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Dann zahle Stufe 3 ab Auskunftsforderung.
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Einfach so zahlen ohne das schriftlich anzukündigen?
Was ist mit der fehlenden Auskunft ob des Schulbesuches? Ich hätte sonst erst mehr gezahlt wenn wirklich klar ist das sie wirklich die Schule besucht und keine Einkünfte hat.
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Ja. Das Risiko ist gering.
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Okay danke, mal schauen was dann kommt.
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Ich würde eine eigene Gegenrechnung vorlegen und alle Punkte kurz erläutern.
Oft sind die schon willig beim JA, haben aber zu wenig Zeit, sich wirklich damit länger zu befassen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sie es akzeptieren,wenn man es korrekt begründet.
Ganz doof sind sie aber auch nicht und bei einigen wenigen Sachen hatte ich auch Unrecht.
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Nochmal kurz nachgefragt. Mein Sohn der 20 ist, dual studiert und eigenes einkommen hat für den ich ja keinen Unterhalt zahlen muss. Ist er trotzdem ein Unterhaltsberechtigter so wie ich es verstehe oder nicht? Bin da etwas verwirrt.
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So wie eine gut verdienende Ehefrau ist er dann nicht unterhaltsberechtigt und zählt folglich auch nicht.
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Naja aber es geht ja um die Eingruppierung, da ist die Rede von berechtigten, nicht pflichtig oder ähnlich. So verstehe ich halt den Wortlaut der Berechtigten, und berechtigt ist er ja, nur bedürftig nicht wegen eigenem Einkommen.
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Berechtigt sind auch Enkel, Eltern etc.
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Naja, aber ich schulde meinem Kind bis zum Abschluss der Erstausbildung Unterhalt, nicht Enkeln, bis dahin gilt ja auch die Berechtigung.
Wenn ich zb den Smart-Rechner bediene spuckt er auch aus zwei unterhaltsberechtigte obwohl Sohn 0€ Unterhalt erhält aufgrund seines Einkommens, sodann keine Höhergruppierung aufgrund der „Berechtigung“.
Mich verwirrt das und ich konnte bisher keine aufklärende Rechtsprechung dazu finden. Für mich ist das im Wortlaut irgendwie klar ( berechtigt, keine Höhergruppierung ), was du schreibst zwar auch klar aber widersprüchlich zum Wortlaut der „berechtigung“.
Angenommen er verdient jetzt plötzlich nicht mehr, dann müsste ich wieder unterhalt zahlen, aufgrund seiner Berechtigung. Hätte er Ausbildung abgeschlossen, würde eine neue machen, wäre er nicht berechtigt …
Sorry für meine Verunsicherung, aber ich hänge mich echt an dem Wortlaut der Berechtigung auf ?
Wenn wir grad dabei sind mein Konstrukt der Unterhaltsminimierung zu „vernichten“ ?
Ich gab ja an das ich die Inflationsausgleichsprämie ( 1500€ ) nicht als Unterhaltsrelevant ansehe, bzw maximal wenn auf 3 Jahre aufzuteilen erachte. Das selbe mit meiner Bonuszahlung ca 1500€ die so in der höhe nicht wieder kommt. Da dies einmalige Zahlungen sind die nicht wiederkommen.
Würdest du/ihr da auch sagen meine Sicht geht da in eine falsche sinnlose Richtung?
Für mich bedeutet das alles halt zahlen zwischen Stufe 3 und 5, je nach Sichtweise.
Ich möchte halt gerne das zahlen was ich wirklich muss, was korrekt ist, aber auch nicht verklagt werden nur weil ich es vllt. wirklich falsch sehe.
Ich hoffe ihr versteht mein Gedankenspiel, auch wenn es im Verhältnis nicht viel Geld ist zu vorher, aber ich will nix an raffgierige Mütter verschenken.
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Nein, dein Sohn ist NICHT berechtigt!
Er verdient so viel, dass er sich selbst versorgen kann.
Inflationsprämie und Bonuszahlungen werden üblicherweise zum unterhaltsrechtlichen Einkommen gezählt.
Allerdings muss man sie entsprechend befristen, wenn sie einmalig auftreten.
Wie ich schon oben schrieb: Mach eine eigene Rechnung auf und schicke sie dem JA.
