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mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ?
#1
Hallo miteinander,

vor ca. 1,5 Jahren war ich schon aktiv im Forum. Konnte mich jetzt aber nicht mehr einloggen. Habe mich deshalb nochmal neu angemeldet.
Bei mir hat sich einiges getan. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vor 1,5 Jahren hat mich das Jugendamt gezwungen einen neuen Titel beim Notar zu unterschreiben. Habe ich auch getan. Allerdings habe ich den Titel bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen ! Das Amt war natürlich nicht begeistert !
Nun wird mein Kind demnächst 18 und das Jugendamt, schnell wie es ist, hat mir wieder einen netten Brief geschrieben. Ich soll wieder einmal den Auskunfts- und Ermittlungsbogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Dann wird mein Anteil am Unterhalt berechnet, da ja Mama jetzt auch zahlen muss. Da sich mein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung befindet ist es noch nicht wirtschaftlich selbstständig.
Nun ist die Sache aber so, dass ich seit Oktober arbeitslos bin. Bin aber dabei mich selbstständig zu machen. Den Unterhalt habe ich weitergezahlt und werde es bis zum letzten Monat tun.
Jetzt hatte ich eigentlich vor mir von meinem Kind die Kontonummer geben zu lassen und erstmal einen Betrag X monatlich zu überweisen und wollte warten was für eine Reaktion kommt. Nach dem Schreiben vom Jugendamt sieht natürlich alles wieder anders aus.

Hier nun meine Fragen die mir Kopfschmerzen bereiten :
1. Reicht es wenn ich dem Jugendamt einen formlosen Brief schreibe in dem ich mitteile, dass ich arbeitslos bin und ab dem 18. Lebensjahr die Summe X zahlen werde, da ich nur die Summe X an Arbeitslosengeld erhalte ? Oder muss ich den Fragebogen wieder ausfüllen ?
Mit der Verdienstbescheinigung wird es sowieso kompliziert, da mein früherer Arbeitgeber nach der Insolvenz liquidiert wurde und das Personalbüro evtl. gar nicht mehr existiert.
Außerdem dürfte doch meiner Meinung nach mein Verdienst in der Vergangenheit uninteressant sein, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Oder sehe ich das falsch ?

2. Wie verhalte ich mich in Bezug auf meine kommende Selbstständigkeit ?
Hier weiss ich ja schließlich nicht ab wann ich Gewinne erzielen werde !
Muss ich das Jugendamt von meiner Selbstständigkeit jetzt schon in Kenntnis setzen ?

3. Oder wäre es im Moment besser auf das Schreiben vom Jugendamt gar nicht zu reagieren und abzuwarten was passiert ?

Wäre schön wenn Ihr mir bei meinem Problem unter die Arme greifen könntet.

Vielen Dank
Der goldhamster, der sich im Rad dreht !
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#2
1. Siehe http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#details . Auskunft alle zwei Jahre. Wann wurde das letzte Mal Auskunft von dir erteilt?
2. Über den Ist-Zustand und die Vergangenheit muss Auskunft gegeben werden, über Zukunftsprognosen aus der Glaskugel nicht.
3. Wenn die Auskunft berechtigt ist (siehe Punkt 1), musst du auch Auskunft geben, ansonsten wirst du verklagt. Sollte der 18. Geburtstag nahe sein, kannst du versuchen, Zeit zu schinden, aber sei gewarnt: Das Jugendamt klagt aus Spass der Freude (kostet die ja nichts, im Gegensatz zu dir), plötzlich hast du eine Klage im Briefkasten.
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#3
Hallo P,

danke für die Antwort !
Die letzte Auskunft habe ich vor 2 Jahren gegeben. Ist also wieder an der Zeit.
Werde also Auskunft geben. Werde aber wie im FAQ beschrieben nicht die mir geschickten Formulare ausfüllen, sondern in langer verworrener Textform meine Lage darstellen. Ist das so okay, oder riskiere ich hier auch Probleme ? Soll ich versuchen die Verdienstbescheinigung vom ehemaligen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen oder spielen diese Summen durch meine jetzige Arbeitslosigkeit keine Rolle mehr oder soll ich einfach mein Durchschnittseinkommen laut meiner Gehaltsnachweise selbst beziffern ? Sollte ich das Jugendamt in meinem Schreiben schon über die Summe X unterrichten, welche ich nach dem 18. Lebensjahr zahlen werde ?

