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28-08-2009, 00:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-08-2009, 00:27 von Ehno.)
Hi,
Ich habe folgende Fragen:
Ich habe mit meiner EX Freundin Zwillinge, sie leben bei Ihr und ich zahle ans JA insgesamt 217€, da meine EX unterhaltsvorschuss beantragt hat.
Ich bin derzeit noch arbeitslos und die zahlungen werden gestundet.....
Nun habe ich die möglichkeit ab November evtl. einen Job zu bekommen in dem ich ca. 1400 Netto bekomme.
Wird dann wenn ich dem Jugendamt mein verändertes einkommen mitteile die Vorschuss zahlungen einstellen und dadrauf beharren das ich nach Tabelle zahlen muss??
Ich habe eine neue Freundin und wir überlegen zusammen zu ziehen und ein evtl. Kinderwunsch ist auch bei Ihr vorhanden, wollen dann auch heiraten.
Sie selber verdient nur ca. 900 netto mehr leider nicht.
Wie sieht denn das mit den zahlungen aus, wenn dann noch ein Kind mit ins spiel kommt?
Das 3.te Kind ist doch genauso unterhaltsberechtigt wie die anderen oder nicht?
Ich tippe mal, wenn ich 3 Kinder habe werde ich ein mangelfall werden.
Können die dann auch auf besseren job bestehen ?? Ich mein wo Verdiene ich mehr ???Ausser ich werd Generaldirektor!!!!
Wie gesagt ....ich besitze noch keinen Titel (hab jedenfalls keine Urkunde oder so)habe lediglich ein Schreiben bekommen das sie Unterhaltsvorschuss
beantragt hatte und ich bitte angeben muss was ich per monat zu verfügung habe.....dann kam auch schon die berechnung mit den 217€ ins Haus geflattert und das sie mir dies halt stunden werden.
Irgendwelche tipps??
Liebe grüsse
Ehno
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28-08-2009, 03:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-08-2009, 03:21 von Ehno.)
Hi,
erstmal Danke für deine Antwort
Warum unterliege ich denn der ZPO?
Wenn ich ihr pro kind 150 € zahle bekommt sie doch insgesamt mehr als UV..also werden doch die schulden beim JA nicht aufgehäuft weil die doch dann keinen UV mehr zahlen oder ?
Ich dachte es wäre so das ein neuer Partner nicht mehr für die anderen kinder seines Partners aufkommen muss?
Sollte sich meine EX später mit mir auf 150€ per kind einlassen...was ich zwar net glaub, aber wenn doch.....ist doch das JA aussen vor oder nicht ???
Grüsse
Ehno
Ps. Der neue Job wird Busfahrer im Schicht und geteilt Dienst sein...also keine festen regelmässigen Arbeitszeiten...wie soll da ein Nebenjob möglich sein ???
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(28-08-2009, 03:20)Ehno schrieb: Ich dachte es wäre so das ein neuer Partner nicht mehr für die anderen kinder seines Partners aufkommen muss?
Kommt drauf an: http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#neuheirat
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#fuerdaserste
Bei 1400 EUR gibts 500 EUR Verteilmasse. Für die Zwilinge also 333 EUR.
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28-08-2009, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-08-2009, 13:46 von Ehno.)
Hmmm also ich denke nicht das wir dann 2 Wohnungen bräuchten....meine EX wohnt 700km entfernt bekommt das also nicht mit wer bei mir noch wohnt.
Ich habe echt gedacht das Unterhaltsrecht...speziell das alle Kinder nun gleichgestellt worden sind sollte dadrauf abzielen das eine neue Familiengründung möglich ist?
Wie sieht es denn nun aus wenn ich mich mit der EX auf 150€ pro Kind einige....dann kann mir doch erstmal keiner etwas zwecks nebenjob oder ??
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(28-08-2009, 13:44)Ehno schrieb: Ich habe echt gedacht das Unterhaltsrecht...speziell das alle Kinder nun gleichgestellt worden sind sollte dadrauf abzielen das eine neue Familiengründung möglich ist?
Kinder waren auch vorher nie "unterschiedlich gestellt". Das allereinzige, was sich seit dem letzten Reförmchen am 1.1.2008 für nichteheliche Eltern geändert hat, ist die massive Verlängerung des Betreuungsunterhalts (=Unterhalt an die Ex) ohne definierte Schranke. Beim Kindesunterhalt hat sich vor kurzem noch geändert, dass ab sofort der Vater auch für alle Betreuungskosten mitblechen muss. Er darf nicht selbst betreuen, sondern muss für Fremdbetreuung bezahlen.
