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Hilfe im Kampf gegen die Arge!
#1
Hallo,

mein Mann hat ein uneheliches Kind und da er schon seit geraumer Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen kann, hat das erst das Jugendamt übernommen und seit ca. 2 Jahren ist die Arge zuständig. Und genau um die geht es hier.

Im Dezember 2008 (nach Übergang des Unterhaltes) hat die Arge Auskunft über Einkommen verlangt. Haben wir alles gemacht und bis Ende 2009 hörten wir nichts mehr. Dann wieder ein Schreiben, dass er Auskunft geben soll. Wir schrieben zurück, dass das ja schon Ende 2008 geschehen ist und 2 Jahre noch nicht vorbei sind. Das hat die Arge überhaupt nicht interessiert, angeblich haben die nie was bekommen. Nee, ist klar. Also wieder eine Kopie des Arbeitslosengelbescheides und wieder Auskunft gegeben über Miete, zusätzl. Kranken- und Rentenversicherung. Das war im Febr. 2010. Kurz danach fand mein Mann eine Arbeitsstelle und prompt kam wieder ein Schreiben, er möge doch die Kopien der Lohnbescheinigungen der letzen drei Monate hinschicken.

Er hat lediglich schriftlich sein Einkommen preisgegeben, weil wir echt nicht einsehen, noch einen Haufen Kohle für Kopien auszugeben. Aber damit gibt sich die Arge nicht zufrieden, drohen jetzt sogar mit einem Bußgeld.

Ok, dann sollen sie die Kopien halt bekommen. Meine Frage: was kann ich schwärzen. Finde nicht, dass der AG die Konto-Nr., der Firmen-Name oder die Sozialvers.-Nr. meines Mannes etwas angeht. Und es geht die einen Sch...Dreck an was ich verdiene. Ist ja nicht mein Kind. Dieses Kind wird 14 Jahre alt und ich bin der Meinung, dass die Mutter ihren Hintern zum Arbeiten hochkriegen sollte.

Lohnt es sich Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen. Brauche echt Rat von erfahrenen Kämpfern.

Grüßle
Angel
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#2
Moin,

Widerspruch lohnt sich nicht, denn sie haben tatsächlich Anspruch auf eine Einkommensübersicht von ihm und, auf Verlangen, entsprechender Belege.

Das heißt aber nicht, dass man ihn alles geben soll, was sie wollen.

Unnötig ist:
Das Ausfüllen jeglicher Fragebögen.
Die Übersicht kann auch handschriftlich in Prosa erfolgen.

Sämtliche Angaben über dich.

Sämtliche Vermögensauskünfte.

Was auf den Belegen geschwärzt werden kann, weiß ich nicht genau, das steht aber, glaube ich, auch in der TFAQ.

Ich würde aber alle Angaben über Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Adressen etc. schwärzen.

Gruss Beppo
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#3
Danke erst Mal.

Mein Mann hat ja eigentlich nichts zu befürchten, da er nicht wirklich viel verdient und auch nicht mehr arbeiten kann, da er chr. krank ist. Aber es nervt einfach nur. Ich empfinde es als einen Eingriff in die Privatsphäre.

Wir hatten geplant folgendes zu schwärzen:
Arbeitgeber, Konto-Nr., Sozialversicherungsnummer

Mein Einkommen kriegen die sowieso nicht und wenn sie sich auf den Kopf stellen würden. Kopie vom Mietvertrag werden wir auch nicht schicken. Verstehe nicht, was das bringen soll und es geht die nichts an.

Ich hoffe, wenn wir die Kopien eingeschickt haben, dass wir die nächsten 2 Jahre Ruhe haben werden. Und dann sind es GsD nur noch 2 Jahre und das Kind ist volljährig und ab da besteht dann kein Titel mehr.

Und da ich nächstes Jahr auch ein Kind bekommen werden, wird es für die Arge noch schwerer Unterhalt fürs das Erste einzutreiben. Und mein Mann darf dann das sein, was er bei seinem ersten Kind nie sein durfte: Ein VATER!

Grüße
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#4
Denkfehler.

Wenn die ARGE keine Auskunft bekommt zum Einkommen der Ehefrau, wird sie entweder den Klageweg beschreiten oder per Vermutungen den gemeinsamen Bedarf errechnen. Heißt: Sie nehmen an, die neue Ehefrau ist ebenfalls beschäftigt, verdient vermutlich den Betrag X, der reicht zum Lebensunterhalt der Eheleute aus und der Selbstbehalt des Mannes wird im Zweifel bis auf NULL gekürzt.
Dann darf der Mann gegen die ARGE klagen und wird vermutlich verlieren.

