Hier mal ein gelungenes Update
:
Meine Kinder reisen inzwischen problemlos allein und ohne Begleitung in der Bahn an. Eine in jeder Hinsicht große Entlastung für mich, die Kids wickeln das souverän ab, ihnen macht das richtig Spaß.
Für die juristisch Interessierten:
Es sind div. Fragen rechtshängig geworden, ob z.B. Umgang mit dem Verlassen der mütterlichen Hütte beginnt oder erst, wenn ich sie bei mir in meine Arme schließen kann, wo beginnt und endet welche Bedarfsgemeinschaft? Wer ist bei Störungen verantwortlich? (Nicht gemeint sind Backofenzüge) Gegen wen haben die Kinder einen Anspruch, wenn die Eltern nicht eintreten wollen bzw. können, Eltern arm oder zu doof sind? Wer vertritt die Kinder, und wo, und wem gegenüber?
Mutter will damit nichts zu tun haben, muß die Kinder nun aber -wegen Alleinsorge- rechtlich (gegen sich selbst?) vertreten.
Inzwischen haben sich diverse Ämter und Gerichte für nicht bzw. zuständig erklärt.
Offensichtlich ein weite(re)s Biotop für amtliche Qurulanten ...
Meine Anwältin ist irgendwie begeistert.
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