(28-08-2009, 13:44)Ehno schrieb: Wie sieht es denn nun aus wenn ich mich mit der EX auf 150€ pro Kind einige....dann kann mir doch erstmal keiner etwas zwecks nebenjob oder ??
Sobald die Ex eine Beistandschaft eingegangen ist oder auch nur einen Cent Sozialleistungen haben will, ist euch jede private Einigung aus der Hand genommen. Dann kommt der Staat und vertritt sie und das Kind. Nix Einigung mit der Ex. Die Ex ist gar nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern der Staat - Beistand, ARGE. Der Staat walzt dich einfach platt, das einzige was interessiert ist der maximale Unterhalt, der aus dir herauszupressen ist.
Sollte die Ex weder Beistandschaft noch Sozialleistungen beziehen und einigungswillig sein, dann ist eine private Einigung das Beste, das dir passieren kann. Du musst dir aber darüber im klaren sein, dass das auf tönernen Füssen steht. Wenn die Ex später doch mal ergänzend ALG 2 benötigt, sind alle Vereinbarungen hinfällig und der Staat spielt wieder besoffener Unterhaltselefant im väterlichen Porzellanladen.
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28-08-2009, 14:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-08-2009, 14:52 von Ehno.)
Da sie UV bekommt und garantiert net arbeiten geht.....kotz ich ma eben sorryyyyyyy
Hmm nach Heirat beide selbstbehalt?? also 1800€ insgesamt wenn meine Frau dann arbeiten geht ??
Naja die ersten jahre mit 1400 würd ja gehen.....ohne weiteres kind....aber mit weiterem kind oder wenn sie älter werden.....kugel?
Hinzu kommt noch das meine Eltern ein Haus mit 2 Wohnungen besitzen (in der 2. wohne ich zur Miete) und nun nat. angst um mein Erbe haben......sicherlich kann ich später die eine Wohnung vermieten um Geld für den Unterhalt noch zusammen zu kratzen.....aber eben erst später....kann ja schlecht sagen zu meinen Eltern: Wollt Ihr net jetzt schon inne kiste hüpfen ?!...dazu hab ich sie zu gern....
Ps.
Wir müssten uns echt mal zusammenrotten und für bessere bedingungen hier kämpfen.......in anderen ländern geht es doch auch !!!
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Dann kannst du jede Einigung vergessen - du hast es mit dem Staat zu tun, nicht mit der Ex.
Der Bedarf der neuen Ehegattin, wenn ein minderjähriges Kind da ist: 800 EUR. Aber mit dieser Zahl wirst du wenig anfangen können, der Mechanismus des Unterhaltsrechts ist kompliziert. Halt dich einfach an die Tips hier und in der faq.
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28-08-2009, 15:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-08-2009, 15:11 von Ehno.)
Na das wird ja immer weniger....also bedarf 800 plus bedarf des 3ten kindes ja?wie sieht das ganze aus wenn wir nur verheiratet sind und noch kein gemeinsames Kind haben??.....mit meiner EX war ich nicht verheiratet.....das einzige Positive......
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Wie gesagt, das ist komplizierter. Die 800 EUR sind ein theoretischer Wert, weil du sowieso Mangelfall bist. Der Kindesunterhalt geht immer vor.
Mach bloß nicht den Fahler und glaube dass du mit einem dritten Kind was sparen könntest.
Nein, sondern du begibst dich damit noch mehr in den Versklavungsmechanismus des deutschen Systems.
Warum willst du den Egoismus deiner Freundin bedienen und willst ihre Forderung nach einem Kind nachgeben ?
Will sie dich heiraten weil sie dich liebt oder weil du ihr ein Kind versprochen hast ?
Lehne es kategorisch ab ein weiteres Kind in die Welt zu setzen und du wirst Ihre wahre Motivation erleben.
Glaubs mir, mit einem weiteren Kind reitest du dich noch mehr in die Scheiße in der du eh schon sitzt.
Ich habe es änhlich erlebt und muss dazu sagen das Du den Unterhaltvorschuss zurück Zahlen musst, das Einkommen deiner Freundin hat keine Bedeutung bei der Berechnung, das habe ich vom Amtsgericht bestätigt bekommen, auch wenn ihr Verheiratet seit!
Wenn nun noch ein Drittes Kind in Spiel kommt, wird das Bundesland zu Bundesland anders gehalten. In Niedersachsen wird es berücksichtig wo das jüngste Kind lebt, das bekommt den grössen teil. Oder einfacher die Einkommensgruppe wird runter gestuft, oder wie in deinen Fall eine Mangelfallberechung!
