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Zeitschrift "Das Jugendamt"
#1
Im Gegensatz zu uns entsorgten Vätern steht dem herrschenden System eine Vielzahl von Behördenstellen, Institutionen und halbstaatlichen Instituten, Netzwerken, Weiterbildungen, eigenen Informationskanälen zur Verfügung.

Einer dieser Kanäle sind Fachzeitschriften. So gibt es z.B. "Das Jugendamt - Zeitschrift für Jugendhilfe und Familienrecht". Ab und zu sehe ich rein, wenn ich in die Universitätsbibliothek der nächsten Uni komme, wo sie zur Verfügung steht.

Interessant ist, mit welchen Themen sich dieses Jugendamtsheft beschäftigt. Denn das sind die Themen, mit denen auch das Jugendamt am meisten zu kämpfen hat :-) Mal ein Blick ins Verzeichnis des letzten Jahres:

- Unzählige Artikel mit Auslandsberührung, darunter elf (!) eigene Länderberichte, wie in diesen Ländern Unterhalt geltend zu machen ist. Viele Spezialfälle, darunter eine Menge zu Vaterschaftsfragen.

- Viele Tricks, um Beiständen dabei zu unterstützen, das Maximum rauszuholen und grenzenlos zu handeln. So gibt z.B. Artikel über "Zulässigkeit der Weitergabe von Daten eines Unterhaltspflichtigen während einer laufenden Beistandschaft an die Mutter" oder "Übermittlung von Daten des unterhaltspflichtigen Elternteils durch einen Beistand an die UV-Stelle aufgrund Einwilligung des Elternteils, der die Beistandschaft beantragt hat"

- Nur wenig zum Sorgerecht und Umgangsrecht. Das interessiert die Jugendämter wenig, auch nicht wenn es sich um vom Jugendamt betreute Pflegekinder handelt.

- Dagegen sehr viel, das sich um die letzten Cents der Pflichtigen dreht. Artikel wie "Insolvenzeröffnung für den Unterhaltsschuldner am ersten Tag des Monats; zur Pfändbarkeit des für diesen Monat geschuldeten Unterhalt", "Konkurrenz von Pfändungsbeschlüssen".
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#2
Hiess die Zeitschrift "Das Jugendamt" nicht früher mal "Das Reichsjugendamt"? Aber ich denke, dass sich von den Inhalten seit damals nicht viel verändert hat.
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#3
das jugendamt ist gut organisiert und die haben einen riesen vorteil: das ist deren beruf und kriegens auch noch bezahlt. wir machen alles nebenberuflich, natuerlich ohne staatliche unterstuetzung. der naechste profit liegt in der gesetzgebung und der richter und das jugendamt haben den gleichen arbeitgeber. da kann schon aus diesem grund kaum etwas faires heraus kommen. und selbst die beistaende schreiben unverbluemt, dass viele anwaaelte gut mit dem jugendamt zusammen arbeiten und kooperativ sind. das ist dann der hoehepunkt! der eigene anwalt verstaendigt sich mit dem gegner ohne dass der auftraggeber, naemlich der zahlemann, etwas weiss. was ist das fuer eine welt. kein wunder, dass mittlerweile auch schon mal anwaelte erschossen werden, so wie vor einigen monaten.
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#4
richtig, der Unterhaltspflichtige ist der extrem schwächere Part. Wer schützt eigentlich den? Da wird das Gericht, die Rechtssprechung nur noch zur Farce.
Weil jemand vor Gericht sagt, ich könnte kotzen wir er zu einem maximalen Unterhaltssatz verdonnert! Was hat das mit Gericht- Gerechtigkeit zu tun?
Und der Beistand feigst sich denn noch einen. Es bleiben denn ja für einen Kranken 740 Euro von der Rente übrig.

Eine absolute Verarschung.
Jeder muss sich selbst fragen, ob er dieses Spiel, das Gesicht eines faschistischen Staates mitspielt oder lieber die Reissleine zieht.
Live or Die...Make Your Choice
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#5
ich hätte schon einen Titel für eine Gegenzeitschrift: "Teeren und Federn!"
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#6
NÖ:

Eine Gegenzeitschrift könnte ganz zweideutig "Genetischer Abfall" heißen.

ICH meine natürlich die Beistände damit...
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#7
(13-10-2009, 15:56)vorsichtiger schrieb: ICH meine natürlich die Beistände damit...
Die Beistände sind doch (relativ) harmlos! Die sind auf Kohle raus, um den städtischen Finanzhaushalt nicht ganz so arg aus dem Gleichgewicht zu bringen. Da braucht es halt GeldeintreiberInnen. Voll normal!

Es geht ja im Grunde nicht um´s Kind, sondern, in der eigenen Behörde nicht so viel Geld für den Unterhaltsvorschuss für Kinder, die Deutschland ja so vermißt, auszugeben.

Die viel GefährlicherInnen sind die , die sich im ASD befinden. Ok, die sitzen ein bis zwei Türen weiter bei den Geld-EintreiberInnen. Doch sollte meiner Meinung nach gut unterschieden sein!

BGH, 23.02.2006 - III ZR 164/05

Der Träger des Jugendamts, dessen Mitarbeiter ein Kind auf der Grundlage der §§ 42, 43 SGB VIII vorläufig in einer Pflegefamilie unterbringen, haftet nicht für ein Verschulden der Pflegeeltern während der Betreuungszeit, durch das das Kind einen (gesundheitlichen) Schaden erleidet.


Weckt Dich morgens ganz früh der ASD, dann sag Deinen Kindern ade´.

Angel
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#8
was ist ADS?
Live or Die...Make Your Choice
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#9
ADS: Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom/-störung, leichte Ablenkbarkeit und geringes Durchhaltevermögen, bei Verbindung mit Hyperaktivität auch als ADHS bezeichnet

ASD: Allgmeier sozialer Dienst (oder wars doch "AntiSozialer Dienst ?) Confused
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#10
(13-10-2009, 21:14)Gemsbock schrieb: ASD: Allgmeier sozialer Dienst (oder wars doch "AntiSozialer Dienst ?) Confused

puh, zum glueck kein naziverein. ich dachte schon ihr holt die nazischiene raus.
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#11
(14-10-2009, 01:46)Cocktail-Detlef schrieb: puh, zum glueck kein naziverein. ich dachte schon ihr holt die nazischiene raus.
Gar nicht nötig. Das machen eher Leute aus dem benachbarten Ausland. Cool
Hier aber trotzdem erschreckende Erkenntnisse.
http://kinderklau.blogspot.com/2009/10/h...rgabe.html
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