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Werte Gemeinde!
Folgenden Fall möchte ich berichten:
Ein Freund bekam im Januar 2010 ein Schreiben vom Jugendamt: Inhalt Erhöhung des Kindesunterhalts wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes;
(Im September 2009 war er arbeitslos geworden).
Wir diskutierten kurz seinen Fall. Ich vertrat die Ansicht, dass bei einer Änderung der Zahllast durch ein Gesetz, somit eine Neufestsetzung der Zahllast, auch ein verringertes Einkommen entsprechend berücksichtigt werden muss (ohne Abänderungsklage!).
Auf mein Drängen legte er Widerspruch ein. Die Neufestsetzung müsse auch das gesunkene Einkommen (nun ALG II) berücksichtigen. Nach drei Wochen bekam er die Antwort vom JA und das gesunkene Einkommen wurde voll berücksichtigt!
Ergebnis: Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert (gesunkenes Einkommen) ist dies bei einer Neufestsetzung/Erhöhung zu berücksichtigen.
Könnte dem ein oder anderen Zahler hier auch von Nutzen sein.
Grüsse
Nero
Vorsicht: Wenn der Titel, falls einer besteht und das kann auch ein Gerichtsurteil sein, nicht abgeändert wird, dann baut Dein Freund Schulden auf. Besteht kein Titel, dann ist es so, aber das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn kein Titel besteht, dann ist das Jugendamt erstmal relativ machtlos, wird aber schnleunigst Klage einreichen. Da bin ich mir sicher.
Frage nochmal exakt nach!
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Dann müsste man trotzdem Abänderungsklage einreichen damit keine Schulden aufgebaut werden?
Grüsse
Nero
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Siehe faq. Nicht auf einen grosszügig angebotenen Vollstreckungsverzicht des Jugendamtes hereinfallen. Das ist ein uralter Trick, der immer wieder verfängt.
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03-02-2010, 21:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-02-2010, 21:24 von gleichgesinnter.)
Das Problem:
Wenn ein Titel vorhanden ist, "stundet" das JA nur die niedrigeren Zahlungen, die man später, wenn man wieder einen Job hat, nachzahlen muss, mit Zinsen.
Was sich so grosszügig anhört, ist meist ein Trick und die Schuldenfalle.
Also, nochmals genau den Text lesen, die das JA verfasst hat und hier mal reinstellen, dann wissen wir mehr.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Es gibt im Unterhaltsrecht an sich nur 2 sinnvolle Möglichkeiten:
1. Es ordentlich Krachen lassen. Alles gegen die Wand setzen. Maximale Unterhaltsschulden aufbauen und die ganze Beamtenschaar gezielt beschäftigen. Das neute Motto "arm sein" zu eigen machen und damit leben zu lernen.
2. Unterhalt bezahlen, pünktlich und in voller Höhe. Klagen für den Rest des Lebens führen und sich permanent streiten. Natürlich hat man es irgendwann mal geschafft, keine Frage.
Dazwischen gibt es relativ wenig. Viel Erfolg für alle! Ich bin über mich persönlich immer wieder überrascht, wie scheiss egal mir manche Sachen geworden sind. Das ist das Ergebnis der Sonderbehandlungen für mich. Meine Unterhaltsschulden werden in 2 Jahren die 100.000 € Schallmauer durchschlagen. Und nun? Vielleicht steht auf meinem Grabstein mal: 500.000 € Unterhaltsschulden + 18 Monate Knast
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(04-02-2010, 03:15)Exilierter schrieb: Vielleicht steht auf meinem Grabstein mal: 500.000 € Unterhaltsschulden + 18 Monate Knast
Und ich soge dann dafür, das es ein Wallfahrtsort wird...
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Der Titel besteht ja (wenn es kein dynamischer ist) auf den alten Zahlbetrag.
Wie soll man taktisch vorgehen? Auf ein Schreiben des JA warten?
Und dann Widerspruch?
Erklären, dass man nicht mehr zahlen kann, weil schon die bisher geleistete Zahlhöhe an den Selbstbehalt heranreichte?
Was würde mit dem erhöhten Betrag passieren?
Der landet ja wohl im Staatssäckel, wenn die Exfrau Sozialhilfe bezieht?!??
Mein Kumpel ist Geringverdiener, zahlt deshalb nur KU und keinen EU.