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Einkommen reicht für (Mindest-)Kindesunterhalt, aber nicht Betreuungsunterhalt
#26
Nochmal für absolute Dummies wie mich:
  • spätestens am Tag der Fristsetzung gehe ich zum Jugendamt

  • dort tituliere ich den Mindestunterhalt, dynamisch, befristet bis zum 18. Lebensjahr

  • damit reduziere ich wesentlich den Streitwert bei einem potenziellen Gerichtsverfahren & nehme der gegnerischen Seite das Futter

  • der Streitwert wird sich dann wahrscheinlich folgendermaßen errechnen:
    ((angesetzter KU der gegnerischen Seite - Mindestkindesunterhalt) + angeblicher Betreuungsunterhalt für KM)) x 12

  • da der titulierte Mindestunterhalt gezahlt wird, kann die gegnerische Seite KEINE Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen

  • bei einem Gerichtsverfahren (das wahrscheinlich erst in paar Monaten stattfinden wird, so überlastet wie das System ist) kann der Richter entscheiden:

    => Unterhalt wie errechnet von der gegnerischen Seite wird fällig für den gesamten Zeitraum

    => Unterhalt wie errechnet von der gegnerischen Seite wird fällig ab Tag der Entscheidung

    => Mindestunterhalt wurde gezahlt, es liegt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vor, die gegnerische Seite geht leer aus.


Ich kann keinen Fehler bzw. etwas finden was ich vergessen habe - seht ihr etwas?
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#27
(Gestern, 13:31)PeterPP schrieb: Danke! Prüfen kann und werde ich auch nicht.

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werden solche hohen Kosten schon in der 1. Instanz für denjenigen anfallen, der seine befristete Urkunde per Beschluss vom Amtsgericht entfristet bekommt. Allein dafür schon! Ohne dass man sich über die Höhe des Unterhalts streitet. Bei statisch (statt verlangten dynamisch) erstellten Urkunden droht einem gleiches Elend.

Der Vater im Fall des OLG Bamberg musste schlussendlich die gesamten Kosten von 1. und 2. Instanz tragen. Einzig und allein wegen seiner vorgenommenen Befristung. Die zugelassene Rechtsbeschwerde zum BGH hatte er eingelegt, aber aus mir unbekannten Gründen dann doch wieder zurückgezogen. Beim BGH wäre er vermutlich auf rund 15.000 € insgesamt gekommen. 

Ich habe nichts gegen eine Befristungsempfehlung, aber man sollte dabei immer auch auf das hohe Kostenrisiko hinweisen.

Danke für den Beitrag. Wenn ich das richtig verstehe,
ist ein befristeter Titel genau so teuer, als wenn man gar keinen erstellt ?
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#28
(Gestern, 21:16)Alimen T schrieb: Danke für den Beitrag. Wenn ich das richtig verstehe,
ist ein befristeter Titel genau so teuer, als wenn man gar keinen erstellt ?
Fast richtig. Eine Befristung kann genau so teuer werden. Nämlich wenn die Befristung vor Gericht erfolgreich angefochten wird. Siehe Streitwert im Falle des oben verlinkten Beschlusses vom OLG Bamberg. Der Vater dort hat für rein gar nichts kräftig Geld verbrannt!
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#29
Aber warum warten bis Fristsetzung? Wenn das Jugendamt oder Notar wochenlang keine Zeit hast du es selbst vermasselt.
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#30
(Gestern, 22:15)Nintendo schrieb: Aber warum warten bis Fristsetzung? Wenn das Jugendamt oder Notar wochenlang keine Zeit hast du es selbst vermasselt.

Ich habe schon einen Termin, das war nur hypothetisch gesprochen.
Der titulierte Mindestunterhalt erreicht rechtzeitig die gegnerische Anwältin.
Habe nochmal die Emails durchgelesen und entdeckt, dass die Frist sich auf meine schriftlichen Zustimmung zum von KM Anwalt errechneten KU+BU bezieht, nicht auf den Titel selbst.
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