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UV Leistungen Inanspruchnahme
#1
Kniffle gerade, wie ich jemandem helfen kann. 

geschiedener Vater. 3 Kinder. UVK verlangt 897 € UHV monatlich zu zahlen, bzw. zurück zu erstatten. Nachforderung: 10.000

Nettoeinkommen: 1900 € 
Kreditrate aus Zugewinnzahlung: 400 € (nicht abziehbar)
UVK rechnet Wohnvorteil von 825 € hinzu. Das Haus ist bezahlt.

Ich frage, weil mehreren mehr auffällt oder einfällt, als einem Einzelnen. Suche nach dem Nadelöhr und Restchancen.
Titel keiner vorhanden. Keine Beistandschaft. Keine weitere Forderung wegen Kindesunterhalt seitens der Mutter. "Nur" UVK

1. Aufstockung ist klar. dazu müsste er einen Titel beim JA machen lassen. Trotzdem erst mal andere Baustelle
2. Wohngeld beantragen, könnte evtl. noch eine Idee sein

Selbstbehalt von 1.450 € müsste man in den Ring werfen. Reche ich aber 1900 netto + Wohnvorteil 825 € = 2.725 € minus 897 UVK = 1900 €
Aber der Wohnvorteil nutzt mir ja nichts. Ist ja fiktiv. Also bleiben 1900 € minus 897 € UHV minus 400 € Kreditrate = pleite

Kann die UVK den Verkauf des Hauses verlangen? Meiner Meinung nach ja: Verwertung des Vermögens.

Hat jemand Ideen, die ich nicht habe?
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#2
(09-05-2025, 13:27)Nappo schrieb: Kann die UVK den Verkauf des Hauses verlangen? Meiner Meinung nach ja: Verwertung des Vermögens.

Ja. Siehe OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.05.2021 - 4 UF 41/21.

Da kommen sie wieder mit §1603 Abs. 2 als Totschlagargument.

Chancen sehe ich da nur, wenn es eine Bruchbude ohne Heizung und fließend Wasser ist. 
Oder die Hütte ist so klein, das es keinen Unterschied macht, ob er da wohnt oder zur Miete lebt.

Verkauft er die Bude, muss er aus dem Vermögensstamm für den MU zuschiessen. Legt er das Geld an,
erhöhen die Kapitalerträge sein unterhaltsrelevantes Einkommen. Ein Schuß in den Fuß.

Wenn er jetzt tituliert und aufstockt, hat er ein Jahr Zeit geschunden, bevor ihm das Jobcenter wegen Verwertung der Bude auf das
Dach steigt. Wohngeld würde ich zuerst beantragen. Wenn der Antrag auf WG abgelehnt wird, kann er umgedeutet werden in einen ALG II Antrag.
Bedeutet, man verliert keine Zeit und fängt nicht wieder bei Null an.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Punkt 1 und 2 liegen ja schon auf dem Tisch. Möglichkeiten sehe ich nur beim Haus. Freilich nicht so angenehm:
a) Ausziehen und vermieten. Einziehen in ein WG-Zimmer oder sonst etwas bezahlbares. Mieteinnahmen sind zwar auch Einnahmen und unterhaltsrechtlich relevant, aber er kann das Haus halten und unterm Strich besser leben wie mit einem Wohnvorteil von 825 €.
b) Teilvermieten, Untervermieten. Keine Spaziergang, ich weiss.
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#4
Wenn es ein mini Haus ist und mit
wenig Wert
Und der
Unterhaltspflichtige fast Rentner ist,
könnte man beim Jobcenter den Unterhalt aufstocken
Da man etwas Vermögen im alter haben darf
Wieviel es genau ist weiß ich nicht.
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#5
Jetzt noch einen Nießbrauch der Eltern auf das Haus eintragen zu lassen, wäre meiner Meinung nach, auch zu spät - wegen Verarmung und Gestaltungsmissbrauch... (?)
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