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1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter
#51
(04-12-2009, 04:35)Master Chief schrieb: Tut mir leid, wenn ich die Party mit meiner Meinung störe, aber dem überwältigenden Rauschen im Blätterwald wird eine gespenstische Stille folgen.
Manche scheinen die Mechanismen zu verdrängen, die zu der Situation führten, in der wir heute stecken.

Immerhin: Die Gegenseite ist geschockt, ja konsterniert, rudert teilweise bereits zurück. Sie wird sich jedoch wieder erholen, und bei der künftigen Gesetzesänderung beinharte Auflagen für Väter fordern, die das SR beantragen möchten.
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#52
(04-12-2009, 08:40)blue schrieb: Der djb wehrt sich zumindest mit Händen und Füßen.

Die Deutlichkeit des EGMR-Urteils hat mich überrascht, aber die djb-Pressemeldung überrascht mich Null. Die hätte man schon vor Jahren wortwörtlich vorformulieren können :-)

Soweit ich im Urteil gelesen habe, wird es gesteigerter Anstrengungen und den massiven Einsatz von Trickserjuristen und Winkeladvokaten bedürfen, noch eine Ungleichbehandlung zu bewahren. Jede Kritik an den Verhältnissen nichtehelicher Verhältnisse trifft schliesslich auch auf eheliche Verhältnisse zu, höchstens die Zahlenverhältnisse sind verschoben. Man müsste dann auch, wie der djb indirekt fordert, auch das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall bei Verheirateten wieder abschaffen.

Das EGMR-Urteil ist das Maximum, das erreichbar war. Man kann sich über die deutschen Bremserinnen ärgern und alles in Zweifel ziehen, aber über dieses Urteil nicht. Strassburg hat das Optimum geliefert.
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#53
Nun stellt sich die Frage, wie wir weitermachen. Sicher ist bisher folgendes: §1626a BGB ist vom höchsten Gericht dieses Kontinents für menschenrechtswidrig erklärt worden. Nach drei Monaten wird das Urteil rechtskräftig. Deutschland wird sicherlich keine Berufung zur grossen Kammer einlegen.

Einige Kommentatoren sagen, dieses Urteil würde es möglich zu machen, nach Rechtsgültigkeit in drei Monaten sofort auf gemeinsames Sorgerecht zu klagen. Ich kenne mich mit europäischem Recht aber zu wenig aus, um das zu beurteilen.

RA Rixe hat wahrscheinlich jetzt alle Hände voll zu tun und den Briefkasten übervoll mit Presseanfragen. Wenn sich in ein paar Wochen das gelegt hat, könnte man ihn anschreiben. Wenn wirklich Klagen möglich sind (auch wenn es nur schwebende Verfahren bis zu einer Gesetzesänderung werden), müsste es möglich sein, einen Musterantrag zu erstellen, den übers Internet jedem willigen Vater kostenlos zur Verfügung zu stellen, so dass am 3.2.2010 ein paar Briefkästen der Amtsgericht Deutschlands überquellen. Vielleicht macht Rixe sogar einen Musterantrag gegen Honorar.

Ziel: Die Sache heiss halten, Druck ausüben, zeigen dass eine Menge Väter betroffen sind.
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#54
Eine Artikelperle von Bettina Röhl: http://debatte.welt.de/weblogs/238/sex+m...ht?req=RSS Das fetzt rein, für sowas wäre früher jeder Autor aus der Redaktion geflogen :-)

Und eine Presseschau: http://www.netzeitung.de/presseschauen/1527800.html
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#55
(04-12-2009, 12:22)p schrieb: Eine Artikelperle von Bettina Röhl
Liest sich gut. Jedoch sehe ich einen Widerspruch und verstehe nicht so ganz, warum sie hauptsächlich aufs BVerfG einprügelt.

