20-11-2009, 19:57
Vater und Mutter geschieden, Vater neu geheiratet und ein weiteres Kind.
Tochter aus erster Ehe studiert und verklagt nur den Vater auf Unterhalt, da Mutter nicht leistungsfähig.
Mutter lebt von neuem Ehegatten getrennt und verlangt von diesem keinen Trennungsunterhalt.
Dieser (übrigens der Prozessbevollmächtigte der Tochter) unterstützt die Mutter lediglich
mit kleineren darlehensweise zur Verfügung gestellten Geldbeträgen.
Urteil:
Vater darf von seinem Gehalt Unterhalt und Studiengebühren (Mehrbedarf) zahlen.
Mutter ist nicht unterhaltspflichtig, da auf lediglich fiktiven Einkünften im Wege der
Vollstreckung nicht zurückgegriffen werden kann. Damit ist ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt gemeint!
Den macht sie nicht geltend, nicht wahr
Vater hat weiterhin seine private Rentenversicherung ruhend zu stellen.
Das einzig Positive aus dem Urteil ist wohl, dass ein Gitarrenunterricht eines Kindes
nicht als Mehrbedarf angesehen wird.
Lest es euch durch! Meiner Meinung nach ein richtiges Schmankerl aus dem Bereich deutsches
Unterhaltsrecht.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...7DAA1F01C3}
Tochter aus erster Ehe studiert und verklagt nur den Vater auf Unterhalt, da Mutter nicht leistungsfähig.
Mutter lebt von neuem Ehegatten getrennt und verlangt von diesem keinen Trennungsunterhalt.
Dieser (übrigens der Prozessbevollmächtigte der Tochter) unterstützt die Mutter lediglich
mit kleineren darlehensweise zur Verfügung gestellten Geldbeträgen.
Urteil:
Vater darf von seinem Gehalt Unterhalt und Studiengebühren (Mehrbedarf) zahlen.
Mutter ist nicht unterhaltspflichtig, da auf lediglich fiktiven Einkünften im Wege der
Vollstreckung nicht zurückgegriffen werden kann. Damit ist ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt gemeint!
Den macht sie nicht geltend, nicht wahr
Vater hat weiterhin seine private Rentenversicherung ruhend zu stellen.
Das einzig Positive aus dem Urteil ist wohl, dass ein Gitarrenunterricht eines Kindes
nicht als Mehrbedarf angesehen wird.
Lest es euch durch! Meiner Meinung nach ein richtiges Schmankerl aus dem Bereich deutsches
Unterhaltsrecht.
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...7DAA1F01C3}