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Volljähriges Kind mit Vermögen fordert Unterhalt
#1
Ein Kind wird volljährig und ist ab diesem Zeitpunkt allein verfügungsberechtigt über ein vom Vater, auf dem Namen des Kindes und während der Kindheit errichtetes und bespartes ETF Depot im Wert von etwas mehr als €30k. Nachweise über die exakte Höhe dieses Vermögens zum Stichtag des 18. Geburtstag (bzw. 1 Tag davor) liegen dem Vater vor.

Zum 18. Geburtstag des Kindes endet der befristete KU Titel. Vater stellte die Zahlungen ab dann ein.

Ca. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bekommt Vater Post vom Anwalt des Kindes. In diesem steht, dass das Kind noch in die Schule gehe und es somit unterhaltsberechtigt sei. Vater wird aufgefordert seine Einkünfte offenzulegen, damit der Unterhalt unter Berücksichtigung einer evtl. Haftungsquote berechnet werden kann. Vater wird darauf hingewiesen dass er ab Eingang des Schreibens Kindesunterhalt schuldet.

Wie würdet ihr darauf reagieren?
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#2
Der Auskunftsaufforderung entsprechen und Auskunft geben. Ganz klar. Es spielt keine Rolle, ob und wie viel später Unterhalt geltend gemacht werden kann, Auskunft muss immer gegeben werden.

Eventuelle Erträge des Depots sind natürlich immer Einkommen des Kindes. Das Vermögen müssen sie auch einsetzen, aber einen Basisbetrag nicht. Wie hoch der ist, das sieht die Rechtssprechung unterschiedlich. Auf jeden Fall >10 000 EUR.
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#3
Ja, Schonvermögen sind 15.000 beim Bafög und 15.500 beim Unterhalt.
Der Rest muss verbraucht werden, bzw. wird angerechnet.
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#4
Das ist variabel, wie gesagt. Es muss "zumutbar" sein. Die Auflösung mancher Anlageformen ist es weniger oder es können andere Randparameter dagegen sprechen.
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#5
Muss das volljährige Kind denn nicht zuerst nachweisen oder erklären, dass es überhaupt unterhaltsbedürftig ist, also kein eigenes Einkommen oder Vermögen hat aus dem es zuerst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann? Mit 30k+ liegt es ja nachweislich schon heute über irgendwelche Schonvermögensgrenzen. Ich möchte wirklich vermeiden mein Einkommen offenzulegen.
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#6
Das ist ein alter Irrtum, auch bei unbegründeten Ehegatteunterhaltsforderungen. Auskunft muss praktisch immer gegeben werden. Im Unterhaltrecht gilt das Prinzip "erst mal glotzen, was der hat, ob es sich lohnt, den abzuzocken". Deshalb gilt immer: Erst die Auskunft, dann die Klärung der Frage ob überhaupt eine Unterhaltsberechtigung besteht.

Ist eine der vielen, vielen dreckigen Juristenschweinereien im Rahmen des bin in die Haarspitzen verkommen Unterhaltsunrechts, das nur von maximaler Forderung geleitet ist, nie von der Frage des Erwirtschaftens und Bereitstellens all dieser Unterhaltsbesäufnisse samt Honorarforderungen.
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#7
Vielleicht helfen zwei Links weiter. Einmal ein Urteil des OLG Jena und einmal Haufe.

Beim OLG Urteil ist eigentlich das oben stehende in Fettschrift interessant. Bei der weiteren Urteilsbegründung kann man lediglich sehen, wie mit spitzer Feder jeder Mist beieinander gerechnet wird, dies von Juristen, die sonst jammern, sie hätten so viel zu tun.

Gib erst mal Auskunft, ohne weitere Hinweise wg. des Vermögens usw.....

Dann würde ich die "Berechnung" abwarten, denn mit Sicherheit "vergisst" man diesen Punkt und versucht schlicht ab zu zocken.

Und erst dann lässt Du die Katze aus dem Sack und letztlich sollte man das Thema dann auch auf die Spitze treiben. Notfalls vor Gericht.

https://openjur.de/u/972122.html

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...68947.html
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#8
Ich bin eurem Rat gefolgt und habe Auskunft erteilt. Bei der anschließenden Berechnung wurde das eigene Vermögen des Volljährigen natürlich „vergessen“. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Volljährige Aktienfonds und ETFs im Wert von über €30k besitzt und deshalb darum gebeten, dieses Vermögen in die Berechnung mit einzubeziehen.