Richtiger Ansatz: Man gehe zu einem Berater (meinetwegen auch Anwalt) des Vertrauens, lasse ausrechnen, was denn das gesamte Einkommen überhaupt ist und lasse sich beraten, welche der Angaben überhaupt gemacht werden müssen und in welcher Form. Das Rumgezappel bei der ARGE bringt rein gar nichts. Die ziehen den Dienstweg emotionslos durch.

Tipp: Offiziell kann man ja in Trennung leben. Denn

Anders: Die beiden wären nicht verheiratet / zusammenlebend / eine Bedarfgemeinschaft. Dann zieht so eine Auskunft wie ich sie auch schon erteilt habe. Die lautete, was es - in diesem Fall den Herr Beiständer - anginge mit wen ich denn die Woche über vögele und ob ich denn nun meine regelmäßig wechselnden Geschlechtspartner bei ihm melden oder einen Wechsel gar beantragen müsse.
Antwort: Ich sei nieveaulos. *grins* - aber es hat funktioniert. Wollte nichts mehr wissen.

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#5
(12-08-2010, 13:03)vorsichtiger schrieb: Denkfehler.

Wenn die ARGE keine Auskunft bekommt zum Einkommen der Ehefrau, wird sie entweder den Klageweg beschreiten oder per Vermutungen den gemeinsamen Bedarf errechnen. Heißt: Sie nehmen an, die neue Ehefrau ist ebenfalls beschäftigt, verdient vermutlich den Betrag X, der reicht zum Lebensunterhalt der Eheleute aus und der Selbstbehalt des Mannes wird im Zweifel bis auf NULL gekürzt.

Wieso?
Die beiden bilden doch keine Bedarfsgemeinschaft!
Und den SB herab setzen, kann die Arge nicht, sondern nur ein Gericht.
Man kann auch weder ihr noch noch ihm einen Strick draus drehen, denn sie ist schlicht nicht auskunftspflichtig.
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#6
naja denn.
Testet es halt aus. Ihr werdet Eure Erfahrungen schon machen, viel Erfolg dabei.
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#7
Warum so eingeschnappt?

Erkläre es mir wenn ich Unrecht habe. Ich lerne gerne dazu!

Es ist kein Thema, bei dem ich sehr standsicher bin.
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#8
(12-08-2010, 14:29)beppo schrieb: Wieso?
Die beiden bilden doch keine Bedarfsgemeinschaft!
Und den SB herab setzen, kann die Arge nicht, sondern nur ein Gericht.

Ich glaube, Bedarfsgemeinschaft wird man per Verwaltungsakt.
Man darf dann klagen, um darzulegen, dass (und warum) man doch keine Bedarfsgemeinschaft ist.

Da darf mal eben vermutet werden:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__36.html

WikiPrawda schreibt dazu:

Gesetzliche Vermutung
Der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird nach § 7 Absatz 3a SGB II wird vermutet, wenn Menschen
  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Die Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr und damit eine Abweichung vom Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X. Nicht die Behörde muss die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.
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#9
@Angel
Wenn das Jugendamt zu sehr nervt, dann gehe doch für einige Tage ins Frauenhaus. Besser kann man eine Trennung nicht dokumentieren. Das Frauenhaus ist besser als jede Pension. Eine Rechnung gibts auch nicht - ist alles gratis. Dann kann Dein Mann wahrheitsgemäß dem Jugendamt schreiben und sollte auch gleich noch eine Vermißtenanzeige bei der Polizei stellen. Dann ist die Sache schön rund. Die wollen es, sie bekommen es so.
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#10
(12-08-2010, 20:23)beppo schrieb: Warum so eingeschnappt?

Erkläre es mir wenn ich Unrecht habe. Ich lerne gerne dazu!

Es ist kein Thema, bei dem ich sehr standsicher bin.

beleidigt? Wieso das denn? Ich habe es halt nur aufgegeben beratungsresistenten Menschen mit viel Mühe alles dezidiert zu erörtern. In 99% kommt es sowieso nicht an. Also einfache Worte wählen, einen Rat erteilen, Hilfe zur Selbsthilfe geben - und gut ist.
Wer dann meint andere Wege zu testen - bitte sehr. Vielleicht kann der / die ja dann mich überzeugen. Kam aber bisher hier noch nicht wirklich vor.

@Muslim: Sehr schön erörtert. Nur glaubst Du, dass er/sie das gelesen und dann auch noch verinnerlicht hat? Und auch hinzunehmen weiß? Ich melde Zweifel an...