Kinder sollten nicht in als Grund gezeugt werden um den Unterhalt zusenken oder überhaupt wegen Geld. Das kann Dir als Unterhaltsbetrug angehängt werden! Ich glaube es geht dir nur um den Betreungsunterhalt! Ob das der richtige Weg ist bezweifel ich, für sie musst du nur ca. 3 Jahre bezahlen für ein Kind ca. 18 Jahre!
Ach, ich vergass das Jugendtamt rechnet nicht zu deinen Gunsten wenn du noch arbeitslos bis brauchts sicher nicht 217€ gesamt bezahlen, ich würde es von einen Anwalt nach rechnen lassen!
(30-08-2009, 19:26)Poles Apart schrieb: Kinder sollten nicht in als Grund gezeugt werden um den Unterhalt zusenken oder überhaupt wegen Geld. Das kann Dir als Unterhaltsbetrug angehängt werden! Bei Deinem ersten Satz stimme ich Dir zu. Dein zweiter Satz ist Unfug!
(30-08-2009, 19:59)blue schrieb: (30-08-2009, 19:26)Poles Apart schrieb: Kinder sollten nicht in als Grund gezeugt werden um den Unterhalt zusenken oder überhaupt wegen Geld. Das kann Dir als Unterhaltsbetrug angehängt werden! Bei Deinem ersten Satz stimme ich Dir zu. Dein zweiter Satz ist Unfug!
Ich musste mir so was anhören von der Anwältin meiner Ex, was zwar vom Richter sofort verworfen wurde. Was meist du, wenn du ein Kind adoptierst was dann für Geschütze auf gefahren werden und der zuständige Richter dir denn Einspruch deiner Ex vorliest?
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Danke für eure Antworten.
Eins Vorweg:
Ich will kein 3.tes Kind um den Unterhalt zu senken sondern weil meine beiden ersten von mir 700km weit weg wohnen und ich gerne ein Kind selber aufwachsen sehen möchte...es ist dann schon aus liebe gewollt.
Nun zum Thema:
Ich frage deshalb all die sachen damit wir uns vorbereiten können ich und meine freundin...was später auf uns zu kommen kann.
Das wir evtl. in armut leben werden ist Ihr und mir bewusst.
Sie ist auch keine 25 mehr und auch nicht naiv....mir geht es alleine nur dadrumm ob man sich es leisten kann...ob ihr einkommen mit einberechnet wird später....das ich nach einer Heirat die lohnsteuer 3 und sie 5 nehmen muss...ist schon ein harter brocken.....nur wenn sie dann von den ca. 600€ die sie dann verdienen täte noch etwas bei mir mit einrechnen würden...dann wirds halt sehr eng.
Das evtl. sachen wie Autokauf und etc. auf den namen meiner freundin/frau laufen müsste und so...das ist mir bekannt.
Nur was mir nicht wirklich einleuchtet ist:
Es scheint ja so zu sein das meinen zwillingen ne menge zusteht ich bekomme langsam das gefühl der 2 klassen "kinder".
Denn wenn ich noch ein 3tes kind hätte das mit mir und meiner Frau/freundin zusammenlebt...so lebt das in ärmeren verhältnissen wie meine anderen beiden.....und das kann es doch nicht sein...wo ist denn da bitte die gleichstellung im sinne der kinder...oder habe ich da was nicht kapiert ????
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Ehno schrieb: Wie sieht es denn nun aus wenn ich mich mit der EX auf 150€ pro Kind einige....dann kann mir doch erstmal keiner etwas zwecks nebenjob oder ??
Sobald die Ex eine Beistandschaft eingegangen ist oder auch nur einen Cent Sozialleistungen haben will, ist euch jede private Einigung aus der Hand genommen. Dann kommt der Staat und vertritt sie und das Kind. Nix Einigung mit der Ex. Die Ex ist gar nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern der Staat - Beistand, ARGE. Der Staat walzt dich einfach platt, das einzige was interessiert ist der maximale Unterhalt, der aus dir herauszupressen ist.
Stimmt genau, konnte ich auch erst nicht glauben.
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(01-09-2009, 13:34)Ehno schrieb: Nur was mir nicht wirklich einleuchtet ist:
Es scheint ja so zu sein das meinen zwillingen ne menge zusteht ich bekomme langsam das gefühl der 2 klassen "kinder".
Denn wenn ich noch ein 3tes kind hätte das mit mir und meiner Frau/freundin zusammenlebt...so lebt das in ärmeren verhältnissen wie meine anderen beiden @p hatte geschrieben, wie es aussieht. Als Berufstätiger hast Du einen theoretischen Selbstbehalt von 900 Euro. Alles darüber hinaus ist Verteilmasse.
