Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haus Verkauf, was mit dem Geld machen?
#1
Hallo zusammen,

wir leben seit einem knappen Jahr getrennt, jetzt steht der Hausverkauf bevor.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese größere Summe zu verwenden / anzulegen, ohne dass jegliche Rendite durch höheren Unterhalt aufgefressen wird? Vermögensaufbau scheint für Unterhaltspflichtige ja nicht vorgesehen zu sein.

Gruß
Zitieren
#2
Die kurze Antwort lautet: Nein.

Mit dem Verkauf hast du einen centgenau nachweisbaren Betrag bekommen. Im Unterhaltsrecht gilt die Pflicht, Vermögenserträge zu realisieren. Wer also z.B. nach dem Verkauf den erlösten Geldbetrag unterm Sofa liegen lässt oder so tut, als wäre er verschwunden, statt ihn zur Bank zu bringen, dem werden die theoretisch erzielbaren Zinsen monatlich als fiktives Einkommen angerechnet. Mit "Zinsen" werden dann gerne die Zinsen eines Tagesgeldkontos angesetzt. Zur Zeit um die 2,X %. Ja, das ist fies, weil die Inflation eben dieses Geld auch wegfrisst und die Zinsen das nicht mal ausgleichen, also gar kein echter Ertrag entsteht. Tja, bedank dich bei den Juristen...

Es gibt auch lange Antworten und das Geld muss auch nicht sofort Erträge bringen, da wird es dann situationsspezifisch und unbequem.
Zitieren
#3
Nur das Vermögen bleibt eben unangetastet, wenn der Unterhalt aus laufendem Einkommen geleistet werden kann. Ansonsten bleibt nur zu hoffen, dass man die Nummer mit den Zinsen bei der nächsten Unterhaltsberechnung vergisst.
Zitieren
#4
Man könnte das Vermögen auch ausgeben, sollange es nachvollziehbar ist und keine "illoyale Vermögensverschwendung" als Tatbestand konstruiert werden könnte.
Also Auto, Urlaub oder ein neues Hobby.

Vielleicht wäre ein Oldtimer eine Möglichkeit gut was auszugeben, was vielleicht trotzdem noch als Geldanlage klappen könnte.

Wie wäre es mit Immobilien zum vermieten? Man plant es so, dass die erzielte Rendite den Tagesgeldzinsen entsprich, aber ein Verkauf in über 10 Jahren (Spekulationsfrist) dann den eigentlichen Gewinn bringt, wenn du aus allen Unterhaltszahlungen raus bist.
Zitieren
#5
(08-03-2025, 10:54)Nintendo schrieb: dann den eigentlichen Gewinn bringt, wenn du aus allen Unterhaltszahlungen raus bist.

Typische Schlupflochsuche von Unterhaltspflichtigen. Fängt immer so ab Beitrag 5 an in diesen Diskussionen.

Das Mantra lautet seit Erfindung des Unterhalts: Es gibt keine und glaubt nicht, schlauer zu sein als die Generationen vorher und ein Staat mit Millionen Juristen, die Jahrzehnte hatte, dieses Unterhaltsrecht gegen euch zu optimieren. Der Trick mit der Wertsteigerung ist auch wieder so ein Schlupfloch und natürlich ist es keins.

Zwischendurch wirds natürlich trotzdem probiert. Immer mit den zeittypischen Gegenständen. Früher waren es gerne thesaurierende Fonds. Hat der BGH vor knapp 20 Jahren zerschlagen. Alle Wertsteigerungen eines Vermögens sind als fiktive Zinsen anzurechnen.
Zitieren
#6
Ich sehe das nicht als Schlupflochsuche. Und nicht jeder hier bevorzugt Bürgergeld anstatt Unterhalt zu zahlen. Mal ehrlich, selbst auf alles Verzichten, nur damit man aus Rache keinen Euro Unterhalt abgeben muss? Diese Einstellung teile ich nicht.

Wenn man nicht gerade Mindestlöhner ist, so rentiert sich arbeiten weiterhin. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die Altersvorsorge wird es meiner Meinung nach besonders interessant.
Zitieren
#7
Schlupflochsuche ist die Hoffnung, durch einen eben ausgedachten Trick (oder meinetwegen "geeignetes Arrangement der Finanzen") weniger oder keinen Unterhalt zahlen zu müssen wie befüchtet. Es ist nichts, das irgendwas mit Bürgergeld zu tun hat. Der Punkt ist vielmehr der Glaube, man hätte eine Idee und mit dieser Idee könne man im Unterhaltsrecht einen Vorteil herausschlagen.

