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Mit anderen Worten: Ein Kind hält sich bei einer max. Umgangsberechtigten Person auf , die kein Sorgerecht besitzt.
Unfassbares Verbrechen. Ein Vater mit mutmaßlichen Sorgerecht nimmt das Kind, daß sich bei einem nicht-sorgeberechtigten Person befindet weg. Also wenn eine Obdachlose Säuferin die nicht mal Mutter ist das Kind betreut, darf der Vater das Kind nicht zu sich nehmen, selbst wenn er das Sorgerecht hat.
Klar ist jedenfalls, daß ein Vater, der laut neuem EUGH ohnehin automatisch das Sorgerecht haben sollte, ein Kind von jemanden wegnimmt, der kein Sorgerecht am Kind hat. Allerdings hat er sicherlich das Sorgerecht, wenn Kind bei Oma etwas zustösst oder anstellt. Dann ists nämlich der Vater, der dann für den Schaden aufkommen muss ( Omis Vase etc. ; BITTE haftpflicht anrufen etc.
Kind in elterlicher Wohnung. Da müssen wir es sofort wieder rausnehmen. Und dann die Fakten prüfen.
Ja sicherlich schwer zu Ermitteln, warum ein Vater es sich nicht gefallen lässt, sich von der Oma diktieren zu lassen, wie das Kind zu erziehen ist, und wann Oma erlaubt, daß Vater Umgang wahrnimmt.
2010: Das endgültige Ende des Vaters wird eingeleitet...Hieran sieht man, daß kein Vater ziemlich zeitnah ( 18 Monate altes Baby) keinerlei Rechte am Kind hat, trotz EUGH. Und im Zweifel hat nicht Oma Kind entführt, sondern der Vater.... Wie kann ein Polizist erst mal gegen den Vater ermitteln. Ich würde erst mal ermitteln, warum das Kind sich überhaupt bei der Oma befindet...
Zitat:Aus der Obhut der Großmutter wurde am Sonntagmorgen ein 18 Monate altes Kind in Rittersdorf entführt.
Mit anderen Worten: Ein Kind hält sich bei einer max. Umgangsberechtigten Person auf , die kein Sorgerecht besitzt.
Zitat:Der Kindesvater war nach Mitteilung der Trierer Staatsanwaltschaft am Sonntag gegen 6 Uhr in das Haus der Großmutter in Rittersdorf eingedrungen und hatte das Mädchen an sich genommen.
Unfassbares Verbrechen. Ein Vater mit mutmaßlichen Sorgerecht nimmt das Kind, daß sich bei einem nicht-sorgeberechtigten Person befindet weg. Also wenn eine Obdachlose Säuferin die nicht mal Mutter ist das Kind betreut, darf der Vater das Kind nicht zu sich nehmen, selbst wenn er das Sorgerecht hat.
Zitat:Ob auch der Vater ein Sorgerecht hat, wie sich Tat im Detail abspielte, welche Motive den Mann zur Tat bewegten und wo sich die Mutter zu dem Zeitpunkt befand, war am Sonntag noch unklar.
Klar ist jedenfalls, daß ein Vater, der laut neuem EUGH ohnehin automatisch das Sorgerecht haben sollte, ein Kind von jemanden wegnimmt, der kein Sorgerecht am Kind hat. Allerdings hat er sicherlich das Sorgerecht, wenn Kind bei Oma etwas zustösst oder anstellt. Dann ists nämlich der Vater, der dann für den Schaden aufkommen muss ( Omis Vase etc. ; BITTE haftpflicht anrufen etc.
Zitat:Die von der Großmutter verständigte Polizei leitete eine Fahndung ein und entdeckte den 24-jährigen schließlich, als er gegen 8 Uhr in seine Bitburger Wohnung zurückkehrte.
Kind in elterlicher Wohnung. Da müssen wir es sofort wieder rausnehmen. Und dann die Fakten prüfen.
Zitat:"Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zu den Hintergründen der Tat,
Ja sicherlich schwer zu Ermitteln, warum ein Vater es sich nicht gefallen lässt, sich von der Oma diktieren zu lassen, wie das Kind zu erziehen ist, und wann Oma erlaubt, daß Vater Umgang wahrnimmt.
2010: Das endgültige Ende des Vaters wird eingeleitet...Hieran sieht man, daß kein Vater ziemlich zeitnah ( 18 Monate altes Baby) keinerlei Rechte am Kind hat, trotz EUGH. Und im Zweifel hat nicht Oma Kind entführt, sondern der Vater.... Wie kann ein Polizist erst mal gegen den Vater ermitteln. Ich würde erst mal ermitteln, warum das Kind sich überhaupt bei der Oma befindet...