Wie die finanziellen Verhältnisse insgesamt aussehen, spielt erstmal keine Rolle. Es würde vielleicht etwas anders aussehen, wenn Deine Ex ein Vielfaches mehr verdient als Du.
Es bleibt erst einmal bei einer ganz einfachen mathematischen Rechnung/Aufteilung der Verteilmasse an alle Kinder.
(01-09-2009, 17:41)Fluechtling schrieb: Ehno schrieb: Wie sieht es denn nun aus wenn ich mich mit der EX auf 150€ pro Kind einige....dann kann mir doch erstmal keiner etwas zwecks nebenjob oder ??
Sobald die Ex eine Beistandschaft eingegangen ist oder auch nur einen Cent Sozialleistungen haben will, ist euch jede private Einigung aus der Hand genommen. Dann kommt der Staat und vertritt sie und das Kind. Nix Einigung mit der Ex. Die Ex ist gar nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern der Staat - Beistand, ARGE. Der Staat walzt dich einfach platt, das einzige was interessiert ist der maximale Unterhalt, der aus dir herauszupressen ist.
Stimmt genau, konnte ich auch erst nicht glauben.
Wer würde auf so einen Kuhhandel ein gehen! Für jedes Kind 150€ wenn ich schon von der Vorschusskasse erstmal 117€ unter 12Jahren ab 12Jahren 158€ bekomme pro Kind und ich müsste mich nicht mal darum kümmern das der andere zahlt. Die Vorschusskasse fordert von dir den Unterhalt nach Tabelle ein und wenn du dich dann nicht meldest wird das als anerkannt ausgelegt. Das beste ist noch wenn du in einen laufenden Verfahren wegen Unterhalt bist und du bekommst ein ein Schreiben mit Unterhaltrückstand von ca. 800€ zugestellt obwoll du den Unterhalt für die Zeit gezahlt hast! Da kannst machen und reden wie willst, erst wenn du den mit Anwalt drohst, lassen sie es überprüfen! Fand es aber nett das sie sich bei mir Entschuldigt haben!
(01-09-2009, 20:07)Poles Apart schrieb: Fand es aber nett das sie sich bei mir Entschuldigt haben! Echt? Haben sie? Der Unterhaltsvorschusskasse Langenfeld (Rhld) würde sowas nie einfallen!
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@ehno
mein freund und ich sind in einer ähnlichen situation, nur dass wir unser kind schon haben. für mich das erste, für ihn ist es das dritte.
auch deine argumentation kann ich nachvollziehen. bei meinem freund (42) ist es auch die letzte chance ein kind aufwachsen zu sehen.
jemand hatte geschrieben deine freundin soll sich eine eigene wohnung nehmen. das soll sie auf jeden fall. es geht nicht darum, dass deine ex das kontrollieren kann. das interessiert nicht. sie sollte das tun wegen den ämtern. finanziell gesehen ist es besser wenn ihr offiziell getrennt seid. dann müsstest du offiziell für 3 kinder aufkommen plus evtl für sie. da ihr ja dann offiziell getrennt seid erhält sie zuerst elterngeld (da sie arbeitet) und falls sie danach nicht mehr arbeiten kann / möchte, dann bezahlt die arge ihr die wohnung.
wenn sie tatsächlich bei dir ist macht das nichts, du solltest dich nur nicht in ihrer wohnung aufhalten, die könnte evtl kontrolliert werden.
kommt allerdings auch darauf an wann deine freundin wieder arbeiten möchte.
und heiraten??? nunja, als frau würde ich auch gerne sehen, dass mein freund mich heiraten möchte. er lässt sich da bis jetzt noch seeeehr viel zeit :-(
aber ehrlich gesagt, wenn ich der mann wäre, ich würde auch nicht heiraten wollen.
wenn das kind auf der welt ist, dann macht es nicht mehr allzu viel unterschied ob du sie nun heiratest oder nicht.
ABER: wie andere bereits geschrieben hatten: das einkommen deiner ehefrau wird dann mit angerechnet.
beste lösung:
deine freundin sucht sich einen gut bezahlten job und du bleibst mit dem kind zuhause. du machst einen nebenjob und bezahlst davon den unterhalt. ihr dürft dann aber nicht heiraten. und deine ex schaut in die röhre...
musst nur aufpassen, dass du nicht selbst kündigst sondern gekündigt wirst falls du bis dahin einen job hast.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
(01-09-2009, 20:17)blue schrieb: (01-09-2009, 20:07)Poles Apart schrieb: Fand es aber nett das sie sich bei mir Entschuldigt haben! Echt? Haben sie? Der Unterhaltsvorschusskasse Langenfeld (Rhld) würde sowas nie einfallen!