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(17-11-2024, 07:36)Nuffü schrieb: Naja, aber ich schulde meinem Kind bis zum Abschluss der Erstausbildung Unterhalt, nicht Enkeln, bis dahin gilt ja auch die Berechtigung.
Das ist sehr einfach. Lies mal §1601 und 1602 BGB. Ich zitiere:
1601: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
1602: Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Also: Verpflichtet sind alle, Sippenhaft, rauf und runter den Stammbaum ohne Grenze.
Aber berechtigt ist schon mal niemand, der sich bereits selber finanzieren kann. Die fallen alle weg. Danach gibts noch Paragrafen, die das noch weiter einschränken, also fallen sogar noch mehr weg. Nochmal: Wer wegfällt, ist nicht berechtigt und kann damit auch nicht bei deinen Pflichten berücksichtigt werden.
Auch das ist so ein typischer Punkt auf den Anwaltsseiten, den die alle formelhaft voneinander abschreiben und damit absichtlich Verwirrung stiften.
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Danke, das hat mir sehr geholfen. Ich mache eine eigene Rechnung auf.
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Moin,
mal was neues... auch zum schmunzeln.
Ich habe nach meiner Gegenrechnung wo ich auf 115% komme und auch so dann zahlte, sowie Androhung der persönlichen Haftung des Beistandes bei Forderung von Unterhalt für ein Kind was nicht zur Schule geht etc. nix mehr bekommen, Auch geforderte Schulbescheinigung etc kam nix. Ausser Ende letzten Jahres die Info das ja ab Januar ( wegen neuer DDT ) mehr zu zahlen sei und Auflistung was ich bereits gezahlt habe sowie Rückständigen Unterhalt ( Differenz zu geforderten 120% ).
Meine Tochter wird in 2 Wochen 18, habe gestern Post vom Beistand bekommen.
Das die Beistandschaft endet, das der Titel mit Nr xxx nicht auf das 18. Lebensjahr befristet ist und über das 18. Lj hinaus gilt.
Das Unterhaltsanspruch meiner Tochter nach dem 18. Lj nicht begründet ist wegen Selbsterhaltfungsfähigkeit.
Meine Tochter wurde gebeten sich selbst mit mir in Verbindung zu setzen falls für die Zukunft erneut Unterhaltszahlungen erforderlich seien ( Schul-Berufsausbildung ), sowie das sie auch gegenüber der Mutter einen Barunterhaltsansprüche hat.
Das meine Tochter das Jugendamt um Unterstützung bitten kann...
Im Anhang noch eine Auflistung der Soll/Ist Zahlungen.
Schmunzeln deshalb, meine Titel waren und sind alle bis zur Volljährigkeit ausgelegt, entweder hat die das überlesen oder mit Absicht ignoriert um ( Gegenseite in Sicherheit zu wiegen ? ) .
Deren Soll/Ist Berechnung, die 120% sind vollends verschwunden und alles wurde nun so korrigiert das die Forderungen der Zahlungen entsprechen... Keinerlei Rückstände.
Das beste: Ich habe meine Tatsächlichen Zahlungen derer Auflistung Gegenübergestellt. Demnach hätte ich exakt 100€ zuviel gezahlt.
Warum macht man wohl eine Auflistung die Exakt nach Excel aussieht, aber noch nicht einmal korrekt rechnet. Echt witzig wie unfähig die sind. Die scheinen einfach nur froh zu sein das los zu sein...
Naja mir soll es egal sein, deren Blabla ist eine der vielen konstruierten Parrallelwahrheiten die ich nun schwarz auf Weiss habe.
Mal schauen ob und wann meine Tochter auf mich zukommt. Die macht aktuell eine Maßnahme bei der Agentur, Unterstützung für Menschen mit Beeinträchtigungen um in Ausbildung zu kommen, so sagt sie zumindest.
