Wir kennen das: In einer gerichtlichen Anhörung prallen Emotionen und Druck aufeinander – Angst, Schuld, Scham, Fremdscham, Loyalität, Überforderung usw.
Wenn dann gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Erschöpfung Konzentration Selbstvertrauen usw.) hinzukommen und man das vorgelesene Protokoll ohne Beistand – oder mit einem Beistand, der die eigene Situation nicht ausreichend auffängt – kaum erfassen kann, ist die freie Willensbildung im juristischen Sinn oft eingeschränkt
Mich interessiert:
Wer hat Erfahrungen mit einer Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, wenn man den Eindruck hat, dass das Protokoll nicht das tatsächlich Gesagte oder Gewollte wiedergibt?
Freue mich über jede Erfahrung oder Einschätzung dazu.
Wenn dann gesundheitliche Einschränkungen (z.B. Erschöpfung Konzentration Selbstvertrauen usw.) hinzukommen und man das vorgelesene Protokoll ohne Beistand – oder mit einem Beistand, der die eigene Situation nicht ausreichend auffängt – kaum erfassen kann, ist die freie Willensbildung im juristischen Sinn oft eingeschränkt
Mich interessiert:
Wer hat Erfahrungen mit einer Protokollberichtigung nach § 164 ZPO, wenn man den Eindruck hat, dass das Protokoll nicht das tatsächlich Gesagte oder Gewollte wiedergibt?
Freue mich über jede Erfahrung oder Einschätzung dazu.


