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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#51
Oha. Das ist ein Tiefschlag. Ich hatte das nach der Verhandlung heute ganz positiv gesehen. Mich hat keiner gefragt ob ich ein Gutachten will. Von Kosten war schon zwei mal keine Rede. Aber bei dem Thema waren sich alle einig. Als wäre das der totale Standard. Die eigentliche Begründung ist irgendwie an mir vorbeigetropft. Das läuft ja alles ab wie ein Film. Das Adrenalin schießt einem so durch die Adern, daß man einfach nicht alles aufnehmen und verarbeiten kann.

Ich würde denken, daß ich jetzt erst einmal etwas schriftliches bekomme. Oder ist es dann zu spät, um den Antrag zurückzuziehen? Weil der Prozess damit abgeschlossen ist?
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#52
Kenne den Beschluss und deinen Antragstext nicht. Nehme aber an, das Gutachten soll ein Ergebnis bringen, dann erst Entscheidung. Also ist noch keine gefallen und wenn der Streitgegenstand erledigt ist weil du den entsprechenden Antrag zurückgezogen hast, dann ist der Gutachtenauftrag obsolet. Du musst nicht alles zurückziehen, nur das was das Gutachten verursacht hat.

Nicht jeder ist vor Gericht aufmerksam, ruhig und versteht, auf welche Weise die einen gerade einseifen wollen. Hat man da Probleme, lohnt sich manchmal ein Anwalt, der einem sofort sagt, was für Konsequenzen eine Gangrichtung hat.
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#53
Werden die Kosten eigentlich geteilt? Oder muss ich allein ran?
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#54
Beide Eltern werden in Anspruch genommen entsprechend ihren Einkommensverhältnissen.
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#55
Argh. Ich zahle also alles und sie zahlt nix. Ist ja wie immer :-(
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#56
Familienpsychologisches Gutachten wird wieder teuer, der labert mit dir, der Mutter, Kind, Schule, Verfahrensbeistand, Heim, Umgangsbegleitung usw.. da kannst du dir ja eigentlich direkt einen Anwalt nehmen und alles über Verfahrenskostenhilfe abwickeln lassen sofern du nicht zu viel verdienst.
Zwecks der gesammt Kosten des ganzen Verfahres, die dürften in der regel hälftig verteilt werden.

Fals es dir hilft, in meinem aktuell zu erstellenden familienpsychologischen Gutachten steht u.a.:
4. Das Gutachten ist binnen sechs Monaten zu erstatten.
6. Kostengrenze: 10.000,00 €
Falls diese Grenze nicht einzuhalten ist, wird aufgegeben, das Gericht hiervon vorab zu benachrichtigen.
7. Ein neuer Termin wird anberaumt von Amts wegen nach Eingang des schriftlichen Gutachtens.
‐---------
Bin mir jetzt nicht sicher evtl kann ein anderer mehr zu sagen, aber ist es nicht so das wenn er denn Antrag zurück zieht, er alle bisher angefallen Kosten auch die der Gegenseite alleine zu tragen hat?
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#57
Verfahrenskostenbeihilfe gibt es für mich nicht. Anwalt habe ich mir deswegen auch gespart. Hälftige Kosten des Verfahrens sind für mich auch kein Problem. Bis auf das Gutachten halt. 10.000 € knallen dann schon ordentlich im Karton. Wenn die Kosten allerdings auch einfach hälftig geteilt würden, dann wäre es die 5.000 € schon wert. Bei einer Kostenverteilung nach Einkommen zahle ich allerdings alles und sie nix. Halbtagsstelle Helfertätigkeit :-(
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#58
Das Gericht hat ja nun in seiner unermesslichen Güte zunächst Umgang nach Gutdünken "der Einrichtung" festgelegt. Zunächst begleiteten Telefonumgang. Das mache ich jetzt seit 3 oder 4 Wochen und hatte jetzt den nächsten Schritt erwartet. Statt dessen noch mal zwei Monate begleiteten Telefonumgang. Ist das noch normal oder bin ich jetzt irgendwie im "Gewalttäterprogramm" gelandet? Mir erscheint das irgendwie unangemessen langsam. Wenn das so weitergeht ist das Kind volljährig bevor es evtl. mal zu mir kommen könnte.
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#59
Die übliche Pingpongtaktik, das Gericht bleibt absichtlich unspezifisch und setzt keine Limits und die Einrichtung nutzt das absichtlich, um den Vater am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen, damit der lukrative Fall nicht entwischt. Ein bisschen kann man gegensteuern, in dem man geeignete Anträge stellt und im "hilfsweise" Abschnitt Zeit- oder Inhaltsgrenzen beantragt. Sowas übersehen Richter auch gerne, was dann incl. Protokollaufnahme angesprochen werden muss. Zu spät.