Streite nie mit Idioten.
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#11
@Vorsichtiger, vielleicht bin ich ja blind aber meines Wissens können nur Leistungsempfänger eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Und da die TO keine Leistungen empfangen will, die ihr die Arge in eigenmächtiger Selbstüberhöhung verweigern könnte, sondern die Arge etwas von ihrem Männe will, wird sich die Arge m.M.n. schon ein wenig in die Niederungen einer Begründung für ihre Wünsche begeben müssen.
Denn eine Einzugsermächtigung werden die ja wohl noch nicht haben.

Weder die TO noch ich sind dabei beratungsresistent, da sie zwar eine Beratung sucht, aber bisher nicht resistent ist und ich dir vielleicht resistent erscheinen mag, aber keine Beratung erbeten habe.

Im Übrigen verstehe ich unter Beratung, nicht einfach nur die Empfehlung, links oder rechts rum zu gehen, sondern diese Empfehlung zu begründen, damit der Beratene eine Entscheidungshilfe bekommt.
Schließlich bleibt es immer noch seine Entscheidung.
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#12
Im Endeffekt kommt es immer auf dasselbe raus: Der Selbstbehalt löst sich in Rauch auf.

ARGE fordert Auskunft, andernfalls Klage auf Auskunft - die Klage würde die Berechtigte gewinnen. ARGE erfährt trotz geschwärzter Belege, dass Pflichtiger verheiratet ist. ARGE fordert Auskunft über Einkommen Ehefrau. ARGE bekommt keine Auskunft. Wunderbar für ARGE. Also nimmt ARGE an, die neue Ehefrau würde genug Geld für sich und den Pflichtigen verdienen und rechnet den Selbstbehalt runter. Diese Annahme würde jeder Richter ebenso unterschreiben, falls der Pflichtige blockiert und Sache vor Gericht geht.

Anders gesagt: Es besteht zwar keine unbedingte Pflicht zur Auskunftserteilung an Dritte über das Ehefraueneinkommen, aber wer es nicht tut, bekommt gewaltige Nachteile.

Mit den Jahren sind so ziemlich alle Beweislasten umgedreht worden und stehen jetzt zum Nachteil der Unterhaltspflichtigen. Unterhalt ist Regel und Normalfall, alles andere die beweispflichtige Ausnahme.
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#13
Ok, danke.

So verstehe ich es auch.
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#14
Und wenn man sich kein Internet leisten kann, passiert es gerne mal, daß man gegenüber der Arge und JA Hungergefühle äußert und einem nicht geholfen werden kann.

So sozial ist Deutschland.
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#15
(13-08-2010, 18:36)Shalom Aleichem schrieb: Und wenn man sich kein Internet leisten kann, passiert es gerne mal, daß man gegenüber der Arge und JA Hungergefühle äußert und einem nicht geholfen werden kann.

So sozial ist Deutschland.
Hungergefühle gegenüber dem JA zu äußern ist auch nicht wirklich zielführend. Was hat übrigens ein Internet Anschluss damit zu tun? Huh
Wie lange ist es eigentlich her, dass Du keinen Internetanschluss hattest?
Ich fräch nur, weil mein Bruder einer derjenigen ist, die früh morgens mit dem Alk beginnen und anfangen zu zittern, wenn dieser um 7 Uhr morgens nicht vorhanden ist. Nicht falsch verstehen! Selbst der hat einen universalen TV- bzw. Internetanschluss welches ihm finanziert wird.
Die örtlichen Anbieter bringen H4ler nämlich eine Box, wo alles drin ist.
Würdest Du jammern, Dir keinen PC leisten zu können, hätte ich Dich etwas verstehen können.

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#16
(13-08-2010, 18:36)Shalom Aleichem schrieb: Und wenn man sich kein Internet leisten kann... und einem nicht geholfen werden kann.

So sozial ist Deutschland.

Das ist die Marktwirtschaft. Wer was leistet, kann sich was leisten! Und umgedreht gilt es ebenso. Was soll der Staat denn noch spendieren? 24" Monitor, kostenlose Karten für IMAX, Philharmonie, Wanderpuff ...

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#17
Jedenfalls bist du mit dieser Antwort schon mal wieder von ihrem Schreibtisch verschwunden und das war eigentlich schon immer der Zweck aller Antworten des JA.
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#18
Ich war 10 Jahre unter dem Selbstbehalt - meine Mutter mußte für mich die Lebensversicherung zahlen (10 Jahre lang). An Internet war nie zu denken - war sichtlich überrascht, was es hier so alles gibt!!!