Hier der Widerspruch:
Bei genauerer Betrachtung ist die Straßburger Entscheidung ein gewaltiger Schlag ins Kontor des Bundesverfassungsgerichtes und entsprechend schnell hat die neue Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger postwendend auch angekündigt zu reagieren und die deutsche Gesetzeslage zu ändern, zu Gunsten der Väter.

Das BVerfG kann nur die vorhandenen Gesetze umsetzen. Und wie wir alle wissen, sind einige Gesetze eben so gestaltet, dass sie immer anders ausgelegt werden können. So lange das Wort "Billigkeit" in der Gesetzgebung verwendet wird, werden halt Urteile gefällt, die der "Billigkeit" entsprechen.

Klarere Gesetze ==> Weniger Billigkeitsentscheidungen ==> Weniger Klagen ==> Weniger Richter ==> Weniger Rechtsanwälte.

Aber wer will das schon? Wink
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#56
Naja, die Prügel aus Straßburg gehen natürlich primär gegen den Gesetzgeber.
Dieser kann sich aber immer bequem zurück lehnen, da das BVerfG dieses Gesetz geprüft und für i.O. befunden hat.

Gerade das BVerfG, dass genau auf solche Dinge zu achten hat, hat da schmählich versagt.

Ein fehlerhaftes Werkstück herzustellen, kann passieren.
Aber die Qualitätskontrolle sollte das feststellen und aussteuern.
Wenn das nicht klappt, bekommt zurecht die Qualitätssicherung einen auf den Deckel und nicht die Fertigung.
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#57
(04-12-2009, 12:44)blue schrieb: Jedoch sehe ich einen Widerspruch und verstehe nicht so ganz, warum sie hauptsächlich aufs BVerfG einprügelt.

Korrekt, es gibt zwei Haupttäterinnen: Das BVerfG, das sich auf ewige Zeiten mit der Urteilsschande 2003 beschmutzt hat (Frau Jaeger war übrigens mitverantwortlich, was dazu führte dass sie vom jetzigen Verfahren ausgeschlossen war - so fallen machen Dinge doch wieder auf die Urheberinnen zurück).

Andererseits war bei der letzten grösseren Reform speziell dieser Punkt bereits ein Riesenstreitpunkt, die Verantwortung für den damals festgelegten Ausschluss der Väter trägt ironischerweise wieder Schnarrenberger, in deren paar Monate Amtszeit damals genau die entscheidenden Beschlüsse gefallen sind. Natürlich waren auch CDU und FDP dafür sowie nach dem Regierungswechsel Grüne und SPD. Die Prügel verdienen alle Parteien und das BVerfG.

(04-12-2009, 12:44)blue schrieb: Das BVerfG kann nur die vorhandenen Gesetze umsetzen.

Nein, umsetzen tun die niedrigeren Gerichte. Das BVerfG hat ausschliesslich den Auftrag, die Verfassungsmässigkeit einer Entscheidung oder eines Gesetzes zu prüfen. Im Umkehrschluss könnte man nun sagen, dass das deutsche Grundgesetz den Menschenrechten widerspricht.

Wenn es stimmt, was der Kommentator zu Röhls Artikel schreibt, dann hat seit dem 1.12.2009 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Vorrang vor der deutschen Verfassung. Deutschland hat den Lissaboner Vertrag unterzeichnet. Die Umsetzung ist also verpflichtend, da gibt es keinen Spielraum mehr.
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#58
Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden von WEM benannt?

Richtig: Von DEN PARTEIEN. Und die setzten die Richter ein, von denen sie vermuten, daß diese möglichst ihren Kurs bestätigen.
Mir kann keiner erzählen, daß die Verfassungsrichter das Grundgesetz zum Massstab genommen haben. Das Grundgesetz sagt nämlich, daß niemand diskriminiert werden darf. Wenn schon jeder BLINDER das erkennen kann, daß es nicht gleich sein kann, wenn unledige gegenüber ledigen Vätern diskrimiert werden, warum konnten es die Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht nicht ? Eine Schande für die deutsche Justiz, ein Poporz, nicht umsonst ist Deutschland im Korruptionsranking nur im Mittelfeld.