Vielen Dank
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#4
(13-01-2010, 19:18)goldhamster schrieb: Nun wird mein Kind demnächst 18 ...
Dann ist es verpflichtet, Dir Auskunft über die eigenen Verhältnisse zu geben. Wenn kind 18, dann ist die KKB aussen vor. Nun hat Babylein selbst Verantwortung zu übernehmen und darf Dich als Vater verklagen. Wie sieht´s denn so Zwischenmenschlich aus?

Bevor Gerichten oder Rechtsanwälten unnötig Geld in den Rachen geworfen wird, sollte jeder versuchen, dieses zu vermeiden. Dieses gilt auch für angehende 18-jährige!
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#5
Zwischenmenschlich sieht es sehr gut aus ! Will auch das es so bleibt.
Allerdings weiß ich das Mama weiterhin die Hand aufhält.
Deshalb will ja auch auf Babyleins Konto überweisen. Wenn es eines hat ?
Muss ich allesnoch klären.
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#6
(13-01-2010, 22:20)goldhamster schrieb: Zwischenmenschlich sieht es sehr gut aus...
...
Muss ich allesnoch klären.
Ja.
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#7
Man darf sich keinen Illusionen hingeben und gerade dann, wenn Mutii nur mit Geld zu befriedigen ist. Sich Ruhe zu erkaufen geht meistens in die Hose.
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#8
Ruhe will ich mir nicht erkaufen, sondern möglichst wenig zahlen ohne eine Klage an den Hals zu kriegen.
Zahle seit 14 Jahren und habe jetzt auch Frau und Kind die ich durchfüttern muss.
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#9
(13-01-2010, 22:37)goldhamster schrieb: Zahle seit 14 Jahren und habe jetzt auch Frau und Kind die ich durchfüttern muss.
Dann versuche einvernehmlich mit Deinem Kind aus vorheriger Beziehung klarzukommen. Erwarte aber nicht, dass es mit mit "neuem" Kind anders verlaufen sollte.
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#10
Absolut, Blue! Die bisherige Beziehung und Rolle definierte sich ueber Geld und das kam immer puenktlich und in voller Hoehe. Jetzt geht es nicht mehr so wie frueher und die werden wie die Hyaenen ueber goldhamster herfallen. Mich wuerde es wundern, wenn jemand von der "Familie" Verstaendnis dafuer haette. Ein Dankeschoen fuer die bisherigen Geldgeschenke gabs sicher auch noch nicht.
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#11
Auskunft in Prosaform ist vollkommen okay. Lege ruhig so viele Bescheinigungen wie möglich dazu, sollen sie alles schön durchgehen und den Ordner füllen. Relevant ist zwar das Einkommen der letzten 12 Monate, aber plädiere darauf, das ALG 1 als Berechnungsgrundlage zu nehmen. Wird wahrscheinlich abgelehnt, weil du keine Bewerbungsbemühungen vorlegen kannst. Mach ein bisschen Ping-Pong Spiel mit Informationen, wenn der Tag des 18. Geburtstages da ist, ändert sich vieles. Vor allem ist die Mutter und das Jugendamt draussen. Du kannst mit dem Kind alles selber vereinbaren. Was macht denn die Mutter? Arbeitet sie, verdient sie?
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#12
Hallo P,

ja Mutter verdient Geld. Der 18. ist bald. Also wird mit Ping-Pong die Zeit erstmal auf meiner Seite sein.
Können die wirklich nach den letzten 12 Monaten berechnen ? Bald bin ich selbstständig und mache vielleicht im 1. Jahr keine Gewinne.
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#13
Man wird deine Selbständigkeit als Trick werden, um dich um den Unterhalt herumzumogeln. Du musst nachweisen, dass du dich beworben hast, dass du keinen Job bekommst.
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#14
(13-01-2010, 23:17)goldhamster schrieb: Bald bin ich selbstständig und mache vielleicht im 1. Jahr keine Gewinne.
Hehehe...., Als "angehender" Selbstständiger wirst Du quasi als Unterhaltsdrückeberger angesehen!

