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Nachzahlung Anrechnung auf Einkommen
#1
Hallo!
Ich habe aus Zeiten vor der Trennung eine hohe Einmalzahlung wegen einer Klage auf zu geringe Bezahlung bekommen.
Konkret geht es um den Zeitraum 2015-2020. Da bestand die Ehe noch.
Ende 2025 habe ich mit monatlicher Berechnung der Nachzahlung für die Monate in 2015-2020 eine Einmalzahlung erhalten. Wird diese jetzt auf mein aktuelles Einkommen monatlich dazuaddiert oder erhöht es mein Einkommen 2015-2020 welches für die Unterhaltsberechnung unerheblich ist.
Danke
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#2
Bin kein RA aber denken ist noch nicht verboten. Leistungsfähigkeit steht im Gesetz. Du warst in der Vergangenheit leistungsfähiger, als bekannt war. Für die Zukunft sagt das nix aus. Wenn Du Schulden hättest, würde es gepfändet. Aber dann würdest Du die Frage nicht stellen. Das müsste sich so ähnlich wie mit Steuern beim Unternehmer verhalten. In diesen Fällen wird die Leistungsfähigkeit der Vergangenheit auch erst mit den Steuern sichtbar. Aber darum geht es bei dir ja nicht: Du warst da noch nicht pflichtig.

Ich würde sagen, unerheblich. Wir sind nicht beim Jobcenter. Und dennoch glaube ich, dass man dir das vorhalten wird. Man will ja an deine Kröten, da werden die kreativ.

Dennoch krass, wie lange dein Verfahren gedauert hat. Rechtssicherheit gibts in diesem Land ohnehin nicht. Ich suche jeden Tag den Rechtsstaat und bin noch nie fündig geworden
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#3
Vergessen zu erwähnen. Geht um Kindesunterhalt ab Zahlung 12/25
Also der aufgrund eines gewonnenen Gerichtsverfahrens für 2015-2020 wegen zu wenig gezahlten monatliche Lohn wurde 12/2025 einmalig gezahlt. Unterer 5stelliger Betrag.
Wird der jetzt auf mein derzeitiges Gehalt nach irgendeiner Methode verteilt? Diese Zahlung wird es sicher nicht noch einmal geben und bezog sich auf einen viel früheren Zeitraum.
Wenn das so gemacht werden würde, würde für die nächsten 15 Jahre beim Kindesunterhalt ein Einkommen unterstellt, das ich nicht habe und nie erreichen werde. Klingt seltsam
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#4
Einmalzahlung, das ist Roulette. Da gibts alles zwischen ignorieren für die Einkommensermittlung bis zu voll werten. Richter würfeln das aus.

Eigentlich sind Einmalzahlungen grundsätzlich Vermögen, nicht Einkommen. Aber da lacht die Jurisprudenz gerne drüber und rotzt irgendeine Lüge raus, damit sich der Raubzug für die Räuber lohnt. Wenn deine Klage um einen Arbeitgeber ging, der dir Einkommen vorenthalten hat und du hast dann diesen Batzen wieder herausgeklagt, dann ist es Einkommen und somit unterhaltsrelevant. Normalerweise zählt es denn zu den Monaten, die das erstrittene Einkommen wirtschaftlich betreffen, nicht der Zeitpunkt der Auszahlung. Also der Entstehungszeitraum. Verzugszinsen sind übrigens kein Einkommen. Wenn der Zeitpunkt in der fernen Vergangenheit liegt, dann wars das.

Aber das sind dünne Bretter. Vielleicht irre ich mich. Musst mal nach Beschlüssen suchen.
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#5
Gezahlt wurde mit monatlicher Aufschlüsselung für einen Zeitraum vor der Trennung 2015-2020. Ausgezahlt jetzt.
Im Internet finden sich Beschlüsse vom zuständigen OLG, die sich zum Teil widersprechen.
Selbst wenn man den Betrag auf 36 Monate aufteiltsind es monatlich knapp 1000,-
Auf dieser Grundlage soll ich dann 15 jahre unterhalt zahlen?
Das wäre schon schräg. Zumal die Zahlung mit Sicherheit nicht wiederholt wird.
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#6
Kindesunterhalt wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich im Mittel der letzten 12 Monate - also der Durchschnitt - ausgerechnet. Da jetzt (!) monatlich aufgeschlüsselt der Betrag aus dem streitgegenständlichen Zeitraum 2015-2020 ausgezahlt wird, wird die Gegenseite das auf jeden Fall unterhaltserhöhend verlangen - aber das ist eben nur die Gegenseite.

Es ist aber grundsätzlich auch so, dass sich Kindesunterhalt nach der nachhaltigen und aktuellen Leistungsfähigkeit berechnet und nicht nach einmaligen Sondereffekten. Nachgezahltes Arbeitsentgeld ist aber keine Abfindung. Also ist es ein Einkommenszuwachs. Die Gegenseite wird sagen, dass es monatlich zufließt, also mit einberechnet werden muss. Das ist m.E. falsch, weil es nicht dauerhaft (!) zufließt und kein nachhaltiger Einkommenszuwachs ist.