Ich bin dagegen, daß die Europäische Verfassung unser Grundgesetz aushöhlt, weil wir über uns selbst bestimmmen sollten.
In diesem Fall jedoch haben Europäische Richter die Deutschen Gerichte an das Grundgesetz errinnert. Wir brauchen uns nicht einreden lassen, daß die Gleichbehandlung von Menschen dem Grundgesetz zuwider läuft. Das machen nur antidemokratische Schreiberlinge und Politiker.
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#59
Auch international wird es wahrgenommen. Smile

Under current German law, unmarried fathers can be refused access by the mother.
German father strikes a blow for single dads
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#60
Nach den Äußerungen von Leutheusser & Co. wird es wohl auch zukünftig kein automatisches Sorgerecht geben. Wahrscheinlich werden die ledigen Väter dann zu Bittstellern vor Gericht:

Interessenverbände von Vätern fordern seit längerem ein automatisches gemeinsames Sorgerecht auch für Eltern ohne Trauschein. Dies stößt jedoch in der Bundesregierung und im Parlament auf Vorbehalte: Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten. Väter müssten aber auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter ein Sorgerecht bekommen können.
Ähnlich äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU): "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will."

http://www.sueddeutsche.de/politik/223/496538/text/
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#61
(04-12-2009, 14:12)borni schrieb: Nach den Äußerungen von Leutheusser & Co. wird es wohl auch zukünftig kein automatisches Sorgerecht geben. Wahrscheinlich werden die ledigen Väter dann zu Bittstellern vor Gericht:
Es wird mit aller Wahrscheinlichkeit so laufen, wie es in 1 BvL 20/99 vom 29.1.2003 geschrieben steht.

Der Gesetzgeber kann die Verfassungswidrigkeit auf verschiedene Weise beheben. So kann er etwa jedem Elternteil, bei dem diese Voraussetzungen vorliegen, ein Antragsrecht auf gerichtliche Prüfung einräumen, ob eine gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil dem Kindeswohl dient. Der Gesetzgeber kann aber auch dem Elternteil die Möglichkeit eröffnen, die mangelnde Zustimmung des anderen Elternteils gerichtlich am Maßstab des Kindeswohls überprüfen und gegebenenfalls ersetzen zu lassen.
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#62
So einfach geht das nicht. Da müssen noch mehr Tricks und faule Eier eingebaut werden. Sonst kann ein nichtehelicher Vater, dem nach gerichtlicher Prüfung das Sorgerecht verweigert wird wieder bis ganz nach oben ziehen. Die Verweigerungsgründe müssten denen von §1671 BGB entsprechen, ansonsten begehen die Gerichte wieder eine beweisbare Diskriminierung. Die Hürden von §1671 BGB sind durchaus nicht niedrig.

Der wichtigere Grund für eine gerichtliche Prüfung ist natürlich Business und Umsätze für Anwälte, Rechts- und Helferindustrie. Altbekannte Motivation, oft ohne jede Scham offen geäussert.
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#63
Zitat:Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies sei dann keine gute Lösung, wenn schon bei der Geburt des Kindes Vater und Mutter nicht mehr zusammenlebten.

Ich verstehe nicht, warum das dann keine gute Lösung sein soll? Was bitte hat denn das Zusammenleben von Vater und Mutter mit dem natürlichen Recht des Kindes auf gemeinsame Sorge durch Vater und Mutter zu tun?

Obwohl mein Kind das Ergebnis eines One-Night-Stand's war und ich mit der Mutter nie zusammengelebt habe (ich sah sie in meinem Leben 8 Stunden und davon 5 Stunden vor Gericht), so hätte ich mich dennoch liebend gerne als Vater für mein Kind engagiert. Das wurde mir versagt, weil die Mutter es ohne jede Begründung einfach nicht wollte.

