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Stellungnahme vom Jugendamt von Amtsgericht f. Sorgerecht
#1
Moin! Ich habe mal eine Frage: Das Jugendamt hat mich angeschrieben, weil es mit mir sprechen möchte, weil das Amtsgericht das Jugendamt um eine Stellungnahme gebeten hat, weil meine Exfrau / Kindesmutter einen Sorgerechtsantrag gestellt hat. Ist es normal, dass das Gericht mich als Vater nicht informiert? Kontaktdaten meines Anwalts (für die Änderung des Titels liegen ja vor). Kann meine Exfrau dann schalten und walten wie sie will, wenn der Sorgerechtsantrag durch geht? Auf welche Dinge habe ich dann keinen Einfluss mehr, wenn ich das Sorgerecht verliere? Ich befürchte große finanzielle Nachteile für die Kinder, wenn meine Exfrau durchregiert und meine Kinder von meiner Mutter erben. Wie am besten vorgehen?
Dank Euch!
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#2
Gerichtsanträge werden auch dem Antragsgegner zugestellt. Wenn das bei dir nicht passiert ist, ist das ein entweder ein krasser Fehler oder die Ex hat (noch?) gar keinen gestellt, aber beim Jugendamt kundgetan dass sie das will.
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#3
Bezüglich Erbansprüche der Kinder: sorge dafür, daß deine Ex das Geld nicht in die Finger kriegt. Berate dich mit einem Anwalt, ob evtl. folgende Konstellation möglich / erforderlich ist: deine Mutter vererbt direkt an ihre Enkel. Bis diese volljährig sind, verwaltest Du als Treuhänder das Erbe bis zum Eintritt der Volljährigkeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt X) für die Kinder. Als leiblicher Vater bist du hinreichend legitimiert....
Deine Mutter muß hierzu ein Testament vor einem Notar beglaubigen lassen. Kostet ein paar Euro, lohnt sich aber.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
(20-02-2025, 17:16)p__ schrieb: Gerichtsanträge werden auch dem Antragsgegner zugestellt. Wenn das bei dir nicht passiert ist, ist das ein entweder ein krasser Fehler oder die Ex hat (noch?) gar keinen gestellt, aber beim Jugendamt kundgetan dass sie das will.

Ich vermute, die Postweiterleitung (gelber Umschlag) ist nicht erfolgt.
Normale Post wird an einen Scanservice umgeleitet und dann als Email/PDF bereitgestellt. Bin im Ausland. Ich vermute es ist gewollt, dass ich als nicht erreichbar disqualifiziert werde...
Ich habe das Jugendamt um Aktenzeichen per Email gebeten und werde es dem Anwalt geben...

(20-02-2025, 19:42)Austriake schrieb: Bezüglich Erbansprüche der Kinder: sorge dafür, daß deine Ex das Geld nicht in die Finger kriegt. Berate dich mit einem Anwalt, ob evtl. folgende Konstellation möglich / erforderlich ist: deine Mutter vererbt direkt an ihre Enkel. Bis diese volljährig sind, verwaltest Du als Treuhänder das Erbe bis zum Eintritt der Volljährigkeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt X) für die Kinder. Als leiblicher Vater bist du hinreichend legitimiert....
Deine Mutter muß hierzu ein Testament vor einem Notar beglaubigen lassen. Kostet ein paar Euro, lohnt sich aber.
Ich vermute das klappt nicht mehr. Meine Mutter hat schon ein Testament gemacht und wird es auch nicht mehr ändern. Ich befürchte, dass meine EX meine Kinder und deren Vermögen für ihren Konsum plündert, oder die Kinder ihr Geld geben müssen fürs Haus, damit sie den Aufwand spart zur Bank zu gehen um sich als Beamtin Geld zu leihen.
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#5
(Gestern, 00:23)_2hell schrieb: Ich vermute das klappt nicht mehr. Meine Mutter hat schon ein Testament gemacht und wird es auch nicht mehr ändern. Ich befürchte, dass meine EX meine Kinder und deren Vermögen für ihren Konsum plündert, oder die Kinder ihr Geld geben müssen fürs Haus, damit sie den Aufwand spart zur Bank zu gehen um sich als Beamtin Geld zu leihen.

Tja, dann ist es wohl gelaufen. Für deine Kinder.

Aber letztlich nicht mehr dein Problem.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Was sagt denn deine Mutter dazu wenn du all diese Argumente
Die du hier geschrieben hast
auch ihr erläuterst ?
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