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Hallo! Ich darf mich gerade mit der Haftungsquote beim Volljährigenunterhalt auseinandersetzen.
Hat jemand Erfahrung damit der erwerbslosen Mutter - jüngstes Kind 11 Jahre - ein fiktives Einkommen für die Haftungsquote zuzurechnen?
Mutter studiert im u.a. Fernstudium. Beweis schwierig.
Danke
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08-05-2026, 13:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-05-2026, 13:38 von Nintendo.)
Ist das volljährige Kind privilegiert (geht zur Schule) oder nicht?
Wenn nein, dann wird das aktuelle Einkommen der Mutter angesetzt und fertig. Als Student 0€ oder das Bafög-Einkommen der Mutter (gibt fette Bafög-Boni für eigene Kinder unter 14).
Keine Pflicht der Mutter Arbeit aufzunehmen. Dein Selbstbehalt steigt aber, auch wird das volle Kindergeld abgezogen, sodass der Unterhalt bei gleicher Stufe um ca. 125€ sinkt.
Du kannst aber auch kostenloses Wohnen bei der Mutter als Unterhalt anrechen.
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Nicht privilegiertes Kind: Ende. Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Privilegiertes Kind: Da gilt es, die Haftungsquote anzugreifen, Antragsgegner ist das Kind, nicht die Mutter. Zwischen Mutter und Vater gibt es keine Verpflichtungen, keine Auskunftsrechte. Es läuft immer über das Kind. Argumentation gegenüber dem Kind ist, dass die Mutter ihrer gesteigerte Erwerbsobliegenheit nicht genügt, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit verpflichtet wenn sie sonst kein Einkommen hat. Da sie das nicht tut, muss sie sich ein fiktives Einkommen zurechnen lassen, wodurch die Haftungsquote für den Vater günstiger wird. Vorgerichtlich kannst du selbst argumentieren und verlangen, gibt es keine Einigung herrscht wie im übrigen Unterhaltsrecht Anwaltspflicht. Der Gang zum Anwalt ist dann unvermeidlich.
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Dankeschön. Privilegiert.
Also kann ich die Anrechnung eines fiktiven Einkommens fordern. Habt Ihr ein passendes BGH Urteil?
Kostenloses Wohnen anrechnen…..dachte, dass das nicht geht?! Habt Ihr da ein Urteil parat? Dankeschön
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Zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit gibt es tonnenweise Beschlüsse bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf. Auch das Werk "Unterhaltsanspruch privilegierter volljähriger Schüler gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB, TG-1085" ist noch vollumfänglich gültig:
https://dijuf.de/fileadmin/Veranstaltung...ehrige.pdf
Darin ebenfalls sehr viele Beschlüsse.
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