Mein Sohn wuchs dadurch vaterlos als Ehemannersatz seiner bis heute ledigen Mutter auf. Er ist jetzt 27 Jahre alt, kontaktscheu und beziehungsunfähig. Dank der menschenrechtsverachtenden deutschen Rechtssprechung habe ich ihn auch noch nie sehen dürfen.

Sind das die guten Lösungen, die sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger vorstellt?

Dem Kind muss uneingeschränkt die gemeinsame Sorge durch Vater und Mutter gewährleistet werden. Die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil alleine darf nur begründeten, schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich sein.
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#64
(04-12-2009, 14:48)p schrieb: So einfach geht das nicht. Da müssen noch mehr Tricks und faule Eier eingebaut werden. Sonst kann ein nichtehelicher Vater, dem nach gerichtlicher Prüfung das Sorgerecht verweigert wird wieder bis ganz nach oben ziehen. Die Verweigerungsgründe müssten denen von §1671 BGB entsprechen, ansonsten begehen die Gerichte wieder eine beweisbare Diskriminierung. Die Hürden von §1671 BGB sind durchaus nicht niedrig.

Der wichtigere Grund für eine gerichtliche Prüfung ist natürlich Business und Umsätze für Anwälte, Rechts- und Helferindustrie. Altbekannte Motivation, oft ohne jede Scham offen geäussert.

Ist die Notwendigkeit,überhaupt klagen zu müssen, nicht auch schon wieder eine Diskriminierung?
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#65
(04-12-2009, 15:15)beppo schrieb: Ist die Notwendigkeit,überhaupt klagen zu müssen, nicht auch schon wieder eine Diskriminierung?

Darüber liesse sich streiten. Unterschiedliche Wege (Heirat / Gerichtsantrag) mit demselben Ergebnis (gemeinsame Sorge) wären wohl statthaft. Eine unbestreitbare Diskriminierung wären aber unterschiedliche Maßstäbe. Wenn also Alleinsorge für die Trennungseltern ohne Trauschein nach weniger hohen Hürden ausgeurteilt würde wie für die mit Trauschein.

Nochmal zehn Jahre durch die Instanzen und dann wäre auch das gekippt. Das Feminat kämpft eben um jede Handbreit Boden und weicht nur unter absolutem Zwang zurück. Bis dahin wird Beschuss mit Gegenfeuer beantwortet. Im Familienrecht befindet sich Deutschland deshalb schon seit 30 Jahren in einer Ruinenlandschaft.
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#66
Jetztt kommt also neben den Unterhaltszahlungen noch ein paar tausend Euro für sinnlose Prozesse, wo man dann nach jahren zermürbenden Zeit und Geld aufwand, wo der Staat durch Mehrwertsteuern und Gebühren nochmal kräftig mitverdient, irgendwann mal Recht bekommt. Damit auch wirklich keiner dann dieses Geld mehr für einen Prozess hat, werden die Kinderfreibeträge kräftig erhöht.
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#67
(04-12-2009, 14:48)p schrieb: Die Verweigerungsgründe müssten denen von §1671 BGB entsprechen, ...
Verstehe ich jetzt nicht. Beim 1671 geht es doch um ein vorhandenes gemeinsames Sorgerecht, welches einem Elternteil alleine übertragen werden kann. Huh
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#68
§1671 ist die Schwelle und das Kriterium, das zwischen gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht scheidet. Ein neu zu schaffendes Verfahren für nichteheliche Trennungseltern hätte dasselbe Ergebnis (Alleinsorge oder gemeinsame Sorge) und müsste dafür dieselben Kriterien anwenden.
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#69
Ich weiss nicht, es ist doch eigentlich ganz einfach:

Der eurp. Gerichtshof für Menschenrechte hat es ganz klar ausgeführt. Unverheiratete Väter werden diskriminiert. Also muss man diese Zunft jetzt nur den verheitateten angleichen. Basta!

Was gibt es denn da nicht zu verstehen? Ganz klar und deutlich.

Und was muss die Antwort sein? 1626a muss weg (und nochmal Basta!)!

