzahlungen bekomme).
Eigenbedarf/Selbstbehalt scheint derzeit ja in dieser Konstellation bei 1450 zu liegen?
Was ich in etwa zum bereinigen in Abzug bringen kann, ist mir bewusst. Neu scheint jedoch zu sein, dass man den Kredit einer selbstgenutzten Immobilie in Abzug bringen kann?
Ich zahle 1100/Monat dafür ab.
Inwiefern bereinigt das mein Netto zusätzlich?
Wie könnte dann letztlich mein Zahlbetrag aussehen? Komme ich da spürbar von den bisherigen 670€ runter?
Wenn die KM ihr Netto bereinigt, könnte sie ja locker unter den SB von 1450€ kommen, richtig? Würde das bedeuten, dass sie nichts zahlen muss?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Ich muss dich leider enttäuschen, deine eigene Immobilie kannst du nicht einkommensmindernd ansetzten.
(Nur eine mit der Ex gemeinsame Immobilie aus der Zeit der Ehezeit wäre abzugsfähig.)
Tatächlich kann deine Immobilie sogar schädlich für dich sein, wenn der Wohnwert höher ist als die Kreditrate. Dann wird die Differenz deinem Einkommen hinzuaddiert. Das passiert schnell, wenn du viel Eigenkapital eingebracht hast.

Trotzdem wird sich ab 18 dein Unterhalt reduzieren wegen der vollen Verrechnung des Kindergeldes und auch die KM kann nochmal ein paar Euros abgeben, sofern sie über dem Selbstbehalt liegt. Der Selbstbehalt erhöht sich, wenn das Kind mit Abi fertig und nicht mehr priviligiert ist und dann kommt ja auch Bafög oder eigenes Einkommen. Es geht also bergauf Smile
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#3
Krankenschwestern haben ein Durchschnittsgehalt von 4200 EUR. Ich nehme deshalb an, sie arbeitet nur Teilzeit? Das Kind ist privilegiert volljährig. Und da kannste gleich mal Sexismus bei der Arbeit sehen: Die ab 18 gegen Privilegierten nunmehr eingetretene gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird bei der Mutter ganz locker ignoriert, während Väter damit finanziell totgeprügelt werden.

Zur Anrechung von Immobilienkrediten guckste mal in den BGH-Beschluss vom 9.3.2022, Az. XII ZB 233/21. Anrechnen kannst du, aber nur bis zum Wohnvorteil. Kann auch zum Nachteil gereichen. Und sobald kein Mindestunterhalt mehr rauskommt, geht ohnhin gar nichts mehr, dann musst du sogar die Tilgung strecken, um den Mindestunterhalt zu gewährleisten. Dasselbe gilt auch für die Mutter.

Wie die Rechnungen aussehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation. Abwarten, was das Kind fordert und was es an Nachweisen zum Einkommen der Mutter vorlegt, welche Höhe und welche Haftungsquote verlangt wird.
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#4
Bin mir nicht sicher, aber vielleicht kannst Du Teile der monatlichen Immobilienrate noch in den Topf Altersvorsorge packen. Wenn Du gesetzlich Altersvorsorge machst, verbrauchst Du die 22,6% die Dir m.E. gesetzlich aus dem Unterhalt zustehen, nicht auf. Gesetzliche Rentenversicherung macht nur 18,6%.
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#5
(Gestern, 13:08)p__ schrieb: Krankenschwestern haben ein Durchschnittsgehalt von 4200 EUR. Ich nehme deshalb an, sie arbeitet nur Teilzeit? 

Ich weiß es nicht. Wenn sie jammert dass sie keine Zeit für irgendwas hat, dann arbeitet sie Vollzeit und hat zwei Kinder (Zweites Kind aus zweiter, mittlerweile auch geschiedener Ehe. Tradition verpflichtet)
Wenn sie jammert, dass sie kein Geld für irgendwas hat, dann arbeitet sie Teilzeit. Ich habe also schon beide Versionen gehört und glaube ihr eh kein Wort mehr. Insofern muss man tatsächlich warten bis zur Neuberechnung.

(Gestern, 13:10)_2hell schrieb: Bin mir nicht sicher, aber vielleicht kannst Du Teile der monatlichen Immobilienrate noch in den Topf Altersvorsorge packen. Wenn Du gesetzlich Altersvorsorge machst, verbrauchst Du die 22,6% die Dir m.E. gesetzlich aus dem Unterhalt zustehen, nicht auf. Gesetzliche Rentenversicherung macht nur 18,6%.

Das Thema Altersvorsorge sollte ich locker ausreizen können, da ich berufliche Pensionskasse und Bausparvertrag habe.



Frage: Besteht für mich die Gefahr dass der KU des vollj. Kindes per Urkunde tituliert wird? Oder gibt's das nur bis 18?
Frage 2: Falls das Gehalt der KM nicht reicht, also UNTER dem Selbstbehalt ist, addiert es sich dann trotzdem zu meinem Gehalt dazu und erhöht sich demnach MEIN Zahlbetrag, obwohl SIE dann tatsächlich ja NICHT zahlen muss?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#6
1. Ab 18 unüblich. Theoretisch rechtlich möglich, aber in der Praxis selten.
2. Ja, aber es gibt eine Grenze: Du musst nicht mehr zahlen wie wenn du zahlen müsstest, wenn du allein wärst. Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein nach seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.

Das weitere Kind der Mutter ist gleichrangig, nicht vorrangig. Bis zum Ende der Privilegierung des Älteren.
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