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Hallo zusammen, ich benötige mal ein paar Tipps von dieser Community.
Kurz zu meiner Situation. Ich bin seit April 25 unverschuldet arbeitslos. Habe 2017, während eine sehr schwierigen psychischen Phase, einen Titel unterschrieben. Ich weiß , das ist das dümmste was man im Leben so machen kann. Nun ist es so und ich muss damit leben. Meine Ex hat nun Zwangsvollstreckung eingeleitet, weil ich während der Arbeitslosigkeit weniger Unterhalt gezahlt habe als ich müsste. Mehr ging aber nicht, weil ich muss ja auch leben.
Ich werde nun irgendwie versuchen das Abzuwenden. Was ich aber von euch wissen möchte ist , wie kann ich meiner Ex das Leben schwer machen. Gibt es Möglichkeiten oder Tipps wie ich sie ärgern kann? Es können auch Tipps ohne direkten Bezug zum Unterhaltsverfahren sein. Einfach irgendwie einen Denkzettel verpassen, damit sie merkt, das ich mich wehre und nicht einfach alles hinnehme. Freue mich auf eure Antworten.
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Ist doch Energieverschwendung sie zu ärgern. Und sowieso wäre es kontraproduktiv, weil Ihr ein gemeinsames Kind habt.
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Als gepfändeter Schuldner ist alles gelaufen, da kannst du niemand das Leben schwer machen. Du bist jetzt Objekt und dem Willen Anderer unterworfen. Checkliste:
- mögliche Herabsetzung des Titels prüfen
- Gegen Zwangsvollstreckung vorgehen, Pfändungsschutzkonto, hochsetzen des pfändungsfreien Betrages beim Vollstreckungsgericht
- Psychologischer Schutz. Keine Diskussion, keine Kommunikation, keine emotionale Energie.
Unterlasse es, zu provozieren, Falschaussagen zu machen, sticheln, Aktionen, kein Drama, keine Angriffsfläche. Diesen Weiberscheiss überlass Weibern.
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Also legal ärgern,
wäre ein Wechselmodel anzustreben .
Aber es wird nicht einfach, das steht fest .
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(28-11-2025, 07:05)Alimen T schrieb: Also legal ärgern,
wäre ein Wechselmodel anzustreben .
Aber es wird nicht einfach, das steht fest .
Zumindest würde man damit nicht unerheblichen Streß und Verärgerung bei der Gegenseite auslösen.
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Wechselmodell als Strafe für Pfändung. Viel Erfolg, das durchzusetzen :-)
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01-12-2025, 11:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2025, 11:21 von Alimen T.)
Geteiltes Sorgerecht anstreben wäre auch ein Punkt . Aber leider stehen die Chancen bei 10% laut Statistik für Väter .
Bei so viel Herzlosigkeit von der Kindesmutter, könnte man noch mit einer Abstammungsklage ärgern.
Das geht auch nur wenn man Geld zu viel hat natürlich . Wer so gemein ist zum Kindesvater, müsste man sich fragen ob man überhaupt der Vater ist.
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Das Abwenden einer Zwangsvollstreckung geht nur durch Zahlung ,-) Der Ablauf ist relativ einfach. Der Gerichtsvollzieher schreibt dich an/kommt vorbei und schaut, ob er was eintreiben kann. Er fragt also alles ab, hat einen Bogen den er ausfüllt und ist die Vollstreckung fruchtlos, kann er die Abgabe der Vermögensauskunft verlangen. Dann steht Das Ding 2 Jahre im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts und somit in der Schufa. Soweit zum Vorgang an sich.
seit April 25 unverschuldet arbeitslos ist ja noch nicht so lange. Prinzipiell könntest Du zwar einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts stellen (Unterhaltsabänderungsklage), aber die Chancen stehen schlecht, bzw. das Ganze ist schwierig. Man wird z.B. einfach her gehen und von dir 40 Bewerbungen pro Monat verlangen. Also man verlangt Unmögliches...
