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Gmbh Gründen trotz pfändung
#1
Hallo in die Runde, 

Aktuell läuft ein schriftliches Verfahren zur Feststellung eines Kindesunterhalttitels, das meine Ex-Partnerin eingeleitet hat. Seit Anfang an (ca. 2,5) Jahren habe ich keine Zahlungen geleistet. Ich bin derzeit angestellt, plane jedoch sehr bald, mich selbstständig zu machen. Mein Vermögen besteht hauptsächlich aus Bargeld sowie Guthaben auf Drittbankkonten, die ich gegebenenfalls außerhalb der EU transferieren könnte.
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
  1. Ist es möglich, trotz privater Schulden (oder Pfändung) eine GmbH oder UG zu gründen?
  2. Wäre es aus rechtlicher Sicht sinnvoller, wenn eine dritte Person die Gesellschaft gründet und mich als Geschäftsführer anstellt?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
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#2
1. Sicher. Eine UG auch mit geringem Stammkapital kann jederzeit gegründet werden.
2. Eine UG kann allein gegründet werden. Dann hat man auch die gesamte Verantwortung. Wenn du jemand findest, der eine gründet und dich nur anstellt, wäre das aus deiner Sicht sicher das Beste.

Bankkonten im Ausland werden fast weltweit automatisch ans Bundeszentralamt für Steuern gemeldet.
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#3
aber bis die gepfändet werden...im entlegenen winkelns...aber man muß persönlich dorthin, um es zu eröffnen...afghansistan ist das kommende land dafür...die kümmern sich um garnix!
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#4
Auch wenn man auf schwierige Pfändung hofft, sollte man wissen und einpreisen: Geheime Konten im Ausland sind seit ein paar Jahren kaum mehr möglich. Früher war das viel einfacher. Das ist vorbei.
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