21-09-2009, 23:18
Moin Kollegen,
habe mal ein paar Rückfragen über eine Situation die mir nicht geläufig ist, da sie über meine Situation hinaus geht:
Ein Kollege steht vor folgender Situation:
Sie - verheiratet - 3 Kinder (4,8,11)
Er - keine Kinder aber sich auf eine kurze Geschichte eingelassen
Jetzt heisst es, sie sei schwanger und schwangerschaftsabbruch kommt nicht in frage
Meine Gedanken dazu bisher:
1) Vater des Kindes, ist erstmal ihr Ehemann, zumindest bis er feststellen lassen hat, er ist nicht der Vater und dann geht die Vatersuche los, oder?
2) da die Ehe kippen wird, wird sie wohl zu Ämtern und Anwälten rennen, somit wird mein Bekannter dann wohl bald ne Aufforderung zur Vaterschaftsfeststellung bekommen, richtig?
3) Der noch Ehemann, ist seinen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sowieso, aber rein theoretisch könnte die noch Ehefrau ihren Ehegattenunterhalt verwirkt haben, oder? Habe da zumindest ähnliches mal gelesen.
4) den Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter, sowie den Kindesunterhalt für das neugeborene Kind, fällt auf meinen Bekannten herab.
5) Kindesunterhalt berechnet sich nach den letzten 12 Monaten Gehalt meines Bekannten, vor Geburt, und schliessen somit Sonderzahlungen durch Provisionen, Abfindung (durch Arbeitsplatzwechsel) etc in voller höhe mit ein.
Bei Veränderung kann er frühestens nach 3 Jahren auf Abänderung klagen, die Provisionen sind nicht mehr so gut und Abfindung im > 20.000EUR netto Bereich gibts ja auch nicht jedes Jahr (wird die vielleicht nur Anteilig berechnet?).
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt? Wird eine vorherige Situation mit ihrem Noch-Ehemann irgendwie fiktiv erstellt? Also vielleicht ihre irgendwann mal erlangte Qualifikation, davon das letzte Gehalt, oder das was ihr in der Ehe als "Haushaltsgeld" zur Verfügung stand zur Berechnung da genommen, oder gibt es hier ein Minimum was da greift?
Wie sieht es aus mit dem Gütern aus der Ehe, werden diese als Vermögen auf ihrer Seite ggfs. berücksichtigt? Weiss nicht was sie da bekommen könnte, wenn überhaupt - da ja glaube ich zumindest hier bei Trennung eine Schuldfrage aufkommen wird und da hat sie ja ordentlich nen Bock geschossen.
Ich kenne mich gut aus mit Fällen, die meiner Geschichte ähneln, aber vieles weitere ist halt auch nur angelesen, vielleicht kann mir einer von euch hier aushelfen und mal kurz was dazu sagen - würde sehr helfen, da der Kollege natürlich nicht "vernetzt" ist, sprich kein Internet - sowas solls noch geben ...
Vielleicht noch als Anmerkung, er würde natürlich wie viele von uns für sein Kind aufkommen wollen, wenn es in Massen bliebe aber so wie ich die Situation einschätze, trifft es ihn, ggfs noch härter als mich, da keine Kinder vorhanden waren bei der Mutter ...
Vielleicht kann mal jemand fix konstruktiv meine Fragen beantworten und ein paar Tipps geben, eventuell auch was ich übersehen oder vergessen haben könnte.
Kann er zB wenn da mal nen Anwalt anklopfen sollte sagen: er lässt nichts feststellen? bis zumindest keine wirklichen Zweifel, zB negativer Vaterschaftstests des Ehemanns vorliegen und somit Bedarf besteht?