Ich denke, dass ein Gericht - wenn man keinen lustlosen und dauerhaft verblödeten Richter in 1. Instanz vorfindet - die monatlichen Zuflüsse zwar berechnen würde, aber der zeitlich begrenzte Mehrbetrag nicht zu einer dauerhaften Hochstufung führen darf. Ansonsten solltest du auf jeden Fall in die Beschwerdeinstanz gehen.

Kindesunterhalt gilt auch zukunftsbezogen. Und läuft die Zahlung noch z.B. 12 Monate und ist dann dein Gehalt nachvollziehbar geringer, ist die dauerhafte Miteinbeziehung unzulässig.

Ward ihr verheiratet?

Da am Ende das Ganze bei einem Anwalt landet (Anwaltspflichtr/Unterhalt), solltest du parallel immer darauf achten, dass er auch vernünftig argumentiert.
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#7
Hallo!
Ja, das ist auch meine Sicht. Es würde eine absurde Einkommensverzerrung für die nächsten mindestens 10 Jahre bedeuten und eine Unterhaltspflicht für 4 Kinder, die aus dem realen monatlichen Einkommen nicht zu tragen ist.
Hätte der Arbeitgeber rechtmäßig 2015-2020 bezahlt und ich den Betrag auf einem Konto gespart, würde das ja auch nicht auf mein aktuelles Einkommen aufgeschlagen werden.
Es fließt nicht monatlich zu, sondern als Einmalzahlung 5 Jahre später.
Wir waren verheiratet.....oder sind es noch. Verfahren läuft seit 6 Jahren.
Mittlerweile 3. Anwalt. Es ist fürchterlich. Er hat gerade wieder unauthorisiert ein Schreiben abgeschickt, das inhaltlich falsch ist. Macht die Gegenseite zwar auch seit 6 Jahren, aber das ist nicht mein Stil.Hätte er sich richtig eingelesen oder mich mal gefragt - zur Authorisierung Entwurf zugeschickt - wäre das nicht passiert. Die letzten beiden Anwältinnen waren auch fortwährend der Meinung meiner Ex und überhaupt sollte ich mich am Besten zurückziehen. Die erste meinte nach dem zweiten Termin, dass viele Männer ihren Frauen einfach viel mehr geben, als denen eigentlich zusteht. Dann wäre aber oft Ruhe. Inhaltlich hatte sie wahrscheinlich Recht, aber ich werfe dem Drachen doch nicht meine letzten 20 Jahre Arbeit in den Rachen.....
Also halte ich mal fest. Argumente für mich
a) Es ist eine 100% einmalige Zahlung aus Zeiten vor der Trennung und wird das unterhaltsrelevante Einkommen mit 100% Sicherheit künftig nie wieder erhöhen.
b)Kindesunterhalt gilt auch zukunftsbezogen. Und läuft die Zahlung noch z.B. 12 Monate und ist dann dein Gehalt nachvollziehbar geringer, ist die dauerhafte Miteinbeziehung unzulässig.
?
Danke
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#8
Diese 100% Sicherheit gibt es nicht vor Gericht. Die Hinweise sind Hinweise zur Argumentation. Es gibt viele Verästelungen und "vielleicht" Entscheidungen, die mit Begriffen wie Billigkeit verhüllt werden. So erhöht auch später festgestelltes höheres Einkommen den Pegel für den Begriff "eheprägendes Einkommen", es wird ja oft nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Trennungs- und Ehegattenunterhalt gefordert.
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#9
4 Kinder. Zusätzlich Forderung nach Trennungsunterhalt (sowieso) und evtl. Ehegattenunterhalt. Da wird die Aussage der Anwältin zum Witz "mehr zahlen, aber Ruhe ist." Wieviel mehr denn? Und erfahrungsgemäß nehmen die ein "Mehr" nicht dankend an, sondern wollen sonst noch mehr.

Da kommt ohnehin viel auf Dich zu. Da das relativ wenig thematisiert wurde, frage ich mich: Bist Du Elon Musk?

Also Vorsicht! Anwälte - und zwar alle - sehen Deine finanziellen Möglichkeiten - die NOCH da sind - auch! Das weckt Begehrlichkeiten.

Am Besten suchst Du die Seite von Markus Krall auf und versuchst zu eruieren, wo Du das Geld, in welcher Form auch immer, auf irgendeiner Vulkaninsel versteckst. In absehbarer Zukunft kommt bei Dir der Gedanke auf, ob eine Farm in Paraguay nicht die bessere Alternative wäre.
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#10
Hallo!
5 Kinder....aktuell deckt eines seinen Bedarf alleine.
Trennungsunterhalt fordere ich,wegen Abzug des geleisteten Unterhaltes an die Kinder......leider seit drei vier Jahren deutlich erschwert durch die Rechtsprechung des BGH zum Abzug des Naturalunterhaltes beim Betreuenden.
Mir geht es vor allem, um die Verrechnung des offenen Kinderunterhaltes wegen Mangelfall in den ersten drei Jahren.

Danke ersteinmal.
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