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JA will Auskunft. Bräuchte etwas Feedback.
#1
Mahlzeit,

war ja schon paar mal hier und mea culpa maxima, bin immer froh wenn sich ein Thema geklärt hat und im Sinne psychischer Vermeidungstaktik bin ich dann auch hier nicht mehr aktiv. Leider rollt jetzt doch was größeres auf mich zu und erneute  Unterstützung würde mir sehr helfen. Vor allem da ich auch gesundheitlich Angeschlagen bin und seit Mitte Juni AU bin, gerade in Wiedereingliederung.

Hintergrund: 3 Kinder, 19, 18 und 15 1/2. 

Die 19 jährige ist in Ausbildung, wohnt nicht mehr bei der Mutter (war hier auch schon Thema, heftig, hat den Kontakt zur Mutter abgebrochen, grenzwertiges Verhalten der Mutter, JA war eingeschaltet mit Betreuung des Kindes). Verdient ca. 1500 Netto und hat inzwischen eine Abzweigung KG, geht also direkt an sie. Kein Unterhalt meinerseits, aber Unterstützung bei Bedarf. Gutes Verhältnis zu mir.

Die 18 jährige (30.08.2025) abgeschlossene Berufsausbildung und ist im Job. Kein Unterhaltsanspruch.

Es geht um die 15 jährige. Vermutlich weil Mutti nun die Unterhaltszahlungen der anderen beiden und das Kindergeld weggebrochen sind.

Verlauf bisher: seit 10 Jahren konnte ich einen Titel vermeiden, habe aber auch vernünftig gezahlt mit ca. 115 bis 120%.

Jetzt im August mit Wegfall der Mittleren habe ich den Unterhalt neu berechnet und der Mutter geschickt. Direkte Kommunikation wurde schon vorletztes Jahr von der Mutter eingestellt.

Letzte Woche kam der Brief vom JA, setzen mich ab September in Verzug und bitten um Neuauskunft.

Meine Frage: wenn ich mich recht erinnere habe ich letztes mal, vor 10 Jahren, eine komplette Selbstauskunft abgeben müssen. Jetzt kam aber ein Schreiben mit einem zweiseitigen gelben Formular mit den üblichen Fragen: Arbeitgeber, Jahreseinkommen, Privatvermögen (Aktien, Rücklagen etc.). Sieht nach einem JA Formular aus.

Was muss sich denn zum aktuellen Zeitpunkt rechtlich angeben? Ich möchte im ersten Schritt nur das rausgeben, was ich muss ohne rechtliche Probleme zu bekommen. Auch weil die Frist 3 Wochen ist.

Eigentlich bin ich tatsächlich unabhängig vom JA Schreiben schon seit Juni AU und die Wiedereingliederung würde morgen enden. Ich bin eigentlich noch nicht wirklich fit, hätte mich aber durchgebissen. Was wäre Eure Empfehlung, AU fortsetzen oder ggf später ausfallen.

Das war jetzt schon recht lang, aber die Sachlage ist mit GdB und langer Krankheit noch viel komplizierter. Ich überlege schon seit längerem unabhängig von der Unterhaltssache Teil EM. Habe neben meiner körperlichen Erkrankung resultierend auch schwere Depressionsdiagnosen (kein Scherz, keine Taktik, leider brutal echt). Bin seit mehreren Jahren schon auf 30h / Wochen.

Was mich am Titel am meisten stresst ist, dass ich nicht weiß, wie es gesundheitlich weitergeht und dann ggf. auf einem Titel hocke den es nicht juckt, ob ich Erwebsminderungsrente beantragen muss. 

Andererseits sind es ja "nur" noch 2,5 Jahre bis sie 18 wird. Wahrscheinlich wird sie studieren, aber das ist für mich kein Problem wenn ich Unterhalt direkt an sie zahle. Verhältnis zur Tochter ist gut. Andererseits kommt vom Geld, dass auf das Konto der Mutter geht wenig bis nichts direkt bei den Kindern an. Nicht umsonst hat die Älteste ruck zuck den Abzweigungsantrag durchbekommen, weil die Mutter das KG einbehalten hat, obwohl die Tochter nicht mehr bei ihr wohnt und keinen Kontakt mehr hat.

Bin mal wieder durch den Wind und hatte gehofft die letzten beiden Jahre noch durchsegeln zu können. Etwas Feedback und abgleich würde mir sehr helfen.

Besten Dank.

P.S. kann ich Fristverlängerung zur Auskunft stellen mit Begründung Krankheitphase?


.pdf   2010-03-16_JA_Kopie.pdf (Größe: 1,37 MB / Downloads: 19)
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#2
Punkt 9 füllst du nicht aus, wenn du neu verheiratet bist und wenn nicht, schreibst du fett drüber "Keine. Muss ich ihnen auch angeben, mit wem ich meinen letzten Geschlechtsverkehr hatte, welcher Nachweis wird verlangt?" Punkt 10.2. unbedingt ausfüllen, auch wenn du nichts zahlst.

Die Auskunft musst du geben, völlig egal welchen Weg du beschreiten willst. Gib sie fristgerecht und verlange eine Verlängerung nur, wenn noch nicht alle Nachweise für die Punkte vorliegen.

Bezüglich deiner Gesundheit - das hat immer Priorität 1. Das heisst: Die ist wichtiger wie Schulden, wichtiger wie Gerichtsklagen, wichtiger wie die Kinder. Auf deiner Gesundheit baut alles andere auf, nicht umgekehrt. Mach das ruhig unmissverständlich jedem klar, erst recht wenn es Ärger gibt und das nicht akzeptiert wird.

Warte mal ab, was sie fordern, nachdem du Auskunft gegeben hast.
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#3
Hi p,

hab selber gemerkt dass mein erster Post vielleicht etwas wirr war. Schreibe weiter unten noch etwas.

Zu 10.2: das Kind nach Ausbildung im Job muss ich aber nicht anführen, oder? Und bei dem Kind in Ausbildung besteht doch kein Anspruch, wenn das mehr als 930 verdient oder? Falls doch: wieso muss ich dafür einen Nachweis erbringen? Die ist erwachsen und ich kenne deren Gehaltsabrechnung nicht.

Meine Gesundheit ist eh schon voll im [Unterschreitung des Mindestniveaus] und nach 10 Jahren Schwerbehinderung habe ich auch keine Hoffnung mehr auf Besserung. Es geht nur in eine Richtung, die Frage ist nur wie schnell. Also nicht vorzeitiger Exitus, aber chronisch mit laufender Verschlechterung.

Ich bin grad am Kämpfen wegen der Wiedereingliederung und hätte es jetzt einfach versucht. Der JA Brief trifft mich in einer Situation wo ich nicht abschätzen kann, wie es weiter geht. Ich will nicht den Titel aus Trotz vermeiden, sondern dass ich nicht in ein paar Wochen oder Monaten dastehe und eine Abänderungsklage wegen EM Rente machen muss.

Ich bin jetzt und heute Abend eigentlich auf dem Trichter, dass wenn ich meine anvisierten 6h eh nicht gesichert schaffe durch den JA Brief eigentlich gezwungen bin die AU weiter fortzuschreiben und im KG zu bleiben. Was bringt es, wenn ich denen meine letzten 12 Monate schicke und auf Zeit aber nur das KG bekomme?

Ich habe heute die Post der letzten 2 Wochen abgearbeitet. Da ist z.B. auch ein Arztbrief dabei, der meinen aktuellen GdB von 50 auf 80-90 einschätzt. Wege meiner Grunderkrankung, plus schwere Depression. Ich habe eine Arztbrief von letztem Jahr, der maximal 6h oder Gefährdung der Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Leider gab es sein Juni diesen Jahres eine Verschlechterung. Ich habe einen Arztbrief der 100% Home Office bestätigt. Das ist der Grund warum mich die Androhung Titel so fertig macht. Verstehst, dass ist meine Situation unabhängig von der JA Anfrage. Die Situation kennt auch die Mutter und bis sie neu verheiratet war konnten wir uns auch immer einigen. Die hat aktuell inkl. Kindergeld 1000€ p.m. für die 15 jährige.

Ich muss mal drüber schlafen. Aber aktuell sehe ich das so: da ich seit Mitte Juli im KG bin und die Belastbarkeit nicht gesichert ist muss ich eigentlich die AU fortschreiben lassen. Dann starte ich bei der Unterhalsberechnung "von unten" und wenn absehbar ist, dass ich die nächsten 2 Jahre durchkomme könne die wegen mit einen Titel bis 18 festlegen.

