Hallo allerseits,
trotz langer Suche möchte ich eine Frage stellen, da mir die Antwort immer noch nicht klar ist:
- Es gibt ein Sorgerechtsverfahren, beantragt durch ET 1.
- ET 1 erhält zudem Prozesskostenhilfe (PKH).
- Zur weiteren Klärung des Verfahrens beschließt das Gericht, ein Gutachten einzuholen.
Muss ET 2 (erhält keine PKH) die Hälfte der Kosten für das Gutachten bezahlen?
Spielt es eine Rolle, ob ET 2 das Verfahren am Ende gewinnt oder verliert?
trotz langer Suche möchte ich eine Frage stellen, da mir die Antwort immer noch nicht klar ist:
- Es gibt ein Sorgerechtsverfahren, beantragt durch ET 1.
- ET 1 erhält zudem Prozesskostenhilfe (PKH).
- Zur weiteren Klärung des Verfahrens beschließt das Gericht, ein Gutachten einzuholen.