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Gerade ne Whatsapp bekommen :
Hallo, ich wollte nochmal wegen dem Unterhalt schreiben. Nur weil ich jetzt 18 bin, heißt das ja nicht, dass du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Solange ich noch kein Gehalt bekomme oderso, bist du weiterhin unterhaltspflichtig das Geld geht jetzt nur direkt an mich statt an meine Mutter. Wenn du willst, kann ich dir gern die Unterlagen zeigen, also z.B. wegen Wohngeld oder was Meine Mutter verdient, damit du siehst, wie das alles aussieht. Ich sag’s ehrlich, du hast die Wahl. Wenn du den Unterhalt weiter zahlst, dann können wir das alles ruhig und normal klären, und der Kontakt zwischen uns bleibt. Aber wenn du dich entscheidest, nicht mehr zu zahlen, dann muss ich’s leider rechtlich regeln und vor Gericht gehen. Und dann wäre der Kontakt für mich auch leider vorbei. Ich hab keine Lust, deswegen Stress zu haben. Ich finde es nicht schön, dass wir deswegen jetzt in finanziellen Schwierigkeiten sind und ich hoffe echt, dass wir das vernünftig hinbekommen.
Interessante Wortwahl…
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Liebes Nuffü-Töchterlein,
Danke für deine Nachricht. Gerne zahle ich dir weiter den korrekten Unterhalt und überweise dir das Geld auch auf dein eigenes Konto. Nun müssen wir nur noch ausrechnen, wie viel das ist, denn ab dem 18. Geburtstag ändert sich ja die Berechnungsmethode. Das ist ganz einfach, benötigt werden laut Unterhaltsrecht nur zwei Dinge:
- der Nachweis, dass du eine Ausbildung machst, die zu Unterhalt berechtigt und falls die auch Geld bringt, der Nachweis der Höhe dieses Geldes.
- die Einkommensnachweise deines anderen Elternteils.
So kann leicht festgestellt werden, ob und wer wieviel zahlen muss. Das Jugendamt berät dich auch weiterhin kostenlos, wenn du Fragen hast, die du von fachkundigen Dritten beantwortet haben willst.
Wenn du den Kontakt zu mir von der Höhe erventuellen Unterhalts abhängig machst, bitte ich darum, mir künftig fernzubleiben. Gekaufter Kontakt ist nicht so mein Ding, ich verzichte auf bezahlte Beziehungen.
Prost
Nuffü
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So hart ja? Auch wenn es meiner vollen Zustimmung entspricht
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Der Nachwuchs klingt so, als müsste der noch sehr lange reifen, bevor er etwas versteht. Wozu sich als Vater mit sowas belasten? Nimm das Leben lieber leicht.
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Leider, stimme ich dir sowas von zu.
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Reproduktive Rechte verweigert, gleichberechtigte Miterziehung der Kinder verweigert, vermutlich ein Katastrophenelternteil am Werk, die Folgen bei deinen Kindern -dem Jüngsten- hammerhart erlebt... du hast keine Verantwortung zugestanden bekommen, also trage sie auch nicht. Löse dich von dem Irrsinn, du hast auch so genug daran zu knabbern.
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Ja, hab das entsprechend beantwortet. Zum Glück hab ich ne heftige Mauer gebaut. Trotzdem, immer schade das sowas meist auch noch belohnt wird…
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Und unsere Sache ist nicht Belohnung oder Strafe, sondern das eigene Leben.
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Ihre Antwort : Der letzte Satz hätte echt nicht sein müssen
Normal würde ich darauf antworten, wie das das bezogen auf Ihren Text angemessen sei blablabla…
Aber ich schätze darauf reagiere ich nicht, auch wenn es mich gedanklich beschäftigt.
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(07-10-2025, 04:16)Nuffü schrieb: Ihre Antwort : Der letzte Satz hätte echt nicht sein müssen
Sagt jemand, dessen offene Erpressung schiefging. Ja, das kann schon bedauerlich sein und hätte nicht sein müssen, dass die erhoffte Damenschraube abbricht.
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Es tut mir leid, dass du dich in dieser Situation befindest.
(07-10-2025, 04:16)Nuffü schrieb: Ihre Antwort : Der letzte Satz hätte echt nicht sein müssen
Es ist wie bei jemandem, der lügt: Wer es einmal getan hat, wird es immer wieder tun.
Ein Ratschlag, ohne den Kontext zu kennen: Du solltest dich fragen, wie diese Beziehung zu dieser Situation gekommen ist.
Eine moralische Grenze muss überschritten werden, eine Grenze, die zunächst ausgetestet wird. Wenn eine Person diese Grenze zum ersten Mal überschreitet, fallen ihr die folgenden Überschreitungen leichter.
Man darf niemals Erpressungen nachgeben oder sie verzeihen, absolut niemals.
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