Auf diese Ideen sind halt nur ausnahmslos schon Jahrzehnte vorher Millionen von Pflichtige gekommen und der Staat mit seinen ebenfalls Millionen Juristen hatte laaaaange Zeit, diese Wege zu verbauen. Glaubt echt jemand, mit derart simplen Täuschungen könne man Unterhalt mindern? Was passiert wohl, wenn das funktionieren würde? Ein Händedruck von Juristen? Oder vielleicht doch eine schnittig formulierte Abfuhr des BGH?
Zitieren
#8
https://youtube.com/shorts/chH7NIPdIyQ?s...Ku9uIcaxyp

Vielleicht wäre das eine Alternative
Bezüglich Kindesunterhalt

Man könnte wohl
Steuern sparen
Bei einer vermieteten Immobilie

So ganz schlau werde ich daraus aber nicht
Zitieren
#9
(08-03-2025, 22:16)p__ schrieb: Der Punkt ist vielmehr der Glaube, man hätte eine Idee und mit dieser Idee könne man im Unterhaltsrecht einen Vorteil herausschlagen.
Nein, es geht darum keinen weiteren Nachteil aus Unwissenheit zu erleiden. Ist so wie mit der Anrechnung von Fahrtkosten. Kann man drauf verzeichen oder besser anrechnen. Das würdest du auch nicht als Schlupflochsuche bezeichnen.

Zum Video:
Das Nießbrauchrecht einer Immobilie an ein Kind zu übertragen, um von Steuervorteilen zu profitieren ist eine lustige Idee, aber das kann man ja nicht wieder entziehen und die Immobilie wird kaum noch zu verkaufen sein, sollte man das Geld mal anders einsetzten wollen. Und dieses Konstrukt erhöht ggfs. sogar noch Unterhaltszahlungen an die Ex.
Unterhalt für Kinder endet irgendwann, ein Nießbrauchrecht nicht. Ein äußerst riskantes Konstrukt.

-edit-
Frage an den Thread-Ersteller Blan: Um wieviel Geld geht es eigentlich?
Zitieren
#10
Irgendwie lässt mich das Thema aktuell gedanklich nicht los.


(07-03-2025, 10:45)Blan schrieb: Gibt es irgendeine Möglichkeit, diese größere Summe zu verwenden / anzulegen, ohne dass jegliche Rendite durch höheren Unterhalt aufgefressen wird?

In der Düsseldorfertabelle sind die unteren Stufen 400€ auseinander. Also bei 400€ Zinsen pro Monat geht es eine Stufe höher. Bei zwei Kindergarteindern, wie es der Thread-Ersteller im anderen Thread angab, wären das dann pro Kind ca. 30€ mehr Unterhalt. Das Verhältnis von 60€ mehr Unterhalt für 400€ mehr Nettoeinkommen finde ich nicht so schlimm wie dargestellt. 

Mein Rat wäre somit das Geld tatsächlich einfach anzulegen. Dann gibt es auch keinen Streit um fiktive Vermögenszuwächse etc, alles klar in Zahlen nachweisbar.
Zitieren
#11
Danke nintendo
Für den Video Tipp
Wäre auch zu schön um wahr zu sein
Wenn es keine Nachteile hätte
Zitieren
#12
Ich halte auch dieses Video für gefährlich. das sind die meisten Videos, die sich mit "Vätern" und "Unterhalt" beschäftigen. Da erzählt jemand was innerhalb von 3 Minuten und das soll reichen, die ganze Thematik abzudecken?

Das fängt schon damit an, dass unterschiedliche Arten von Nießbrauch gibt und hört auf jeden Fall damit auf, dass ein Nießbrauch für den Nießbrauchnehmer auch Nachteile hat. Nämlich, dass er allgemeine Kosten, Renovierungsarbeiten etc. zu zahlen hat. Faktisch ist er "fast" Besitzer des Hauses und kann aus dem Nießbrauch alle möglichen Rechte ableiten.

Das würde bedeuten, dass das ganze für das Kind kein einseitig vorteilhaftes Rechtsgeschäft ist und somit nur mit Hürden und Genehmigungen umsetzbar. Kann man vergessen....

Man könnte das ganze hier ellenlang durchrechnen und besprechen. Ob das Sinn macht, ist die Frage.

Im Grunde ist das Ganze ein Luxusproblem. Klar, wer gibt schon gerne Vermögen ab, aber wir reden lediglich vom Ertrag des Vermögens. Wir regelmäßig Unterhalt gezahlt, kann ich das Vermögen im Laufe der Zeit erhalten, oder meinetwegen auch abschmelzen. Ich kann Teile des Vermögens anders investieren. Ein Hobby, Goldmünzen etc. Schmilzt halt ab. Die Münzen werfen übrigens keine Zinsen ab. Die kann man sich in den Schrank legen.

Im Grunde alles ein Luxusproblem. Ich persönlich würde mir ein Buch aus der Reihe "....für Dummies" kaufen. Hier: Trading für Dummies... Eine App runter laden eines seriösen Anbieters und einen Teil in Aktien anlegen. Damit muss man sich beschäftigen und auch aktiv sein, aber hier spielt die Musik.

Und wenn die Sache mit den Erträgen auf den Tisch kommt, dann würde ich versuchen zu argumentieren, jeweils alle 2 Jahre den Titel neu unterschreiben zu "wollen", da die erträge schwanken und man hat "Ruhe" in Unterhaltssachen, denn das Thema "Schlupflöcher" ist eines, dass es eigentlich gar nicht gibt.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste