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Gestern, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 21:11 von Achtsamlernen.)
Hallo zusammen,
das Thema Unterhalt ist ja auch so ein Ding. Konkret gehts bei mir darum: Nachdem ich Trennung unter einem Dach erklärt habe ist die Ex nach einem Monat nachts mit Kind abgehauen und hat dann via Gewaltschutzantrag weitreichendes Kontaktverbot, Wohnungszuweisung, volles Programm beantragt. Gnadenlos gescheitert, zum Glück nichts durchgegangen, lachhafter und erlogener Antrag. Sie hat als sie vor Gericht gemerkt hat dass sie scheitert erklärt, sie wolle gar nicht zurück weil sie sich das gar nicht leisten könne. Heißt ich wohne im Haus.
Unsinnig leider, bin ohnehin meistens arbeiten und meine Tochter wohnt mit der Frau seit Monaten im Frauenhaus. Spielzeug alles hier, ihr Zimmer, alles so gelassen.
Hatte Frau lange vor offizieller Trennung zur Kündigung aufgefordert (stehen beide im MV), hat sie ewig verweigert und wollte mich stetig provozieren ihr irgendwie damit zu drohen zu kündigen. Als wir dann getrennt waren hat sie dann nach mehrmaliger Nachfrage gekündigt, vermutlich weil sie wusste, dass das den Unterhalt massiv senkt, wenn ich das weiter zahle und nicht kündigen kann. Schlüssel hat sie nach Aufforderung meines Anwalts auch rausgegeben, klingt hart, aber ich hatte ihr 100x angeboten, dass sie ins Haus kann und ich gehe, auch nach dem Verfahren. Wollte Sie nicht. Ich hingegen wollte dann nicht weiter, dass sie einen Schlüssel hat und jeder Zeit ins Haus kann, die Frau hat mich paranoid gemacht. Hab ihr zig mal angeboten ihr bei der Wohnungssuche zu helfen, will sie nicht.
Haus ist nun also gekündigt und wäre zum 31.12 ausgelaufen. Kosten konnte ich bis dahin aus meiner Sicht problemlos vom unterhaltsrelevanten Netto abziehen, kein Wohnvorteil (Mietshaus). Problematik ist nun die, dass ich dachte, dass meine Frau deutlich schneller eine eigene Bleibe findet und sucht. Die ist nun aber immer noch im Frauenhaus und ich habe nicht den blassesten Schimmer wo die wohnen wird.
In der Folge habe ich vor 3 Wochen den Mietvertrag nochmal verlängert, bis ich weiß wo die Ex ungefähr wohnen wird und ich weiß in welcher Richtung ich mich platzieren kann (damits am Ende nicht ein ewiger Fahrtweg wird, gesetzt dem Fall, dass ich meine Tochter mal endlich wieder länger habe).
Heißt das teure Haus läuft weiter. Davor konnte ich nicht raus, d.h. Kosten unvermeidbar. Anwalt meinte ich könne da ewig wohnen und die Kosten anrechnen lassen, da ursprüngliche Ehewohnung etc. Habe da glaube ich auch mal ein Urteil in der Art gelesen.
Frage ist ob ich die Kosten weiterhin voll abziehen kann. Im Endeffekt wäre es extrem dumm jetzt umgehend blind umzuziehen, ich muss das genau planen. Habe auch noch die Katze hier, die ist Ausgang gewöhnt. Raum Stuttgart sehr schwer, Mindestmietdauer gibts oft, Umzug teuer, Haus halt aktuell auch teuer (knapp 3.000€) Denke ich sollte das strukturiert angehen und muss wissen wo die Ex wohnt bevor ich mich überhaupt auf die Suche begebe, der Raum hier ist groß. Trotz allem zahle ich meiner Frau knapp 2.000 Unterhalt, hätten wirs wirklich genau gerechnet hätte sie bisher eigentlich keinen Trennungsunterhalst bekommen, da Belastung meinerseits Unter Selbsterhalt, haben keine Altersvorsorge einberechnet, sogar Wohnvorteil reingerechnet, obwohl dieser faktisch bei mir nicht besteht. Unterhalt + Fixkosten übersteigen mein monatliches Einkommen knapp, verbrauche die Rücklagen.
Wie seht ihr das unterhaltstechnisch?
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Sieht nach häufigem Fall aus.
Für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt: "Notwendige, angemessene Wohnkosten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen voll". Dabei wird nicht verlangt, dass Du sofort die billigste denkbare Wohnung anmietest oder optimierst. Bei dir spricht viel ür volle Abziehbarkeit, Kündigung zunächst blockiert durch die Ehefrau, Kind hat Lebensmittelpunkt faktisch außerhalb, aber Kinderzimmer und Ausstattung bestehen fort, kein Wohnvorteil (Mietobjekt, kein Eigentum)...
Das Gericht sagt dann "Der Verpflichtete darf die bisherige Wohnung zunächst beibehalten".
Die Verlängerung des Mietvertages ändert nichts an diesen Fakten. Du konntest nicht wissen, wo die Kindesmutter wohnen wird, du wolltest umgangs- und betreuungsnah planen, der Wohnungsmarkt im Raum Stuttgart ist angespannt - das ist keine mutwillige Kostenverursachung.
Typischerweise sind 6–12 Monate nach Trennung dafür unproblematisch. Wenn objektive Gründe bestehen (Kind, Wohnmarkt, Unsicherheit), dann sind die Kosten weiter abziehbar. Du hast keinen Wohnvorteil. Den gibts nur bei Eigentum (die Gerichte und der Staat hassen Immobilienbesitzer, sehen das als eingeklemmte Hand und nutzen das, indem du schnell und gründlich ausgeraubt wirst), unentgeltlicher Nutzung oder deutlich unter Marktniveau liegender Miete.
Der bisherige Trennungsunterhalt war überhöht. Dass Du aktuell Rücklagen verbrauchst, ist kein zulässiger Dauerzustand. Unterhalt neu berechnen lassen, ggf. Herabsetzung verlangen.
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(Gestern, 21:28)p__ schrieb: Sieht nach häufigem Fall aus.
Für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt: "Notwendige, angemessene Wohnkosten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen voll". Dabei wird nicht verlangt, dass Du sofort die billigste denkbare Wohnung anmietest oder optimierst. Bei dir spricht viel ür volle Abziehbarkeit, Kündigung zunächst blockiert durch die Ehefrau, Kind hat Lebensmittelpunkt faktisch außerhalb, aber Kinderzimmer und Ausstattung bestehen fort, kein Wohnvorteil (Mietobjekt, kein Eigentum)...
Das Gericht sagt dann "Der Verpflichtete darf die bisherige Wohnung zunächst beibehalten".
Die Verlängerung des Mietvertages ändert nichts an diesen Fakten. Du konntest nicht wissen, wo die Kindesmutter wohnen wird, du wolltest umgangs- und betreuungsnah planen, der Wohnungsmarkt im Raum Stuttgart ist angespannt - das ist keine mutwillige Kostenverursachung.
Typischerweise sind 6–12 Monate nach Trennung dafür unproblematisch. Wenn objektive Gründe bestehen (Kind, Wohnmarkt, Unsicherheit), dann sind die Kosten weiter abziehbar. Du hast keinen Wohnvorteil. Den gibts nur bei Eigentum (die Gerichte und der Staat hassen Immobilienbesitzer, sehen das als eingeklemmte Hand und nutzen das, indem du schnell und gründlich ausgeraubt wirst), unentgeltlicher Nutzung oder deutlich unter Marktniveau liegender Miete.
Der bisherige Trennungsunterhalt war überhöht. Dass Du aktuell Rücklagen verbrauchst, ist kein zulässiger Dauerzustand. Unterhalt neu berechnen lassen, ggf. Herabsetzung verlangen.
Danke! Beschissene Situation, vor allem weil die Frau sich nicht helfen lassen will. Hatte sogar einen Kita-Platz bekommen, den wollte sie auch nicht.
