15-04-2010, 18:02
Hallo Leute,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des KU Titels, wenn BU Ende des Jahres ausläuft.
1. Das JA wird mich wohl wieder auffordern Auskunft zu geben über meine Einkünfte.
Da ich dann nur noch einer Person Unterhaltspflichtig bin werde ich wohl vom JA eine Stufe in DT hochgestuft werden.
Meine Frage ist nun: Was ist mit dem alten Unterhaltstitel (KU)?
Hat die KM den alten Titel herauszugeben bevor ich den neuen Titel erstellt habe (§ 371 BGB).
(Wenn nein, dann sind ja zwei Titel gleichzeitig im Umlauf und ich muss dann für ein oder zwei Monate zwei Titel bedienen ! )
Oder wird der alter Titel vom JA abgeändert.
Muss leider sagen das ich einen dynamischen und unbefristeten Titel beim JA unterschrieben habe, weil ich es nicht besser wusste.
Beim JA wurde mir auch gesagt, dass das Kind nach BGB einen Anspruch auf einem dynamischen Titel hat.
Ist das so richtig ? (gelesen habe ich § 1612a schon).
Kann der Titel nicht auch statisch sein, denn die DT ändert sich ja jetzt jährlich (Dank Westerwelle & Co) und nicht mehr nur alle 2 Jahre.
Ich würde gerne nächstes Jahr lieber einen dynamischen Titel bis zur nächsten Altersgruppe des Kindes (also bis zum 6 LJ ) erstellen.
Könnte ich da Ärger mit dem JA bekommen?
Kann ich das so machen oder wird die KM mich dann verklagen?
thanks a lot für alle die in diesem Forum auf meine Fragen antworten.
ich habe ein paar Fragen bezüglich des KU Titels, wenn BU Ende des Jahres ausläuft.
1. Das JA wird mich wohl wieder auffordern Auskunft zu geben über meine Einkünfte.
Da ich dann nur noch einer Person Unterhaltspflichtig bin werde ich wohl vom JA eine Stufe in DT hochgestuft werden.
Meine Frage ist nun: Was ist mit dem alten Unterhaltstitel (KU)?
Hat die KM den alten Titel herauszugeben bevor ich den neuen Titel erstellt habe (§ 371 BGB).
(Wenn nein, dann sind ja zwei Titel gleichzeitig im Umlauf und ich muss dann für ein oder zwei Monate zwei Titel bedienen ! )
Oder wird der alter Titel vom JA abgeändert.
Muss leider sagen das ich einen dynamischen und unbefristeten Titel beim JA unterschrieben habe, weil ich es nicht besser wusste.
Beim JA wurde mir auch gesagt, dass das Kind nach BGB einen Anspruch auf einem dynamischen Titel hat.
Ist das so richtig ? (gelesen habe ich § 1612a schon).
Kann der Titel nicht auch statisch sein, denn die DT ändert sich ja jetzt jährlich (Dank Westerwelle & Co) und nicht mehr nur alle 2 Jahre.
Ich würde gerne nächstes Jahr lieber einen dynamischen Titel bis zur nächsten Altersgruppe des Kindes (also bis zum 6 LJ ) erstellen.
Könnte ich da Ärger mit dem JA bekommen?
Kann ich das so machen oder wird die KM mich dann verklagen?
thanks a lot für alle die in diesem Forum auf meine Fragen antworten.