Wie sieht es im Falle, dass die Ehe geschieden wird aufgrund der Vorfälle, aus mit Verpflichtungen des Noch-Ehemanns aus, habe ich die richtig erkannt? Was wäre in dem Falle, dass die die Ehe weiterführen sollten, wovon ich natürlich erstmal nicht ausgehen?
gruß
malko aka der Rastlose
habe mal ein paar Rückfragen über eine Situation die mir nicht geläufig ist, da sie über meine Situation hinaus geht:
Ein Kollege steht vor folgender Situation:
Sie - verheiratet - 3 Kinder (4,8,11)
Er - keine Kinder aber sich auf eine kurze Geschichte eingelassen
Jetzt heisst es, sie sei schwanger und schwangerschaftsabbruch kommt nicht in frage
Meine Gedanken dazu bisher:
1) Vater des Kindes, ist erstmal ihr Ehemann, zumindest bis er feststellen lassen hat, er ist nicht der Vater und dann geht die Vatersuche los, oder?
2) da die Ehe kippen wird, wird sie wohl zu Ämtern und Anwälten rennen, somit wird mein Bekannter dann wohl bald ne Aufforderung zur Vaterschaftsfeststellung bekommen, richtig?
3) Der noch Ehemann, ist seinen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet, sowieso, aber rein theoretisch könnte die noch Ehefrau ihren Ehegattenunterhalt verwirkt haben, oder? Habe da zumindest ähnliches mal gelesen.
4) den Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter, sowie den Kindesunterhalt für das neugeborene Kind, fällt auf meinen Bekannten herab.
5) Kindesunterhalt berechnet sich nach den letzten 12 Monaten Gehalt meines Bekannten, vor Geburt, und schliessen somit Sonderzahlungen durch Provisionen, Abfindung (durch Arbeitsplatzwechsel) etc in voller höhe mit ein.
Bei Veränderung kann er frühestens nach 3 Jahren auf Abänderung klagen, die Provisionen sind nicht mehr so gut und Abfindung im > 20.000EUR netto Bereich gibts ja auch nicht jedes Jahr (wird die vielleicht nur Anteilig berechnet?).
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie berechnet sich der Betreuungsunterhalt? Wird eine vorherige Situation mit ihrem Noch-Ehemann irgendwie fiktiv erstellt? Also vielleicht ihre irgendwann mal erlangte Qualifikation, davon das letzte Gehalt, oder das was ihr in der Ehe als "Haushaltsgeld" zur Verfügung stand zur Berechnung da genommen, oder gibt es hier ein Minimum was da greift?
Wie sieht es aus mit dem Gütern aus der Ehe, werden diese als Vermögen auf ihrer Seite ggfs. berücksichtigt? Weiss nicht was sie da bekommen könnte, wenn überhaupt - da ja glaube ich zumindest hier bei Trennung eine Schuldfrage aufkommen wird und da hat sie ja ordentlich nen Bock geschossen.
Ich kenne mich gut aus mit Fällen, die meiner Geschichte ähneln, aber vieles weitere ist halt auch nur angelesen, vielleicht kann mir einer von euch hier aushelfen und mal kurz was dazu sagen - würde sehr helfen, da der Kollege natürlich nicht "vernetzt" ist, sprich kein Internet - sowas solls noch geben ...
Vielleicht noch als Anmerkung, er würde natürlich wie viele von uns für sein Kind aufkommen wollen, wenn es in Massen bliebe aber so wie ich die Situation einschätze, trifft es ihn, ggfs noch härter als mich, da keine Kinder vorhanden waren bei der Mutter ...
Vielleicht kann mal jemand fix konstruktiv meine Fragen beantworten und ein paar Tipps geben, eventuell auch was ich übersehen oder vergessen haben könnte.
Kann er zB wenn da mal nen Anwalt anklopfen sollte sagen: er lässt nichts feststellen? bis zumindest keine wirklichen Zweifel, zB negativer Vaterschaftstests des Ehemanns vorliegen und somit Bedarf besteht?
Wie sieht es im Falle, dass die Ehe geschieden wird aufgrund der Vorfälle, aus mit Verpflichtungen des Noch-Ehemanns aus, habe ich die richtig erkannt? Was wäre in dem Falle, dass die die Ehe weiterführen sollten, wovon ich natürlich erstmal nicht ausgehen?
gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko
malko