Die gegnerische Anwältin antwortete darauf wie folgt: „Das vorhandene Depot weißt einen Kontostand von ca. 30.000 Euro auf. Das Depot muss für den Abschluss der allgemeinen Schulbildung nicht verbraucht werden. Die Bedürftigkeit ist demnach gegeben.“

Wie würdet ihr hier weiter verfahren?
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#9
Das Kind ist also privilegierter Volljähriger? Wurde Auskunft über die Vermögenserträge gegeben, Zinsen, Dividenden?
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#10
Ja, das Kind ist noch als privilegierter Volljähriger einzustufen. Es befindet sich gerade im letzten Schuljahr. Trotz Aufforderung wurden bislang keine Auskünfte über Vermögenserträge wie z.B. Zinsen oder Dividenden erteilt.
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#11
Schau mal 1602 BGB : Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

Keine vollständige Auskunft = keine Berechnung möglich. Schreib das dem Anwalt.

Das Ganze ist auf der Anwaltsebene. Der Anwalt ist mandatiert von der Gegenseite. Das heißt, er spielt das gleiche dreckige Spiel.

Geht´s erst vor Gericht, kann das Ganze anders aussehen. wenn Du lange genug auf der Nummer herum hackst, kneifen die vielleicht.

Jetzt kommt natürlich die Frage nach der Vermögenssubstanz. Denn darauf will wohl er Anwalt hinaus und ein anderer schreibt per google-Werbung: Die Vermögenssubstanz sei anrechnungsfrei.

Anders HAUFE: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...erbrauchen.

Gleiches wie HAUFE, sagt z.B. das OLG Jena:

https://openjur.de/u/972122.html
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#12
Der Satz aus der Google-Werbung "Die Vermögenssubstanz sei anrechnungsfrei" bezieht sich auf minderjährige Kinder. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass bei volljährigen Kindern das Gegenteil zutreffend ist. Da steht auch nichts von Ausnahmen für volljährige Kinder die noch zur Schule gehen oder so.

Danke für den Haufe Link. Aus meiner Sicht ist das eindeutig. Einfach zu behaupten die Bedürftigkeit ist gegeben ist schon dreist.
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#13
Schlimm ist auch der parallele Schlag in die Magengrube. Ein Vater schließt für sein Kind, das nicht beim ihm lebt, zusätzlich zum Kindesunterhalt einen Sparvertrag ab. Der Dank? Das Kind kann damit auf die Brause hauen, verklagt den Alten trotzdem und lügt noch wie gedruckt.

Als ich die Reißleine zog, waren die Kinder, die mir klar und eindeutig mitteilten, dass sie mit mir keinen Kontakt wollen, erst 11 und 7.... Ich habe das akzeptiert. Nichts für sie gespart. Keine Geschenke. Nichts. Es war ihre Entscheidung.

Klingt hart. Ich konnte damit gut leben. Andere Väter erzählen mir davon, wenn sie Geschenke schicken (die weg geworfen werden) und am Gartenzaun rütteln. Man mag das kommentieren, aber im Grunde sind sie bemitleidenswert. Wohl dem, der einen Schlußstrich ziehen kann. "Die Kinder kommen irgendwann..." Eine der Phrasen, für die ich nur ein mitleidiges Lächeln übrig habe. Und wenn schon. Heute sind sie fremde Menschen.

Aber so redet man erst, wenn man das mal durch hat. Ich habe sie übrigens auch zur Vorsicht mal testamentarisch enterbt. Denen stünde dann zwar noch ein hälftiger Pflichtteil zu, aber ich habe da nix, bzw. dafür gesorgt, dass ich offiziell nichts habe ,-)

Wenn die Unterhaltsnummer durch ist, würde ich den jagen. Halbjährliche Zeugnisse einfordern. Später regelmäßig nachfragen, was er jetzt tut, zu tun gedenkt, was er studiert. "Scheine" einfordern, Fortschritte belegen lassen. Richtig auf den S..a..ck gehen. Dann hören die irgendwann auf....
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