Nun wenn die Ex dir einen rein Würgen will und dann noch ein Amt dazu missbrauchen will, ist das Betrug und die Beamten sind verpfilchtet das auf Richtigkeit zu überprüfen. Das haben sie verpennt!
Aber ich wollte nichts von ihnen und somit auch kein Intresse einen kleinen Beamten das Leben schwerer zu machen als es schon ist!
Also immer schön den Kindesunterhalt zahlen, dann kann dir der Ex- Partner nichts!
(06-09-2009, 16:54)Poles Apart schrieb: Nun wenn die Ex dir einen rein Würgen will und dann noch ein Amt dazu missbrauchen will, ist das Betrug und die Beamten sind verpfilchtet das auf Richtigkeit zu überprüfen. Das haben sie verpennt! Nee nee, nach einem sehr freundlichen Brief von mir hatten sie das überprüft und mir kleinlaut recht geben müssen. Nur entschuldigt haben sie sich eben nicht bei mir.
(06-09-2009, 17:35)blue schrieb: (06-09-2009, 16:54)Poles Apart schrieb: Nee nee, nach einem sehr freundlichen Brief von mir hatten sie das überprüft und mir kleinlaut recht geben müssen. Nur entschuldigt haben sie sich eben nicht bei mir.
Behörden Deutsch- Bürgerliches Deutsch
Nach Überprüfung der Sachlange wurde festgestellt das keine Unterhaltrückstände offenen sind!
Heißt:
Es tut uns leidt das wir die Sachlage nicht vor Auszahlung überprüft haben.
Oder dierkt anrufen und dumm fragen was das heißt!
Es ist lustig wie hilflos der wirkt!
Sich den Spaß am Leben, den habe ich mir nicht nehmmen lassen
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11-09-2009, 13:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2009, 14:00 von Ehno.)
Ja das Jugenamt immer wieder der Hammer.
Ich bin ja derzeit in einer Massnahme des Arbeitsamtes und mache in Vollzeit meinen Busführerschein.
Um diese Massnahme habe ich selber gekämpft.....nun kam letzte Woche der Tag wo ich 30 schriftliche Absagen dem Amt mal wieder zuschicken sollte.......dies habe ich nat. nicht gemacht sondern einen grossen Umschlag mit Bewilligung der Massnahme und einen netten Schreiben wann ich vorrausichtlich mit der IHK Prüfung fertig bin(ja da muss man neuerdings eine IHK Prüfung zusätzlich machen).
Selbst das Arbeitsamt will keine Bewerbungen in dieser Zeit, da ich ja alles erdenkliche tue für einen neuen Job.
Wer hätte es gedacht, das Jugendamt sieht das ganze mal wieder ganz anders....heute kam ein Brief mit dem bedanken der übersandten Unterlagen, aber sie würden die Absageschreiben vermissen und weisen dadrauf hin das ich denen diese zusende, und sie wollen nach bestehen nat. das ergebnis der IHK Prüfung in Kopie......
Hat man noch Töne ?Halloooooo ich stecke in einer Vollzeit Massnahme und tue damit alles erdenkliche gerade um einen Job zu bekommen!!!!
Die ticken doch !!
Oder etwa net ????
Grüsse
Ehno
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Prüfungsurkunden nicht schicken, sondern nur anschliessend (nach Aufforderung) schreiben: "Habe Prüfung am XX.XX.XXXX bestanden". Niemals Belege mitschicken, immer extra die Ämter danach fragen lassen. Zu den Absageschreiben lass dir vom Arbeitsamt bescheinigen, dass du in einer Vollzeitmassnahme bist die auf einen Berufsabschluss hinführt der dir gute Jobchancen bringt und weitere Bewerbungen deshalb nicht zielführend sind. Bitte die ARGE, das direkt ans JA zu schicken, vielleicht machen sies :-) Amt gegen Amt ist immer besonders lustig. Verschalte die Ämter gegeneinander und sieh amüsiert zu.
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Werd ich dann wohl am Dienstag mal zur ARGE gehen und das machen.....obwohl das eh alles hirnrissig ist...da wenn ich die Prüfung durch habe ich dann fahren kann......mittlerweile hat man als Busfahrer hier bei uns in der gegend sofort einen Job.
Naja wird mir net viel über bleiben .....400€ für die kids und dann von Mai an UVG abbezahlen.....gut das man auch bissl dunkel arbeiten kann wenns möglich ist
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