08-02-2010, 13:37
war mal im internet unterwegs, u. a. auch in so einer art rechtsforum.
da ging es um folgendes:
laut gesetz darf nicht auf kindesunterhalt verzichtet werden, auch nicht freiwillig.
in diesem forum wurde geschrieben, dass, wenn die mutter immer akzeptiert weniger kindesunterhalt zu bekommen und diesen auch nicht einklagt, das kind beim forderungsübergang (also wenn es 18 wird) das geld dann bei der mutter einfordern müsste anstatt vom vater, denn sie wäre dann diejenige, die verzichtet hätte obwohl sie damit gegen das gesetz verstößt.
stimmt das so? oder sind das wieder nur thesen von irgendwelchen möchtegern-juristen?
bei uns trifft ja genau diese siuation zu...
mein mann ist unterhaltspflichtig und bezahlt aber nur ca. die hälfte von dem was er eigentlich bezahlen müsste.
seine erste exe hatte seit der scheidung nie wieder etwas gefordert. sie akzeptiert das was sie bekommt.
die andere exe lässt sich zwar vom jugendamt immer neu berechnen (alle 2 jahre), akzeptiert dann aber auch den betrag, der tatsächlich bezahlt wird (also nur die hälfte).
wer muss denn nun bezahlen, falls die kinder mit 18 meinen die restsumme einfordern zu müssen?
wie lange ist überhaupt nachweisbar was tatsächlich bezahlt wurde?? bei der bank muss eine privatperson die belege doch nur 5 jahre aufbewahren und die banken selbst (was dann die beweispflicht der exen betrifft) haben doch auch eine frist wann sie diese aufzeichnungen vernichten dürfen (oder müssen). wie lange geht diese frist denn?
da ging es um folgendes:
laut gesetz darf nicht auf kindesunterhalt verzichtet werden, auch nicht freiwillig.
in diesem forum wurde geschrieben, dass, wenn die mutter immer akzeptiert weniger kindesunterhalt zu bekommen und diesen auch nicht einklagt, das kind beim forderungsübergang (also wenn es 18 wird) das geld dann bei der mutter einfordern müsste anstatt vom vater, denn sie wäre dann diejenige, die verzichtet hätte obwohl sie damit gegen das gesetz verstößt.
stimmt das so? oder sind das wieder nur thesen von irgendwelchen möchtegern-juristen?
bei uns trifft ja genau diese siuation zu...
mein mann ist unterhaltspflichtig und bezahlt aber nur ca. die hälfte von dem was er eigentlich bezahlen müsste.
seine erste exe hatte seit der scheidung nie wieder etwas gefordert. sie akzeptiert das was sie bekommt.
die andere exe lässt sich zwar vom jugendamt immer neu berechnen (alle 2 jahre), akzeptiert dann aber auch den betrag, der tatsächlich bezahlt wird (also nur die hälfte).
wer muss denn nun bezahlen, falls die kinder mit 18 meinen die restsumme einfordern zu müssen?
wie lange ist überhaupt nachweisbar was tatsächlich bezahlt wurde?? bei der bank muss eine privatperson die belege doch nur 5 jahre aufbewahren und die banken selbst (was dann die beweispflicht der exen betrifft) haben doch auch eine frist wann sie diese aufzeichnungen vernichten dürfen (oder müssen). wie lange geht diese frist denn?
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen