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Kids on tour
#1
Will meine Kinder allein mit der Bahn anreisen lassen.
Wer weiß, wie das grundsätzlich rechtlich aussieht mit Altersgrenzen usw. ?

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#2
Mit Betreuung geht das ab 6 Jahren, aber nur für bestimmte Strecken.
http://www.bahn.de/p/view/service/famili...tour.shtml
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
'Kids on tour' der Bahn kenne ich. Danke.

Meine Kinder sollen demnächst ALLEIN reisen, ohne Betreuung.

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#4
was ist denn DANN Deine Frage? Wer rechtlich dazu was weiß?
Naja, der Anwalt Deines Vertrauens zum Beispiel, wenn Dir die genannte Seite nicht ausreicht.

Ist sicher auch entscheidend, wie alt Deine Kinder sind und wohin sie wie fahren sollen...
Wenn Du vorhast die 6-Monate alte Tochter alleine mit dem Kinderwagen reinstellen und mitgeben - das wird nicht klappen. Der Sohn von 12 wird die 15KM ohne Umsteigen sicher bewältigen und Dein 26 Jahre alter Sohn kann ganz sicher ganz alleine von HH nach München fahren.

... Fragen gibt das ... Undecided
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#5
Soweit ich weiss, gibt es keine explizite Altersregelung der Bahn für Alleinreisende. Denen ist nur das Bezahlen der Fahrkarten wichtig.

Ansonsten ist es, wie schon gesagt, eine Frage der geistigen Reife des Kindes, der Strecke, verkomplizierenden Faktoren (Umsteigen?) und nicht zuletzt der Lust des Kindes, das auch tun zu wollen.
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#6
Mein Sohn ist mit unter 7 allein mit der Bahn zu mir gekommen
Seine Mutter hat ihn zum Zug gebracht und jemanden angesprochen ein Auge auf ihn zu werfen, dann ist er von Schwerin später Hamburg nach Magdeburg später Berlin gefahren, wo ich ihn abgeholt habe.
Er hatte einen Zettel, wo die Stationen drauf standen bei und eine nagelneue Armbanduhr Big Grin
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#7
Meine Frage war wirklich nur, wie das rechtlich aussieht.
Ab wann dürfen Kinder von Rechts wegen ohne Begleitung, ohne Aufsicht allein mit der Bahn fahren, ohne daß man sich z.B. einer Aufsichts- oder Fürsorgepflichtverletzung schuldig macht.

Die beiden Kids wären ca. 4 Stunden im Zug ohne Umsteigen ohne Beaufsichtigung.

Daß sie das auch wollen und bewältigen können müssen, das dürfte als Grundbedingung klar sein.

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#8
Wie alt sind die Kinder?

So sieht es bisher in D aus:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...09806.html

http://www.carookee.com/forum/Zweitfraue...01103.html
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#9
Ich danke Dir für die Links, Bluter.

Meine weiteren Recherchen ergaben, der zentrale Begriff (nicht in den Links) ist wohl die Aufsichtspflicht. Wann diese verletzt wird hängt sehr vom Einzelfall ab, von den tatsächlichen Fähigkeiten des betreffenden Kindes und ob der Aufsichtpflichtige diese und die Risiken für das Kind richtig einschätzt.

Meine Frage ist dahingehend beantwortet, daß es keine feste Altersgrenze gibt, sondern eine individuelle Gefahenabwägung.

Meine Risikoabschätzung konnte ich in einer anderen Sache mal mit einem Staatsanwalt besprechen.
Er meinte, kritischer Punkt sei, daß ein Umgangsberechtigter u.U. zu wenig von seinem Kind weiß, weil die Auskunftsrechte und Möglichkeiten eines nicht zur Mitsorge berchtigten Vaters zu dünn sein könnten.

Spricht für gemeinsame Sorge. Oder?Smile

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#10
Hier mal ein gelungenes Update Wink :

Meine Kinder reisen inzwischen problemlos allein und ohne Begleitung in der Bahn an. Eine in jeder Hinsicht große Entlastung für mich, die Kids wickeln das souverän ab, ihnen macht das richtig Spaß.

Für die juristisch Interessierten:
Es sind div. Fragen rechtshängig geworden, ob z.B. Umgang mit dem Verlassen der mütterlichen Hütte beginnt oder erst, wenn ich sie bei mir in meine Arme schließen kann, wo beginnt und endet welche Bedarfsgemeinschaft? Wer ist bei Störungen verantwortlich? (Nicht gemeint sind Backofenzüge) Gegen wen haben die Kinder einen Anspruch, wenn die Eltern nicht eintreten wollen bzw. können, Eltern arm oder zu doof sind? Wer vertritt die Kinder, und wo, und wem gegenüber?
Mutter will damit nichts zu tun haben, muß die Kinder nun aber -wegen Alleinsorge- rechtlich (gegen sich selbst?) vertreten.
Inzwischen haben sich diverse Ämter und Gerichte für nicht bzw. zuständig erklärt.

Offensichtlich ein weite(re)s Biotop für amtliche Qurulanten ...
Meine Anwältin ist irgendwie begeistert. Big Grin

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