Ich würde die weiteren zwei Monate noch hinnehmen, das sind dann insgesamt drei. Wenn die weiter verlängern oder Quatsch veranstalten wollen, etwa wieder nur telefonieren, dann nochmal Gerichtsantrag. Dann nicht mehr lange rumreden, sondern sofort. Wenn du jetzt sofort kommst, ist das noch zu wenig begründbar.
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#60
(13-05-2024, 10:42)p__ schrieb: Die übliche Pingpongtaktik, das Gericht bleibt absichtlich unspezifisch und setzt keiner Limits und die Einrichtung nutzt das absichtlich, um den Vater am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen, damit der lukrative Fall nicht entwischt. Ein bisschen kann man gegensteuern, in dem man geeignete Anträge stellt und im "hilfsweise" Abschnitt Zeit- oder Inhaltsgrenzen beantragt. Sowas übersehen Richter auch gerne, was dann incl. Protokollaufnahme angesprochen werden muss. Zu spät.

Ich würde die weiteren zwei Monate noch hinnehmen, das sind dann insgesamt drei. Wenn die weiter verlängern oder Quatsch veranstalten wollen, etwa wieder nur telefonieren, dann nochmal Gerichtsantrag. Dann nicht mehr lange rumreden, sondern sofort. Wenn du jetzt sofort kommst, ist das noch zu wenig begründbar.

Nur schon mal zur Vorbereitung: Was könnte man denn da noch für einen Gerichtsantrag stellen? Einen zweiten Antrag auf alleiniges Sorgerecht, weil der erste Antrag bis zum Sankt Nimmerleins Tag in der Warteschleife hängt, erscheint mir contraintuitiv?
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#61
Herstellung Umgang. §1684: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
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#62
@P: kapieren das die unrichter;innen nicht? warum weisen die den vater nicht darauf hin und handeln entsprechend?
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#63
Es gibt nur eine echte, grosse Sache, das sie alle eint: Den Fall schnell und aufwandslos vom Schreibtisch haben. Erfahrungsgemäss geben 50% der Väter auf, wenn sie auf die lange, ungewisse, durstige Bank geschoben werden, wo sie dann zwischen den Stühlen sitzen und entnervt oder ermüdet alles vertröpfeln lassen. Das interessiert dann auch niemand, wer still bleibt ist ein gelöstes Problem für die.
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#64
Das Gutachten ist da. Sieht nach meiner Meinung sehr gut aus. Es wird um Stellungnahme gebeten innerhalb von drei Wochen. Muss ich dazu Stellung nehmen? Für mich kann das alles so stehen bleiben. Ich sehe da ganz gute Chancen selbst für das alleinige Sorgerecht. Mehr als ein knappes i. O. würde ich also eh nicht äußern.
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#65
Wenn du wirklich Glück mit dem Gutachten hattest (Gratulation!!), feiere still und schreibe eine Stellungnahme, da sie ausdrücklich gefordert wurde. Beginne mit der grundsätzliche Zustimmung zum Inhalt des Gutachtens und ergänze dann vielleicht noch die eine oder andere Begründung, damit man sieht dass du es auch inhaltlich durchgegangen bist. Halte das kurz, eine halbe Druckseite.

Wie laufen die anderen Dinge? Immer noch betreuter Umgang? Und wappne dich für die Rechnung des Gutachtens...
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#66
(04-03-2025, 11:02)p__ schrieb: Wenn du wirklich Glück mit dem Gutachten hattest (Gratulation!!), feiere still und schreibe eine Stellungnahme, da sie ausdrücklich gefordert wurde. Beginne mit der grundsätzliche Zustimmung zum Inhalt des Gutachtens und ergänze dann vielleicht noch die eine oder andere Begründung, damit man sieht dass du es auch inhaltlich durchgegangen bist. Halte das kurz, eine halbe Druckseite.

Wie laufen die anderen Dinge? Immer noch betreuter Umgang? Und wappne dich für die Rechnung des Gutachtens...

Umgang konnte ich inzwischen weitgehend normalisieren. Das teilt sich halbe halbe zwischen mir und der Mutter. Die Wohngruppe ist da ganz vernünftig unterwegs. Die Mutter treibt allerdings immer wieder quer und das spielt mir natürlich in die Hände.
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#67
Ist die Unterhaltssache auch tragbar verlaufen?
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#68
(04-03-2025, 12:22)p__ schrieb: Ist die Unterhaltssache auch tragbar verlaufen?

Keine Ahnung. Die Nummer läuft noch. Gibt ggf. eine fette Nachzahlung im fünfstelligen Bereich. Letzte Reaktion im vergangenen November. In mir keimt die Hoffnung, daß man mich vergißt. Wegen Überlastung und so ;-)
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#69
Und schon schießt mir das Jugendamt wieder quer. Die empfehlen jetzt einen Umzug zu mir (was natürlich erstmal gut ist) aber nur das geteilte Sorgerecht mit "einer Vollmacht der Kindesmutter über Angelegenheiten der elterlichen Sorge" (und das finde ich jetzte eher so "Note 3" mäßig). Wieso wird diese erwiesene Erziehungsunfähigkeit immer wieder hingenommen?
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#70
(04-03-2025, 15:37)i-wahn schrieb: Und schon schießt mir das Jugendamt wieder quer. Die empfehlen jetzt einen Umzug zu mir (was natürlich erstmal gut ist) aber nur das geteilte Sorgerecht mit "einer Vollmacht der Kindesmutter über Angelegenheiten der elterlichen Sorge" (und das finde ich jetzte eher so "Note 3" mäßig). Wieso wird diese erwiesene Erziehungsunfähigkeit immer wieder hingenommen?

