04-01-2010, 21:34
um dadurch Unterhalt zu sparen.
Er wollte mit Hilfe des Gerichts erreichen, dass er zumindest einen Teil der Zahlungen durch die persönliche Betreuung des Kindes verringern kann. Die Mutter war nicht dazu bereit, sich auf diesen Handel einzulassen. Das OLG sah keine Möglichkeit, die angestrebte Vereinbarung ohne Mitwirkung der Mutter möglich zu machen.
Dem Vater wurde PKH verwehrt, mangels Erfolgsaussichten.
Zur Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 6 (2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...tzbar.html
Er wollte mit Hilfe des Gerichts erreichen, dass er zumindest einen Teil der Zahlungen durch die persönliche Betreuung des Kindes verringern kann. Die Mutter war nicht dazu bereit, sich auf diesen Handel einzulassen. Das OLG sah keine Möglichkeit, die angestrebte Vereinbarung ohne Mitwirkung der Mutter möglich zu machen.
Dem Vater wurde PKH verwehrt, mangels Erfolgsaussichten.
Zur Erinnerung:
Grundgesetz, Artikel 6 (2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...tzbar.html