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scheidungsfolgevereinbarung - frage eines laien...
#1
hallo in die runde,

genau vor einem jahr bin ich geschieden worden, und wir hatten vor dem notar eine
sog. trennungsvereinbarung, bei der alles ausgeschlossen wurde. jeder verzichtete auf
alles etc.

jetzt ist es so, daß mir einige sachen verheimlicht wurden....

frage: 

1. besteht die möglichkeit, nachträglich - also nach scheidung - diese vereinbarung anzufechten?
2. müssen dafür schwerwiegende gründe vorliegen?
3. muß das ein anwalt beantragen?

wenns nicht geht...hab ich halt pech...trotzdem vielen dank für gedanken...

bb
netlover
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#2
Theoretisch ja, das läuft über §§ 119 ff. BGB. Dazu empfehle ich dir aber, das sehr genau von einem guten Anwalt prüfen zu lassen, das Risiko ist gross, dass es teuer wird ohne Wirkung.
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#3
danke!
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#4
(Vor 10 Stunden)netlover schrieb: hallo in die runde,

genau vor einem jahr bin ich geschieden worden, und wir hatten vor dem notar eine
sog. trennungsvereinbarung, bei der alles ausgeschlossen wurde. jeder verzichtete auf
alles etc.

jetzt ist es so, daß mir einige sachen verheimlicht wurden....

frage: 

1. besteht die möglichkeit, nachträglich - also nach scheidung - diese vereinbarung anzufechten?
2. müssen dafür schwerwiegende gründe vorliegen?
3. muß das ein anwalt beantragen?

wenns nicht geht...hab ich halt pech...trotzdem vielen dank für gedanken...

bb
netlover

Wie heißt es bei Radio Eriwan: im Prinzip ja.....

Zumeist werden solche Scheidungsfolgevereinbarungen (sog. Ehevertrag zur Gütertrennung) erfolgreich von Frauen angefochten, wenn sie sich benachteiligt fühlen und sich das Gericht (so gut wie immer) dieser Auffassung anschließt. Dann wird dieser Vertrag rückwirkend wegen Benachteiligung für sittenwidrig erklärt. Oder wenn die Frau glaubhaft versichert, zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht ganz bei Sinnen gewesen zu sein wegen Schwangerschaft, Menstruation oder rattig wegen Eisprung (nicht lachen, in unserer Gesetzessammlung findet sich ein entsprechendes Urteil des BGH).
Meist sind solche Scheidungsfolgenvereinbarungen nur dann erfolgreich zu verteidigen, wenn sie z.B. geschlossen wurden um im Falle einer Scheidung die Aufteilung eines Unternehmens (wenn z.B. einer der Ehepartner mit seinen Geschwistern ein Unternehmen besitzt) und damit verbunden unzumutbare Nachteile für Gesellschafter und Beschäftigte eines solchen Unternehmens entstehen würden.

Nun kannst du ja mal überlegen, ob deine Benachteiligung durch Verheimlichen gewisser Tatsachen so schwer wiegt, daß man daraus eine Sittenwidrigkeit konstruieren könnte. Und dann mußt du nur noch ein Gericht finden, das sich deiner Auffassung anschließt. Doch bedenke, du bist der Mann. Und die Beklagte eine Frau.

Meiner persönlichen Erfahrung nach hast du keine echte Chance.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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