Oder sagst Du, ich soll egal ob AU oder nicht, das Formular ausfüllen? Und erst danach schauen. Ach ja, ich bin in zwei Wochen nochmal in einer Klinik Ambulanz, ich habe die Wiedereingliederung und falls ich meine Gesundheitskosten anrechnen kann, dann ist der Aufwand für die Zusammenstellung inkl. Nachweise sehr hoch. Ich pack das alles innerhalb der Frist nicht.

Konkret:
- hast Du Erfahrung mit Fällen, wo die zukünftige Einkommenssituation noch nicht klar ist?
- was passiert, wenn ich den gelben Wisch nicht in Frist einreiche?
- Meine Grundhaltung ist: Titel nur ausgeurteilt. Verlangen die einen Titel nach Abgabe der Unterlagen? Kann ich es mir dann nicht ganz sparen.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#4
(14-09-2025, 21:47)tomtom schrieb: Oder sagst Du, ich soll egal ob AU oder nicht, das Formular ausfüllen?

(14-09-2025, 21:01)p__ schrieb: Die Auskunft musst du geben, völlig egal welchen Weg du beschreiten willst.

Nochmal in Fettdruck: Musst. Klar? Ich wiederhole: Du musst Auskunft geben und solltest das tun. Ist daran irgendwas noch unklar? Du befindest dich ganz am Anfang. Erst Auskunft geben und sehen, was das Jugendamt will. Wenn sie irgendwas fordern, das du nicht leisten kannst, zum Beispiel auf Basis von fiktivem Einkommen, dann kannst du deine gesundheitliche Situation ins Spiel bringen. Erfahrungsgemäss interessiert das das Jugendamt einen Scheiss, auch wenn du totkrank bist und morgen elend krepierst, so sollst du gefälligst heute voll zahlen. Vielleicht hast du auch Glück.

Gibt es keine Einigung, geht das Jugendamt vor Gericht und verklagt dich, um einen Titel zu erzwingen. Du brauchst einen Anwalt, da Anwaltspflicht. Wie das ausgeht - ein reines Würfelspiel. Auf diese Abfolge bereitest du dich mental vor und ziehst es so durch.

Im übrigen ist auch die schlechtestmögliche Entwicklung für dich überlebbar. Ich bin seit Jahren offizell völlig pleite und werde meine mir aufgezwungene Unterhaltsschulden niemals zurückzahlen, im Gegenteil, ich verursache weiter mit voller Absicht maximale Kosten und es geht mir saugut.
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#5
Glasklar, besten Dank. Ich meinte aber in Erinnerung zu haben, dass nicht alles, was das JA im ersten Schritt fordert auch Auskunftspflichtig ist. Da trügt mich wohl meine Erinnerung.

Und die Option, alles an die Wand zu fahren ist mit Aussicht von 2,5 Jahren Restlaufzeit irgendwie nicht so prickelnd. Hätte es vor fast 10 Jahren den Stress schon gegeben, ja, da war ich bereit zu. Da war mir alles egal. Jetzt sind aber nur noch 2 Jahre und schon zwei Kinder aus der Unterhaltspflicht raus.

Aber wie gesagt, dass ist nicht so mein Punkt. Ich mache EM Rente ja nicht abhängig von dem Betrag den das JA ausrechnet. Das ist abhängig von meiner Gesundheit.

Zwischen den Zeilen habe ich rausgelesen, dass mit der JA Berechnung nicht zwingend ein Titel einhergeht, korrekt?

Ist es eine schlechte Idee bis zur endgültigen Berechnung die bisherigen Unterhaltszahlungen -- bisher ohne Forderung -- auf den Unterhaltsvorschuss zu kürzen? Das geht zugegebenermaßen in die Richtung etwas zurückzudrücken. Ist klar, dass dann nachgezahlt werden muss. Aber entstehen daraus rechtliche Konsequenzen?
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#6
(Gestern, 00:12)tomtom schrieb: Ich meinte aber in Erinnerung zu haben, dass nicht alles, was das JA im ersten Schritt fordert auch Auskunftspflichtig ist. Da trügt mich wohl meine Erinnerung.

Deshalb habe ich ja zwei Punkte genannt und geraten, einen speziell auszufüllen und einen deutlich auch wenn es dir sinnlos erscheint. Das Formular ist ansonsten noch relativ gesittet, offenbar hat das Jugendamt da selber was entworfen, die Standardvorlage ist dagegen übergriffiger.