Der Titel wird höchstwahrscheinlich den Mindestunterhalt beinhalten. Das macht die Sache noch schwerer. Besser wäre es es, sich mit dem Thema Aufstockung auseinanderzusetzen. Also Bürgergeld zu beantragen - zusätzlich zum ALG 1 - wegen des Unterhaltstitels. Da gibt es im Forum Threads und Leute, die sich damit besser auskennen ,-)
Diese Pfändungen i.S. Unterhalt sind zudem deshalb hässlich, weil man sich nicht um die üblichen Pfändungsfreigrenzen scherrt, sondern nach 850d ZPO wegen Unterhalt bis auf das sozialrechtliche Minimum pfänden kann. Da bleiben oft in der Regel so ca 850 € für sich übrig und wir sind wieder beim Thema Aufstockung.
Wichtig wäre es, nun ein Pfändungsschutzkonto bei der Bank einzurichten. Besteht das nicht, kann ich - also der Gerichtsvollzieher - erst einmal an all die Kohle ran, die du dort noch hast. Wovon dur dann die Miete zahlst, interessiert niemanden.
Die Ex ärgern... Das kann man hier nicht beantworten. Man weiß nicht, was sie so treibt und tut und macht. Neben diesen persönlichen "Erfolgsgefühlen" ist das im Moment wohl nicht ganz zielführend, denn du wirst sie nicht so ärgern können, dass die diese Maßnahmen lässt. Es bringt also nichts.
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01-12-2025, 22:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2025, 22:35 von Paul Rosenberg.)
Welcher normale Mensch geht eigentlich bei einer Pfändung nach § 850d ZPO in diesem Land jemals noch arbeiten, wenn nicht mehr als der SGB II-Satz vom Lohn übrig bleibt? Das ergibt für mich keinen Sinn.
Das mit der Aufstockung halte ich deswegen auch bei dir für eine zwingende Notwendigkeit.
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Aufstocken geht längst nicht immer. Da gibt es mehr Voraussetzungen wie "ich muss so viel Unterhalt bezahlen, dass mir weniger wie Bürgergeld bleibt".
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Der Vollständigkeit halber:Bei 850ZPD bleiben aus eigener Erfahrung 1230€ übrig, also Bürgergeld(1080)+20% für die Erwerbstätigkeit.Bei mir bleiben die Schichtumschläge meistens auch komplett erhalten,alle 3-4Monate meldet sich dann die gegnerische Anwältin und sagt der hat viel zu viel und dann gibt's einen Monat nur die 1230.
Trinkgelder bleiben unangetastet weil die tauchen nirgendwo auf.
Man kann mit den meisten Chefs auch was aushandeln,z.B offiziell Mindestlohn und den Rest dann auf die Hand.
Die Ex ärgern da gibt's viele Möglichkeiten,legal wäre z.B.wenn du seit 3 Monaten mit weniger als 1300€ auskommst (dann ist das für dich kostenlos -Pkh)vor Gericht gehen um einen bestimmten Umgangstage einzuklagen jeden zweiten Donnerstag zusätzlich oder sowas.Kenne eine alleinerziehende da hat der Vater immer für irgendeinen Schrott geklagt
sie hat dann viel Geld für Gericht und Anwältin ausgegeben.
Die zusätzlichen Tage hat er das Kind nicht betreut da es nur darum ging Kosten zu verursachen(genaugenommen hat er das Kind keinen einzigen Tag betreut,weil das wäre für die Mutter zeitliche& finanzielle Entlastung).
Ob sich der Aufwand lohnt musst du selbst wissen man kann auch versuchen die Sache abzuhaken und sein eigenes Ding zu machen.
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Falls §850d ZPO gemeint ist, uh, frag mal Gast1969...
Überstunden, Urlaubsgeld 50% weg, Weihnachtsgeld 75% weg. Übrig bleibt keine feste Zahl sondern "Dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf"
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Wie gesagt kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.Der Chef hat mich ins Büro gerufen weil er einen Brief vom Vollstreckungsgericht bekommen hat,da stand drin Pfändung 850 ZPO und auch wie es errechnet wird Bürgergeld 1080+20% Erwerbstätigkeit war irgendwas mit 1230€
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Das kann je nach Gerichtsbezirk differieren. Festbeträge gibt es nicht. In Gegenden mit hoher Miete wird der Betrag höher liegen. Das hat den Gesamtbetrag hochgezogen, leider bleibt einem davon nichts, man muss ja die Miete selber bezahlen. Regelsatz 2025 ist ca. 563 €. Plus Miete.
Kann auch viel weiter runtergehen. Wenn die z.B. der Ansicht sind, dass du mit einem leistungsfähigen Dritten zusammenlebst. Und schon werden die Wohnkosten gekürzt.
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