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Kosten eines familienpsychologischen Gutachtens
#1
Hallo allerseits,

trotz langer Suche möchte ich eine Frage stellen, da mir die Antwort immer noch nicht klar ist:

- Es gibt ein Sorgerechtsverfahren, beantragt durch ET 1.
- ET 1 erhält zudem Prozesskostenhilfe (PKH).
- Zur weiteren Klärung des Verfahrens beschließt das Gericht, ein Gutachten einzuholen.

Huh  Muss ET 2 (erhält keine PKH) die Hälfte der Kosten für das Gutachten bezahlen?
Huh  Spielt es eine Rolle, ob ET 2 das Verfahren am Ende gewinnt oder verliert?
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#2
Im Familienrecht in der Regel jeder die Hälfte, egal wie der Sorgerechtsbeschluss aussieht. Es gibt seltene Ausnahmen.
In anderen Rechtsgebieten die unterlegene Partei (§ 91 ZPO).
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#3
Danke für deine Antwort.

Würde das aber bedeuten:
ET 1, der PKH bekommt, könnte regelmäßig immer wieder auf Staatskosten / kostenlos klagen, und ET 2 würde immer mit neuen Kosten belastet werden?
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#4
Die Verfahrenskostenhilfe gibts nur, wenn die Klage begründet ist (fehlende Mutwilligkeit) und einer juristischen Vorprüfung gemäss auch aussichtsreich ist.

Wie es in der Praxis läuft, wissen wir...
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