Mein Anliegen - vor allem nach meinem letzten Gespräch mit meinem Sohn (^^) ist es, daß ich endlich Euthanasie erfahren darf.
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#19
Ich lebe seit 4,5 Jahren unter Selbstbehalt. Und? Lebensversicherung kann man Beitragsfrei stellen ... Wer nicht mehr leben will, hat natürlich die Möglichkeit sich selbst zu richten. Aber da ich lebensfreudig bin, kann ich Dir keine Tipps geben.
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#20
meine TASTATUR sopackt .78
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#21
(13-08-2010, 09:12)beppo schrieb: @Vorsichtiger, vielleicht bin ich ja blind aber meines Wissens können nur Leistungsempfänger eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
@beppo
p hat das alles ja sehr gut erklärt.
möchte aber dennoch auf den zitierten satz kurz eingehen:
dass nur leistungsempfänger eine bedarfsgemeinschaft bilden können ist falsch. sobald nur EINER leistungen empfangen MÖCHTE, wird man bereits als bedarfsgemeinschaft bezeichnet. war bei uns auch so als ich mal versuchen wollte ob ich nicht doch was von der arge bekomme (vor ca. 3 jahren). die meinten mein mann (berufstätig) und ich wären eine bedarfsgemeinschaft, obwohl bis dato keiner von uns leistungsempfänger war. das hatte dann zur folge dass ich von der arge keinen cent bekam weil mein mann (damals noch freund) laut arge genug verdiente um mich auch noch zu ernähren. zitat argetussi zu meinem mann "was wollen Sie denn von uns?? SIE sind doch schuld daran dass die frau schwanger ist! und nun müssen Sie auch dafür bezahlen".
zum glück habe ich jetzt eine arbeit...
wie gesagt, die bedarfsgemeinschaft sieht dann so aus, dass der "gut"verdiener (wenn man das nach abzug von unterhalt immernoch so bezeichnen möchte) den bedarf des nicht arbeitenden decken muss, also bedarfsgemeinschaft ohne leistungsempfänger.

wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#22
Hallo erst mal an alle,

offiziell leben wir schon seit 2 Jahren getrennt. Haben sogar unterschiedliche Mietverträge, dank guter Beziehungen zum Vermieter.

Wir beziehen beide keine Leistungen vom Amt, sollten also keine Bedarfsgemeinschaft sein. Auskunft über mein Einkommen kann mein Mann gar nicht geben, denn er weiß es nicht mal. Im Moment krieg ich eh nur Krankengeld, danach kommt Mutterschutz und dann Elterngeld, was dann ja noch weniger ist. Eigentlich wollte ich nach Auslaufen des Elterngeldes wieder voll arbeiten gehen, aber unter den Umständen werde ich mir das noch mal gründlich überlegen, ob ich nicht vielleicht doch 3 Jahre zu Hause bleibe.

Sollen die mal versuchen zu klagen, von mir kriegt die Alte kein Geld und wenn ich auswandern muss.

Bei so etwas schwillt mir gehörig der Kamm. Hat immer den Umgang boykottiert, wollte nur Geld. Mein Mann hat sein Kind 2 x als Säugling gesehen und seit dem nicht mehr. Irgendwann hatte er aufgegeben, denn gegen JA und selbstherrliche Exen kommt mann irgendwie nicht an. Aber zahlen soll er, am liebsten jedes Jahr immer mehr, damit Madam sich ein schönes Leben machen kann. Wie wir von Bekannten wissen, hat sie ja mittlerweile 4 Kinder von 4 versch. Vätern, zieht ständig um, hat wechselnde Partner, schmarotzt vom Staat etc. Und ich soll dafür noch zahlen????

Solche Frauen sind .... Sorry, mir fehlen grad die Worte, um es treffend zu beschreiben.

Gruß

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#23
(14-08-2010, 00:36)stafford schrieb: sobald nur EINER leistungen empfangen MÖCHTE, wird man bereits als bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Das ist mir schon klar, nur Angel hat es ja oben schon gesagt, dass keiner von beiden Leistungen von der Arge will.
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#24
Zustimm - generell kann man mit ruhigem Gewissen behaupten, dass es nicht am Geschlecht liegt, wer das bessere Elter ist. Leider ist das per Definition in der Regel eine Frau..läßt sich nicht ändern, wa?
Pömmel = böse
http://www.youtube.com/watch?v=Cxki0BDZGj0
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#25
Tacheles e.V.
Tipps, Informationen und aktives Forum zum Thema Sozialhilfe und Arbeitslosenrecht

Literatur: Leitfaden ALG II / Sozialhilfe von A-Z
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