(Gestern, 00:12)tomtom schrieb: Und die Option, alles an die Wand zu fahren ist mit Aussicht von 2,5 Jahren Restlaufzeit irgendwie nicht so prickelnd.

Es kommt drauf an, wie die Aussichten eigentlich sind. Wenn man den Rest des Lebens mit einer bürgergeldähnlichen Erwerbsunfähigkeitsrente und dann ebenso niedrigen Altersrente hat, ist alles egal. Damit ist man finanziell sowieso abgewickelt. Wenn du irgendwann wieder grössere Beträge erwartest, tja, dann bist du auch wieder pfändbar und muss doch noch bezahlen.

Ich warne aber davon, zweieinhalb Jahre als "Durststrecke" zu sehen und dir das Fleisch von den Rippen zu schneiden, um doch irgendwie zu zahlen, auch wenn es an die Substanz geht. Das sind Leute, die es dann nicht überleben und die besseren Zeiten gar nicht erst erreichen.

(Gestern, 00:12)tomtom schrieb: Ist es eine schlechte Idee bis zur endgültigen Berechnung die bisherigen Unterhaltszahlungen -- bisher ohne Forderung -- auf den Unterhaltsvorschuss zu kürzen?

Alles was zu zahlst wird als Beweis gesehen, dass du das problemlos zahlen kannst. Wenn du auf totaler Mangelfall gehst, hast du dann schon verloren. Die Taktik hat gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse ein paar Pluspunkte, aber gegenüber einer Jugendamtsbeistandschaft nicht. Die werden immer versuchen, Mindestunterhalt plus X zu herauszuholen. Schulden machste dann auch mit Teilzahlung.

Generell ist mir das viel zu viel Stochern im Nebel. Man kann nicht alle Fallmöglichkeiten aufführen. Ich weiss nicht, ob in deinem Fall im alten Thread schon genannt, aber im Forum sind noch mehr Möglichkeiten, zunächst mal das Aufstockerdasein, was aber Teilzeitarbeit deinerseits voraussetzen würde. Lies doch doch mal durch, was auf dich passt oder sich passend machen lässt.
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#7
ok. was ist eigentlich mit dem Arbeitgeber. Muss ich den angeben. Bekomme sie natürlich raus. Aber es geht ja auch ums Prinzip.

Ich erwarte wirklich auch kein Kaffeesatzlesen aus meinen Ergüssen Wink Verstehe ich. Wollte aber Kontext geben. Was sagt denn die Erfahrung: bei meiner ersten Auskunft vor 9 Jahren haben die nicht nach einem Titel gefragt. Procedere war: Berechnung, Mitteilung an beide Parteien. Oder steht das auch in den Sternen.

Aufstocken und alles geht mit meiner Gesundheit nicht. Wenn ich meinen aktuellen Job verliere, bin ich nicht mehr vermittelbar.

Volle EM wäre nur ein Problem, wenn meine BU nicht zieht. Was leider sein könnte. Davor kommt aber erst mal Krankengeld. Vielleicht ist es Jammern auf hohem Niveau. Wie gesagt, es steht und fällt mit meiner Gesundheit. Oder wenn mein AG auf die Idee kommt HomeOffice ginge nicht mehr. Und ich dann einen Titel auf Basis letztes Einkommen habe.

Selbst wenn die alle Arztberichte ignorieren, mein aktuelles Netto auf 35h anstatt 30 rechnen, dürfte ich mit dem 30er Netto oberhalb BKB bleiben. Aber jetzt sind wir wieder im Nebel stochern: von Titel mit Gefahr Pfändung wegen Krankheit bis hin zu "was juckt es die Eiche ..." spukt alles in meinem Kopf rum.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#8
Arbeitgeber kannste schwärzen. Aber wie du sagst, kriegen sie eh raus.

Wenn man immer alles bezahlt hat, ist die Durchsetzung eines Titels mitunter nicht immer so streng. Was ist BKB, Braunkohlebergwerk?
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#9
Haha, Bedarfskontrollbetrag Wink

Hab auch den alten Bescheid nochmal vorgezogen: die wollten, dass ich tituliere mit Frist, was ich aber schon wieder völlig verdrängt hatte. Damit hat sich die Frage auch erledigt. Ich stell jetzt mal alles zusammen und dann Daumen drücken und [Unterschreitung des Mindestniveaus] lecken.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#10
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, möchte das Jugendamt titulieren, als Jugendamtsurkunde oder wollen die ein gerichtliches Verfahren?
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