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KM will mit Sohn 400 km wegziehen.
#1
Hallo zusammen,

hier mal meine Sorgen, vielleicht könnt ihr mir da etwas Unterstützung geben.

KM und ich sind seit 8 Jahren getrennt, seit 7 Jahren geschieden. Sohn ist jetzt 14. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht ohne irgendwelche Klauseln. Nach der Trennung zogen die beiden in einen etwa 10km entfernten Nachbarort, es gibt keine gerichtliche Besuchszeitenregelung und so machten wir das immer untereinander aus und das klappte zu aller zufriedenheit. der kurze war schätzungsweise von den 52 wochenenden mindestens 40 wochenenden komplett bei mir und in den ferien jeweils immer eine woche.

Nun hat sie vor etwa 3 Jahren übers Netz 400km entfernt jemand kennengelernt, und sie will mit dem Sohn dahinziehen. Gefragt wurde ich überhaupt nicht, ich wurde vor vollendenten Tatsachen gestellt.

Kann die KM so einfach mit dem Sohn so weit wegziehen ohne dass ich da ein Mitspracherecht habe?

Wie ist das mit den 14-tägigen Besuchen die mir zustehen - muss ich ihn dann holen?


dankeschonmal
BJA
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#2
Was sagt denn dein Sohn dazu?

Will der nicht vielleicht lieber bei dir und seinen Freunden bleiben?
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#3
das werd ich jetzt in den Ferien mal eroieren. Meiner Meinung nach wird er von der Mutter zugetextet und meinungsmässig gesteuert, da sie sehr herrisch sein kann ist vielleicht sogar Angst dabei. bin mir da nicht sicher, es dauert auch immer ne zeitlang bis er aufgetaut ist - was auch Nachbarn schon aufgefallen ist.
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#4
Also diese Frage solltest du als erstes klären, denn mit 14 wird ihn kaum noch jemand dazu zwingen, umzuziehen.
Hier zu bleiben allerdings auch nicht.

Wenn er weg zieht, wirst du auf den Umgangskosten vermutlich auch sitzen bleiben.

Mittlerweile weicht das zwar etwas auf, aber nur sehr zaghaft.
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#5
mir ist da zugetragen worden dass es eine sogenannte 50km-Regel geben soll. Wenn sie weiter weg ziehen will muss sie auch die Umgangskosten tragen. Wär ja schön, hab aber diesbezüglich noch nix im Netz gefunden. Was meinst du mit "weicht auf"?
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#6
Wenn Mutti arbeitet, also nicht am Unterhaltstropf hängt, dann könntest du Glück haben: Wenn sich dann der Sohn ausdrücklich für dich entscheidet, dann kann sie eigentlich nichts mehr dagegen haben.

Andernfalls wird Mutti ihn wirklich zutexten und du hast dann nur noch Ferienbesuch.

Wie steht er denn der neuen Beziehung seiner Mutter gegenüber?
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#7
Dann möge dein Zuträger dir mal diese Stelle zeigen.

Noch gilt in D, dass die Umgangskosten grundsätzlich vom alleine vom Umgangsberechtigten zu tragen sind. Er kann sie auch nicht mit dem Unterhalt verrechnen. Das hat der BGH während der letzten Eiszeit so festgelegt.

Mittlerweile hat der BGH schon 2 mal angedeutet, dass es evtl., in ganz seltenen Ausnahmen möglich sein könnte, den Betreuungselternteil, vulgo Mutter, an den Lasten zu beteiligen.

Z.B. indem sie das Kind zum Bahnhof oder Flughafen bringt.

Bedingung ist:
1. Sie muss die Distanz geschaffen haben.
2. Es muss dir unmöglich sein, den Umgang vollständig aus eigenen zu bestreiten. Du musst dadurch also deutlich unter den SB von 900,- rutschen.

Andererseits muss sie selbst aber über ausreichende Mittel verfügen und meistens wird dennoch verlangt zumindest den Mindestunterhalt zu bezahlen und spätestens da wird es absurd.

Denn SB-Senkung und Mindest-KU widersprechen sich diametral.
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#8
warum kann muttis neuer lover nicht zu ihr ziehen??

es gibt keine regelung. falls es vor gericht geht müsstest du das erwähnen. schätzungsweise hast du bessere karten wenn du das machst bevor sie tatsächlich weg ist, dann hat sie auf jeden fall den schwarzen peter falls sie geht, zumal sie dadurch den regelmäßigen kontakt zum vater gefährdet.
wenn du glück hast bekommst du einen verständnisvollen richter, der mutti die hälfte der fahrtkosten aufbrummt bzw. sie dazu verdonnert immer eine strecke zu fahren.
so war das bei einem bekannten vor ca. 1-2 jahren.

ein anderer fall, der mir bekannt ist: papa fährt jedes we über 500 km (eine strecke) um sein kind zu sehen. fahrtkosten muss er ganz allein tragen. scheidung schon einige jahre her....

wie gesagt... alles ermessenssache des richters...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#9
Na bis jetzt ist ja noch kein Richter etc. an der Sache dran und es hängt erst mal fast alles vom Kind (14J!!!) ab.

Ist ja nicht die Situation mit kleinen Kindern, die dann fast-automatisch immer an Mutti drangehängt werden.
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#10
schon klar, aber falls das kind mit mutti umziehen möchte, bleibt ihm wohl nur dieser weg um eventuell noch fahrtkosten einzusparen.
wenn er nichts macht, dann bezahlt er auf jeden fall alles.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#11
Das erste Bestreben sollte doch zunächst mal sein, abzuklären, ob das Kind überhaupt mit Mutti wegziehen möchte und eine brauchbare Perspektive für das Kind vor Ort anbieten.
Wenn bis jetzt der Kontakt mit Mutti nicht problembelastet war und das Kind sowieso schon überwiegend an den Wochenenden bim Vater war, besteht zumindest eine Chance, dass es sich entschließt erst mal hier zu bleiben.

Wenn sich das Kind zum Mit-Umzug entschließt, ändert sich sowieso alles grundlegend: Wochenendbesuche werden wohl weniger, Ferienbesuche länger. Und die Kosten bleiben wohl zu größten Teil am Vater hängen
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#12
Auch klar, nur ist das der dritte Schritt vor dem ersten.

Wenn sich der Umzug nicht verhindern lässt, muss um die Kosten Beteiligung kämpfen.

Diese setzt aber vor Allem einen vernünftigen Richter und ein ebensolches OLG voraus.

Aus welcher Ecke (OLG-Bezirk) kommst du und wo will sie hin?

Die Sache schon vorher Gerichtshängig zu machen, hätte den Vorteil, dass der Gerichtsort bei dir bliebe.
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#13
Für ein Kind mit 14 Jahren ist ein Umzug immer schmerzlich, die meisten Kinder haben eigentlich keinen Bock eine altbekannte Umgebung aufzugeben und Freunde zu verlieren. Das Kind ist ja sicherlich auch schulpflichtig, in anderen Gebieten (Bundesländern) gibt es wieder andere Schulsysteme. Vielleicht mal mit dem Sohn in den Ferien dorthin fahren wo er hinziehen soll, daß "schockt" in der Regel, wenn man es richtig anstellt.
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#14
wenn der Sohn erst mal weg ist, hast Du das nachsehen ...

Du darfst ihn dann auf Deine Kosten abholen oder mit der Bahn fahren lassen.

Der Unterhalt ist natürlich in voller Höhe und ohne Abstriche fällig
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