Aktuell ist alles außergerichtlich verhandelt. Im Endeffekt habe ich alles nahezu selbst ausgerechnet, extrem genau vorbereitet und der Anwalt hat am Ende fast nichts gemacht und viel Geld verlangt. Jetzt ändert sich zum 01.01.26 meine Steuerklasse von 3 in 1, heißt da brechen mir ordentlich Einnahmen weg.
Habe lange das Gefühl ich sollte da mal selbst mit der Gegenanwältin sprechen, da irgendwas aushandeln, dass die meine Frau irgendwie dazu bewegt, dass ich ihr bei der Wohnungssuche helfe. Anwalt meinte lassen sie die Frau hängen, der war von Anfang an knallhart. Der meinte auch ich soll keinen Wohnvorteil anrechnen, Altersvorsorge einbringen etc. Habe mich dagegen entschieden, damit meine Frau zumindest irgendeine Perspektive hat da rauszukommen, ohne Geld geht ja garnichts.
Deswegen mache ich das Minus, dachte die kommt in die Gänge aber da kommt nichts. Kuraufenthalt war das einzige was sie bisher auf die Reihe bekommen hat, ansonsten unverändert Frauenhaus und Umgangsblockade.
Wie würdest du perspektivisch vorgehen? Unterhalst nochmal runtersetzen? Dass muss ich jetzt ohnehin wegen SK Wechsel, sonst wirds unzahlbar. Aber wirklich Wohnvorteil Streichen, Altersvorsorge anrechnen, sodass bei der quasi erstmal mindestens noch 6 Monate (quasi bis zur Scheidung) null rauskommt?
Sehe mich da schon in der Lage selbst mit der Gegenanwältin zu verhandeln, ohne Anwalt. Was denkst du?
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Solange die im Frauenhaus bleiben kann, bleibt die da. Glaub es mir, das ist das bequemste fuer die Kindbesitzerin. Warum willst Du ihr unbedingt bei der Wohnungssuche helfen? Voellig unnoetig, das machen die Femanzen vom Frauenhaus schon wenn sie sie loswerden wollen. Wie schon mal geschrieben, die haben ein riesiges Netzwerk fuer ALLES. Das geht dann ruckzuck und die hat eine Wohnung.
Sieh zu, dass Du Dich um DICH kuemmerst. Keinerlei Hilfe fuer die Exe, es sei denn Du erhaeltst Gegenleistung. Und gib ihr nicht EINEN Cent mehr als ihr zusteht.
Mit der Anwaeltin der Kindbesitzerin direkt zu verhandeln, bringt nur was wenn die nicht zum Netzwerk der Femanzen vom Frauenhaus gehoert und Ihr Euch gegenseitig zumindest halbwegs sympathisch seid.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Unterhalt unbedingt so weit minimieren wie es geht.
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(Heute, 10:20)p__ schrieb: Unterhalt unbedingt so weit minimieren wie es geht.
Danke, auch an den Vorredner Kay. Ich dachte damals wenn ich wenigstens dennoch was zahle verlässt die schnell das Frauenhaus, wäre deutlich besser für die Tochter gewesen. Aber so wies aussieht ging die Rechnung nicht auf und die lebt jetzt seit knapp 5 Monaten da.
Haben damals bei der Berechnung einen fiktiven Wohnvorteil & keine Altersvorsorge angesetzt. Jetzt folgt eh Neuberechnung auf Basis von SK1.
Kann man da den Wohnvorteil wieder rausnehmen und Altersvorsorge berücksichtigen?
Habe ich nun die Aufgabe neu zu rechnen oder muss da die Gegenanwältin in die Pötte kommen?
Würde da sonst einfach schreiben auffordern eine Neuberechnung vorzulegen (ohne Anwalt) und Hinweis, dass kulante Einberechnung Wohnvorteil
und Nichtberücksichtigung Altersvorsorge nun nicht mehr einberechnet/nun mit einberechnet werden.
Wie würdet ihr da vorgehen?
Viele Grüße
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Du musst rechnen und fordern, die Gegenseite stimmt zu oder nicht. Wenn noch nicht drüber entschieden wurde, kannst du deinen Zahlbetrag reduzieren. Wenn entschieden wurde, dann Klage. Deine Berechnung sollte also klagefest sein. Auch für den Fall, dass es der Gegenseite so sehr nicht passt, dass sie DICH verklagt.