Kein Hin oder Her, kein Aber, kein "überprüfen" oder "schauen wir mal" oder "modifizieren" oder "etwas angleichen" oder sonstwelche Spitzfindigkeiten!

Und von dieser Forderung, die jetzt klar und deutlich zu Recht aus Strassburg mitgegeben wurde, sollte man jetzt nicht einen Millimeter abweichen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#70
Noch ein Artikel hierzu:
http://probayern.wordpress.com/2009/12/0.../#more-702
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#71
(04-12-2009, 15:42)p schrieb: So einfach geht das nicht. Da müssen noch mehr Tricks und faule Eier eingebaut werden. Sonst kann ein nichtehelicher Vater, dem nach gerichtlicher Prüfung das Sorgerecht verweigert wird wieder bis ganz nach oben ziehen. Die Verweigerungsgründe müssten denen von §1671 BGB entsprechen, ansonsten begehen die Gerichte wieder eine beweisbare Diskriminierung. Die Hürden von §1671 BGB sind durchaus nicht niedrig.

Man darf gespannt sein, mit welchen miesen Tricks das Feminat das jetzt noch rumbiegen will. Mit dem damaligen Vorschlag der GRÜNEN, der das Sorgerecht an Unterhaltszahlungen und Gewaltvorwürfe koppeln wollte, dürfte man nicht weit kommen; das geht dann wieder postwendend an Straßburg, falls es nicht schon vorher abgeschmettert wird.
Jetzt ist die Zeit der Winkeladvokaten. Sie müssen sich was einfallen lassen. Der §1626a BGB war dagegen eine einfache und klare Regelung. Vielleicht entwertet man das Sorgerecht ja weiter, koppelt es ggf. vom ABR ab?

Die Kommentare in den Zeitungen sind überwältigend. Es scheint, als wären die Leserkommentare der letzten Jahre in die redaktionellen Inhalte übergeschwappt, und es hätte nur eines Anlasses bedurft. Teilweise wirken die Berichte wie abgeschrieben aus Väterforen. Forenarbeit lohnt sich offenbar doch.
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#72
Wen es interessiert: Am kommenden Montag diskutieren Edith Schwab vom VAMV und Mathieu Carriere über das gestrige Urteil.

http://www.finanznachrichten.de/nachrich...24-007.htm
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#73
(04-12-2009, 10:44)p schrieb: Einige Kommentatoren sagen, dieses Urteil würde es möglich zu machen, nach Rechtsgültigkeit in drei Monaten sofort auf gemeinsames Sorgerecht zu klagen.

Das bestätigt ein Anwalt hier:

Von daher erwarte ich, dass viele alte Verfahren jetzt neu verhandelt werden können.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt den Familiengerichten die Möglichkeit, Sorgerechtsstreitigkeiten schon jetzt im Sinne der Europa-Richter zu entscheiden, da es sich um ein unabwendbares Urteil handelt.


http://www.nordkurier.de/index.php?objek...&id=608369
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#74
Unabwendbar nicht, die Berufungsfrist zur grossen Kammer ist ja noch offen. Drei Monate. Aber was ist ab der endgültigen Rechtsgültigkeit ab dem 3.2.2010?
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#75
Hierzu bei Wikipedia:
Hat der EGMR einen Menschenrechtsverstoß durch die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, wird dadurch die Rechtskraft von Entscheidungen (z.B. ein Urteil) nicht beseitigt.[9] Kann aber die Entscheidung des EGMR in einem Gerichtsverfahren noch berücksichtigt werden, so muss dies grundsätzlich erfolgen. Das bedeutet: Der Menschenrechtsverstoß ist durch eine gerichtliche Entscheidung zu beseitigen.[10] Dabei ist jedoch eine „schematische Vollstreckung“ nicht gefordert. ...
http://de.wikipedia.org/wiki/EGMR#Deutschland

Verwiesen wird auf verschiedene Entscheidungen des BVerfG
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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