Habe ich da jetzt noch eine Chance das alleinige Sorgerecht durchzusetzen oder mache ich mich nur lächerlich?
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#71
Probiers doch mit Ruhen der mütterlichen Sorge wegen körperlicher oder geistiger Erkrankung. § 1674 BGB. Das hat den Vorteil, dass es erst wieder vor Gericht muss, bevor sie wieder auflebt.
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#72
(05-03-2025, 09:59)p__ schrieb: Probiers doch mit Ruhen der mütterlichen Sorge wegen Körperlicher oder geistiger Erkrankung. § 1674 BGB. Das hat den Vorteil, dass es erst wieder vor Gericht muss, bevor sie wieder auflebt.

Finde ich gut  Big Grin

Aber ich schätze, daß ich damit allein bin. Die geistige Erkrankung kann ich leider nicht nachweisen.
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#73
Hier fing das Thema im Januar 24 an. Du bist also nun mit der Nummer schon lange in Beschlag genommen. Stressig. Kind mittlerweile 14?

Das JA kann wohl nun auch nicht umhin und empfiehlt den Umzug. das die immer noch ein eigenes Süppchen versuchen zu kochen ist mal wieder typisch. Die Vollmacht, welche die jetzt "empfehlen" ist ja im Prinzip ein Sorgerechtsentzug light. Nur halt mit dem Nachteil verbunden, dass die Mutter eine Vollmacht natürlich auch irgendwann zurück ziehen könnte. Dann würde es eben wieder zu Gericht gehen...

Vielleicht ist es ein Ansatz zu überlegen, diese Nummer einzugehen. Je nachdem "wie durch" die Mutter ist, hat sich auch mit einer solchen Vollmacht die Sache für Dich erledigt, und ebenso ein Verfahren Deinerseits, doch noch an die alleinige Sorge zu kommen. Was steht denn dazu im Gutachten?

Richter entscheiden meist nach dem Gutachten, bzw. hat dieses meist mehr Gewicht als irgendwelche Änderungen die vom JA gewünscht werden. Ist das Thema im Gutachten aber auch eher schwammig und nicht eindeutig auf Sorgerechtsentzug gemünzt, wäre zu überlegen, die Nummer mit dem JA einzugehen und du hast die Truppe vom Hals.
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#74
(05-03-2025, 10:19)i-wahn schrieb: Die geistige Erkrankung kann ich leider nicht nachweisen.

Das Gericht hat in dieser Sache von sich aus die Tatsachen zu ergründen, die entscheidungsrelevant sind.
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#75
(05-03-2025, 10:35)Nappo schrieb: Hier fing das Thema im Januar 24 an. Du bist also nun mit der Nummer schon lange in Beschlag genommen. Stressig. Kind mittlerweile 14?

Das JA kann wohl nun auch nicht umhin und empfiehlt den Umzug. das die immer noch ein eigenes Süppchen versuchen zu kochen ist mal wieder typisch. Die Vollmacht, welche die jetzt "empfehlen" ist ja im Prinzip ein Sorgerechtsentzug light. Nur halt mit dem Nachteil verbunden, dass die Mutter eine Vollmacht natürlich auch irgendwann zurück ziehen könnte. Dann würde es eben wieder zu Gericht gehen...

Vielleicht ist es ein Ansatz zu überlegen, diese Nummer einzugehen. Je nachdem "wie durch" die Mutter ist, hat sich auch mit einer solchen Vollmacht die Sache für Dich erledigt, und ebenso ein Verfahren Deinerseits, doch noch an die alleinige Sorge zu kommen. Was steht denn dazu im Gutachten?

Richter entscheiden meist nach dem Gutachten, bzw. hat dieses meist mehr Gewicht als irgendwelche Änderungen die vom JA gewünscht werden. Ist das Thema im Gutachten aber auch eher schwammig und nicht eindeutig auf Sorgerechtsentzug gemünzt, wäre zu überlegen, die Nummer mit dem JA einzugehen und du hast die Truppe vom Hals.

Kind ist jetzt 14. Im Gutachten steht, daß der Kindeswille zu berücksichtigen ist. Nachdem das Gutachten raus war hat die Mutter aber wohl Vollgas gegeben. Plötzlich bin ich irgendwie böse und das Kind will vielleicht dann doch wieder nicht zu mir. Aber ich denke das wird schon wieder.

Kind kommt laut Gutachten auf jeden Fall entweder zu mir oder in eine Einrichtung. Definitiv nicht mehr zur Mutter. Zum Sorgerecht hat sich die Gutachterin nicht weiter ausgelassen.
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