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Vor 5 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 5 Stunden von Achtsamlernen.)
(Vor 5 Stunden)p__ schrieb: Du musst rechnen und fordern, die Gegenseite stimmt zu oder nicht. Wenn noch nicht drüber entschieden wurde, kannst du deinen Zahlbetrag reduzieren. Wenn entschieden wurde, dann Klage. Deine Berechnung sollte also klagefest sein. Auch für den Fall, dass es der Gegenseite so sehr nicht passt, dass sie DICH verklagt.
Wundert mich sehr, dass ich das berechnen muss, wo doch die Gegenseite Geld fordert. Gegenseite hatte damals völlig falsch gerechnet und ich zahle gem. unserer Berechnung, die dennoch zu hoch ist. Aber ok.
Zahldaten sind haargenau von mir vorbereitet worden. Wurde allerdings bisher alles außergerichtlich übermittelt, kein Widerspruch der Gegenseite bisher.
Heißt also neu berechnen, übersenden und begründen. Das ganze wasserfest, verstanden.
Danke dir für deine Hilfe!
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Deine Gutmütigkeit und deine Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber genau das fällt dir tatsächlich auf die Füße, wird dir niemals gedankt und und wird sich auch nicht auf das Wohl deines Kindes auswirken, an das du dachtest. Denk an den Kommentar von Kay, den ich quasi nur nochmal bekräftige.
Deine Ex war bereit, durch eine Falschbeschuldigung dich nicht nur in eine missliche Lage zu bringen. Nein, am Ende kann nach so etwas auch Knast stehen. Der Kontakt des Kindes zum Vater ist ihr egal, Du bist ihr egal. Ihr seid nun getrennt und sie sieht dich als Gegner. Da gibts nichts mehr weiter zu zu sagen.
Das Frauenhaus befeuert die Situation. Sie hat sich dorthin begeben, wo du als Feind und Inkarnation des Bösen gilst. Kneif mal nem Ochs ins Horn.
Auf keinen Fall (!) solltest Du eine gegnerische Anwältin anrufen. Du bist nicht ihr Mandant. Sie wird in keinster Weise dir weiter helfen - und darf es auch gar nicht - und wenn es überhaupt zu einem Gespräch kommt, wird es unangenehm.
Du hast es wohlwollend versucht. Jetzt muss das beendet werden. Und natürlich wird auch die Gegenseite von sich aus nichts in Sachen Unterhalt unternehmen. es sei denn, man erhofft sich noch mehr Unterhalt. Diesen zu minimieren und nun endlich richtig auszurechnen, und zwar unter Abzug aller gesetzlich geregelten Möglichkeiten, obliegt nur dir.
Und wenn dein Anwalt dich schon auf gewisse Dinge i.S. Unterhalt hin wies und sich als "knallhart" erwies, dann ist das dir eher zum Vorteil, als ihn jetzt zu umgehen und es selbst zu versuchen - um dann zu scheitern. Zusätzlich schießt du dir dann deinen Anwalt auch noch ab, denn der hat keinerlei Bock drauf, den Mandanten erst mal selbst rum wurschteln zu lassen, um dann später nochmal einzusteigen.
Also müsstest du dir einen Neuen suchen und das wird bestimmt nicht besser. Deinem Kind bringt es auch nichts, wenn du dich verarmst und deinen Vermögensstock opferst - für nichts am Ende.
Man kann hier nur Eines raten: Zum Anwalt gehen. Die Unterhaltsberechnung neu aufzusetzen. Unterhalt sofort zu minimieren und zwar ab sofort und mit ihm zusammen zu arbeiten. Gerade Trenungsunterhalt dürfte fachlich schnell überfordern bei Alleingängen.
Alles andere, was die Ex tut, macht, vor hat, liegt nicht in deiner Hand. Jetzt aber ein Umgangsverfahren einzuleiten und auf die dortige Situation hinzuweisen, wäre gleichzeitig noch der nächste Schritt. Zeit zu verlieren, ist i.S. Umgang nochmal ein zusätzlicher negativer Aspekt.
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