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unterhalt ü18, frist 31.12.2009
#1
hallole, bin neu hier und brauche eure hilfe....
pünktlich zu weihnachten wurde mein lg von seiner tochter auf mehr unterhalt verklagt( 16.12. mit frist zum 31.12.).wir leben zusammen.er hat 2 kinder( 15 und 19 jahre), gemeinsames sorgerecht,beide gehen zur schule.er zahlt für beide unterhalt.KM ist neu verheiratet, aber getrennt lebend, mit weiterem kind, 7 jahre, 1. klasse,plus besuch im schülerhort, lstkl. III Sie ist nicht unterhaltsverpflichtet der 19 jährigen gegenüber, da zu geringes einkommen. mein LG verdient 2600.- netto......jetzt meine frage....was kann man abziehen vom gehalt(brutto oder netto)

private krankenkasse?
LV?
Unterhalt für 15 jährige? 291.-
kindergeld?
Zusatzkrankenversicherungen für beide kinder?
unfallversicherungen für kinder?
miete, nk, heizöl,gez,?

weiterhin besteht ne ausbildungsversicherung für die 19- jährige, die mein LG bezahlt hat,seit 1,5 jahren stillgelegt ist und im november 2010 zur auszahlung kommt

schulden , wo er 150.- zurückzahlt monatl.
weil titel erwirkt wurde ( älteres kind wohnte 3 jahre bei uns, dachten damals jeder versorgt ein kind unterhalt hebt sich gegenseitig auf......irrtum KV musste zahlen, KM nicht


25.- rückzahlung an jugendamt wg. vorüberg. aufnahme in obhut des jugendamtes , KM muss nicht zahlen

ich bin selbst mutter von 2 kindern, 15 und 16 jahren aus erster ehe, habe lstkl. I und verdiene 1100 .- netto

schlimm genug, dass der krieg 12 jahre andauert, schlimm genug, dass die ältere tochter uns 3 jahre das leben zur hölle gemacht hat, als sie bei uns wohnte und uns nicht mal das jugendamt helfen konnte, schlimm genug , dass das jugendamt meinte, ich sei selbst schuld, wenn ich mir nen gebrauchten mann nehme und wir sollten auf das 3. kind aus 2. ehe der KM rücksicht nehmen,aber was ich nicht verstehe, wie kann ne 19-jährige schülerin mit hilfe eines anwalts unter dem deckmantel "tochter" dem vater drohen, notfalls eine eidestattlichen erklärung zur fordern.KV bot ihr an samstags morgen für paar stunden arbeiten zu gehen um ihr taschengeld aufzubessern....zitat "sie sei psychisch nicht in der lage" ....sie bekommt im moment 200.- plus 164.- kindergeld....zur FREIEN VERFÜGUNG!!!!!! ihre wunschvorstellung liegt bei 588.-
meine kinder verzichten mittlerweile sogar aufs taschengeld......
nicht falsch verstehen, aber mein LG arbeitet sehr viel und hart, ich arbeite im einzelhandel, in schichten.......wir sind am ende
ich hatte noch vergessen zu sagen....wir wollen uns nicht vorm unterhalt drücken, aber leben und leben lassen!!!!

danke schon mal
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#2
Mal vorausgesetzt, die 19jährige geht in eine allgemeinbildende Schule (z.B. Gymnasium) und ist deshalb privilegierte Volljährige: Dann ist das Netto des Vaters auch der Basiswert für Unterhalt, davon kann er nicht viel abziehen. Was noch geht, ist in der Tfaq aufgelistet, das Kapitel heisst naheligenderweise "Welches Einkommen bildet die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt?".

Bei zwei Kindern zählen nur die zwei Kinder, alle anderen eventuellen Unterhaltsberechtigten kommen danach. Die Berechnung der Unterhaltshöhe ist zwar die wie für andere Volljährige (siehe entsprechendes Kapitel in der Tfaq), aber da das Kind privilegierte Volljährige ist, steht die 15jährige der 19jährigen im Rang gleich.

Da ich vermute, dass die 19jährige ohnehin im Sommer mit der Schule fertig sein wird, geht es jetzt nur noch um sieben Monate Unterhalt. Die Wirkung einer Klage ist also zeitlich ziemlich begrenzt.

Die Mutter der 19jährigen unterliegt übrigens auch einer gesteigerten Erwerbsobligenheit. Sollte es zu einer Klage kommen, lasst über euren Anwalt prüfen, ob sie dieser Pflicht nachkommt und beantragt ggf., ihr fiktives Einkommen zuzurechnen. Machen Richter bei Müttern kaum, aber einen Antrag kann man ja mal stellen.
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#3
danke mal

aber uns wurde gesagt, ab september, wenn sie studium beginnt dürfen wir auch für studiengebühren noch zusätzlich aufkommen....sprich unterhalt und studiengebühren.....plus unterkunft am event. neuen wohnort
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#4
Ja, für all das müssen die Pflichtigen zahlen. Allerdings gilt auf der anderen Seite eine höherer Selbstbehalt und die Volljährige rutscht im Rang weit nach hinten.
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#5
vielen dank......dann wird wohl mein trockner warten müssen.....anwaltskosten
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#6
ich dachte volljährigen Kindern gegenüber besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit?
Live or Die...Make Your Choice
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#7
(27-12-2009, 21:36)Fluechtling schrieb: ich dachte volljährigen Kindern gegenüber besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit?

Steht alles in der faq.... zu unterscheiden ist zwischen PRIVILEGIERTEN Volljährigen und nicht privilegierten Volljährigen.
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#8
danke, lese ich nach
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#9
Ein Student ist jedenfalls nicht privilegiert.

Unterkunft muß nicht nochmals extra gezahlt werden, das ist bereits im Unterhalt mit drin.
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#10
Stimmt, Unterkunft nicht. Hatte ich oben übersehen. Allerdings gehen ausser den Studiengebühren noch andere Dinge extra, z.B. Krankenversicherung. Der unterhaltsrechtliche Bedarf liegt meistens bei 730-800 EUR.
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