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Frauenunterhalt wird gefordert nach längerer "Auszeit"
#1
Meine Ex-Frau hat sich 2006 von mir getrennt. Wir haben eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Hier wurde ein Frauenunterhalt (Ehegattenunterhalt, bzw. Trennungsunterhalt) von 650,- € vereinbart.

Was zu dieser Zeit keiner wissen konnte, dass meine Frau in einer neuen Beziehung war und im August 2008 heiratete und mir den Frauenunterhalt gnädigerweise erlies. Leider ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung nichts über den Fall der Wiederverheiratung niedergeschrieben.

Jetzt fordert meine Frau über ihren Anwalt, dass ich den über einen Jahr fälligen Betrag zahlen soll und bis Ende nächsten Jahres weiterzahlen soll.

Als Nachteil ist für mich, da ich als Beamter meiner Pflicht nachgekommen bin die Besolungsstelle zu informieren, dass ich keinen Ehegattenunterhalt mehr zahle und dadurch den Familienzuschlag und auch den steuerlichen Vorteil (Freibetrag) verloren habe. Außerdem habe ich mich bereit erklärt die Kinder (8,12) zu meiner privaten Krankenversicherung hinzuzunehmen. Meine Frau behauptet ich hätte eigenmächtig damals die Zahlung eingestellt.

So, nun ist guter Rat teuer: Meine Fragen:


1.
Kann sie den Betrag rückwirkend geltend machen (habe zwei Zeugen, dass sie mir die Zahlung erlassen hat)?

2.
Wie sieht es in der Zukunft aus, da sie doch wieder geheiratet hat?
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#2
Ich verstehe die beiden Alternativen der Umfrage nicht.

Generell entfällt der EU Anspruch, wenn Deine Ex-Frau wieder geheiratet hat. Und, wenn Du zwei Zeugen hat, die bestätigen, dass Deine Frau Dir den Unterhalt erlassen hat, dann sollte das für ein Gericht ausreichen. Sei Dir aber der Glaubwürdigkeit und Stabilität Deiner Zeugen hundertprozentig sicher - manche Kameraden erzählen vor Gericht manchmal etwas ganz anderes, als sie Dir im Zweiergespräch erzählen.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Ich glaube das mit den "Alternativen" habe ich falsch verstanden, geracde habe ich mich zum ersten mal eingeloggt! Aber wie ist es, wenn es doch in der Scheidungsfolgenvereinbarung noteriell abschlossen wurde?
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#4
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist nicht unendlich gültig. Selbstverständlich kann die jederzeit geändert werden, entweder durch Übereinkunft der Vertragsparteien oder durch einen Richter, wenn einer der Unterzeichner erfolgreich klagt. Eine ursprüngliche notarielle Beurkundung der Vereinbarung besagt überhaupt nichts, deshalb wird sie nicht gültiger oder ungültiger.

Bei einer Heirat hättest du eine Klage auf Wegfall zweifellos gewonnen. Es besteht bei einer Neuheirat unstrittig kein Anspruch mehr auf Ehegattenunterhalt. Das kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, so dass die Verneinung ihrer mündliche Zusage auf Wegfall auch ohne Zeugen höchst unglaubwürdig klingt. Es sieht vielmehr nach Betrugsversuch aus: Erst zusagen um eine formale Änderung der Vereinbarung zu vermeiden, dann sich nicht mehr erinnern wollen und mit der fortbestehenden, aber unrechtmässigen Vereinbarung kassieren wollen. Sprich von "Betrugsverdacht" und begründe das.

Das Problem ist im Moment für dich, dass diese Vereinbarung immer noch in ihren Händen ist. Die muss sofort weg, denn es ist ein vollstreckbarer Titel, der eine geladene Waffe in ihren Händen darstellt (Pfändung droht!). Weigert sie sich, sie für ungültig zu erklären (was sie durch das Anwaltsschreiben bereits ausgesagt hat), musst du sofort klagen. Sofort heisst am Montag. Morgen. Leider wurde von der letzten Anwaltsministerin vor drei Monaten Anwaltspflicht eingeführt, so dass du am Montag erst einmal zum Anwalt musst, damit der auch noch seine fetten Rechnungen abladen darf. Es könnte auch gut möglich sein, die Vereinbarung rückwirkend für ungültig zu erklären, zumindest muss die Aussetzung der Vollstreckbarkeit drin sein.

Gehe bloss keine Kompromisse ein. Die Taktik der Gegenseite riecht nach irren Forderungen, um sich nachher auf Kompromisse "in der Mitte" herunterhandeln zu lassen, nach dem Motto: Ich kriege zwar nichts, also fordere ich 10, um dann großzügig auf 5 runterzugehen.
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#5
Wie immer ist der Kommentierung durch p nichts hinzuzufügen. Smile

Deinen Anwalt wird im übrigen auch die Ex bezahlen müssen, da sie voll und ganz Baden gehen wird.

Parallel könntest Du vielleicht noch eine Beschwerde in Richtung Anwaltskammer lostreten wegen Falschberatung Deiner Ex-Frau bei vollkommener Chancenlosigkeit.

Da gibt's dann (hoffentlich) gleich internen Gegenwind und die Prozesswut kühlt sich ggf. ab.

Gruß,
Master Chief
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#6
Auch ich schliesse mich "p"s Ausführungen kompromisslos an und füge noch hinzu, das es hier wirklich "brennt" und, schneller als sonst, Klage erhoben werden sollte.

Hier versucht man wieder einmal das Unterhaltsmaximierungsprinzip im betrügerischen Sinne auf das Äusserste auszureizen.

Die Ex hat keinen Anspruch mehr auf irgendeinen Cent von unterhalt, egal, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Hier steht das Familienrecht Ausnahmsweise voll auf deiner Seite und das sollte jetzt voll durchgezogen werden.

Falls der Betrugsverdacht auch noch bestätigt werden sollte, kann man die Anwaltskosten ebenfalls noch der gegnerischen Partei auflasten, ausserdem sollte noch eine Betrugsanzeige im strafrechtlichen Sinne in Erwägung gezogen werden.

Den Paragrafen kann ich noch raussuchen, wenn gewünscht.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#7
Ausgehend von dem Betrag 650 Euro, was genau 1000 Franken entspricht und den schweizerisch tönenden Begriffen wie Frauenunterhalt und Scheidungsfolgenvereinbarung nehme ich an, dass der Fall in der Schweiz spielt. Da sieht es dann rechtlich doch etwas anders aus als in Deutschland.
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#8
Bedanke mich nochmal für die nette Beratung :-)
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#9
Was es denn schweizer oder deutsches Recht?
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#10
nein deutsches recht

nu bin ich gespannt wie es ausgeht, war beim anwalt
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#11
1. Trau keiner Frau.
2. Eine Absicherung für Männer gibt es in Deutschland nicht.
3. Frauen kriegen für die unverschämtesten Forderungen noch PKH.
4. Frauen heiraten, lassen sich scheiden, gehen eine neue Partnerschaft ein und wenn auch die scheitert, dann kann eine deutsche Frau ja wieder bei dem Erstmann die Hand aufhalten.

Wer bringt den Schlitzmenschen mal bei, dass sie gefälligst für ihren unsteten Lebenswandel selbst verantwortlich sind und ihn bitte schön auch selbst finanzieren sollen?
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