Viel Spaß mit den Behörden. Wink
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#15
(13-01-2010, 23:17)goldhamster schrieb: und mache vielleicht im 1. Jahr keine Gewinne.

... und hoffentlich nicht Pleite! Das ist naemlich auch drin. Ich bin mal auf die Reaktion vom Jugendamt gespannt.

Hier einige Tips von mir: www.deutschlandflucht.net/unterhaltproblem-unternehmer.html
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#16
Hallo,

vielen Dank für Eure Hilfe !
Bin gerade beim Schreiben an das Jugendamt.
Mal schauen was passiert !
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#17
Hätte da noch eine Frage !
Muss jetzt eigentlich den Titel vom Amt zurückfordern oder ist das egal, da ich in ja bis zum 18. befristet hatte.
Weiß da jemand Bescheid ?

Danke
Goldhamster
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#18
Wenn er wirklich befristet ist, kannst du ihn da liegen lassen.

Wie ist denn der Passus formuliert?
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#19
Wie ist denn der Passus formuliert?
[/quote]

Ich verpflichte mich, meinem Kind in Abänderung des oben genannten Titels unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes ab xx.xx.xxxx in Höhe von xx
Unterhalt vom xx.xx.xxxxx bis zum ( Datum des 18. Geb.) von x Euro zu zahlen.
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#20
Klingt gut!

Relaaaax Cousin!
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#21
Dodgyso, jetzt hab ich mein Kind gebeten mir seine Kontonummer zu geben, damit ich ab jetzt ihm die Kohle überweisen kann.
Mama weigert sich aber ein Konto einzurichten und will das ich weiter an Sie überweise.
Kann ich eigentlich darauf bestehen den Unterhalt auf ein Konto des Kindes zu überweisen oder muss ich jetzt selber ein Konto einrichten ?
Oder soll ich mir vom Kind schriftlich bestätigen lassen, dass ich weiterhin auf Mamas Konto überweisen soll ?
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht ?

Danke
Goldhamster
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#22
Auf gar keinen Fall ab 18 auf ein Konto überweisen, bei dem das Kind nicht mindestens Mitinhaber ist. Ab 18 kann sich das Kind bei jeder Bank ohne Unterschrift der Eltern selber ein Konto einrichten. Bitte faq lesen, da gibt einen eigenen Abschnitt über das Thema Konto, weil vormals unterhaltsberechtigte Mütter damit erfahrungsgemäss oft zu betrügen versuchen: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#volljaehrig
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#23
danke für die schnelle Antwort !!
was passiert eigentlich wenn das Kind auf Druck der Mutter kein Konto einrichtet und ich nicht weiß wohin ich überweisen soll ?
Flattert mir dann nach 2-3 Monaten eine Klage ins Haus ?
Wenn dem so ist würde ich wohl ein Konto auf den Namen des Kindes einrichten müsse ?
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#24
(07-02-2010, 18:56)goldhamster schrieb: was passiert eigentlich wenn das Kind auf Druck der Mutter kein Konto einrichtet und ich nicht weiß wohin ich überweisen soll ?
Dann gibst Du es dem Kind persönlich und läßt Dir die Übergabe schriftlich bestätigen.
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#25
Für eine Quittung nach Barzahlung sollte man einen Quittungsblock aus dem Schreibwarenladen nehmen und darauf unbedingt vermerken (Unterschriften natürlich auch):

1. Die Zahlung ist KINDESUNTERHALT
2. Für welchen Monat dieser Unterhalt gezahlt wird, Datum der Zahlung
3. Von wem an wen, voller Name und Geburtsdatum.
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